Turnierordnung

  • Turnierordnung des Deutschen Schachbundes e.V. - in der zuletzt am 09. Dezember 2023 geänderten Fassung

    © 2024Deutscher Schachbund e.V.

    Zusammengestellt von: Michael Rütten, Zum Schwarzwaldblick 6, 77694 Kehl

    Redaktion & Druck: Jürgen Kohlstädt, Thiemannhof 2, 21147 Hamburg

    Dieses Heft kann zum Preis von € 4,00 über die

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    bezogen werden.

    A Allgemein gültige Bestimmungen ........................................................................................... 4

    A - 1 Spielbetrieb ................................................................................................................................ 4

    A - 2 Spieljahr..................................................................................................................................... 5

    A - 3 Spielregeln, Spielweise .............................................................................................................. 5

    A - 4 Spielgenehmigung ..................................................................................................................... 5

    A - 5 Spielberechtigung, Teilnahmeberechtigung ............................................................................... 6

    A - 6 Turnierleitung .......................................................................................................................... 11

    A - 7 Schiedsrichter .......................................................................................................................... 11

    A - 8 Ausrichtung, Durchführung ..................................................................................................... 12

    A - 9 Punktwertung ........................................................................................................................... 13

    A -10 Turnierausschreibungen ........................................................................................................... 14

    A - 11 Startgelder ............................................................................................................................... 14

    A - 12 Reisekosten bei Mannschaftsmeisterschaften .......................................................................... 15

    A - 13 Ordnungsmaßnahmen .............................................................................................................. 15

    A - 14 Proteste, Berufungen ............................................................................................................... 16

    A - 15 Datenverarbeitung.................................................................................................................... 18

    B Deutsche Behindertenschach-Meisterschaften .................................................................... 19

    B.1 Offene Deutsche Einzelmeisterschaft der Schachspieler (d/m/w) mit

    Behinderung (ODBEM) .......................................................................................................... 19

    H Deutsche Meisterschaften ..................................................................................................... 20

    H - 1 Deutsche Schachmeisterschaft (DEM) .................................................................................... 20

    H - 2 Deutsche Schach-Mannschaftsmeisterschaft (DMM) – 2. Schach-Bundesliga ....................... 21

    H - 3 Deutsche Schach-Pokalmeisterschaft – Dähne-Pokal (DPEM) ............................................... 28

    H - 4 Deutsche Schach-Pokalmeisterschaft für Mannschaften (DPMM) ......................................... 29

    H - 5 Deutsche Meisterschaft im Blitzschach (DBlitzEM) ............................................................... 31

    H - 6 Deutsche Mannschaftsmeisterschafft im Blitzschach (DBlitzMM) ........................................ 32

    H - 7 Deutsche Meisterschaft im Schnellschach (DSEM) ................................................................ 33

    H – 8 Deutsche Meisterschaft im Schach 960...............................................................................................34

    F Deutsche Frauen-Meisterschaften ..................................................................................................35

    F - 1 Deutsche Frauen-Einzelmeisterschaft (DFEM) ....................................................................... 35

    F - 2 Internationale Offene Deutsche Frauen-Einzelmeisterschaft (IODFEM)................................ 36

    F - 3 Deutsche Frauen-Mannschaftsmeisterschaft (DFMM) ............................................................ 37

    F-3.1 Allgemeines ............................................................................................................................. 37

    F-3.2 Schach-Frauenbundesliga ........................................................................................................ 39

    F-3.3 2. Schach-Frauenbundesliga .................................................................................................... 41

    F - 4 Deutsche Frauen-Mannschaftsmeisterschaft der Landesverbände

    (DFMM-LV) ............................................................................................................................ 43

    F - 5 Deutsche Blitz-Einzelmeisterschaft der Frauen (DBlitzEM-F) ............................................... 45

    F - 6 Deutsche Schnellschach-Einzelmeisterschaft der Frauen (DSEM-F) ..................................... 46

    S Deutsche Senioren-Meisterschaften ..................................................................................... 47

    S - 1 Offene Deutsche Senioren-Einzelmeisterschaft (ODSenEM) ................................................. 47

    S - 2 Deutsche Senioren-Mannschaftsmeisterschaft der Landesverbände (DSenMM-

    LV) ......................................................................................................................................................... 49

    S - 3 Deutsche Schnellschach-Einzelmeisterschaft der Senioren (DSEM-Sen) ............................... 51

    S - 4 Deutsche Blitz-Einzelmeisterschaft der Senioren (DBlitzEM-Sen) ........................................ 52

    S - 5 Deutsches Seniorenderby (DSenDerby) .................................................................................. 53

    Rahmenrichtlinien ................................................................................................................................ 54

    Auslegungshinweise der SR-Kommission ........................................................................................... 59

    TO 1. Schachbundesliga ....................................................................................................................... 63

    A

    A.1

    A-1.1

    Allgemein gültige Bestimmungen

    Spielbetrieb

    Der Deutsche Schachbund e.V. (DSB) veranstaltet regelmäßig folgende

    Turniere:

    A-1.1.1 Deutsche Schachmeisterschaft (alljährlich),

    A-1.1.2 2. Schach-Bundesliga (alljährlich),

    A-1.1.3 Deutsche Schach-Pokalmeisterschaft (Dähne-Pokal) (alljährlich),

    A-1.1.4 Deutsche Schach-Pokalmeisterschaft für Mannschaften (alljährlich),

    A-1.1.5 Deutsche Meisterschaft im Blitzschach (alljährlich),

    A-1.1.6 Deutsche Mannschaftsmeisterschaft im Blitzschach (alljährlich),

    A-1.1.7 Deutsche Meisterschaft im Schnellschach (alljährlich).

    A-1.2

    Im DSB werden folgende Frauenturniere regelmäßig ausgetragen:

    A-1.2.1 Deutsche Schachmeisterschaft der Frauen (alljährlich),

    A-1.2.2 Internationale Offene Deutsche Schachmeisterschaft der Frauen (alljährlich),

    A-1.2.3 Deutsche Schachmeisterschaft für Frauenmannschaften (alljährlich),

    A-1.2.4 Deutsche Schachmeisterschaft für Frauenauswahlmannschaften der

    Landesverbände (alljährlich),

    A-1.2.5 Deutsche Meisterschaft der Frauen im Blitzschach (alljährlich),

    A-1.2.6 Deutsche Meisterschaft der Frauen im Schnellschach (alljährlich).

    A-1.3

    Die Deutsche Schachjugend (DSJ) regelt ihren Spielbetrieb in eigener

    Verantwortung.

    A-1.4

    A-1.5

    Findet ein Juniorenturnier (Alter bis 25 Jahre) statt, wird dieses in Verbindung mit

    der DSJ veranstaltet.

    Im DSB werden folgende Seniorenturniere regelmäßig ausgetragen:

    A-1.5.1 Offene Deutsche Senioren-Einzelmeisterschaft (alljährlich),

    A-1.5.2 Deutsche Senioren-Mannschaftsmeisterschaft der Landesverbände (alljährlich),

    A-1.5.3 Deutsche Blitz-Einzelmeisterschaft der Senioren (alljährlich),

    A-1.5.4 Deutsche Schnellschach-Einzelmeisterschaft der Senioren (alljährlich).

    A-1.5.5 Auf Beschluss der Kommission für Seniorenschach können unter Beachtung der

    Allgemein gültigen Bestimmungen“ des Abschnitts A weitere Deutsche Senioren

    Meisterschaften ausgetragen werden, sofern entsprechende Meisterschaften in den

    Bereichen der Teilziffern A-1.1 bzw. A-1.2 vorgesehen sind. Die jeweils zutreffenden

    Turnierbestimmungen sind sinngemäß anzuwenden und mit der Ausschreibung bekannt

    zu geben.

    A-1.6

    Soweit nichts Besonderes bestimmt ist, können an Turnieren Männer, Frauen und

    Personen, die keinem Geschlecht zuzuordnen sind, teilnehmen. Im Folgenden wird

    im Allgemeinen für die Bezeichnung von Spielern und Spielerinnen die männliche

    Form verwendet.

    Seite 4

    A.2

    Spieljahr

    Das Spieljahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des darauffolgenden

    Jahres.

    Die Festlegung einzelner Runden und von Meldeterminen vor dem Spieljahresbeginn

    wird dadurch nicht berührt.

    A.3

    Spielregeln, Spielweise

    Die Regeln des Weltschachbundes („FIDE Laws of Chess“) bilden einen Be- standteil dieser

    Turnierordnung und sind dann anzuwenden, wenn diese Turnier- ordnung nichts

    anderes vorsieht.

    A.4

    A-4.1

    A-4.2

    A-4.3

    A-4.4

    A-4.5

    A-4.6

    Spielgenehmigung

    Um an Schachmeisterschaften des DSB (Tz. A-1) teilnehmen zu können, muss der

    Spieler eine DSB-Spielgenehmigung besitzen.

    Die DSB-Spielgenehmigung wird erteilt, indem der Spieler in der Mitgliederliste des

    DSB als spielaktives Mitglied eines Vereins eingetragen wird. Ein Spieler kann nur

    für einen Verein eine DSB-Spielgenehmigung haben.

    Ein Spieler kann nur von dem Verein, für den er als spielaktives Mitglied geführt

    wird, oder von dem Mitgliedsverband, dem der Verein angehört, für den der Spieler

    als spielaktives Mitglied geführt wird oder zu dem die Meldung auslösenden Ereignis

    geführt worden ist, zur Teilnahme an Einzelmeisterschaften des DSB oder als

    Mitglieder einer Mannschaft eines Mannschaftswettbewerbs des DSB gemeldet

    werden. Er kann nur für den Verein, für den er als spielaktives Mitglied geführt wird,

    an Einzel- oder Mannschaftswettkämpfen teilnehmen, die unmittelbar zur Teilnahme

    an Einzel- oder Mannschaftswettkämpfen des DSB führen.

    Die DSB-Spielgenehmigung gilt zugleich für eine zugelassene Tochtergesellschaft im

    Sinn der Tz. 5.3.2. Ein Spieler, der in einer Mannschaft der 1. Schachbundesliga

    gemeldet ist, gilt als spielaktives Mitglied des Vereins, der diese Mannschaft aufstellt

    oder der Mutterverein der die Mannschaft aufstellenden Tochtergesellschaft ist.

    Sofern diese Turnierordnung oder die Ausschreibung nichts Abweichendes bestimmt,

    muss ein Spieler, der an einer Meisterschaft des DSB teilnehmen will, in der

    Mitgliederliste des DSB, die am 15. Juli, der dem Spieljahr, in dem das Turnier

    beginnt, vorangeht, veröffentlicht worden ist, als spielaktives Mitglied eingetragen

    sein. Der zuständige Turnierleiter kann eine vorläufige bis zum Ende des Spieljahres

    befristete Spielgenehmigung ausstellen.

    Die Einzelheiten über Erwerb, Verlust und Wechsel der Mitgliedschaft und einer

    DSB-Spielgenehmigung regelt eine noch zu erlassende Ordnung.

    Seite 5

    A-4.7

    A.5

    A-5.1

    Für den Spielbetrieb der Frauen gelten die besonderen Regelungen über die

    Erteilung und Gültigkeit von Gastspielgenehmigungen (siehe unten Tz. A-

    5.3.3).

    Spielberechtigung, Teilnahmeberechtigung

    Allgemein

    A-5.1.1 Bei Deutschen Meisterschaften mit unterschiedlichen Kontingenten für die

    meldenden Mitgliedsorganisationen sind die zu Beginn des Kalenderjahres, in

    dem die Meldung der Landesverbände zu erfolgen hat, ermittelten

    Mitgliederzahlen maßgeblich. Für Deutsche Frauenmeisterschaften gelten die

    Zahlen der weiblichen Mitglieder.

    A-5.1.2 Mehrere Landesverbände können eine Vereinbarung über die Entsendung von

    Teilnehmern zu Meisterschaften im Rahmen der diesen Landesverbänden

    gemeinschaftlich zustehenden Kontingente treffen.

    A-5.2 Einzelmeisterschaften

    A-5.2.1 Zu allen Einzelmeisterschaften des Deutschen Schachbundes e.V. (DSB) sind

    Spieler zugelassen, die ordentliche Mitglieder in einem dem DSB über ihre

    Landesverbände angeschlossenen Verein sind und die unter den Bestimmungen für

    die jeweilige Meisterschaft aufgeführten sportlichen Qualifikationen erreicht haben.

    Unberührt bleiben die Bestimmungen über die Zulassung zur Offenen Deutschen

    Senioren-Einzelmeisterschaft.

    A-5.2.2 An Deutschen Einzelmeisterschaften, die der Doping-Kontrolle unterliegen, kann nur

    teilnehmen, wer spätestens bei Turnierbeginn eine Vereinbarung mit dem DSB

    abschließt, wonach er sich den Regelungen der Nationalen Anti-Doping Agentur

    (NADA) über die Durchführung von Doping-Kontrollen, dem Verfahren vor dem

    Schiedsgericht des DSB, vor der Deutschen Sportschiedsgerichtsbarkeit und den sich

    aus dem NADA-Code ergebenden Folgen bei Feststellung verbotener Sub- stanzen im

    Körper oder bei Verweigerung der Doping-Kontrollen oder Verletzung der sonst in

    Artikel 2 des NADA-Codes geregelten Pflichten unterwirft.

    A-5.2.3 Die Ausschreibung einer Deutschen Einzelmeisterschaft kann ferner bestimmen, dass

    an einem Turnier nur teilnehmen darf, wer spätestens bei Turnierbeginn eine

    Vereinbarung mit dem DSB abschließt, wonach er sich

    5.1.

    5.2.

    5.3.

    damit einverstanden erklärt, dass der Schiedsrichter eine Kontrolle des Inhalts der

    Kleidung, Taschen oder Gepäckstücke des Spielers oder eine Überprüfung

    elektronischer Geräte selbst oder durch beauftragte Personen vornehmen darf.

    den Sanktionen, die § 55 der DSB-Satzung androht, unterwirft, wobei diese Sanktionen

    auch verhängt werden dürfen, wenn ein Spieler sich weigert, den Inhalt seiner

    Kleidung, Taschen oder Gepäckstücke oder eine Über- prüfung elektronischer Geräte

    zuzulassen.

    mit der Anwendung der Tz. A-15 dieser Turnierordnung

    einverstanden erklärt.

    Seite 6

    A-5.2.4 An Deutschen Einzelmeisterschaften können Spieler ohne deutsche Staatsange-

    hörigkeit teilnehmen, wenn sie nach den Bestimmungen der FIDE bei offiziellen

    FIDE-Einzelwettbewerben für den DSB spielberechtigt sind. Spieler ohne deut- sche

    Staatsangehörigkeit, die nicht in der „Fide-Rating-List“ geführt werden, können an

    Deutschen Einzelmeisterschaften teilnehmen, wenn sie seit mindestens drei Jahren vor

    Beginn der betreffenden Meisterschaft ununterbrochen in Deutschland gewohnt haben.

    Die Berechtigung zur Inanspruchnahme der in den Absätzen 1 und 2 aufgeführten

    Regelungen ist mit jeder Meldung unaufgefordert nachzuweisen.

    A-5.2.5 Zur Internationalen Offenen Deutschen Schachmeisterschaft der Frauen

    können Spielerinnen anderer Föderationen zugelassen werden.

    A-5.3 Mannschaftsmeisterschaften

    A-5.3.1 Spielberechtigt bei Mannschaftsmeisterschaften des DSB sind Vereine, die Mit- glied

    in einer Mitgliedsorganisation des DSB sind und die unter den Bestimmun- gen für

    die jeweilige Meisterschaft aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen er- füllen.

    Spielgemeinschaften sind nicht zugelassen.

    A-5.3.2 Ein nach Tz. A-5.3.1 spielberechtigter Verein (im Folgenden „Mutterverein“) kann

    die Spielberechtigung für ein Spieljahr auch für eine Kapitalgesellschaft (im

    Folgenden „Tochtergesellschaft“) beantragen. Hierfür gelten die nachfolgenden

    besonderen Bestimmungen.

    A-5.3.2.1 Die Zulassung einer Tochtergesellschaft wird unter den folgendenweiteren

    Voraussetzungen erteilt:

    5.a)

    5.b)

    5.c)

    5.d)

    Der Muttervereins ist mehrheitlich an der Tochtergesellschaft beteiligt.

    Der Mutterverein oder die Tochtergesellschaft ist an keiner Gesellschaft

    unmittelbar oder mittelbar beteiligt, die ihrerseits unmittelbar oder mittelbar an

    anderen Vereinen oder Tochtergesellschaften beteiligt ist.

    Der Name der Tochtergesellschaft lässt die Herkunft vom

    Mutterverein erkennen.

    Die Tochtergesellschaft gibt eine Erklärung dahingehend ab, dass ihr die

    Bestimmungen der Turnierordnung und – im Falle eines Antrags auf Zulassung zur

    1. Bundesliga – deren Turnierordnungsbestimmungen bekannt sind und sie sich den

    Verpflichtungen, die sich hieraus für an Mannschaftsmeisterschaften

    teilnehmenden Vereinen ergeben, unterwirft.

    Ist die Tochtergesellschaft eine Kommanditgesellschaft auf Aktien, so ist eine mehrheitliche

    Beteiligung des Muttervereins nicht erforderlich, wenn entweder der Mutterverein oder

    eine Gesellschaft, an welcher der Mutterverein alleine beteiligt ist, einziger persönlich

    haftender und geschäftsführender Gesellschafter der Tochtergesellschaft ist.

    A-5.3.2.2 Der Antrag auf Zulassung muss enthalten:

    a)

    einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister, die

    Tochtergesellschaft betreffend,

    b)

    eine Kopie der Satzung der Tochtergesellschaft in der gültigen Fassung,

    Seite 7

    c)

    eine Auskunft über die aktuellen Beteiligungsverhältnisse an der

    Tochtergesellschaft.

    Im Fall der Tz. 5.3.2.1 Satz 2 sind auch die entsprechenden Unterlagen der ge-

    schäftsführenden Gesellschafterin vorzulegen.

    A-5.3.2.3 Über die Zulassung entscheidet der Bundesturnierdirektor nach Anhörung der für die

    Klasse bzw. Staffel zuständigen Turnierleiter. Die Entscheidung hat innerhalb von drei

    Wochen ab Eingang des vollständigen Antrags zu erfolgen.

    A-5.3.2.4 Der Mutterverein und die Tochtergesellschaft sind verpflichtet, dem Bundestur-

    nierdirektor unverzüglich solche Änderungen der Gesellschafter, der Beteili-

    gungsverhältnisse oder der Satzung mitzuteilen, die zu einer Änderung der unter Tz.

    5.3.2.1 aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen führen.

    A-5.3.2.5 Mit erteilter Zulassung für ein Turnier treffen die sich aus den Turnierordnungen für

    das entsprechende Turnier ergebenden Verpflichtungen die Tochtergesellschaft.

    Soweit sich hieraus finanzielle Verpflichtungen der Vereine ergeben, haften

    Mutterverein und Tochtergesellschaft als Gesamtschuldner.

    A-5.3.2.6 Die Spielberechtigung erlischt

    a)

    mit Ablauf des Spieljahres, für das die Zulassung erteilt worden ist,

    b)

    c)

    d)

    e)

    durch Verzicht auf die Teilnahme,

    durch Entzug der Spielberechtigung nach Tz. A-5.3.2.8 oder A-5.3.2.9 oder Verlust

    der Spielberechtigung des Muttervereins nach Tz. A-5.3.4 oder A.5.3.6,

    durch Auflösung der Tochtergesellschaft oder des Muttervereins oder Verlust

    von deren Rechtsfähigkeit aus anderen Gründen,

    durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Tochter-

    gesellschaft oder des Muttervereins, oder durch Ablehnung eines Insolvenzantrags

    mangels Masse.

    A-5.3.2.7 Hat die Mannschaft einen Auf- oder Abstiegsplatz erreicht oder sonst eine Vor-

    berechtigung für das kommende Spieljahr erworben, fällt diese Berechtigung mit

    Spieljahresende an den Mutterverein zurück. Dies gilt nicht, wenn die Spielbe-

    rechtigung nach Tz. A-5.3.2.6 c) bis e) erloschen ist.

    A-5.3.2.8 Der Bundesturnierdirektor entzieht nach Anhörung der Betroffenen, des Bundes-

    rechtsberaters und der in Tz. A-5.3.2.3 genannten Personen die Spielberechtigung,

    wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nachträglich entfallen oder sich

    nachträglich herausstellt, dass sie nicht vorgelegen haben.

    A-5.3.2.9 Der Bundesturnierdirektor kann nach Anhörung der Betroffenen, des Bundes-

    rechtsberaters und der in Tz. A-5.3.2.3 genannten Personen die Spielberechtigung

    entziehen, wenn

    a)

    b)

    die Tochtergesellschaft die sich aus dieser Turnierordnung

    ergebenden Pflichten verletzt,

    durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten der

    ordnungsgemäße Ablauf des Spielbetriebs gefährdet wird.

    Seite 8

    A-5.3.2.10 Mit dem Entzug der Spielberechtigung der Tochtergesellschaft fällt die

    Vorberechtigung an den Mutterverein zurück. Diese gilt als Absteiger des laufenden

    Spieljahres

    A-5.3.3 Bei Mannschaftsmeisterschaften der Frauen mit Ausnahme der Deutschen

    Schachmeisterschaft für Frauenauswahlmannschaften der Landesverbände dürfen

    Spielerinnen mit Gastspielgenehmigung eingesetzt werden. Die Anzahl der zulässigen

    Meldungen sowie die Einsatzmöglichkeiten sind unter den Bestimmungen der

    jeweiligen Meisterschaften aufgeführt.

    Die für die Frauenmannschaft eines anderen Vereins erteilten Gastspielgeneh-

    migungen gelten für ein Jahr und sind dem zuständigen Turnierleiter zusammen mit

    der Mannschaftsmeldung vorzulegen.

    A-5.3.4 Die Ausschreibung einer Mannschaftsmeisterschaft kann vorsehen, dass die Spieler

    sich in Textform den sie betreffenden Bestimmungen der Ordnungswerke des DSB

    und den jeweils drohenden Strafen bei Verstößen durch Vereinbarung mit dem DSB

    unterwerfen. Die Vereine oder Tochtergesellschaften haben für die Beibringung

    dieser Erklärungen zu sorgen. Die Einzelheiten regelt die Turnierausschreibung.

    Das Präsidium des DSB erstellt im Benehmen mit dem für das jeweilige Turnier

    zuständigen Turnierleiter eine Mustervereinbarung.

    Ein Spieler, der sich nicht der vorgenannten Vereinbarung unterworfen hat, ist nicht

    spielberechtigt.

    A-5.3.5 Der Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers hat den Verlust des Mann-

    schaftswettkampfes unter Aberkennung aller Brettpunkte und Zuerkennung aller

    Brettpunkte an die gegnerische Mannschaft zur Folge.

    A-5.3.6 Ein Verein verliert die Spielberechtigung

    a)

    bei Auflösung des Vereins oder Verlust der Rechtsfähigkeit aus anderen

    Gründen,

    b)

    c)

    bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder durch

    Ablehnung eines Insolvenzantrags mangels Masse,

    bei Verlust der Mitgliedschaft im zugehörigen Landesverband,

    ausgenommen bei Wechsel der Mitgliedschaft in einen anderen

    Landesverband.

    A-5.3.7 Der Bundesturnierdirektor kann nach Anhörung der Betroffenen, des Bundes-

    rechtsberaters und der in A-5.3.2.3 genannten Personen einem Verein die

    Spielberechtigung entziehen, wenn dieser

    a)

    b)

    die sich aus der Turnierordnung ergebenden Pflichten gegenüber DSB

    nachhaltig verletzt,

    den ordnungsgemäßen Ablauf des Spielbetriebes durch Missbrauch der

    Gestaltungsmöglichkeiten gefährdet.

    A-5.3.8 Die Befugnisse zum Entzug der Spielberechtigung stehen den Referenten für

    Frauenschach und Seniorenschach für ihren Spielbereich mit der Maßgabe zu,

    Seite 9

    dass vor der Entscheidung der Bundesrechtsberater, der Bundesturnierdirektor und – für den

    Bereich des Frauenschachs – der Leiter der Schach-Frauenbundesliga zu hören sind.

    A-5.3.9 Eine Spielberechtigung kann durch den Bundesspielleiter von einem Verein

    („abgebender Verein“) auf einen anderen Verein („aufnehmender Verein“)

    übertragen werden, wenn beide Vereine ihr Einverständnis mit der Übertragung

    erklären und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    (1)

    (2)

    (3)

    (4)

    Es müssen mehr als 50% aller Mitglieder des abgebenden Vereins, auf die eine

    DSB-Spielgenehmigung für diesen Verein registriert ist, in den aufnehmenden

    Verein eingetreten sein und eine DSB-Spielgenehmigung für neuen Verein

    beantragt haben,

    Es müssen mindestens 75% der gemeldeten Mitglieder der Mannschaft, für welche

    die Spielberechtigung übergehen soll, in den aufnehmenden Verein eingetreten sein

    und eine DSB-Spielgenehmigung für diesen Verein beantragt haben,

    Es müssen mindestens 75% der auf den Meldenummern 1 bis 8 gemeldeten

    Mitglieder der Mannschaft, für welche die Spielberechtigung übergehen soll, in den

    aufnehmenden Verein eingetreten sein und eine DSB- Spielgenehmigung für

    diesen Verein beantragt haben, und

    der abgebende Verein muss sich auflösen oder den Spielbetrieb auf DSB- und

    Landesebene gänzlich einstellen.

    Findet der Übergang zwischen dem letzten Spieltag des vorhergehenden Spieljahres und dem

    Termin für die Aufstellung der Mannschaften des folgenden Spieljahres statt, beziehen

    sich die unter (2) und (3) beschriebenen Voraussetzungen auf die Mitglieder der

    Mannschaft des vorhergehenden Spieljahres.

    (5)

    Nimmt der Verein auch am Frauenspielbetrieb teil, wird die Genehmigung im

    Einvernehmen mit dem Referenten für Frauenschach erteilt. Nimmt der Verein

    ausschließlich am Frauenspielbetrieb teil, ist der Referent für Frauenschach für die

    Erteilung der Genehmigung zuständig.

    A-5.4 Seniorenmeisterschaften

    Teilnahmeberechtigt für Deutsche Seniorenmeisterschaften sind Spieler, die

    mindestens 50 Jahre alt sind. Die Seniorenturniere werden in zwei Altersgruppen ab 50

    („50+“) und ab 65 („65+“) ausgetragen. Der Ausrichter kann über eine

    Zusammenlegung beider Gruppen bei zu geringen Teilnehmerzahlen entscheiden. Für

    die Platzierung innerhalb der Seniorenturniere wird zusätzlich der Begriff

    „Nestor“ eingeführt. Nestoren sind Spieler und Spielerinnen, die mindestens 75

    Jahre alt sind. Maßgeblich für alle Altersgrenzen ist das Alter, das vor dem

    1. Januar des der Austragung folgenden Kalenderjahres erreicht wird.

    Seite 10

    A.6

    A-6.1

    Turnierleitung

    Die Turnierleitung für die Meisterschaften des Deutschen Schachbundes e.V.

    obliegt bei - Deutschen Meisterschaften (Teil H) dem Bundesturnierdirektor, - Deutschen Frauenmeisterschaften (Teil F) dem Referenten für

    Frauenschach und - Deutschen Seniorenmeisterschaften (Teil S) dem Referenten für

    Seniorenschach.

    Die Zuständigkeit kann auf andere Personen delegiert werden.

    A-6.2

    Die Bundesspielkommission bestimmt jeweils für die nächsten zwei Spieljahre als

    „zuständigen Turnierleiter“ die Gruppenleiter der 2. Bundesliga und den Turnier- leiter

    für die Deutschen Pokalmeisterschaften. Sie kann einen Leiter der Bundes- liga

    bestimmen, dem zentrale, alle Gruppen der 2. Schach-Bundesliga gleicher- maßen

    betreffende Aufgaben übertragen werden.1

    A-6.3

    A-6.4

    A-6.5

    A.7

    A-7.1

    Die Kommission für Frauenschach bestimmt als „zuständigen Turnierleiter“ den

    Leiter der Schach-Frauenbundesliga, die Gruppenleiter der 2. Schach-Frauen-

    bundesliga und den Turnierleiter für die Deutsche Schach-Pokalmeisterschaft für

    Frauenmannschaften2. Sie kann einen Leiter der Schach-Frauenbundesliga be-

    stimmen, dem zentrale, alle Gruppen der Schach-Frauenbundesligen gleichermaßen

    betreffende Aufgaben übertragen werden.

    Die zuständigen Turnierleiter oder die von ihnen besonders Beauftragten sind

    zugleich Hauptschiedsrichter im Sinne der Turnierregelungen der FIDE.

    Im Verhinderungsfalle werden vertreten: der Bundesturnierdirektor durch den

    zentralen Leiter der Bundesliga, hilfsweise den zuständigen Turnierleiter, der

    Referent für Frauenschach durch den Leiter der Schach-Frauenbundesliga, der

    Referent für Seniorenschach durch den Bundesturnierdirektor.

    Schiedsrichter3

    Bei allen Meisterschaften des DSB werden Schiedsrichter mit gültiger Lizenz als

    Nationaler Schiedsrichter DSB eingesetzt, die alle notwendigen Entscheidungen

    1Die Bundesspielkommission hat seit 2007 von der Möglichkeit, einen solchen zentralen Leiter zu bestimmen,

    Gebrauch gemacht.

    2Die Pokalmeisterschaften der Frauen sind durch den Bundeskongress vom 11.05.2013 gestrichen worden.

    3Der Bundeskongress vom 09.12.2023 hat die Vergütung der Schiedsrichter unter A-7.4 geregelt

    Seite 11

    während der Wettkämpfe treffen.

    A-7.2

    A-7.3

    A-7.4

    A-7.5

    A.8

    Die zuständigen Turnierleiter regeln den Schiedsrichtereinsatz.

    Ist kein Schiedsrichter anwesend, übernehmen die Mannschaftsführer die

    Wettkampfleitung.

    Die Schiedsrichter haben Anspruch auf ein Honorar. Dieses setzt sich zusammen

    aus den Fahrt und Übernachtungskosten nach den Bestimmungen der

    Auslagenordnung des DSB und einer Vergütung die nachfolgend festgesetzt wird.

    Die Vergütung beträgt 80,- € für einen Tageseinsatz im Standardschach, bei Blitz-und

    Schnellschachmeisterschaften, die gemäß der Turnierordnung des DSB ausgerichtet

    werden.

    Sollten im Standardschach mehr als eine Runde pro Tag gespielt werden, so erhöht

    sich die Vergütung für diesen Tag auf 120,- Euro.

    Das an die Schiedsrichter der Bundesligen und der Pokalturniere für Mannschaften

    zu zahlende Honorar wird von den an den Wettkämpfen am jeweiligen Aus-

    tragungsort beteiligten Vereinen gleichmäßig getragen. Für die Endrunde der

    Deutschen Schach-Pokalmeisterschaft für Mannschaften ist Tz. H- 4.5.4 zu beachten.

    Die Beträge sind bei Wettkampfende zur Zahlung fällig und an Ort und Stelle

    auszuzahlen. Am Wettkampf beteiligt sind auch solche Vereine, die trotz

    Teilnahmezusage ohne rechtzeitige und genügende Entschuldigung nicht zum

    Wettkampf erschienen sind.

    Ausrichtung, Durchführung

    A-8.1 Bei allen Meisterschaften des Deutschen Schachbundes e.V. (DSB) sind die nach-

    stehenden Spielbedingungen durch den Ausrichter bzw. gastgebenden Verein zu

    gewährleisten.

    A-8.1.1 Das Spiellokal muss eine ausreichende Größe haben sowie gut belüftet und ggf.

    ausreichend beheizt sein. Der Spielbereich muss gegenüber dem Zuschauerbe- reich

    abgegrenzt sein und genügend Bewegungsfreiheit für Spieler und Turnier- leitung

    bzw. Schiedsrichter bieten. Die Spieltische müssen ausreichend beleuchtet sein; die

    Lichtquellen dürfen nicht blenden. Auf die Vermeidung einer Blendung der Spieler

    durch die Sonne ist zu achten.

    Im Spielsaal muss Ruhe herrschen. Es dürfen keine Geräusche aus Nebenräumen

    eindringen.

    A-8.1.2 Es müssen ausreichendes Spiel- und Schreibmaterial sowie Schachuhren gestellt

    werden. Das Spielmaterial soll an allen Brettern gleich sein.

    Spiele und Figuren müssen eine blendfreie (matte) Oberfläche haben. Sofern

    elektronische Uhren eingesetzt werden, dürfen nur von der FIDE zugelassene Uhren

    Verwendung finden. Die Uhren sind vor dem Kampf auf Funktionsfähig- keit zu prüfen.

    Auf der Vorderseite der Partiezettel muss mindestens ausreichender Raum für die Züge

    bis zur ersten Zeitkontrolle sein. Schwierigkeiten wegen

    1

    Nach dem Beschluss der Bundesspielkommission erhält der Schiedsrichter Fahrtkosten in Höhe der

    Bahnkosten (2. Klasse) oder von 0,30 € je gefahrenem Kilometer. Notwendige Übernachtungskosten

    werden gegen Beleg erstattet. Die Auslagenordnung enthält keine besonderen Regelungen für

    Schiedsrichter.

    Seite 12

    unzureichenden Spielmaterials führen bei Mannschaftswettkämpfen zu einem

    Bedenkzeitverlust der verantwortlichen Mannschaft bis zur Herstellung eines

    ordnungsgemäßen Zustandes.

    A-8.1.3 Während des Turniers sollen für Spieler und Turnierleitung bzw. Schiedsrichter

    Kaffee und nichtalkoholische Getränke im Spielsaal oder in einem Vorraum

    angeboten werden. Im Spielbereich dürfen keine alkoholischen Getränke angeboten

    oder verzehrt werden. Im Turnierraum darf nicht geraucht werden.

    Das Rauchverbot kann nicht durch Übereinkunft aller Beteiligten umgangen oder

    ausgesetzt werden.

    Im Turnierraum dürfen Handys oder andere störende Geräte weder benutzt wer- den

    noch eingeschaltet sein.

    A-8.1.4 Sofern die räumlichen Verhältnisse es zulassen, sollen getrennte Toiletten und

    Raucherbereiche für Spieler und Zuschauer eingerichtet werden.

    A-8.1.5 Der Hauptschiedsrichter kann anordnen, dass während des Laufs des

    Turniers verdachtsunabhängige Kontrollen durch Geräte zur Erkennung

    metallener Gegenstände durchgeführt werden.

    A-8.2

    A-8.3

    A.9

    A-9.1

    A-9.2

    Nach der Partie haben die Spieler die Originale der Partieaufzeichnungen abzu-

    liefern.

    Ein Turnierorganisator kann im Benehmen mit dem Turnierleiter anordnen, dass

    beim Betreten des Turnierareals oder des Spielbereichs verdachtsunabhängige

    Eingangskontrollen durchgeführt werden, bei denen der Inhalt der Kleidung,

    Taschen oder Gepäckstücke eintretender Personen oder eine Überprüfung elek-

    tronischer Geräte durchgeführt werden darf. Es kann verlangt werden, dass

    elektronische Geräte während des Aufenthalts im Turnierareal oder im Spiel-

    bereich in einem verschließbaren und nicht jedermann zugänglichen Behältnis

    aufzubewahren sind. Entsprechendes gilt für Waffen und ähnlich gefährliche

    Gegenstände.

    Punktwertung

    Entsprechend Artikel 10 der FIDE-Regeln wird eine gewonnene Partie mit einem

    (1) Punkt für den Gewinner und null (0) Punkten für den Verlierer gewertet. Für ein

    Unentschieden erhält jeder Spieler einen halben (1/2) Punkt.

    Über den Gewinn eines Mannschaftskampfes entscheiden die Summen der von den

    Spielern jeder Mannschaft errungenen Punkte. Sind für den Mannschafts- kampf 8

    Bretter vorgesehen, erhält die Mannschaft, die mindestens 4½ Brettpunkte erzielt hat,

    2 Mannschaftspunkte, die Mannschaft, die genau 4 Brettpunkte erzielt hat, 1

    Mannschaftspunkt und die Mannschaft, die weniger als 4 Brettpunkte erzielt hat, 0

    Mannschaftspunkte. Sieht das Turnierreglement eine andere Anzahl von Brettern vor,

    gilt diese Wertung entsprechend.

    Seite 13

    A.10

    Turnierausschreibungen

    A-10.1 Die Turnierleiter legen in der Ausschreibung die Einzelheiten der

    Turnierdurchführung fest, soweit die Turnierordnung keine Regelung

    enthält.

    A-10.2 In der Ausschreibung werden die Termine festgelegt, bis zu welchen

    sich die Teilnehmer (Vereine oder Spieler) anzumelden haben,–––

    Referenten oder Verbände mit Meldekontingenten die

    vorberechtigten Teilnehmer melden,

    das in der Ausschreibung festgelegte Startgeld zu entrichten ist und in welcher

    Form dies zu geschehen hat,

    Ergebnisse von Wettkämpfen zu melden sind,

    in welcher Form und in welchem Umfang Turnierergebnisseveröffentlicht,

    ausgewertet und anderen Schachverbänden mitgeteilt werden.

    A-10.3 Zugleich legt die Ausschreibung Form und Umfang der Meldungen fest.

    A-10.4 Mit der Erklärung der Bereitschaft zur Teilnahme an einem Turnier erkennt der

    Teilnehmer die Regelungen dieser Turnierordnung und der Turnierausschreibung

    als verbindlich an.

    A.11

    Startgelder

    A-11.1 Einzelmeisterschaften

    A-11.1.1 Bei Einzelmeisterschaften erhält der Turnierausrichter ein Startgeld. Die Höhe und

    die Einzelheiten der Zahlung werden durch die für die jeweilige Turnierart

    zuständige Kommission geregelt und durch den Bundeskongress genehmigt.1

    A-11.1.2 Als gemeldete Spieler gelten auch angenommene Freiplatzanträge der entsendenden

    Organisation. Der Titelverteidiger, der Pokalsieger und durchdas Referat für

    Leistungssport benannte Teilnehmer gelten als vom DSB entsandt.

    A-11.1.3 Die Verpflichtung zur Zahlung des Startgeldes bleibt bestehen, auch wenn ein

    eingeladener Spieler, der seine Teilnahme zugesagt hat, nicht am Turnier

    teilnimmt.

    A-11.2 Mannschaftsmeisterschaften

    A-11.2.1 Vereine, die an Mannschaftswettkämpfen des DSB teilnehmen, zahlen ein durch die

    für die jeweilige Turnierart zuständige Kommission festzulegendes und durch

    1Gem. Beschluss des Bundeskongresses vom 21.05.2023 beträgt das Startgeld € 135 je Übernachtung.

    Das Startgeld für die Einzelmeisterschaften (DEM, DFEM, DPEM) wurde durch den Bundeskongress vom

    21.05.2023 auf € 120,00 je Übernachtung festgesetzt.

    Ergänzend hierzu hat der Bundeskongress vom 21.05.2023 beschlossen, beginnend von 2023 an

    von den Teilnehmern der Deutschen Schachmeisterschaft ein Startgeld von 200,00 € zu erheben,

    von den Teilnehmerinnen der Deutschen Schachmeisterschaft der Frauen ein Startgeld von

    200,00 €, das jeweils vollumfänglich in den Preisfonds zu fließen hat.den Bundeskongress zu

    genehmigendes Startgeld. Das Startgeld wird vom DSB an den Ausrichter weitergereicht.1

    Seite 14

    A-11.2.2 Die Einzelheiten der Zahlung werden in der Ausschreibung festgelegt.

    A-11.2.3 Abschnitt A-11.1.3 gilt entsprechend bei Nichtteilnahme.

    A.12

    Reisekosten bei Mannschaftsmeisterschaften

    A-12.1 Die Fahrtkosten der Mannschaften zu den Wettkämpfen der Bundesligen und der

    Pokalmeisterschaften werden von den Vereinen getragen.

    Je Kilometer einfache Entfernung wird ein Betrag verrechnet, der durch die für die

    jeweilige Turnierart zuständige Kommission festgelegt wird und durch den

    Bundeskongress zu genehmigen ist. Als Kilometerweg gilt die Entfernung in

    Straßenkilometern von der Ortsmitte des Heimatortes bis zur Ortsmitte des Gast-

    ortes. Anfallende Übernachtungskosten werden nicht erstattet.2

    A-12.2 Die von den Teilnehmern der 2. Schach-Bundesliga zu zahlenden Beträge sind bis

    14 Tage vor dem festgesetzten Termin der ersten Runde auf das in der

    Ausschreibung angegebene Konto des DSB zu überweisen. Die Gruppenleiter

    veranlassen nach Eingang sämtlicher Beträge die Erstattungen an die übrigen

    Vereine vor.

    Kommen Vereine dieser Zahlungsfrist nicht nach, so gilt dies als Rückzug vom Turnier

    nach Tz. H-2.7 und F-3.1.7.2.

    A-12.3 Bei der Deutschen Schach-Pokalmeisterschaft für Mannschaften (Tz. A-1.1.4) wird

    die Summe der je Spielort entstandenen Kosten wird von den beteiligten Vereinen

    zu gleichen Teilen getragen und sind an Ort und Stelle auszugleichen.3 Für die

    Endrunde ist Tz. H- 4.5.4 zu beachten.

    A.13

    Ordnungsmaßnahmen

    A-13.1 1Bei Verstößen gegen die Turnierordnung können gegen Spieler, Vereine oder

    Tochtergesellschaften iS der Tz. A-5.3.2 die nachfolgenden Strafen verhängt

    werden. 2Mehrere Strafen können nebeneinander verhängt werden. 3Nichtantritt bei

    Einzelmeisterschaften gilt als Verstoß gegen die Turnierordnung.

    1Gem. Beschluss des Hauptausschusses vom 29.10.2016 wird für die Teilnahme an der Deutschen Mann-

    schaftsmeisterschaft im Blitzschach ein Startgeld von € 50,00 erhoben.

    2Beschluss der Bundesspielkommission 05.01.2002: „Der Verrechnungsbetrag je Kilometer wird

    für die Bundesliga auf € 1,00 und für die 2. Bundesliga auf € 0,75 festgesetzt.“

    Beschluss der Kommission für Frauenschach vom 12.01.2002: „Der Verrechnungsbetrag je Kilometer

    wird für die Schach-Frauenbundesliga und die 2. Schach-Frauenbundesliga auf € 0,80 festgesetzt.“

    3Ergänzung zu Tz. A-12.3 gem. Beschluss der Bundesspielkommission 05.01.2002: „Der

    Verrechnungsbetrag je Kilometer wird für mehrtägige Veranstaltungen auf € 0,90 und für eintägige

    Veranstaltungen auf € 0,60 festgesetzt.“

    Seite 15

    A-13.1.1 Maßnahmen des Schiedsrichters:

    13.a)

    Ermahnung,

    13.b)

    13.c)

    13.d)

    13.e)

    13.f)

    13.g)

    13.h)

    13.i)

    13.j)

    Verwarnung,

    Verweis,

    Zeitstrafen,

    Annullierung von Spielergebnissen undAnordnung von Wiederholungs- spielen.

    Erkennung auf Verlust von Partien,

    Ausschluss von der laufenden Runde,

    Ausschluss von der laufenden Veranstaltung,

    Anordnung, den Spielraum zu verlassen,

    Anordnung, den Zuschauerraum zu verlassen.

    Punktabzug,

    A-13.1.2 Maßnahmen des zuständigen Turnierleiters über Tz. A-13.1.1 hinaus:

    a)

    b)

    Geldbußen bis zu € 200,00 und Geldbußen wegen Nichtantritts.

    A-13.1.3 Maßnahmen des Bundesturnierdirektors oder der Referenten für Frauen- bzw.

    Seniorenschach über Tz. A-13.1.1 und A-13.1.2 hinaus:

    a)

    Geldbußen bis zu € 1 000,00,

    b)

    c)

    Spielsperren für die Dauer von bis zu drei Jahren,

    Zwangsabstieg.

    A-13.2 Maßnahmen nach A-13.1 können auch verhängt werden, wenn ein Spieler sich

    entgegen der Anordnung des Schiedsrichters weigert, den Inhalt seiner Kleidung,

    Taschen oder Gepäckstücke oder eine Überprüfung elektronischer Geräte

    zuzulassen.

    A-13.3 Im Wiederholungsfall kann der zuständige Amtsträger das Doppelte der

    vorgesehenen Höhe der Geldbuße verhängen. Hierbei können auch Verstöße in den

    zurückliegenden zwei Spieljahren berücksichtigt werden. Geldbußen wegen

    Nichtantritts einzelner Spieler eines Mannschaftswettkampfes sind hiervon

    ausgenommen.

    A-13.4 Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist anzuwenden. Die Entscheidungen sind

    hinsichtlich des festgestellten Sachverhalts, der Notwendigkeit der Maßnahme und

    der Abwägungen zur Art der Maßnahme schriftlich zu begründen. Auf die

    schriftliche Begründung kann bei Maßnahmen nach Tz. A-

    13.1.1

    verzichtet werden, wenn der Betroffene die Maßnahme akzeptiert. In diesem

    Falle ist ein kurzer Bericht zu den Turnierunterlagen zu nehmen.

    A.14

    Proteste, Berufungen

    A-14.1 1Gegen die Entscheidungen eines Schiedsrichters oder des zuständigen Turnier-

    leiters kann der betroffene Spieler, bei Mannschaftskämpfen der betroffene Verein

    Seite 16

    oder die betroffene Tochtergesellschaft iS des Abschn. A-5.3.2 innerhalb von sieben

    Tagen in Textform Protest beim Bundesturnierdirektor, Referenten für Frauenschach

    oder Referenten für Seniorenschach mit Durchschrift an den zustän- digen Turnierleiter

    einlegen. 2Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder ein anderes

    dokumentiertes Absendedatum. 3Gleichzeitig müssen Begrün- dung und eine

    Protestgebühr von € 50,00 abgesandt werden. 4Sind Protest, Be- gründung oder Gebühr

    zu spät abgeschickt, gilt der Protest als nicht eingelegt.

    5Bezüglich Ereignissen, die sich am Spieltag abspielen und auf die Tabelle unmit- telbar

    Einfluss nehmen, verkürzt sich die Protestfrist auf drei Tage.

    A-14.2 Gegen die Protestentscheidung des Bundesturnierdirektors, Referenten für

    Frauenschach oder Referenten für Seniorenschach kann innerhalb von sieben Tagen

    (Poststempel) Berufung beim Bundesturniergericht mit Durchschrift an den

    Verfasser der Protestentscheidung eingelegt werden. Gleichzeitig muss eine

    Berufungsgebühr von € 350,00 abgesandt werden. Binnen weiterer sieben Tage

    (Poststempel) ist die Berufung zu begründen. Sind Berufung, Gebühr oder Be-

    gründung zu spät abgeschickt, gilt die Berufung als nicht eingelegt.

    A-14.3 1Gegen Erstentscheidungen des Bundesturnierdirektors, Referenten für Frauen- schach

    oder Referenten für Seniorenschach kann der betroffene Spieler, bei

    Mannschaftskämpfen der betroffene Verein oder die betroffene Tochtergesell- schaft iS

    des Abschn. A-5.3.2 innerhalb von sieben Tagen (Datum des Poststem- pels) Protest

    beim Bundesturniergericht einlegen. 2Dies gilt auch für Entschei- dungen über

    Zulassung von Mannschaften, Tochtergesellschaften und den Entzug der

    Spielberechtigung nach Punkt A-5.3. 3Gleichzeitig müssen eine Begründung und eine

    Gebühr von € 150,00) abgesandt werden. 4Binnen weiterer sieben Tage (Datum des

    Poststempels) ist der Protest zu begründen. 5Sind Protest, Begründung oder Gebühr zu

    spät abgeschickt, gilt der Protest als nicht eingelegt. 6Bezüglich Ereignissen, die sich

    am Spieltag abspielen und auf die Tabelle unmittelbar Ein- fluss nehmen, verkürzt sich

    die Protestfrist gegen Erstentscheidungen auf drei Tage.

    A-14.4 1Gegen eine organisatorische Entscheidung einer Kommission (z.B. §§ 43 Abs. 2, 44

    Abs. 2 Nr. 3 und 4 der Satzung i.V. mit H-2.8 und F-3.2.3 der Turnierordnung) kann

    innerhalb von sieben Tagen (Datum des Poststempels) Protest beim Bun-

    desturniergericht eingelegt werden. 2Binnen weiterer sieben Tage (Poststempel) ist der

    Protest zu begründen und eine Gebühr von € 350,00 abzusenden. 3Sind Protest,

    Begründung oder Gebühr zu spät abgeschickt, gilt der Protest als nicht eingelegt.

    3.2.3

    4Bei seiner Entscheidung prüft das Bundesturniergericht, ob die Kommission bei ihrer

    Entscheidung die Belange der Teilnehmer in einer dem Zweck der Turnier- ordnung

    entsprechenden Weise, insbesondere unter Beachtung von H-2.8 und F-

    berücksichtigt hat. 5Ist dies nicht der Fall, hebt das Bundesturniergericht die Entscheidung

    auf und verweist die Sache an die Kommission zur erneuten Entscheidung zurück.

    A-14.5 1Die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln gem. A-14.2 bis 4 beginnen am

    Tag des Zugangs der Entscheidung des Bundesturnierdirektors, Referenten für

    Seite 17

    Frauenschach oder Referenten für Seniorenschach zu laufen. 2Als Tag des Zu- gangs gilt

    der Dritte dem Datum des Poststempels folgende Tag, es sei denn, dass der Betroffene

    glaubhaft macht, dass ihm die Entscheidung später oder überhaupt nicht zugegangen ist.

    3Bei mündlich mitgeteilten Entscheidungen eines Schieds- richters beginnt die Protestfrist

    mit dieser Bekanntgabe.

    A-14.6 Die Fristen gegen Entscheidungen gemäß Tz. A-14.2 bis 4 beginnen nicht zu laufen,

    wenn der Betroffene nicht über das ihm zustehende Rechtsmittel belehrt worden ist.

    Bei schuldloser Versäumung der Fristen finden die allgemeinen prozessrecht- lichen

    Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entsprechende Anwendung.

    Unabhängig von dem Zugang der Entscheidung und dem Hinweis auf die Be- rufung zum

    Bundesturniergericht ist die Berufung ausgeschlossen, wenn seit der Aufgabe der

    Entscheidung des Bundesturnierdirektors, Referenten für Frauen- schach oder Referenten

    für Seniorenschach zur Post (Datum des Poststempels) mehr als zwei Monate verstrichen

    sind.

    A-14.7 Wird ein Protest oder eine Berufung verworfen, verfallen die Gebühren zu Guns-

    ten der Bundeskasse. Wird einem Protest oder einer Berufung entsprochen,

    werden die Gebühren zurückgezahlt.

    Wird ein Protest verworfen, einer Berufung jedoch entsprochen, werden beide Gebühren

    zurückgezahlt.

    A-14.8 Protest- und Berufungsgebühr werden zurückerstattet, wenn das Rechtsmittel

    innerhalb von 14 Tagen nach Einlegung zurückgenommen worden ist.

    A.15

    Datenverarbeitung

    Aus Anlass des Turniers erhobene und verwendete Daten sowie Turnierergebnisse können gemäß

    den Bestimmungen der Ordnungen über die Spielwertung (Deutsche Wertungszahl,

    FIDE-Rating) ausgewertet bzw. an die auswertenden Stellen weitergegeben werden,

    sowie Partien, Fotos, Turnierdaten, Spielberichte und ähnliches veröffentlicht

    werden.eben, um damit die Ausrichtung zu finanzieren.

    Seite 18

    B

    Deutsche Behindertenschach-Meisterschaften

    B.1

    Offene Deutsche Einzelmeisterschaft der Schachspieler (d/m/w) mit

    Behinderung (ODBEM)

    B-1.1

    B-1.2

    B-1.2.1

    B-1.2.2

    B-1.3

    B-1.4

    Austragung

    Die ODBEM wird in einem Turnier in sieben bis neun Runden möglichst nach

    Schweizer System ausgetragen.

    Teilnehmer

    Zu den ODBEM sind Spieler zugelassen, die ordentliche Mitglieder in einem dem

    DSB über ihre Landesverbände angeschlossenen Verein sind und einen

    Schwerbehindertenausweis mit einem GdB (Grad der Behinderung) von mindestens

    50 haben. An den ODBEM können Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit

    teilnehmen, wenn sie nach den Bestimmungen der FIDE bei offiziellen FIDE

    Einzelwettbewerben für den DSB spielberechtigt sind. Spieler ohne deutsche

    Staatsangehörigkeit, die nicht in der „Fide-Rating-List“ geführt werden, können an

    den ODBEM teilnehmen, wenn sie seit mindestens drei Jahren vor Beginn der

    ODBEM ununterbrochen in Deutschland gewohnt haben. Die Spiel- und

    Teilnahmeberechtigung sind vor Beginn der ODBEM mit der Meldung

    unaufgefordert nachzuweisen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Referent

    für Inklusion eine Teilnahmeberechtigung erteilen.

    Die Anzahl der Teilnehmer ist grundsätzlich unbegrenzt. Der jeweilige Ausrichter

    kann jedoch im Einvernehmen mit dem Referenten für Inklusion im DSB

    Beschränkungen vornehmen. Muss die Teilnehmerzahl beschränkt werden,

    entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung.

    Bedenkzeit

    Die Bedenkzeit wird in der Ausschreibung bekanntgegeben.

    Entscheidung bei Punktgleichheit

    Bei Punktgleichheit wird über die Reihenfolge nach einer Zusatzwertung entschieden,

    die mit der Ausschreibung bekanntgegeben wird.

    B-1.5 Titelgewinn

    Der bestplatzierte Teilnehmer erhält den Titel „Deutscher Meister JJJJ“ der

    Schachspieler mit Behinderung. Die bestplatzierte weibliche Teilnehmerin erhält den

    Titel „Deutsche Meisterin JJJJ“ der Schachspielerinnen mit Behinderung.

    B-1.6

    B-1.6.1

    B-1.6.2

    B-1.6.3

    Finanzen

    Für die Teilnahme an der ODBEM darf der Ausrichter ein Startgeld von €

    50,00 bis max. € 75,00 erheben, um damit die Ausrichtung zu finanzieren.

    Der Ausrichter darf darüber hinaus einen Organisationsbeitrag erheben.

    Entsprechend den Bestimmungen des Deutschen Olympischen Sportbundes ist für

    die ODBEM rechtzeitig ein lückenloser Finanzierungsplan und innerhalb von vier

    Monaten nach Abschluss der Meisterschaft eine Kostenabrechnung mit Belegen

    einzureichen.erheben, um damit die Ausrichtung zu finanzieren.

    Seite 19

    Deutsche Meisterschaften

    H-1 Deutsche Einzelmeisterschaft (DEM)

    H-1.1 Austragung

    Die DEM wird in zwei Klassen ausgetragen:

    a) Meisterklasse mit 10 Teilnehmern als Rundenturnier

    b) Kandidatenklasse nach Schweizer System mit 9 Runden.

    H-1.2 Teilnehmer

    H-1.2.1 Teilnahmeberechtigt für die Meisterklasse sind

    a) die drei erstplatzierten Spielerinnen und Spieler der DEM des Vorjahres

    b) die beiden Erstplatzierten der DEM-K des Vorjahres

    c) von der Kommission Leistungssport zu nominierende Spielerinnen und Spieler

    H-1.2.2 Teilnahmeberechtigt für die Kandidatenklasse sind

    a) der oder die Drittplatzierte der Kandidatenklasse des Vorjahres,

    b) je zwei Spieler oder Spielerinnen aus den vier mitgliederstärksten Landesverbänden,

    c) je ein Spieler oder eine Spielerin aus den übrigen dreizehn Landesverbänden,

    d) ein von der DSJ e.V. benannter Spieler oder Spielerin,

    e) ein vom DBSB benannter Spieler oder Spielerin,

    f) der Sieger oder die Siegerin aus der letzten DPEM,

    g) der Sieger der DBM

    h) Freiplätze im Benehmen mit dem Ausrichter, wobei eine gerade Teilnehmerzahl

    anzustreben

    ist.

    H-1.2.3 Verzichten Qualifizierte nach a) oder f) fällt der Platz den Viert- bzw.

    Fünfplazierten der

    letzten DEM-K zu.

    H-1-2.4 Die Kommission Leistungssport kann zusätzlich Kaderspielerinnen und Kaderspieler für

    die Teilnahme an der DEM-K nominieren.

    H-1.2.5 Tritt ein Spieler oder eine Spielerin nach Zusage der Teilnahme nicht an oder beendet

    er

    oder sie das Turnier nicht ordnungsgemäß, kann er oder sie gemäß Tz. A-13.1.3 bestraft werden.

    H-1.3 Bedenkzeit

    Die Bedenkzeit wird vom zuständigen Turnierleiter in Rücksprache mit der Kommission

    Leistungssport festgelegt.

    H-1.4 Entscheidung bei Punktgleichheit

    Das Verfahren bei Punktgleichheit wird vom zuständigen Turnierleiter in Rücksprache mit der

    Kommission Leistungssport festgelegt.

    H-1.5 Titelgewinn

    Der oder die erstplatzierte Spieler/in der Meisterklasse erhält den Titel „Deutscher Meister 20…“

    Seite 20

    H.2 Deutsche Schach-Mannschaftsmeisterschaft (DMM) 2. Schach

    Bundesliga

    H-2.1

    H-2.1.1

    H-2.1.2

    H-2.1.3

    H-2.1.4

    H-2.1.5

    H-2.2

    Austragung

    Die Deutsche Schach-Mannschaftsmeisterschaft wird austragen als 2. Schach-

    Bundesliga mit zwei Gruppen, die aus jeweils 12 Mannschaften bestehen.

    In jeder Gruppe wird ein Rundenturnier gespielt.

    Teilnahmeberechtigt in der 2. Schach-Bundesliga sind ––

    Mannschaften, die nach der Turnierordnung des Schachbundesliga e.V. im

    vorhergehenden Spieljahr aus der 1. Schachbundesliga abgestiegen sind

    oder als Absteiger gelten,

    Mannschaften, die im vorhergehenden Spieljahr in der 2. Schach

    Bundesliga teilgenommen haben, nicht zur Teilnahme in der 1.

    Schachbundesliga berechtigt sind oder das Aufstiegsrecht dorthin nicht

    wahrnehmen und nicht nach Tz. H-2.13 abgestiegen sind oder als Absteiger

    gelten,

    Mannschaften, die nach Tz. H-2.13 in die 2. Schach-Bundesliga

    aufgestiegen sind.

    In einer Liga darf nur eine Mannschaft je Verein antreten.

    Die Gruppen der 2. Schach-Bundesliga werden vom zuständigen

    Turnierleiter unter Berücksichtigung einer Minimierung der Entfernungen

    zwischen den Spielorten gebildet.

    Zulassung

    Die Zulassung zur 2. Bundesliga setzt voraus, dass der Verein oder eine Tochtergesellschaft,

    für welche die Teilnahmeberechtigung beantragt wird,

    1.α)

    bis zu dem in der Ausschreibung festgesetzten Termin sich zur Teilnahme anmeldet,

    1.β) die Gewähr für die Einhaltung der nach Punkt A-8 und H-2.14 der

    Turnierordnung vorausgesetzten Spielbedingungen erfüllt.

    H-2.3

    Mannschaftsmeldung, Spielberechtigung

    1Die Vereine melden zum festgesetzten Termin pro Mannschaft acht Stammspieler und bis zu

    acht Ersatzspieler in festgelegter Rangfolge. 2Die Kader der Mannschaften können durch

    zwei Jugendliche (bis einschließlich 20 Jahre bei Meldeschluss) um die Ranglisten Ziffern 17

    und 18 erweitert werden. 3Die Jugendlichen müssen die Bestimmungen für die Kaderzuge-

    hörigkeit des DSB erfüllen. 4Stammspieler einer Mannschaft der 1. Schachbundesliga dürfen

    nicht benannt werden. 5Nach diesem Termin kann eine Mannschaftsmeldung nicht geändert

    oder ergänzt werden.

    H-2.4

    H-2.4.1

    Mannschaftsstärke, Rangfolge

    Jede Mannschaft besteht aus acht Spielern. Es müssen mindestens vier Spieler

    zu einem Mannschaftskampf antreten.

    Seite 21

    H-2.4.2

    H-2.4.3

    H-2.4.4

    H-2.4.5

    H-2.5

    Die Mannschaftsmeldung erfolgt durch den Mannschaftsführer spätestens

    15 Minuten vor dem festgesetzten Kampfbeginn. Eine spätere Meldung führt zu

    einem entsprechenden Bedenkzeitabzug bei allen Spielern dieser Mannschaft.

    Eine abgegebene Meldung kann nicht mehr geändert werden.

    Im laufenden Spieljahr kann eine Rangfolge nicht verändert werden. Es kann

    kein Spieler nachgemeldet werden. Die gemeldete Rangfolge gilt auch für alle

    Stich- bzw. Auf- und Abstiegskämpfe.

    Fehlt ein Spieler, so müssen die Ersatzspieler in der gemeldeten Rangfolge unter

    Aufrücken der Mannschaft unten angeschlossen werden. Zulässig ist unter

    Namensnennung der nicht anwesenden Spieler ein Offenlassen einzelner

    Bretter.

    Bei fehlerhafter Rangfolge haben alle zu tief eingesetzten Spieler ihre Partien

    verloren. Ein Spieler gilt dann als zu tief eingesetzt, wenn in seiner Mannschaft

    vor ihm ein Spieler mit einer höheren Ranglistennummer gesetzt wurde.

    Entsprechendes gilt, wenn Spieler an falschen Brettern sitzen.

    Bedenkzeit

    Die Bedenkzeit wird von der Bundesspielkommission in Anlehnung an die von der FIDE für

    den Erwerb von Titelnormen empfohlene Bedenkzeit festgelegt und ist in der

    Turnierausschreibung bekannt zu machen.1

    H-2.6

    H-2.6.1

    H-2.6.2

    H-2.6.3

    H-2.7

    H-2.7.1

    Entscheidung bei Punktgleichheit

    Bei allen Plätzen entscheidet bei Gleichstand die Brettpunktwertung.

    1Wenn bei Gleichstand in den Mannschaftspunkten in der Brettpunktwertung

    einer der betroffenen Mannschaften Punkte aus einem kampflosen 8:0-Gewinn

    enthalten sind, werden in der Tabelle zugunsten der Mannschaft, die den

    Wettkampf gewonnen hat, die erspielten Brettpunkte eingesetzt, mindestens

    jedoch 4,5 Brettpunkte. 2Bei einem kampflosen Ergebnis nach H-2.4 Absatz 5

    Satz 1 (Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers) verbleibt der begünstigten

    Mannschaft auch ein Sieg für das Brett, an dem der nicht spielberechtigte Spieler

    eingesetzt wurde.

    Ergibt sich danach Wertungsgleichheit, entscheiden der Reihe nach:

    1. die Berliner Wertung an allen Brettern,

    2. das Los.

    Nichtantreten, Rücktritt vom Turnier

    1Tritt eine Mannschaft nicht an, verliert sie ihren Kampf mit 0:8. 2Bei schuldhaf-

    tem Nichtantreten hat der Verein eine Geldbuße von € 500,00 zu zahlen, zudem

    werden ihr zwei weitere Mannschaftspunkte in der Tabelle abgezogen. 3Bei

    Nichtantritt in einer der letzten drei Runden erhöht sich die Geldbuße auf

    € 1.000,00.

    Seite 22

    H-2.7.2.

    H-2.7.3

    Der im Fahrtkostenausgleich für den ausgefallenen Kampf errechnete Betrag

    ist zurückzuzahlen. Eine Neuberechnung des Fahrtkostenausgleichs erfolgt

    nicht. Darüber hinaus hat der Verein der nicht angetretenen Mannschaft ggf.

    die anteiligen Kosten nach Tz. A-7.5 letzter Satz zu tragen.

    Tritt ein Spieler nicht an, hat sein Verein eine Geldbuße von € 100,00 zu zahlen.

    Bei Nichtantritt in den letzten drei Runden erhöht sich die Geldbuße auf € 200,00.

    H-2.7.4 Tritt eine Mannschaft zum zweiten Mal nicht an, wird sie über die Folgen der Tz.

    H-2.7.1 hinaus unter Streichung sämtlicher Ergebnisse aus der 2. Schach-

    Bundesliga genommen.

    H-2.7.5

    H-2.8

    H-2.8.1

    H-2.8.2

    H-2.8.3

    H-2.9

    1Zurückgezogene Mannschaften gelten als Absteiger aus ihrer Gruppe. 2Scheidet

    eine Mannschaft nach der Auslosung (1. Juni), jedoch vor der ersten Runde aus,

    bleibt ihr Platz unbesetzt; am Ende der Spielzeit vermindert sich die Zahl der

    Absteiger aus dieser Gruppe entsprechend. 3Für das Zurückziehen hat der Verein

    eine Geldbuße von € 1.000,00 zu zahlen.

    Spielpläne

    Die Bundesspielkommission legt die Spieltermine der zwei Gruppen der 2. Schach-

    Bundesliga jährlich neu fest.

    Der Bundesturnierdirektor oder ein von ihm beauftragter Turnierleiter legt

    unverzüglich nach Zulassung der Mannschaften (Tz. H-2.2) die Zusammensetzung

    der Gruppen der 2. Schach-Bundesliga unter Berücksichtigung der geografischen

    Lage des Sitzes der zugelassenen Vereine fest. Die zuständigen Turnierleiter legen

    die Spielpaarungen fest.

    Die Runden der 2. Schach-Bundesliga werden in sechs Wochenendveranstaltungen

    in einer Einzelrunde und fünf Doppelrunden ausgetragen. Die Paare werden vom

    Turnierleiter nach geografischen Gesichtspunkten gebildet.

    Spielpaarungen

    Die in der Spielpaarung zuerst genannte Mannschaft führt an den Brettern mit ungerader Zahl

    die schwarzen Figuren.

    H-2.10

    Spieltermine

    H-2.10.1 So weit möglich, spielt die 2. Schach-Bundesliga an den gleichen

    Wochenenden wie die 1. Schachbundesliga.

    Ein Wettkampf kann nur verlegt werden, wenn

    α)

    β)

    der neue Termin vor dem angesetzten Termin liegt und

    der Gegner mit der Verlegung einverstanden ist.

    Terminverlegungen müssen spätestens zwei Wochen vor dem neuen Termin beim

    Gruppenleiter zur Genehmigung gemeldet werden.

    Seite 23

    H-2.10.2 Die Kämpfe beginnen sonntags um 11:00 Uhr. Der reisende Verein kann späte-

    stens acht Wochen vor dem Kampf verlangen, dass der Spielbeginn bis zu einer

    Stunde vorverlegt wird. Alle Kämpfe der letzten Runde beginnen um 11 Uhr.

    Eine Verlegung ist nicht möglich.

    H-2.10.3 Doppelwettkämpfe beginnen samstags um 14:00 Uhr, sonntags um 10:00 Uhr, der

    Einzelwettkampf der Reisepartner, sofern keine abweichende Vereinbarung

    gemäß Tz. H-2.8.4 Satz 3 getroffen wird, sonntags um 10:00 Uhr. Die an einem

    Doppelwettkampf oder Einzelwettkampf der Reisepartner beteiligten Vereine

    können sich auf einen um eine Stunde abweichenden Spielbeginn einigen; dies

    gilt nicht für die letzte Runde.

    H-2.10.4 Das Vor- und Nachspielen von Einzelpartien ist nicht gestattet. Der

    Spielbeginn ist für alle Bretter eines Wettkampfes einheitlich.

    H-2.11

    Ersatzgestellung

    Ist ein Verein oder eine Gesellschaft nach Punkt A-5.3.2 in der 1. und in der 2. Schach-

    Bundesliga mit je einer Mannschaft vertreten, so ist ein in der 1. Schachbundesliga

    nominierter Ersatzspieler am gleichen Wochenende für die 2. Schach-Bundesliga nicht

    spielberechtigt. Nach einer Nominierung an mehr als einem Spielwochenende in der 1.

    Schachbundesliga ist ein Spieler für die 2. Schach-Bundesliga nicht mehr spielberechtigt.

    Spiele am Freitag werden zum Wochenende hinzugerechnet.

    H-2.12

    Aufstieg in die 1. Schachbundesliga

    H-2.12.1 Drei Mannschaften erwerben das Recht auf Teilnahme an der 1.

    Schachbundesliga. Weitere Voraussetzungen für die Teilnahme hieran und den

    Erwerb der Mitgliedschaft im Schachbundesliga e.V. regeln Satzung und

    Turnierordnung dieses Vereins. Aus jeder Gruppe steigt die bestplatzierte

    Mannschaft auf, die zum Aufstieg berechtigt ist, diesen wahrnehmen will und in

    der Gruppe mindestens den 5. Platz belegt hat.

    Sind die vier Mannschaften auf den ersten beiden Plätzen der beiden Gruppen

    zum Aufstieg berechtigt und bereit, wird der dritte Aufsteiger durch einen

    Stichkampf der beiden Zweitplatzierten ermittelt. Ansonsten werden verbleibende

    Aufstiegsplätze wie folgt vergeben:

    H-2.12.2 Die auf den Plätzen 2-5 positionierten, noch nicht aufgestiegenen Mannschaften

    der beiden Gruppen werden nach den Resultaten der abgeschlossenen Saison in

    eine Tabelle eingesetzt, die wie folgt gereiht wird:

    1. Platzierung in der Tabelle,

    2. Mannschaftspunkte,

    3. Brettpunkte,

    4. Berliner Wertung an allen Brettern,

    5. Losentscheid.

    Nach dieser Tabelle werden die weiteren Aufstiegsplätze vergeben.

    Seite 24

    H-2.12.3 Werden nach dem obigen Verfahren weniger als 3 Aufsteiger gefunden,

    verringert sich der Abstieg aus der 1. Schachbundesliga entsprechend.

    H-2.12.4 Sind sodann noch weitere Plätze in der 1. Schachbundesliga zu besetzen, so

    werden diese gem. obiger Tabelle vergeben. Sollte diese erschöpft sein, wird

    auch auf Mannschaften auf den Plätzen 6-9 zurückgegriffen.

    H-2.13

    Aufstieg in die und Abstieg aus der 2. Schach-Bundesliga

    H-2.13.1 Aus jeder Gruppe der 2. Schach-Bundesliga steigen die drei letztplatzierten

    Mannschaften in die Oberligen ab. Falls eine 2. Mannschaft zwangsweise

    absteigen muss (siehe Tz. H-2.1.4), weil die 1. Mannschaft des Vereins aus der

    1.

    Schachbundesliga absteigt, vermindert sich die Zahl der Absteiger

    aus der Gruppe, der die betroffene 2. Mannschaft angehört.

    H-2.13.2 Scheiden Mannschaften aus dem Spielbetrieb der 1. Schachbundesliga aus und

    verzichten auch auf die Teilnahme in der 2. Schach-Bundesliga, vermindert

    sich die Zahl der Absteiger in der 2. Schach-Bundesliga nach folgendem

    Verfahren: Alle Absteiger werden in eine Tabelle analog H-2.12.2 gereiht und

    die bestplatzierte(n) Mannschaft(en) halten die Klasse. Dieses Verfahren wird

    auch angewandt, wenn nach Abschluss der Saison Mannschaften freiwillig aus

    der 2. Schach-Bundesliga zurückziehen.

    H-2.13.3 In die 2. Schach-Bundesliga steigen auf aus der: – Oberliga Nord, gebildet aus den Vereinen der Landesverbände Bremen,

    Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig

    Holstein: 1 Mannschaft– Oberliga Nordrhein-Westfalen: 1 Mannschaft,– Oberliga Südwest, gebildet aus den Vereinen der Landesverbände Hessen,

    Rheinland-Pfalz und Saarland: 1 Mannschaft,– Oberliga Ost gebildet aus den Vereinen der Landesverbände Berlin,

    Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: 1

    Mannschaft,– Oberligen Baden und Württemberg: zusammen 1 Mannschaft,– Oberligen Bayern: 1 Mannschaft,

    H-2.14

    Ausrichtung

    H-2.14.1 Jeder Heimverein ist über die Bestimmungen von A-8 der Turnierordnungdes

    DSB hinaus verpflichtet, die folgenden Standards einzuhalten:

    1.

    Spielraum:

    1.1 Die Spielfläche soll bei Einzelkämpfen 80 qm, bei Doppelkämpfen 150 qm

    betragen. Sie darf nicht geteilt sein. Zwischen den Brettern ist

    ausreichend Wegeraum vorzusehen. Zwischen Spielertisch und

    Zuschauern muss ein Mindestabstand von 1m vorhanden sein. Die

    Deckenhöhe muss mindestens 2,60 m betragen.

    1.2 Eine ausreichende und blendfreie Beleuchtung muss vorhanden sein.

    Seite 25

    1.3 Die Temperatur muss zwischen 20 und 23°C liegen. Kann der Heimverein diese

    Grenze aufgrund einer außergewöhnlichen Situation nicht erreichen, hat er

    dafür Sorge zu tragen, der vorgeschriebenen Raumtemperatur möglichst

    nahe zu kommen.

    1.4 Für eine ausreichende Lüftung ohne Zug ist Sorge zu tragen.

    1.5 Für die Spieler und Schiedsrichter sind ausreichende, mindestens zwei

    saubere Toilettenräume vorzusehen.

    1.6 Ein Analyseraum mit mindestens sechs Brettern muss vorhanden sein.

    1.7 Das Spiellokal sollte mindestens 30 Minuten vor dem angesetzten

    Wettkampf- beginn für die Spieler und den Schiedsrichter geöffnet

    sein.

    2.

    3.

    Mobiliar

    2.1 Für jedes Brett ist ein separater Tisch von mindestens 1,20 m x 0,80 m

    vorzu- sehen. Er soll nicht breiter als 0,9 m sein.

    2.2 Für jeden Schiedsrichter ist ein Tisch von mindestens 1,20m x 0,80 m

    vorhanden. Am Tisch ist ein Stromanschluss für ein evtl. Notebook

    vorzuhalten. Zum Tisch ist ein Stuhl passender Größe vorzusehen.

    Spielmaterial

    3.1 Das Spielmaterial muss an allen Brettern gleich sein. Die Spielbretter müssen aus

    Holz bestehen. Die Figuren müssen Staunton-Form haben. Die Königsgröße

    soll 9,5 cm betragen. Die Feldgröße soll 58 mm betragen. An den

    Außenrändernmuss das Brett eine Bezeichnung der Spalten und Zeilen

    tragen. Die Farbe der Felder muss dunkelbraun oder schwarz bzw. beige oder

    weiß sein. Beim Einsatz von elektronischen Brettern sind Abweichungen

    zulässig.

    3.2 Alle Uhren müssen gleich sein. Beim Einsatz von elektronischen Brettern sind

    Abweichungen zulässig. Es dürfen nur Schachuhren verwendet werden, die

    von der FIDE zugelassen sind.

    3.3 Die Partieformulare müssen die Größe des Formates A5 haben. Auf der

    Vorderseite der Formulare muss Raum für 40 oder 60 Züge vorhanden

    sein. Für diese Züge muss mindestens ein Raum von 14 cm x 13 cm

    vorgesehen sein. Für die Partieformulare müssen einheitliche

    Schreibunterlagen vorhanden sein

    3.4 Von allen Arten des Spielmaterials muss ausreichend Ersatz vorhanden sein.

    4. Zuschauer und Mannschaftsangehörige dürfen, außer mit ausdrücklicher

    Genehmigung des Schiedsrichters, im Turnierraum keine elektronischen

    Geräte jeder Art, andere störende Geräte oder Computer benutzen oder in

    Betrieb halten. Der Ausrichter bietet einen vom Schiedsrichter genehmigten

    Bereich an, in dem elektronische Geräte unterzubringen sind und zu dem

    Spieler während der Partie keinen Zugang haben dürfen.

    5. Ein Spieler darf während des Laufs seiner Partie keinen Zugang zu Räumen

    haben, in denen Computer oder Kommunikationsgeräte in Betrieb

    sind.

    6.

    Der Heimverein muss im Spiellokal telefonisch erreichbar sein.

    Seite 26

    H-2.14.2 Während der Kämpfe dürfen im Spielsaal offizielle Mannschaftskämpfe

    anderer Spielklassen stattfinden, wenn der Beginn nicht nach dem der Kämpfe

    der

    2.

    Schach-Bundesliga und das mutmaßliche Ende nicht vor oder

    während der ersten Zeitnotphase der Kämpfe der 2. Schach-Bundesliga

    liegt.

    H-2.15

    Übergangsregelungen

    H-2.15.1 Tz. H-2.1, H-2.12 und H-2.13 in der vorstehend beschlossenen Fassung treten am

    1. Mai 2024 in Kraft.

    H-2.15.2 Für das Spieljahr 2023/2024 gelten folgende Aufstiegsregelungen in die

    und Abstiegsregelungen aus der 2. Schach-Bundesliga: - - - -

    Die letzten vier Mannschaften jeder Gruppe der 2. Schach-Bundesliga steigen

    in die jeweilige Oberliga ab

    Aus den zwölf Oberliga-Aufsteigern der Saison 2023/2024 und den vier

    sechstplatzierten der Gruppen der 2. Schach-Bundesliga-Saison

    2023/2024 wird eine Relegation in vier Gruppen A-D jeweils nach dem

    KO-System (Paarungen und Heimrecht wird ausgelost, Sonderfälle in A

    und B) ausgetragen. Hierdurch werden vier Teilnehmer für die neue 2.

    Schach- Bundesliga ermittelt. Die Gruppen setzen sich wie folgt

    zusammen:

    A) (1) Sechstplatzierter der 2. Schach-Bundesliga West

    (A.1)

    Erstplatzierter Oberliga NRW

    (A.2)

    (A.3)

    Zweitplatzierter Oberliga NRW

    Erstplatzierter Oberliga Südwest

    Das Halbfinale (2) gegen (3) wird nicht ausgetragen und

    (Α.2)

    zieht ins Finale gegen den Sieger (1) gegen (4) ein.

    B) (1) Sechstplatzierter der 2. Schach-Bundesliga Ost

    (Β.2)

    (Β.3)

    (Β.4)

    Erstplatzierter Oberliga Bayern

    Zweitplatzierter Oberliga Bayern

    Erstplatzierter Oberliga Ost A

    Das Halbfinale (2) gegen (3) wird nicht ausgetragen und

    (2) zieht ins Finale gegen den Sieger (1) gegen (4) ein.

    C) (1) Sechstplatzierter der 2. Schach-Bundesliga Süd

    (Χ.2)

    (Χ.3)

    (Χ.4)

    Erstplatzierter Oberliga Baden

    Erstplatzierter Oberliga Württemberg

    Erstplatzierter Oberliga Ost B

    D) (1) Sechstplatzierter der 2. Schach-Bundesliga Nord

    (∆.2)

    (∆.3)

    (∆.4)

    Erstplatzierter Oberliga Nord Nord

    Erstplatzierter Oberliga Nord West

    Erstplatzierter Oberliga Nord Ost

    Ziehen Mannschaften aus der 2. Schach-Bundesliga vor dem 1. Mai 2024

    zurück, werden sie an die hinteren Plätze der Abschlusstabelle der Saison

    2023/2024 gesetzt.

    Fehlende Mannschaften für die Saison 2024/2025 in der 2. Schach-Bundesliga

    werden aus den Finalverlierern der Gruppen A bis D per Los ermittelt.

    Seite 27

    H-3 Deutsche Schach-Pokalmeisterschaft (Dähne-Pokal) (DPEM)

    H-3.1 Austragung

    Die DPEM wird nach Möglichkeit zeitgleich mit der Endrunde der Deutschen Schach-

    Amateurmeisterschaft (DSAM) in fünf Runden im K.O.-System, verbunden mit einem

    Turnier im Schweizer System ausgetragen.

    H-3.2 Teilnehmer, Meldung

    H-3.2.1 Teilnahmeberechtigt sind - - -

    H-3.2.2

    je zwei Spieler aus den vierzehn mitgliederstärksten Landesverbänden,

    je ein Spieler aus den übrigen drei Landesverbänden und

    ein Spieler des Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-Schachbundes.

    Die Landesverbände und der Deutsche Blinden- und Sehbehinderten-Schachbund

    zahlen für jeden von ihnen gemeldeten Spieler ein Startgeld von € 240,00 an den

    DSB. Das Startgeld ist vor Turnierbeginn auf Anweisung der Geschäftsstelle des

    DSB zu zahlen.

    H-3.2.3

    H-3.3

    H-3.3.1

    H-3.3.2

    H-3.3.3

    H-3.3.4

    H-3.4

    H-3.5

    Der Pokalspielleiter legt in der Ausschreibung Termin und Form der Meldung

    der Teilnehmer und ggf. Ersatzteilnehmer durch die Landesverbände und den

    Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-Schachbund fest.

    Modus

    Zur Ermittlung des Pokalsiegers werden fünf Runden nach dem K.O.-System

    gespielt. Die Startrangliste wird vor der ersten Runde frei ausgelost.

    Bei unentschiedenem Ausgang werden zwei Blitzpartien gespielt. Besteht auch

    danach Gleichstand, so wird der Blitzwettkampf bis zur nächsten Gewinnpartie

    fortgesetzt. Vor der ersten Blitzpartie wird die Farbverteilung neu ausgelost und

    wechselt in den folgenden Blitzpartien. Soll an einem Stichkampf ein Spieler des

    Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-Schachbundes teilnehmen, treten an die

    Stelle der Blitzpartien Schnellschachpartien.

    Ausscheidende Spieler setzen die DPEM in einem Turnier nach Schweizer

    System fort. Die bisher in einem oder mehreren K-o-Runden erzielten Punkte

    bleiben ihnen dabei erhalten; nicht jedoch die in einem Blitzentscheid

    errungenen Punkte. Die bisher gespielten Partien sind auch hinsichtlich

    Farbverteilung und Gegnerzuordnung nach den angewandten Regeln für

    Schweizer System-Turniere zu berücksichtigen.

    Spielbeginn, Bedenkzeit und Spieldauer richten sich nach der Ausschreibung

    der Deutschen Amateurmeisterschaft.

    Nichterscheinen

    Zieht ein Spieler seine Teilnahmezusage nach dem Meldeschluss ohne

    zureichenden Grund zurück oder tritt er nicht an, ist er in den nächstfolgenden

    zwei Spieljahren für die Teilnahme an Einzelmeisterschaften des DSB gesperrt.

    Titelgewinn, Qualifikation

    Der Sieger der Endrunde erhält den Titel

    „Deutscher Pokalmeister 20…"

    und ist für die folgende Deutsche Einzelmeisterschaft spielberechtigt.

    Seite 28

    H-4 Deutsche Schach-Pokalmeisterschaft für Mannschaften (DPMM)

    H-4.1

    Austragung

    Die DPMM wird mit Vereinsmannschaften im K.O.-System ausgetragen.

    H-4.2

    H-4.2.1

    H-4.2.2

    H-4.2.3

    H-4.2.4

    H-4.3

    Teilnehmer

    Teilnahmeberechtigt für die Vorrunde sind

    3.a) je zwei Vereine aus den 14 mitgliederstärksten Landesverbänden,

    3.b) je ein Verein aus den übrigen Landesverbänden,

    3.c) eine Mannschaft des Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-Schachbundes,

    3.d) die Teilnehmer des Viertelfinales des Vorjahres.

    Die Zulassung teilnahmeberechtigter Vereine setzt voraus, dass der Verein

    a)

    b)

    sich bis zu dem in der Ausschreibung festgesetzten Zeitpunkt zur

    Teilnahme anmeldet,

    die Gewähr für die Einhaltung der nach Punkt A-8 dieser

    Turnierordnung vorausgesetzten Spielbedingungen erfüllt.

    1Bei Meldeverzicht eines nach H-4.2.1 a) bis c) spielberechtigten Vereins wird

    ein Nachrücker aus dem gemeldeten Kontingent dieses Landesverbandes

    hilfsweise aus einem anderen Landesverband ausgewählt. 2Bei Meldeverzicht

    eines Vereins, der nach H-4.2.1 d) vorberechtigt ist, erhält der im Vorjahr in der

    1. Schach-Bundesliga bestplatzierte spielbereite Verein, der nicht

    qualifiziert ist, ein Freiplatzagebot; bei Fehlen eines solchen Vereins

    entscheidet der Spielleiter nach Ermessen. 3Vereine, die nach der Abgabe

    der Meldung ihre Teilnahmezusage zurückziehen oder nicht antreten,

    werden mit einer Geldbuße von € 200,00 belegt.

    Ein Verein und der Deutsche Blinden- und Sehbehinderten-Schachbund

    können nur mit einer Mannschaft am Turnier teilnehmen.

    Mannschaftsmeldung, Spielberechtigung

    Eine Mannschaft besteht aus vier Spielern. Zum festgesetzten Termin können bis zu vierzehn

    Spieler gemeldet werden. Eine Rangfolge ist nicht vorgeschrieben; in jedem Wettkampf kann

    die Mannschaftsaufstellung aus dem Kontingent der gemeldeten Spieler frei gewählt werden.

    Tritt ein Spieler nicht an, hat sein Verein eine Geldbuße von € 100,00 zu zahlen.

    H-4.4 Runden

    H-4.4.1

    H-4.4.2

    Das Turnier wird in einer Vor-, einer Zwischenrunde und einer Endrunde

    nach dem K.O.-System gespielt.

    Der Spielleiter legt in der Ausschreibung fest, in welcher Runde die nach H-

    4.2.1 d) vorberechtigten Vereine als Teilnehmer hinzugefügt und wie die Gruppen

    eingeteilt werden.

    Seite 29

    H-4.4.3

    1Die Ausrichtung der Runden wird nach Möglichkeit einem Verein, dessen erste

    Mannschaft in einer niedrigeren Spielklasse spielt, übertragen.

    H-4.4.4

    H-4.5

    H-4.5.1

    H-4.5.2

    H-4.5.3

    H-4.5.4

    H-4.6

    1Die Paarungen der ersten Runde werden vor Ort frei ausgelost. 2Finden an einem

    Wochenende mehrere Runden statt, spielen die Sieger der ersten Runde am fol-

    genden Tag gegeneinander, wobei die Farbverteilung und ggfs. die Gegnerzuord-

    nung vor Spielbeginn ausgelost werden.

    Endrunde

    Zur Endrunde zählen das Halbfinale und das Finale. Die Spielleitung kann

    eine oder mehrere vorher gehende Runden in die Endrunde einbeziehen.

    Die Endrunde kann einem der verbleibenden Vereine übertragen werden oder

    vom DSB zentral ausgerichtet werden.

    Die im Halbfinale ausscheidenden Mannschaften spielen um den 3. Platz.

    Organisiert der Ausrichter der Endrunde die Live-Übertragung der Partien,

    findet der Fahrtkostenausgleich nur unter den angereisten Mannschaften statt.

    Diese haben Kosten und Honorar des Schiedsrichters zu tragen.

    Farbverteilung

    Die in den örtlichen Auslosungen zuerst gezogene Mannschaft, bzw. die bei Einzelrunden

    zuerst genannte Mannschaft spielt an den Brettern 2 und 3, die dazugeloste bzw. die

    zweitgenannte Mannschaft an den Brettern 1 und 4 mit den weißen Steinen.

    H-4.7

    Spielbeginn, Bedenkzeit , Spieldauer

    Der Spielbeginn der einzelnen Runden und die Bedenkzeit legt der Turnierleiter für die

    Pokalspiele im Einvernehmen mit dem Bundesturnierdirektor fest.

    H-4.8

    Entscheidung bei Punktgleichheit

    1Bei unentschiedenem Ausgang eines Wettkampfes entscheidet die „Berliner Wertung":

    1. Brett = 4 Punkte, 2. Brett = 3. Punkte, 3. Brett = 2 Punkte, 4. Brett = 1 Punkt.

    2Besteht auch danach Gleichstand, werden Blitzwettkämpfe mit unveränderter

    Mannschaftsaufstellung gespielt. Für Spieler des Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-

    Schachbundes treten an Stelle der Blitzpartien Schnellschachpartien. Die Einzelheiten des

    Entscheidungswettkampfes regelt die Turnierausschreibung.

    H-4.9

    Titelgewinn

    Die siegreiche Mannschaft der Endrunde erhält den Titel

    „Deutscher Pokal-Mannschaftsmeister 20…",

    Seite 30

    H-5 Deutsche Meisterschaft im Blitzschach (DBlitzEM)

    H-5.1

    Austragung

    Die DBlitzEM soll mit 30 Teilnehmern als Rundenturnier ausgetragen werden.1

    H-5.1

    Austragung

    Die DBlitzEM soll mit 30 Teilnehmern als Rundenturnier ausgetragen werden.

    H-5.2

    H-5.2.1

    H-5.2.2

    H-5.3

    Teilnehmer

    Teilnahmeberechtigt sind

    der Titelverteidiger aus der letzten DBlitzEM––––

    je drei Spieler aus den zwei mitgliederstärksten Landesverbänden

    je zwei Spieler aus den sechs nächstgliederstärksten Landesverbänden,

    je ein Spieler aus den übrigen neun Landesverbänden.

    ein Spieler des ausrichtenden Vereins oder Verbandes,

    Freiplätze bis zur Höchstzahl.

    Verzichtet der Titelverteidiger, fällt der Platz dem Nächstplatzierten der letzten

    DBlitzEM zu. Verzichtet ein Spieler aus den Landesverbänden, kann Ersatz aus

    dem jeweiligen Landesverband gestellt werden.

    Entscheidung bei Punktgleichheit

    Bei Punktgleichheit wird über die Reihenfolge nach einer Zusatzwertung entschieden, die mit

    der Ausschreibung bekanntgegeben wird.

    H-5.4

    Titelgewinn

    Der erstplatzierte Spieler des Turniers erhält den Titel

    „Deutscher Blitzmeister 20…".

    1Teilnehmerzahl von 36 auf 30 reduziert (wg. FIDE max. Runden pro Tag) durch Kongress

    am 01.06.2019 DSB-TO 2023

    Seite 31

    H.6

    H-6.1

    H-6.1.1

    H-6.1.2

    H-6.2

    H-6.2.1

    H-6.2.2

    H-6.3

    H-6.3.1

    H-6.3.2

    Deutsche Mannschaftsmeisterschaft im Blitzschach (DBlitzMM)

    Austragung

    Die DBlitzMM wird mit Vereinsmannschaften an einem Ort ausgetragen. Es

    kann jeweils nur eine Mannschaft eines Vereins teilnehmen.

    Die Mannschaften spielen ein Rundenturnier. Der in der Spielpaarung

    zuerst genannte Verein hat an den Brettern mit ungerader Zahl Schwarz.

    Teilnehmer

    Teilnahmeberechtigt sind –

    die fünf erstplatzierten Mannschaften der vorhergehenden Meisterschaft,–––

    je zwei Mannschaften aus den drei mitgliederstärksten Landesverbänden,

    je eine Mannschaft aus den übrigen Landesverbänden und

    eine Mannschaft des ausrichtenden Vereins, oder – sofern eine

    Mannschaft des ausrichtenden Vereins bereits aus anderen Gründen

    vorberechtigt ist – des Landesverbandes, dem der Ausrichter angehört.

    Zur kurzfristigen Herstellung einer geradzahligen Teilnehmerzahl kann

    der Turnierleiter hiervon abweichen.

    Bei Meldeverzicht eines vorberechtigten Vereins stellt sein Landesverband Ersatz.

    Nutzt ein Landesverband das ihm zustehende Kontingent nicht aus, kann der

    ausrichtende Landesverband die freien Plätze besetzen.

    Mannschaftsmeldung, Spielberechtigung, Rangfolge

    Eine Mannschaft besteht aus vier Spielern und ggf. einem Ersatzspieler, die vor

    Turnierbeginn in festgelegter Rangfolge gemeldet werden müssen. Ersatzspieler

    können unter Aufrücken der Mannschaft nur an Brett 4 eingesetzt werden.

    Die gemeldete Rangfolge ist für das gesamte Turnier verbindlich. Bei fehlerhafter

    Rangfolge haben die zu tief eingesetzten Spieler ihre Partien verloren.

    H-6.4 Entscheidung bei Punktgleichheit

    Bei Punktgleichheit im Endstand entscheidet die Zahl der errungenen Brettpunkte. Besteht

    auch hier Gleichstand, entscheidet, sofern die Ausschreibung keine abweichende Regelung

    trifft, die Sonneborn-Berger-Wertung, sodann das Los.

    H-6.5 Titelgewinn

    Die erstplatzierte Mannschaft des Turniers erhält den Titel

    „Deutscher Blitz-Mannschaftsmeister 20…".

    Seite 32

    H-7

    H-7.1

    H-7.2

    H-7.2.1

    H-7.2.2

    H-7.3

    H-7.3.1

    H-7.4

    H-7.4.1

    H-7.4.2

    Deutsche Meisterschaft im Schnellschach (DSEM)

    Austragung

    Die DSEM kann mit bis zu 40 Teilnehmern ausgetragen werden. Die Zahl kann

    von der Bundesspielkommission auf Antrag erhöht werden. Es werden neun

    Runden nach Schweizer System gespielt.

    Teilnehmer

    Teilnahmeberechtigt sind -

    der Titelverteidiger aus der letzten DSEM, - - - - -

    je drei Spieler aus den zwei mitgliederstärksten Landesverbänden,

    je zwei Spieler aus den sechs nächstmitgliederstärksten Landesverbänden,

    je ein Spieler aus den übrigen neun Landesverbänden und

    ein Spieler des ausrichtenden Vereins oder Verbandes.

    weitere Freiplätze.

    Verzichtet der Titelverteidiger, fällt der Platz dem Nächstplatzierten der letzten

    DSEM zu. Verzichtet ein Spieler aus den Landesverbänden, kann Ersatz aus

    dem jeweiligen Landesverband gestellt werden.

    Entscheidung bei Punktgleichheit

    Bei Punktgleichheit wird über die Reihenfolge nach einer

    Zusatzwertung entschieden, die mit der Ausschreibung bekanntgegeben

    wird.

    Titelgewinn, Qualifikation

    Der erstplatzierte Spieler des Turniers erhält den Titel

    „Deutscher Schnellschachmeister 20…".

    Der Deutsche Schachbund e.V. nominiert für die von ihm zu besetzenden

    Plätze bei der Europa-Schnellschachmeisterschaft die Erstplatzierten der

    DSEM.

    Seite 33

    H-8

    Deutsche Meisterschaft im Schach 960

    H-8.1 Austragung:

    Die Deutsche Meisterschaft im Schach960 wird als offenes Turnier ausgetragen.

    H-8.2 Bedenkzeit:

    Der zuständige Turnierleiter legt die Bedenkzeit in der Ausschreibung fest.

    Grundsätzlich soll die Bedenkzeit die Austragung innerhalb von drei Tagen möglich machen.

    H-8.3 Entscheidung bei Punktgleichheit:

    Bei Punktgleichheit wird über die Reihenfolge nach einer Zusatzwertung entschieden, die mit der

    Ausschreibung bekanntgegeben wird

    H-8.4 Titelgewinn:

    Der erstplatzierte Spieler erhält den Titel „Deutscher Meister im Schach 960 20..“

    Seite 34

    F

    F.1

    F-1.1

    Deutsche Frauen-Meisterschaften

    Deutsche Schachmeisterschaft der Frauen (DFEM)

    Austragung

    Die DFEM wird jährlich in neun Runden nach Schweizer System gespielt.

    F-1.2

    F-1.2.1

    F-1.2.2

    F-1.2.3

    F-1.3

    F-1.3.1

    F-1.3.2

    F-1.4

    Teilnehmerinnen

    Teilnahmeberechtigt sind

    1.a)

    1.b)

    1.g)

    die auf den Plätzen 1 bis 3 platzierten Spielerinnen der letzten DFEM (bei

    Nichtteilnahme qualifizierter Spielerinnen andere Spielerinnen nach

    Einladung des Frauenreferenten (vorrangig Titelträgerinnen))

    die bestplatzierte deutsche Spielerin aus der letzten IODFEM, die nach

    Tz. A-5.1.1 spielberechtigt ist.

    1.c)

    je zwei Spielerinnen aus den beiden mitgliederstärksten Landesverbänden,

    1.d) je eine Spielerin aus den übrigen fünfzehn Landesverbänden,

    1.e)

    eine Spielerin des Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-Schachbundes

    1.f)

    eine von der DSJ zu benennende Spielerin und

    die bestplatzierte Spielerin aus der letzten ODBEM. Verzichtet diese,

    dann kann der Referent für Inklusion im Benehmen mit dem Referenten

    für Frauenschach eine Nachrückerin benennen.

    Die Kommission Leistungssport kann zusätzliche Kaderspielerinnen nominieren.

    Der Referent für Frauenschach kann Freiplätze vergeben, wobei eine gerade

    Teilnehmerinnenzahl erreicht werden soll.

    Meldung, Meldeverzicht

    Bei Meldeverzicht von Teilnehmerinnen nach Tz. F-1.2.1 entstehende

    Freiplätze können vom Referenten für Frauenschach vergeben werden.

    Die Teilnahme an der DFEM ist bis zum 01.01. des jeweiligen Jahres zu melden.

    Erfolgt keine Meldung bis zum festgelegten Termin, wird dies einem Verzicht

    gleichgesetzt. Der Startplatz wird den Freiplätzen zugeordnet.

    Bedenkzeit

    Der zuständige Turnierleiter legt die Bedenkzeit in der Ausschreibung in Anlehnung an die

    von der FIDE für den Erwerb von Titelnormen empfohlene Bedenkzeit fest.

    F-1.5

    Entscheidung bei Punktgleichheit

    Bei Punktgleichheit wird über die Reihenfolge nach einer Zusatzwertung entschieden, die den

    Teilnehmerinnen mit der Ausschreibung bekanntzugeben ist.

    F-1.7

    Titelgewinn, Qualifikation

    Die erstplatzierte Spielerin des Turniers erhält den Titel

    „Deutsche Meisterin 20…"

    Seite 35

    F.2

    Internationale Offene Deutsche Schachmeisterschaft der

    Frauen (IODFEM)

    F-2.1

    Austragung

    Die Anzahl der Teilnehmerinnen kann vom Ausrichter im Einvernehmen mit der Frauenkommission

    begrenzt werden. Das Turnier kann auch nach Spielstärke in Gruppen aufgeteilt werden. Es werden 7

    Runden, max. 9 Runden nach Schweizer System gespielt.

    F-2.2

    Bedenkzeit

    Die Bedenkzeit regelt die Ausschreibung.

    F-2.3

    Entscheidung bei Punktgleichheit

    Bei Punktgleichheit wird über die Reihenfolge nach einer Zusatzwertung entschieden, die den

    Teilnehmern mit der Ausschreibung bekannt zu geben ist.

    F-2.4

    Qualifikation

    Für die Deutsche Frauen-Einzelmeisterschaft des nächsten Jahres qualifiziert sich die bestplatzierte

    deutsche Spielerin, die nach Tz A-5.2.4 spielberechtigt ist.

    F-2.5

    Titel

    Die erstplatzierte Spielerin des Turniers erhält den Titel

    „Internationale Deutsche Meisterin 20…"

    Seite 36

    F-3 Deutsche Schachmeisterschaft für Frauenmannschaften (DFMM)

    F-3.1

    F-3.1.1

    Allgemeines

    Klassen

    Die DFMM wird in zwei Klassen ausgetragen:

    3.a) Schach-Frauenbundesliga

    3.b) 2. Schach-Frauenbundesliga

    In der Schach-Frauenbundesliga und in der 2. Schach-Frauenbundesliga darf nur jeweils eine

    Mannschaft pro Verein antreten.

    F-3.1.2

    Zulassung zur Schach-Frauenbundesliga

    Die Zulassung zur Schach-Frauenbundesliga setzt voraus, dass der Verein oder eine Tochter-

    gesellschaft, für welche die Teilnahmeberechtigung beantragt wird,

    a)

    b)

    bis zum 1. Juni eine Kaution von € 500,00 als Bankbürgschaft oder in

    bar beim Deutschen Schachbund e.V. (DSB) hinterlegt.

    die Gewähr für die Einhaltung der nach Punkt A-8 der

    Turnierordnung vorausgesetzten Spielbedingungen erfüllt.

    Eine hinterlegte Kaution verfällt, wenn eine Mannschaft nach dem 1. Juni ihre Meldung

    zurückzieht oder zu mehr als zwei Kämpfen nicht antritt.

    Beträge, die aus verfallenen Kautionen (nach Abzug von Verpflichtungen) übrig bleiben,

    werden auf Vorschlag der Kommission für Frauenschach an die geschädigten Vereine gezahlt.

    F-3.1.3 Mannschaftsmeldung, Spielberechtigung

    Die Vereine melden zum festgesetzten Termin pro Mannschaft sechs Stamm- und bis zu acht

    Ersatzspielerinnen. Nach diesem Termin kann die Meldung nicht mehr geändert oder ergänzt

    werden.

    Die Kader der Mannschaften können durch zwei Jugendliche (bis einschließlich 20 Jahre bei

    Meldeschluss) um die Ranglistenziffern 15 und 16 erweitert werden. Die Jugendlichen

    müssen die Bestimmungen für die Kaderzugehörigkeit des DSB (außer Spielstärkekriterium)

    erfüllen.

    Es dürfen pro Runde höchstens vier Spielerinnen mit Gastspielgenehmigung eingesetzt

    werden. 4Die Gastspielgenehmigung setzt voraus, dass der Verein, in dem die Gastspielerin

    aktives Mitglied ist, weder in noch oberhalb der Klasse, in der die Mannschaft spielt, für die

    die Gastspielgenehmigung gelten soll, eine Frauenmannschaft gemeldet hat.

    F-3.1.4

    Mannschaftsstärke, Rangfolge

    Jede Mannschaft besteht aus sechs Spielerinnen. 2Es müssen mindestens drei Spielerinnen zu

    einem Mannschaftskampf antreten.

    Die Mannschaftsaufstellung erfolgt durch den Mannschaftsführer spätestens 15 Minuten vor

    dem festgesetzten Kampfbeginn. 4Eine spätere Meldung führt zu einem entsprechenden

    Bedenkzeitabzug bei allen Spielerinnen dieser Mannschaft.

    Seite 37

    5

    Im laufenden Spieljahr kann eine Rangfolge nicht verändert werden. 6Es kann keine

    Spielerin nachgemeldet werden. 7Die gemeldete Rangfolge gilt auch für alle Stich- bzw. Auf-

    und Abstiegskämpfe.

    8Bei fehlerhafter Rangfolge haben alle zu tief eingesetzten Spielerinnen ihre Partien verloren.

    Eine Spielerin gilt dann als zu tief eingesetzt, wenn in ihrer Mannschaft vor ihr eine Spielerin

    mit einer höheren Ranglistennummer gesetzt wurde.

    F-3.1.5 Bedenkzeit

    Die Bedenkzeit wird von der Kommission Frauenschach in Anlehnung an die von der FIDE

    für den Erwerb von Titelnormen empfohlene Bedenkzeit festgelegt und ist in der

    Turnierausschreibung bekannt zu machen.

    F-3.1.6

    Entscheidung bei Punktgleichheit1

    F-3.1.6.1 Bei allen Plätzen entscheidet bei Gleichstand die Brettpunktwertung.

    F-3.1.6.2 Ergibt auch diese Gleichheit, entscheidet die Sonneborn-Berger-Wertung.

    F-3.1.6.3 Ergibt auch diese Gleichstand, entscheidet der Kampf gegeneinander inklusive

    der Berliner Wertung.

    F-3.1.6.4 Ergibt auch diese Gleichstand, setzt der Turnierleiter Stichkämpfe an, falls es

    um Aufstieg oder Abstieg geht. Andernfalls werden die Plätze geteilt.

    F-3.1.6.5 Stichkampfverfahren

    Handelt es sich um zwei punktgleiche Mannschaften, wird ein Stichkampf

    gespielt; handelt es sich um drei oder mehr Mannschaften, wird ein Rundenturnier

    gespielt. Die Paarungen werden ausgelost.

    Endet ein Stichkampf zwischen zwei Mannschaften punktgleich, wird die Berliner

    Wertung angewendet. Entsteht auch danach Gleichstand, werden zwei

    Blitzwettkämpfe (Bedenkzeit 5 Minuten) mit unveränderten

    Mannschaftsaufstellungen gespielt. Bei unentschiedenem Ausgang nach

    Mannschafts- und Brettpunkten werden die Blitzwettkämpfe bis zur Entscheidung

    fortgesetzt. Die Farbverteilung wird vor dem ersten Blitzwettkampf ausgelost und

    wechselt anschließend.

    Kommen in einem einrundigen Stichkampfturnier wieder mehrere Mannschaften

    punktgleich an die Spitze, wird in der Reihenfolge Brettpunkte aller Stichkämpfe,

    Berliner Wertung aller Stichkämpfe, Los entschieden.

    F-3.1.7

    Nichtantreten, Rücktritt vom Turnier

    F-3.1.7.1 1Tritt eine Mannschaft nicht an, verliert sie ihren Kampf mit 0:6.

    Zusätzlich werden folgende Geldbußen fällig, die lt. Satzung vom

    Referenten für Frauenschach verhängt werden:

    Schach-Frauenbundesliga:

    1.

    Frauenbundesliga:

    € 400,00,

    Schach

    € 125,00.

    In den letzten beiden Runden verdoppelt sich die Buße.

    2Der im Fahrtkostenausgleich für den ausgefallenen Kampf errechnete Betrag ist

    1Entscheidung bei Punktgleichheit geändert durch Kongress am 01.06.2019

    Seite 38

    zurückzuzahlen. Eine Neuberechnung des Fahrtkostenausgleichs erfolgt nicht.

    3Darüber hinaus hat die nicht angetretene Mannschaft die anteiligen Kosten nach

    Tz. A-7.5 letzter Satz zu tragen.

    4Eine Mannschaft, die zu mehr als zwei Mannschaftskämpfen nicht angetreten ist,

    scheidet aus der DFMM aus. Sie steigt in die Frauen-Regionalliga ab. Die

    erzielten Ergebnisse werden annulliert.

    5Treten Spielerinnen nicht an, hat der Verein eine Geldbuße für jedes unbesetzte

    Brett zu zahlen.

    Schach-Frauenbundesliga

    2. Schach-Frauenbundesliga

    F-3.1.7.2 Verfahren beim Zurückziehen von

    Mannschaften Schach-Frauenbundesliga

    € 100,00,

    € 25,00.

    1Wenn eine Mannschaft in dem Zeitraum vom 1. Juni bis 31. Juli zurückgezogen

    wird, kann der bestplatzierte Absteiger den freigewordenen Platz einnehmen.

    2Verzichtet dieser, kann der jeweils nächste Absteiger den Platz einnehmen. 3In

    diesem Fall bekommt die zurückgezogene Mannschaft auf Antrag eine

    Spielberechtigung für die 2. Schach-Frauenbundesliga. 4Andernfalls steigt sie in

    den zuständigen Regionalbereich ab. 5Wenn eine Mannschaft nach dem 31. Juli

    zurückgezogen wird, oder wenn keiner der Absteiger von der Möglichkeit

    Gebrauch macht, den Platz der zurückgezogenen Mannschaft einzunehmen, bleibt

    der Platz unbesetzt, und die zurückgezogene Mannschaft gilt als Absteiger.

    Rückt ein Absteiger nach, ist der Turnierleiter zu einer neuen Festlegung der

    Spielpaarungen und des Fahrtkostenausgleichs berechtigt.

    2. Schach-Frauenbundesliga

    Der erste Absatz soll analog angewendet werden. Die Gruppen der 2. Schach-

    Frauenbundesliga sollen aufgefüllt werden. Der Referent für Frauenschach

    entscheidet, ob eine neue Auslosung erfolgt.

    Mannschaften, die sich nach dem 1. Juli zurückziehen, zahlen eine Geldbuße in

    Höhe von € 400,00.

    F-3.2 Schach-Frauenbundesliga

    F-3.2.1

    Austragung

    Die Schach-Frauenbundesliga besteht aus 12 Mannschaften, die ein Rundenturnier spielen.

    F-3.2.2

    Spielplan

    Die Kommission für Frauenschach legt die Spieltermine jährlich neu fest. Der zuständige

    Turnierleiter legt die Spielpaarungen fest.

    F-3.2.3

    Spielpaarungen

    In einer Runde werden die Mannschaften nach geografischen Gesichtspunkten gepaart. Es

    werden einzelne Mannschaftskämpfe an sechs Orten gespielt oder zentral an einem Ort.

    Seite 39

    Die übrigen zehn Runden werden in fünf Wochenendveranstaltungen ausgetragen, wobei

    jeweils vier Mannschaften an einem Ort zusammenkommen und zwei Runden spielen.

    Der in der Spielpaarung zuerst genannte Verein hat an den Brettern mit ungerader Zahl

    Schwarz.

    Zentrale Veranstaltung

    Der Turnierleiter kann mit Zustimmung des Referenten für Frauenschach abweichende

    Regelungen festsetzen, insbesondere bezüglich der terminlichen und zeitlichen Lage und der

    Meldefristen.

    F-3.2.4

    Spieltermine

    Die von der Kommission für Frauenschach festgelegten Termine sind verbindlich. Das Vor-

    und Nachspielen von Einzelpartien ist nicht gestattet.

    Andernfalls gilt folgendes:

    Jeder Mannschaftskampf der Einzelrunde (siehe Tz. F-3.2.3 Abs. 1) kann einvernehmlich

    verlegt werden, muss jedoch vor der 6. Runde gespielt sein (gilt nicht bei gemeinsamen

    Runden).1 Weiterhin kann der reisende Verein beantragen, dass der Spielbeginn am

    Regelspieltermin bis zu einer Stunde hinausgeschoben wird. Jede Vereinbarung einer

    Verlegung bzw. jeder Antrag auf Hinausschieben des Spielbeginns ist dem Turnierleiter der

    Schach-Frauenbundesliga mindestens vier Wochen vor dem alten und2 neuen Termin,

    mitzuteilen.

    Beginn der Doppelrunden:

    Samstag um 14:00 Uhr, Sonntag um 9:00

    Uhr, Beginn der Einzelrunde: Sonntag um 10:00 Uhr.

    Beginn der Einzelrunde im Rahmen der zentralen Auftakt- oder Endrunde nach Festlegung

    des Leiters der Frauenbundesligen.

    Ist eine Mannschaft oder Einzelspieler auf Grund nicht vorhersehbarer Umstände gehindert,

    rechtzeitig zum vereinbarten Spieltermin zu erschienen, dann entscheidet der Schiedsrichter

    nach pflichtgemäßem Ermessen, wann der Wettkampf bzw. die einzelne Partie beginnt und

    wie die Uhren einzustellen sind.

    F-3.2.5

    F-3.2.6

    Titelgewinn

    Die erstplatzierte Mannschaft der Schach-Frauenbundesliga erhält den Titel

    „Deutscher Frauen-Mannschaftsmeister 20…".

    Abstieg

    Die drei letztplatzierten Mannschaften steigen in die 2. Schach-Frauenbundesliga ab.

    1Geändert (Einzelrunde muss nicht vorverlegt werden, keine Verlegung bei Zentralrunde) durch Kongress am

    01.06.2019

    2Präzisierung der Mitteilungspflicht durch Kongress am 01.06.2019

    Seite 40

    F-3.3 2. Schach-Frauenbundesliga

    F-3.3.1 Austragung

    Die 2. Schach-Frauenbundesliga spielt in drei Gruppen. Jede Gruppe besteht aus acht

    Mannschaften, die ein Rundenturnier spielen.

    F-3.3.2 Spielpläne

    Die Kommission für Frauenschach legt die Spieltermine der drei Gruppen der 2. Schach-

    Frauenbundesliga jährlich neu fest. Die zuständigen Turnierleiter legen die Spielpaarungen

    fest.

    F-3.3.3 Spielpaarungen

    In einer Runde werden die Mannschaften nach geografischen Gesichtspunkten gepaart. Es

    werden einzelne Mannschaftskämpfe an vier Orten je Gruppe gespielt.

    Die übrigen sechs Runden werden in drei Wochenendveranstaltungen ausgetragen, wobei

    jeweils vier Mannschaften je Gruppe an einem Ort zusammenkommen und zwei Runden

    spielen.

    Der in der Spielpaarung zuerst genannte Verein hat an den Brettern mit ungerader Zahl

    schwarz.

    F-3.3.4 Spieltermine

    So weit möglich, spielt die 2. Schach-Frauenbundesliga an den gleichen Wochenenden wie

    die Schach-Frauenbundesliga.

    Jeder Mannschaftskampf der Einzelrunde (siehe Tz. F-3.3.3 Abs. 1) kann einvernehmlich

    vorverlegt werden, muss jedoch vor der 6. Runde gespielt sein. Weiterhin kann der reisende

    Verein beantragen, dass der Spielbeginn am Regelspieltermin bis zu einer Stunde hinaus-

    geschoben wird. Jede Vereinbarung einer Verlegung bzw. jeder Antrag auf Hinausschieben

    des Spielbeginns ist dem Turnierleiter der Schach-Frauenbundesliga bis zur dem neuen

    Termin vorhergehenden Runde, jedoch mindestens vier Wochen vor dem neuen Termin,

    mitzuteilen.

    Beginn der Doppelrunden: Samstag um 14:00 Uhr, Sonntag um 9:00

    Uhr, Beginn der Einzelrunde: Sonntag um 10:00 Uhr.

    Ist eine Mannschaft oder Einzelspieler auf Grund nicht vorhersehbarer Umstände gehindert,

    rechtzeitig zum vereinbarten Spieltermin zu erschienen, dann entscheidet der Schiedsrichter

    nach pflichtgemäßem Ermessen, wann der Wettkampf bzw. die einzelne Partie beginnt und

    wie die Uhren einzustellen sind.

    F-3.3.5 Ersatzgestellung

    Ist ein Verein in der Schach-Frauenbundesliga und in der 2. Schach-Frauenbundesliga

    vertreten, so sind die in der Schach-Frauenbundesliga eingesetzten Ersatzspielerinnen am

    gleichen Tag1 in der 2. Schach-Frauenbundesliga nicht spielberechtigt.

    Maßgebend ist dabei der angesetzte Spieltermin.2

    1 Geändert (kein Einsatz am gleichen Tag, bisher gleiches Wochenende) durch Kongress am 01.06.2019

    2 Eingefügt durch Kongress am 01.06.2019

    Seite 41

    F-3.3.6

    Auf- und Abstieg

    F-3.3.6.1 Aufstieg in die Schach-Frauenbundesliga

    Die drei Gruppensieger steigen in die Schach-Frauenbundesliga auf. Falls eine Mannschaft

    verzichtet oder nicht aufsteigen kann, weil der Verein bereits in der Schach-Frauenbundesliga

    vertreten ist (siehe Tz. F-3.1.1), steigt die nächstplatzierte Mannschaft dieser Gruppe auf.

    Verzichten in einer Staffel der 2. Schach-Frauenbundesliga sowohl der Zweitplatzierte als

    auch der Drittplatzierte, auf die nach den vorstehenden Regeln das Aufstiegsrecht

    übergegangen ist, oder darf eine solche Mannschaft nicht aufsteigen, verringert sich der

    Abstieg aus der FBL entsprechend.

    Sind sodann noch weitere Plätze in der Schach-Frauenbundesliga zu besetzen, qualifizieren

    sich die nach Abzug der nach Abs. 1 und 2 als Aufsteiger feststehenden Vereine die weiteren

    Aufsteiger aus der 2. Schach-Frauenbundesliga nach folgendem Verfahren: Es wird unter den

    Mannschaften eine Rangfolge gebildet nach den Resultaten der abgeschlossenen Saison:

    1. Platzierung in der Tabelle,

    2. Erzielte Mannschaftspunkte,

    3. Erzielte Brettpunkte,

    4. Berliner Wertung an allen Brettern,

    5. Durch Los.

    F-3.3.6.2 Abstieg aus der 2. Schach-Frauenbundesliga

    Aus jeder Gruppe steigen die zwei letztplatzierten Mannschaften in die Regionalliga ab. Falls

    eine 2. Mannschaft zwangsweise absteigen muss (siehe Tz. F-3.1.1), weil die 1. Mannschaft

    des Vereins aus der Schach-Frauenbundesliga absteigt, vermindert sich die Zahl der

    Absteiger aus der Gruppe, der die betroffene 2. Mannschaft angehört.

    F-3.3.6.3 Aufstieg in die 2. Schach-Frauenbundesliga

    Die sechs Aufsteiger zur 2. Schach-Frauenbundesliga werden in sechs Regionalligen ermittelt,

    die nach geografischen und zweckmäßigen Gesichtspunkten (vorhandene Frauenteams)

    eingeteilt werden.

    F-3.3.6.4 Freie Plätze in der 2.FBL

    Ergeben sich freie Plätze in der 2. FBL werden Sie in der folgenden Reihenfolge vergeben.

    Aus den Plätzen 7 und 8 der 3 Gruppen wird eine Tabelle gebildet. Danach entscheiden

    folgende Kriterien in der genannten Reihenfolge:

    1.

    2.

    3.

    4.

    5.

    Platzierung in der Tabelle,

    Erzielte Mannschaftspunkte,

    Erzielte Brettpunkte,

    Berliner Wertung an allen Brettern,

    Durch Los.

    Seite 42

    F.4

    F-4.1

    F-4.1.1

    F-4.1.2

    F-4.2

    F-4.2.1

    F-4.2.2

    F-4.2.3

    F-4.3

    Deutsche Schachmeisterschaft für Frauenauswahlmannschaften

    der Landesverbände (DFMM-LV)

    Austragung, Teilnehmerinnen

    Die DFMM-LV wird in einem geschlossenen Turnier in fünf Runden

    nach Schweizer System durchgeführt.

    Jeder Landesverband kann eine Mannschaft stellen. Auf Antrag können zwei

    Landesverbände eine gemeinsame Mannschaft melden; über die Zulassung

    entscheidet der Turnierleiter. Der Titelverteidiger kann eine zweite Mannschaft

    melden. Bei ungerader Mannschaftszahl können die anderen Landesverbände

    in der Reihenfolge ihrer Vorjahrsplatzierung eine weitere Mannschaft stellen.

    Zusätzlich kann der Turnierleiter bis zur Höchstteilnehmerzahl von 18 weitere

    Teams teilnehmen lassen.1

    Mannschaftsmeldung, Spielberechtigung

    Die Meldung zur Teilnahme einer Mannschaft muss zum festgelegtenTermin

    erfolgen. Weitere Einzelheiten regelt die Ausschreibung.

    Die Spielerinnen müssen für einen Verein des jeweiligen

    Landesverbandes spielberechtigt sein. Gastspielgenehmigungen gelten

    nicht.

    Nehmen zwei Mannschaften eines Landesverbandes an der Meisterschaft teil, so

    sind zwei vollkommen getrennte Meldungen abzugeben. Gegenseitige

    Ersatzgestellung ist nicht möglich.

    Mannschaftsstärke, Rangfolge

    Jede Mannschaft besteht aus acht Spielerinnen. Es müssen mindestens vier Spielerinnen zu

    einem Mannschaftskampf antreten.

    Die gemeldete Rangfolge ist für alle Kämpfe verbindlich. Bei fehlerhafter Rangfolge haben

    die zu tief eingesetzten Spielerinnen ihre Partien verloren.

    Zulässig ist unter Namensnennung der nicht anwesenden Spielerinnen ein Offenlassen

    einzelner Bretter.

    F-4.4

    Spielpaarungen

    Die Paarungen erfolgen nach den Vorschriften der FIDE für Turniere nach Schweizer System.

    F-4.5

    Bedenkzeit

    Die Bedenkzeit wird durch die Ausschreibung geregelt.

    F-4.6

    Entscheidung bei Punktgleichheit

    Sind Mannschaften punktgleich, entscheidet die durch den Turnierleiter festgelegten

    Feinwertungen. Sollte auch dann Gleichstand bestehen, wird um Platz 1 doppelrundig

    geblitzt.

    1Letzter Satz hinzugefügt durch Hauptausschuss vom 28.10.2017.

    Seite 43

    F-4.7

    F-4.7.1

    F-4.7.2

    F-4.8

    Nichtantreten

    Tritt eine gemeldete Mannschaft nicht an oder tritt sie nach Turnierbeginn

    zurück, so hat der Landesverband eine Buße von € 200,00 zu zahlen.

    Kosten, die durch Nichtinanspruchnahme gebuchter Unterkünfte entstehen,

    gehen zulasten des verursachenden Landesverbandes.

    Titelgewinn

    Die erstplatzierte Mannschaft des Turniers erhält den Titel

    „Deutscher Frauen-Mannschaftsmeister der Landesverbände 20…".

    Seite 44

    F.5

    F-5.1

    Deutsche Meisterschaft der Frauen im Blitzschach (DBlitzEM-F)

    Austragung

    Die DBlitzEM-F wird in der Regel mit 30 Teilnehmerinnen möglichst als Rundenturnier

    ausgetragen.

    F-5.2

    Teilnehmerinnen

    Teilnahmeberechtigt sind – die Titelverteidigerin aus der letzten DBlitzEM-F,– zwei Spielerinnen aus dem Leistungskader des DSB,– je zwei Spielerinnen aus den beiden mitgliederstärksten

    Landesverbänden, je eine Spielerin aus den übrigen

    Landesverbänden,– sieben Freiplätze auf Antrag,– Freiplatz für Ausrichter.

    F-5.3 Meldung, Antragstellung, Meldeverzicht

    F-5.3.1 Die Teilnahme an der DBlitzEM-F ist bis zum 01.01. des jeweiligen Jahres zu

    melden. Erfolgt keine Meldung bis zum festgelegten Termin, wird dies einem

    Verzicht gleichgesetzt. Der Startplatz wird den Freiplätzen zugeordnet.

    F-5.3.2 Anträge auf einen Freiplatz sind durch die Landesverbände ebenfalls bis zum

    01.01. des jeweiligen Jahres einzureichen. Die Vergabe der Freiplätze erfolgt nach

    sportlichen Aspekten.

    F-5.3.3 Verzichtet die Titelverteidigerin, fällt der Platz der Nächstplatzierten der letzten

    DBlitzEM-F zu.

    F-5.3.4

    F-5.4

    Verzichtet eine Spielerin in den letzten zwei Wochen vor dem Turnier, kann der

    Referent für Frauenschach von sich aus eine Spielerin nominieren, wobei der

    betroffene Landesverband bzw. nicht berücksichtigte Freiplatzanträge

    bevorzugt zu behandeln sind.

    Entscheidung bei Punktgleichheit

    Bei Punktgleichheit wird über die Reihenfolge nach einer oder mehreren Zusatzwertungen

    entschieden, die den Teilnehmerinnen mit der Ausschreibung bekanntzugeben ist. Das letzte

    Kriterium ist das Los.

    F-5.5

    Titelgewinn

    Die erstplatzierte Spielerin des Turniers erhält den Titel

    „Deutsche Blitzmeisterin 20…".

    Seite 45

    F.6

    F-6.1

    Deutsche Meisterschaft der Frauen im Schnellschach (DSEM-F)

    Austragung

    Die DSEM-F wird in der Regel mit 30 Teilnehmerinnen ausgetragen. Es werden möglichst

    neun Runden nach Schweizer System gespielt.

    F-6.2

    Teilnehmerinnen

    Teilnahmeberechtigt sind – die Titelverteidigerin aus der letzten DSEM-F,– zwei Spielerinnen aus dem Leistungskader des DSB,– je zwei Spielerinnen aus den beiden mitgliederstärksten

    Landesverbänden, je eine Spielerin aus den übrigen 15

    Landesverbänden,– sieben Freiplätze auf Antrag,– Freiplatz für Ausrichter.

    F-6.3

    F-6.3.1

    F-6.3.2

    F-6.3.3

    F-6.3.3

    F-6.4

    Meldung, Antragstellung, Meldeverzicht

    Die Teilnahme an der DSEM-F ist bis zum 01.07. des jeweiligen Jahres zu

    mel- den. Erfolgt keine Meldung bis zum festgelegten Termin, wird dies einem

    Ver- zicht gleichgesetzt. Der Startplatz wird den Freiplätzen zugeordnet.

    Anträge auf einen Freiplatz sind durch die Landesverbände ebenfalls bis zum

    01.06. des jeweiligen Jahres einzureichen. Die Vergabe der Freiplätze erfolgt nach

    sportlichen Aspekten.

    Verzichtet die Titelverteidigerin, fällt der Platz der Nächstplatzierten der

    letzten DSEM-F zu.

    Verzichtet eine Spielerin in den letzten zwei Wochen vor dem Turnier, kann der

    Referent für Frauenschach von sich aus eine Spielerin nominieren, wobei der

    betroffene Landesverband bzw. nicht berücksichtigte Freiplatzanträge

    bevorzugt zu behandeln sind.

    Entscheidung bei Punktgleichheit

    Bei Punktgleichheit wird über die Reihenfolge nach einer oder mehreren Zusatzwertungen

    entschieden, die den Teilnehmerinnen mit der Ausschreibung bekanntzugeben ist. Das letzte

    Kriterium ist das Los.

    F-6.5

    Titelgewinn

    Die erstplatzierte Spielerin des Turniers erhält den Titel

    „Deutsche Schnellschachmeisterin 20…".

    Seite 46

    S

    S.1

    S-1.1

    Deutsche Senioren-Meisterschaften

    Offene Deutsche Senioren-Einzelmeisterschaft (ODSenEM)

    Austragung

    Die ODSenEM wird in einem Turnier, getrennt in die Gruppen 50+ und 65+, in neun Runden

    nach Schweizer System ausgetragen.

    S-1.2

    S-1.2.1

    S-1.2.2

    S-1.3

    Teilnehmer

    1Zu den ODSenEM sind Spieler zugelassen, die ordentliche Mitglieder in einem

    dem DSB über ihre Landesverbände angeschlossenen Verein sind. 2An den

    ODSenEM können Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit teilnehmen, wenn

    sie nach den Bestimmungen der FIDE bei offiziellen FIDE-Einzelwettbewerben

    für den DSB spielberechtigt sind. 3Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die

    nicht in der „Fide-Rating-List“ geführt werden, können an den ODSenEM teil-

    nehmen, wenn sie seit mindestens drei Jahren vor Beginn der ODSenEM unun-

    terbrochen in Deutschland gewohnt haben. 4Die Spiel- und Teilnahmeberechti-

    gung sind vor Beginn der ODSenEM mit der Meldung unaufgefordert nachzu-

    weisen.

    5In begründeten Ausnahmefällen kann der Referent für Seniorenschach eine

    Teilnahmeberechtigung erteilen.

    Die Anzahl der Teilnehmer ist grundsätzlich unbegrenzt. Der jeweilige

    Ausrichter kann jedoch im Einvernehmen mit dem Referenten für

    Seniorenschach im DSB Beschränkungen vornehmen. Muss die Teilnehmerzahl

    beschränkt werden, entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung.

    Bedenkzeit

    Die Bedenkzeit beträgt 90 Minuten für die ersten 40 Züge. Nach der Zeitkontrolle erhält jeder

    Spieler für die verbleibenden Züge 30 weitere Minuten zu seiner vorhandenen Restbedenk-

    zeit. Nach jedem ausgeführten Zug wird jedem Spieler 30 Sekunden zu seiner verbleibenden

    Restbedenkzeit hinzugefügt.

    S-1.4

    Entscheidung bei Punktgleichheit

    Bei Punktgleichheit wird über die Reihenfolge nach einer Zusatzwertung entschieden, die mit

    der Ausschreibung bekanntgegeben wird.

    S-1.5

    Titelgewinn

    Der bestplatzierte Teilnehmer in der Gruppe 50+ erhält den Titel

    „Deutscher Seniorenmeister 50+ 20…“.

    Die bestplatzierte Frau in der Gruppe 50+ erhält den Titel

    „Deutsche Seniorenmeisterin 50+ 20…“.

    Der bestplatzierte Teilnehmer in der Gruppe 65+ erhält den Titel

    „Deutscher Seniorenmeister 65+ 20…“.

    Die bestplatzierte Frau in der Gruppe 65+ erhält den Titel

    „Deutsche Seniorenmeisterin 65+ 20…“.

    Der/die bestplatzierte Nestor/in in der Gruppe 65+ erhält den Titel

    Seite 47

    „Deutsche/r Nestorenmeister/in 20…“.

    S-1.6 Finanzen

    S-1.6.1.

    S-1.6.2

    S-1.6.3

    Für die Teilnahme an der ODSenEM darf der Ausrichter ein Startgeld von €

    50,00 bis max. € 75,00 erheben, um damit die Ausrichtung zu finanzieren.

    Der Ausrichter darf darüber hinaus einen Organisationsbeitrag erheben.

    Entsprechend den Bestimmungen des Deutschen Olympischen Sportbundes ist für

    die ODSenEM rechtzeitig ein lückenloser Finanzierungsplan und innerhalb von

    vier Monaten nach Abschluss der Meisterschaft eine Kostenabrechnung mit

    Belegen einzureichen.

    Seite 48

    S.2

    Deutsche Senioren-Mannschaftsmeisterschaft der Landesverbände

    (DSenMM-LV)

    S-2.1

    S-2.1.1

    S-2.1.2

    S-2.2

    S-2.2.1

    S-2.2.2

    S-2.2.3

    S-2.3

    Austragung, Teilnehmer

    Die DSenMM-LV wird in einem geschlossenen Turnier, getrennt in die Gruppen

    50+ und 65+, in sieben Runden nach Schweizer System ausgetragen. In den

    ersten drei Runden sollen länderinterne Ansetzungen vermieden werden.

    Jeder Landesverband kann in jeder Gruppe zwei Mannschaften stellen. Bei

    ungerader Teilnehmerzahl in einer Gruppe ist der ausrichtende Landesverband

    berechtigt, eine dritte Mannschaft zu stellen. Ist der gastgebende Verband dazu

    nicht in der Lage, hat er das Recht, die Spielberechtigung für eine dritte

    Mannschaft an anderen Verband abzugeben. Interessierte Verbände wenden

    sich an den Ausrichter.

    Mannschaftsmeldung, Spielberechtigung

    Die Meldung zur Teilnahme muss zu dem in derAusschreibung genannten Termin

    erfolgen. Gleichzeitig mit der Meldung ist das Startgeld zu entrichten.

    Jede Mannschaft besteht aus vier Stammspielern. Unabhängig von der Anzahl

    der gemeldeten Mannschaften in einer Gruppe können insgesamt zwei

    Ersatzspieler pro Gruppe benannt werden, die in den Mannschaften eingesetzt

    werden können. Die Rangfolge innerhalb der Mannschaft ist für das gesamte

    Turnier einzuhalten. Bei fehlerhafter Rangfolge haben die zu tief eingesetzten

    Spieler ihre Partien verloren. Wenn ein Stammspieler der ersten Mannschaft

    ausfällt, kann ein beliebiger Spieler der zweiten Mannschaft oder ein

    Ersatzspieler in die erste Mannschaft aufrücken.

    Jeder Spieler muss für einen Verein des jeweiligen

    Landesverbandes spielberechtigt sein.

    Bedenkzeit

    Die Bedenkzeit beträgt 90 Minuten für die ersten 40 Züge. Nach der Zeitkontrolle erhält

    jede(r) Spieler/In für die verbleibenden Züge 30 weitere Minuten zu seiner/ihrer vorhandenen

    Restbedenkzeit. Nach jedem ausgeführten Zug wird jeder(m) Spieler/In 30 Sekunden zu

    seiner/ihrer verbleibenden Restbedenkzeit hinzugefügt.

    S-2.4

    Entscheidung bei Punktgleichheit

    Sind Mannschaften punktgleich, entscheidet die Zahl der Brettpunkte. Ergibt sich auch dann

    Gleichstand, entscheidet die Buchholzwertung; bei weiterem Gleichstand die Siegwertung

    und als letzte Wertung der Blitzentscheid nach 2 Runden mit jeweils vertauschten Farben.

    S-2.5

    Titelgewinn

    Die erstplatzierte Mannschaft in der Gruppe 50+ erhält den Titel

    „Deutscher Senioren-Mannschaftsmeister der Landesverbände 50+ 20…".

    Die erstplatzierte Mannschaft in der Gruppe 65+ erhält den Titel

    „Deutscher Senioren-Mannschaftsmeister der Landesverbände 65+ 20…“.

    Seite 49

    S-2.6

    Finanzen

    S-2.6.1

    S-2.6.2.

    Für die Teilnahme an der DSenMM-LV darf der Ausrichter ein Startgeld von max.

    € 200.00 pro Mannschaft erheben, um damit die Ausrichtung zu finanzieren.

    Entsprechend den Bestimmungen des Deutschen Olympischen Sportbundes ist für

    die DSenMM-LV rechtzeitig ein lückenloser Finanzierungsplan und innerhalb

    von vier Monaten nach Abschluss der Meisterschaft eine Kostenabrechnung mit

    Belegen einzureichen.

    Seite 50

    S.3

    S-3.2

    Deutsche Schnellschach-Einzelmeisterschaft der Senioren (DSEM-Sen)

    Teilnehmer

    Die Teilnahmeberechtigung regelt sich nach S-1.2.1. Die Anzahl der Teilnehmer ist grund-

    sätzlich unbegrenzt. Der jeweilige Ausrichter kann jedoch in Einvernehmen mit dem

    Referenten für Seniorenschach im DSB Beschränkungen vornehmen.

    S-3.3

    Bedenkzeit

    Die Bedenkzeit wird in der Ausschreibung geregelt.

    S-3.4

    Entscheidung bei Punktgleichheit

    Bei Punktgleichheit wird über die Reihenfolge der Platzierung nach einer Zusatzwertung

    entschieden, die mit der Ausschreibung bekanntgegeben wird.

    S-3.5

    Titelgewinn

    Der bestplazierte Teilnehmer in der Gruppe 50+ erhält den Titel

    „Deutscher Senioren-Schnellschachmeister 50+ 20.…“.

    Die bestplazierte Frau in der Gruppe 50+ erhält den Titel

    „Deutsche Senioren-Schnellschachmeisterin 50+ 20…“.

    Der bestplazierte Teilnehmer in der Gruppe 65+ erhält den Titel

    „Deutscher Senioren-Schnellschachmeister 65+ 20…“.

    Die bestplazierte Frau in der Gruppe 65+ erhält den Titel

    „Deutsche Senioren-Schnellschachmeisterin 65+ 20…“.

    Der/Die bestplatzierte Nestor/in in der Gruppe 65+ erhält den Titel

    „Deutsche/r Schnellschach-Nestorenmeister/in 20 ... “.

    S-3.6

    S-3.6.1

    S-3.6.2.

    Finanzen

    Für die Teilnahme an der DSEM-Sen darf der Ausrichter ein Startgeld von max.

    € 25,00 erheben, um damit die Ausrichtung zu finanzieren.

    Entsprechend den Bestimmungen des Deutschen Olympischen Sportbundes ist für

    die DSEM-Sen rechtzeitig ein lückenloser Finanzierungsplan und innerhalb von

    vier Monaten nach Abschluss der Meisterschaft eine Kostenabrechnung mit

    Belegen einzureichen.

    Seite 51

    S.4

    S-4.1

    Deutsche Blitz-Einzelmeisterschaft der Senioren (DBlitzEM-Sen)

    Austragung

    Die DBlitzEM-Sen wird verbunden mit der ODSenEM und wird in zwei Altersgruppen 50+

    und 65+ mit max. 15 Runden ausgetragen.

    S-4.2

    Teilnehmer

    Die Teilnahmeberechtigung regelt sich nach S-1.2.1. Die Zahl der Teilnehmer ist grundsätz-

    lich unbegrenzt. Der jeweilige Ausrichter kann jedoch im Einvernehmen mit dem Referenten

    für Seniorenschach im DSB Beschränkungen vornehmen.

    S-4.3

    Bedenkzeit

    Die Bedenkzeit wird in der Ausschreibung geregelt.

    S-4.4

    Entscheidung bei Punktgleichheit

    Bei Punktgleichheit auf dem ersten Platz wird für die Platzierung Tz H-5.3 der Turnierord-

    nung angewandt.

    S-4.5

    Titelgewinn

    Der bestplazierte Teilnehmer in der Gruppe 50+ erhält den Titel

    „Deutscher Senioren-Blitzschachmeister 50+ 20.…“.

    Die bestplazierte Frau in der Gruppe 50+ erhält den Titel

    „Deutsche Senioren-Blitzschachmeisterin 50+ 20…“.

    Der bestplazierte Teilnehmer in der Gruppe 65+ erhält den Titel

    „Deutscher Senioren-Blitzschachmeister 65+ 20…“.

    Die bestplazierte Frau in der Gruppe 65+ erhält den Titel

    „Deutsche Senioren-Blitzschachmeisterin 65+ 20…“.

    Der/Die bestplatzierte Nestor/in i der Gruppe 65+ erhält den Titel

    „Deutsche/r Nestoren-Blitzschachmeister/in 20. .. “.

    S-4.6

    S-4.6.1

    S-4.6.2.

    Finanzen

    Für die Teilnahme an der DBlitzEM-Sen darf der Ausrichter ein Startgeld

    von max. € 15,00 erheben, um damit die Ausrichtung zu finanzieren.

    Entsprechend den Bestimmungen des Deutschen Olympischen Sportbundes ist für

    die DBlitzEM-Sen rechtzeitig ein lückenloser Finanzierungsplan und innerhalb

    von vier Monaten nach Abschluss der Meisterschaft eine Kostenabrechnung mit

    Belegen einzureichen.

    Seite 52

    S.5 Deutsches Seniorenderby (DSenDerby)

    S-5.1

    Ausrichter / Austragung

    Die Seniorenkommission des DSB vergibt bis auf weiteres die Ausrichtung an den „Förder-

    kreis der Senioren im DSB e.V.

    Das Deutsche Seniorenderby wird in 7 oder 9 Runden nach Schweizer System ausgetragen.

    Doppelrunden sind zugelassen.

    S-5.2

    Teilnehmer

    Die Zahl der Teilnehmer kann im Einvernehmen mit dem Referenten für Seniorenschach be-

    grenzt werden. Teilnahmeberechtigt sind alle Spieler/innen, die Mitglied in einem dem DSB

    über ihre Landesverbände angeschlossenen Verein sind und die im Austragungsjahr das

    60.Lebensjahr vollenden. Bei Frauen gilt die Vollendung des 55.Lebensjahres. (Jahrgangstur-

    nier)

    S-5.3

    Bedenkzeit

    Die Bedenkzeit wird in der Ausschreibung geregelt.

    S-5.4

    Entscheidung bei Punktgleichheit

    Bei Punktgleichheit wird über die Reihenfolge nach einer Zusatzwertung entschieden, die mit

    der Ausschreibung bekanntgegeben wird.

    S-5.5

    Titelgewinn

    Der bestplatzierte Teilnehmer erhält den Titel

    „Deutscher Senioren-Derby-Sieger 20…“ Die

    bestplatzierte Teilnehmerin erhält den Titel

    „Deutsche Senioren-Derby-Siegerin 20…“

    S-5.6

    Finanzen

    Für die Teilnahme an dem DSenDerby darf der Ausrichter ein Startgeld von € 50,00 – 75,00

    erheben, um damit die Ausrichtung zu finanzieren.

    Seite 53

    Rahmenrichtlinien für die Schiedsrichterausbildung im

    Deutschen Schachbund e. V.

    I. Schiedsrichterordnung

    Schiedsrichter sind Mitglieder der im Deutschen Schachbund und seinen Mitgliedsverbänden

    organisierten Schachvereine und durch ihre Ausbildung in der Lage, Turniere und Wettkämpfe

    durchzuführen und als Schiedsrichter zu leiten.

    Sie werden wie folgt unterteilt:

    1. Regionale Schiedsrichter (RSR)

    Einsatz: Einzel- und Mannschaftsmeisterschaften von der Vereins- bis zur

    Landesverbandsebene.

    2. Nationale Schiedsrichter (NSR)

    Einsatz: Einzel- und Mannschaftsmeisterschaften bis zur DSB-Ebene, soweit die

    FIDE-Regeln dies erlauben.

    3. FIDE-Schiedsrichter (FSR)

    Einsatz: Bundesligen, Titelturniere

    4. Internationale Schiedsrichter (ISR)

    Einsatz: Bundesligen, Titelturniere

    Es ist anzustreben, dass in allen Turnieren und in allen Klassen der Mannschaftskämpfe

    lizensierte Schiedsrichter zur Verfügung stehen und dass jeder Verein über so viele

    Schiedsrichter verfügt, wie er Mannschaften zu Meisterschaften meldet. Bei allen DSB

    Turnieren werden nur Schiedsrichter eingesetzt, die über eine gültige NSR-Lizenz verfügen.

    Verstößt ein Schiedsrichter grob gegen die Turnierbestimmungen der FIDE oder des DSB,

    beteiligt er sich insbesondere an Partieabsprachen oder Ergebnismanipulationen, kann ihm

    durch Beschluss der Schiedsrichterkommission mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Titel

    aberkannt werden. Der Schiedsrichterobmann kann vorläufige Maßnahmen ergreifen.

    II. Ausbildungsordnung

    Die Ausbildung der Schiedsrichter erfolgt in regelmäßig ausgeschriebenen Lehrgängen. Diese

    werden von der für die Ausbildung zuständigen Organisationen in Zusammenarbeit mit der

    Schiedsrichterkommission durchgeführt.

    Zuständig für die Ausbildung - der Regionalen Schiedsrichter sind die Landesverbände und die Deutsche Schachjugend, - der Nationalen Schiedsrichter ist der Deutsche Schachbund e. V.

    Seite 54

    Die Ausbildung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Schiedsrichterkommission. Für die

    Lehrgänge können nur Referenten mit NSR-Lizenz eingesetzt werden.

    Jede Ausbildungsmaßnahme ist rechtzeitig vor Beginn der Schiedsrichterkommission

    (Schiedsrichterobmann) mit Angabe von Termin, Referenten und Lehrinhalten anzumelden.

    Spätestens einen Monat nach Abschluss des Lehrgangs ist die Teilnehmerliste zu übermitteln

    und mitzuteilen, ob sich Änderungen gegenüber der Voranmeldung ergeben haben. Steht dies

    zum Zeitpunkt des Ablaufs der Meldefrist noch nicht fest, müssen die Prüfungsergebnisse

    unverzüglich nachgereicht werden. Die Erteilung der Lizenz setzt eine ordnungsgemäße

    Erfüllung der Meldepflichten voraus. Hierzu muss von jedem Teilnehmer eine Adresse, eine

    Telefonnummer, eine FIDE-ID und eine Emailadresse gemeldet werden.

    1. Regionale Schiedsrichter

    Die Lizenz zum Regionalen Schiedsrichter kann frühestens mit Vollendung des

    16. Lebensjahres erworben werden.

    Die Ausbildung enthält die nachstehenden Themen und Lehreinheiten (LE) und dauert

    mindestens 20 LE:

    Regelkunde, FIDE-Regeln ........................................... 6 – 10

    Turnierordnung, Protest- und Verfahrensfragen .......... 3 – 4

    Handhabung elektronischer Schachuhren .................... 1 – 2

    Turnierorganisation, Meldung Elo und DWZ .............. 1 – 2

    Verhinderung, Aufklärung und Sanktionierung

    von Ergebnismanipulation ........................................... 1 – 2

    Fälle aus der Praxis ...................................................... 2 – 4

    Prüfung ......................................................................... 2

    LE

    LE

    LE

    LE

    LE

    LE

    LE

    Im Laufe von fünf Jahren hat jeder Schiedsrichter zur Lizenzbestätigung an einem

    Weiterbildungslehrgang teilzunehmen, der folgende Themen mit mindestens 14 LE umfassen

    soll:

    Regel- und Turnierordnungsänderungen ....................... 2 – 5

    Erfahrungsaustausch, Berichte über

    Schiedsrichtertätigkeit .................................................. 4 – 6

    Handhabung elektronischer Schachuhren .................... 1 – 2

    Turnierorganisation, Meldung Elo und DWZ ................ 1 – 2

    Verhinderung, Aufklärung und Sanktionierung

    von Ergebnismanipulation ............................................. 1 – 2

    Prüfung (verbindlich alle zehn Jahre) ............................ 1

    LE

    LE

    LE

    LE

    LE

    LE

    Seite 55

    Spätestens nach Ablauf von jeweils zehn Jahren muss der Regionale Schiedsrichter durch

    Ablegung einer Prüfung zur Lizenzbestätigung nachweisen, dass seine Fähigkeiten und

    Kenntnisse noch auf dem aktuellen Stand sind.

    Weiterbildungen und das Bestehen von Prüfungen zur Lizenzbestätigung werden der DSB

    Schiedsrichterkommission unverzüglich mit Namen und Mitgliedsnummern gemeldet. Der

    DSB meldet neue Schiedsrichter als National Arbiters bei der FIDE an und stellt die Ausweise

    aus. Die Kosten werden den Landesverbänden in Rechnung gestellt.

    2. Nationale Schiedsrichter

    Regionale Schiedsrichter, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erhalten die Lizenz für

    Nationale Schiedsrichter, wenn Sie alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    1) Teilnahme an der NSR-Ausbildung,

    2) Bestehen der NSR-Prüfung,

    3) Hospitation in drei Mannschaftskämpfen, die von FSR oder ISR geleitet werden,

    4)

    Neutraler Schiedsrichter in drei Mannschaftskämpfen oder Schiedsrichter in einem

    FIDE gewerteten Turnier.

    Die Anforderung unter 3) kann vor oder bis zu zwei Jahren nach dem NSR-Lehrgang, aber

    nicht vor Erlangung der Lizenz eines Regionalen Schiedsrichters erbracht werden. Der Punkt 4

    muss bei der Anmeldung zum Lehrgang bereits erfüllt sein. Die Lizenz wird ausgestellt, wenn

    alle Anforderungen erfüllt sind.

    Die Ausbildung umfasst mindestens 24 LE und enthält die nachstehenden Themen und

    Lehreinheiten (LE):

    Regelkunde, FIDE-Regeln ............................................ 8 – 10 LE

    Turnierordnung, Protest- und Verfahrensfragen ........... 2 – 4

    LE

    Handhabung elektronischer Schachuhren ..................... 1 – 2

    Turnierorganisation, Meldung Elo und DWZ ............... 1 – 2

    Fälle aus der Praxis ....................................................... 3 – 6

    Verhinderung, Aufklärung und Sanktionierung

    von Ergebnismanipulation ............................................ 2 – 3

    Prüfung .......................................................................... 3 – 4

    LE

    LE

    LE

    LE

    LE

    Spätestens nach Ablauf von fünf Jahren hat jeder Schiedsrichter zur Lizenzbestätigung an

    einem Weiterbildungslehrgang mit mindestens 14 LE teilzunehmen, der folgende Themen

    umfassen soll:

    Regel- und Turnierordnungsänderungen ....................... 2 – 4 LE

    Erfahrungsaustausch und Berichte ................................ 3 – 6

    LE

    Elektronische Schachuhren ........................................... 1 – 2

    LE

    Schweizer System, Elo- und Titelbestimmungen ......... 2 – 4 LE

    Turnierorganisation ....................................................... 1 – 2

    LE

    Verhinderung, Aufklärung und Sanktionierung

    von Ergebnismanipulation ............................................ 2 – 3

    Prüfung (verbindlich alle zehn Jahre) ........................... 1

    LE

    LE

    Seite 56

    Mit Zustimmung des DSB-Referenten für Ausbildung und des Schiedsrichterobmanns kann die

    Teilnahme an einem Weiterbildungslehrgang ersetzt werden durch einen eigenständigen

    Beitrag zur Schiedsrichterausbildung auf Bundesebene. Der Beitrag muss nach Art, Inhalt und

    Umfang erkennen lassen, dass der Nationale Schiedsrichter über die erforderlichen Fähigkeiten

    und Kenntnisse aktuell verfügt.

    Spätestens nach Ablauf von jeweils zehn Jahren muss der Nationale Schiedsrichter durch

    Ablegung einer Prüfung zur Lizenzbestätigung nachweisen, dass seine Fähigkeiten und

    Kenntnisse noch auf dem aktuellen Stand sind.

    Referenten, denen zugleich die Abnahme dieser Prüfung übertragen ist, sind hiervon befreit.

    3. FIDE-Schiedsrichter und Internationale Schiedsrichter

    Nationale Schiedsrichter, welche die Voraussetzungen der FIDE erfüllen und ihre Fähigkeiten

    in der Praxis bewiesen haben, können von der DSB-Schiedsrichterkommission der FIDE als

    Kandidaten für den Titel eines FIDE-Schiedsrichters oder eines Internationalen Schiedsrichters

    vorgeschlagen werden. Die DSB-Schiedsrichterkommission schlägt nur Kandidaten vor, die

    eine NSR-Lizenz besitzen und die sie für uneingeschränkt geeignet hält. Über die Einreichung

    von Nominierungsvorschlägen entscheidet die DSB-Schiedsrichterkommission mit

    Zweidrittelmehrheit ihrer

    stimmberechtigten

    Mitglieder.

    Abstimmungen

    der

    Schiedsrichterkommission können auch im Umlaufverfahren schriftlich oder per E-Mail

    erfolgen.

    Die DSB-Schiedsrichterkommission erkennt nur Normen an, die nach Bestehen der NSR

    Prüfung erzielt wurden. Mindestens zwei der vier Normen sollen aus dem Inland stammen.

    Über begründete Ausnahmen entscheidet die DSB-Schiedsrichterkommission.

    Der DSB beantragt den Titel und die zugehörige Lizenz nur, wenn die Zahlung aller Gebühren

    durch den Schiedsrichter oder eine andere Organisation sichergestellt ist.

    4. FIDE-Lizenzen und Klassifikation von Schiedsrichtern

    Der Deutsche Schachbund beantragt die FIDE-Lizenz „National Arbiter“ nur für lizensierte

    Regionale oder Nationale Schiedsrichter. Der Antrag kann auch für minderjährige RSR gestellt

    werden. Dementsprechend muss ein FIDE- oder Internationaler Schiedsrichter eine NSR

    Lizenz besitzen, wenn er eine inaktive Lizenz wieder aktivieren möchte. Der DSB beantragt

    die Lizenz nur, wenn die Zahlung der Lizenzgebühr durch den Schiedsrichter oder eine andere

    Organisation sichergestellt ist.

    Wenn die Kriterien der FIDE über die Einteilung Internationaler Schiedsrichter in Kategorien

    erfüllt sind, kann die DSB-Schiedsrichterkommission mit einfacher Mehrheit FIDE- oder

    Internationale Schiedsrichter für eine höhere Kategorie vorschlagen. Hierbei muss der

    Schiedsrichter eine NSR-Lizenz besitzen. Weiterhin muss die Zahlung der Lizenzgebühr durch

    den Schiedsrichter oder eine andere Organisation sichergestellt sein.

    Seite 57

    III. Prüfungsordnung

    1. Prüfung zur Lizenzerlangung

    Die Prüfung nach absolviertem Lehrgang soll den Nachweis erbringen, dass der

    Lehrgangsteilnehmer die nötigen Kenntnisse besitzt, um seine Aufgaben erfüllen zu können.

    Die Prüfungsinhalte und Anforderungen werden vom DSB-Referenten für Ausbildung in

    Zusammenarbeit mit der DSB-Schiedsrichterkommission festgelegt.

    Grundsätzlich soll die Prüfung aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil bestehen.

    Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt mindestens 60 Minuten.

    Der mündliche Teil der Prüfung besteht aus einer Befragung des Lehrgangsteilnehmers zu

    verschiedenen Problembereichen aus dem gesamten Ausbildungsstoff (s. Ausbildungs

    ordnung). Die Mindestdauer der mündlichen Prüfung beträgt 15 Minuten pro Teilnehmer.

    In der Prüfung soll außer dem Nachweis der erforderlichen Kenntnisse auch die Fähigkeit

    bewiesen werden, dass der Teilnehmer über das nötige Fingerspitzengefühl in der jeweiligen

    Situation und über das Durchsetzungsvermögen verfügt, seine Entscheidung zu begründen und

    durchzusetzen. Auf jeden Fall sollen nur solche Kandidaten zur Prüfung vorgeschlagen werden,

    die in dieser Hinsicht geeignet sind.

    2. Prüfung zur Lizenzbestätigung

    Die Prüfung zur Lizenzbestätigung kann sich auf verschiedene Problembereiche aus dem

    gesamten Ausbildungsstoff (s. Ausbildungsordnung) erstrecken. Sie erfolgt schriftlich und

    dauert mindestens 60 Minuten.

    3. Ruhen und Erlöschen der Lizenz

    Hat ein Schiedsrichter in den letzten 5 Jahren an keinem Weiter- oder Ausbildungslehrgang auf

    seiner Stufe teilgenommen, so ruht seine Lizenz ab Beginn des Jahres, welches auf das Jahr

    folgt, in dem die Weiterbildung hätte erfolgen sollen. Nimmt der Schiedsrichter innerhalb der

    folgenden zwei Jahre an einem Weiterbildungslehrgang teil, so lebt die Lizenz wieder auf,

    andernfalls erlischt sie. Sie kann dann nur durch eine Teilnahme und einer erfolgreichen

    Prüfung in einem Neuausbildungslehrgang erneuert werden.

    Dieselben Folgen gelten sinngemäß für einen Schiedsrichter, der nicht innerhalb des

    vorgeschriebenen Zeitraums eine Prüfung zur Lizenzbestätigung erfolgreich ablegt.

    IV. Inkrafttreten

    Die Rahmenrichtlinien treten am 1.1.2022 in Kraft.

    Seite 58

    LEITLINIEN ZUR REGELAUSLEGUNG

    AUSLEGUNGSHINWEISE DER

    SCHIEDSRICHTERKOMMISSION DES DSB

    Vorbemerkung: Die nachfolgenden Hinweise sollen häufig auftretende Zweifelsfragen bei der

    Auslegung der FIDE-Regeln (FR) und der Turnierordnung (TO) des DSB klären. Sie beruhen auf

    Beschlüssen der Schiedsrichterkommission des DSB und wurden zuletzt am 06.02.2023

    aktualisiert; sie berücksichtigen die am 01.01.2023 in Kraft getretenen Regeländerungen. Sie

    bezwecken, eine einheitliche Regelauslegung für den Bereich des DSB zu gewährleisten.

    Die Auslegungshinweise richten sich an die Schiedsrichter des DSB. Bei offiziellen

    Turnierveranstaltungen und Meisterschaften des DSB sind sie, soweit nicht als Empfehlung

    ausdrücklich gekennzeichnet, für diese verbindlich. Für andere schachliche Veranstaltungen stellen

    sie eine Richtlinie dar, deren Beachtung durch die Schiedsrichterkommission angeraten wird.

    In der nachstehenden Tabelle werden die fragliche Regelbestimmung, der Regelungsgegenstand

    und der zugehörige Auslegungshinweis aufgelistet. In der zweiten Spalte von rechts ist der

    Geltungsbereich vermerkt (TS = Turnierschach, SS = Schnellschach, BS = Blitzschach).

    Regelungs-

    bestimmung

    Regelungs-

    gegenstand

    Auslegungshinweis

    Datum

    Geltungs-

    bereich

    FR Art. 1.3

    FR Art. 3.7.5

    „am Zug"

    Ein Spieler ist am Zug, wenn der Gegner unter

    Beachtung der Regeln des Art. 4.7 seinen Zug

    ausgeführt hat. Daraus folgt, dass der Spieler, der

    gezogen hat, in jedem Fall auch die Uhr drücken

    darf, selbst dann, wenn der Gegner seinerseits

    seinen Zug schon ausgeführt haben sollte.

    „Umgedrehter Turm"

    Setzt ein Spieler einen Turm in der Weise ein, dass

    dieser nach oben weist, dann gilt dies nach

    Loslassen der Figur als wirksame Umwandlung in

    einen Turm (vgl. FR Art. 4.4.4, 4.7.3). Etwaige

    Ansagen des Spielers (z.B. „Dame“) ändern daran

    nichts.

    06.02.2023

    TS, SS, BS

    06.02.2023

    TS, SS, BS

    FR Art. 4

    „Berührt-geführt“

    Beobachtet der SR eine Verletzung der

    Verpflichtung eines Spielers, eine berührte Figur

    zu ziehen bzw. zu schlagen, muss er von sich aus

    eingreifen. Er darf sein Tätigwerden nicht von

    einer Reklamation des gegnerischen Spielers

    abhängig machen.

    04.01.2014

    TS, SS, BS

    FR Art. 5.2.3

    Remisvereinbarungen

    Remisvereinbarungen sind nur „während der

    Partie“ gestattet. Vor Beginn sowie nach

    Beendigung der Partie getroffene Vereinbarungen

    04.01.2014

    TS, SS, BS

    Seite 59

    sind unwirksam. Derartige Vereinbarungen werden

    vom SR nicht akzeptiert.

    FR Art. 6.5 Standort der Uhr Der SR platziert die Uhren einheitlich auf einer

    Seite des Spielertisches und zwar so, dass er sie

    jederzeit gut einsehen kann.

    06.01.2007

    TS, SS, BS

    FR Art. 6.7.1 Verspätetes Eintreffen Der SR entscheidet nach Ablauf der Wartezeit in

    der Regel auf Partieverlust für den nicht oder nicht

    rechtzeitig erschienen Spieler. Von dem ihm

    eingeräumten Ermessen macht er nur in Fällen

    unvorhersehbarer Umstände Gebrauch. In keinem

    Fall dürfen bei einem Mannschaftskampf einzelne

    Bretter nach Rundenbeginn gestartet werden.

    04.01.2014

    TS, SS, BS

    FR Art. 6.7.1 Verspätetes Eintreffen Ein Spieler ist „am Schachbrett“ erschienen, wenn

    er innerhalb der vorgeschriebenen Wartezeit im

    Spielbereich eintrifft.

    04.01.2014

    TS, SS, BS

    FR Art. 6.7.1 Verspätetes Eintreffen Die Wartezeit läuft ab dem tatsächlichen

    Spielbeginn.

    04.01.2014

    TS, SS, BS

    FR Art. 6.7.2 Fehlen beider Spieler Der SR macht von dem ihm eingeräumten

    Ermessen, die bis zum Eintreffen des Spielers mit

    den weißen Figuren verbrauchte Bedenkzeit

    anderweitig zu verteilen, keinen Gebrauch.

    06.01.2007

    TS, SS, BS

    FR Art. 7.1 Zeitkorrektur bei

    Regelverstößen

    Falls die tatsächliche Zeitverteilung vor dem

    Regelverstoß nicht festgestellt werden kann, sollte

    nach dem Dreisatz (Verhältnis Zahl der tatsächlich

    gespielten Züge und verbrauchter Bedenkzeit zu

    Zahl der Züge unmittelbar vor dem Regelverstoß)

    verfahren werden.

    Der SR sollte bei seiner Entscheidung, die Uhr zu

    korrigieren oder von einer Korrektur abzusehen,

    darauf achten, Störungen des Turnier-Zeitplans zu

    vermeiden. Geringfügige Korrekturen sollten in der

    Regel unterbleiben.

    04.01.2014

    TS

    FR Art. 7.5.1 Schlagen des Königs Das Schlagen des Königs ist ein regelwidriger Zug

    und wird dementsprechend bestraft.

    06.01.2018

    TS, SS, BS

    FR Art. 7.5.5 Mehrere gleichzeitige

    Regelverstöße

    Falls ein Spieler einen regelwidrigen Zug in

    regelwidriger Weise ausführt (z.B. regelwidrige

    Rochade mit zwei Händen ausgeführt, regelwidrige

    Umwandlung mit zwei Händen ausgeführt,

    regelwidriges Schlagen mit zwei Händen), dann

    zählen Sie als ein (1) regelwidriger Zug und der

    Spieler verliert nicht beim ersten Verstoß.

    06.02.2023

    TS, SS, BS

    FR Art. 7.5.5 Ziehen mit zwei

    Händen

    Falls ein Spieler mit der einen Hand zieht und mit

    der anderen Hand die Uhr drückt, dann ist dies kein

    regelwidriger Zug und wird gemäß Artikel 12.9

    bestraft.

    06.01.2016

    TS, SS, BS

    FR Art. 8.1.6 Verhinderung der

    Partienotation

    Ist es einem nicht behinderten Spieler nicht

    möglich, die Partie aufzuzeichnen, zieht der SR vor

    Partiebeginn zehn Minuten an der

    06.02.2023

    TS

    Seite 60

    FR Art. 8.5.1

    Gesamtbedenkzeit des betreffenden Spielers ab.

    Vervollständigung der

    Partieaufzeichnung

    06.01.2007

    TS

    Die Verpflichtung zur Vervollständigung der

    Partieaufzeichnung besteht auch nach Beendigung

    der Partie. Weigert sich der betreffende Spieler,

    eine vollständige und lesbare Notation abzugeben,

    wendet sich der SR bei Mannschaftswettbewerben

    an den zuständigen Mannschaftsführer. Bleibt auch

    dies ohne Erfolg, vermerkt der SR den Vorfall im

    Spielbericht.

    FR Art. 8.7

    Unterschrift unter

    falsches Ergebnis

    06.01.2007

    TS

    Bei Mannschaftswettbewerben macht der SR von

    dem ihm eingeräumten Ermessen Gebrauch und

    vermerkt im Spielbericht das tatsächlich erzielte

    Partieergebnis. Bei Einzelwettbewerben,

    insbesondere sofern nach dem Schweizer System

    gepaart wird, wird empfohlen, unter

    Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles

    eine angemessene Entscheidung zu treffen. Jedoch

    sollte in keinem Fall eine bereits veröffentliche

    Paarungsliste deshalb verändert werden.

    FR Art. 9.1.1

    Remisvereinbarung

    vor Vollendung der

    vorgeschriebenen

    Mindestzügezahl

    04.01.2014

    TS

    Ist durch Turnierreglement bestimmt, dass erst

    nach Ausführung einer festgelegten Anzahl von

    Zügen remis vereinbart werden darf, erteilt der SR

    keine Zustimmung zu einer vorherigen

    Remisvereinbarung.

    FR Art. 9.1.1

    Verhältnis zu Art. 9.2

    und 9.3

    04.01.2014

    TS

    Auch wenn das Turnierreglement bestimmt, dass

    für eine bestimmte Anzahl von Zügen remis nicht

    vereinbart werden darf, ist eine Remisreklamation

    nach Art. 9.2 und 9.3 statthaft. Missbrauchsfälle

    können wegen Verletzung von Art. 11.1 bestraft

    werden.

    FR Art. 9.1.2

    Remisvereinbarung

    Ein Turnierreglement lässt immer dann

    Remisvereinbarungen zu, wenn es keine

    abweichenden Regelungen im Sinne von Art. 9.1.1

    enthält.

    09.01.2010

    TS

    FR Art. 9.5.2

    Unzulässige

    Remisreklamation

    06.02.2023

    TS, SS, BS

    Ist die Remisreklamation unzulässig, so dass der

    SR nicht in die Sachprüfung eintreten darf (etwa,

    weil der reklamierende Spieler nicht am Zug ist),

    erfolgt keine Zeitkorrektur nach FR Art. 9.5.2. Der

    SR kann jedoch nach den allgemeinen Vorschriften

    eine Strafe (auch Zeitstrafe) verhängen.

    FR Art. 11.3

    Elektronische Geräte

    In den Bundesligen soll der SR nicht erlauben, dass

    elektronische Geräte gemäß Artikel 11.3.2 in

    Jackentaschen bzw. mitgebrachten Taschen

    untergebracht werden.

    07.01.2023

    TS, SS, BS

    Der Ausrichter bietet einen vom SR genehmigten

    Platz zur Ablage dieser Geräte, außerhalb des

    Zugriffs der Spieler an. Der SR soll vor

    Rundenstart auf diesen Ablageplatz hinweisen.

    Sollte ein elektronisches Gerät an diesem

    genehmigten Ablageplatz ein Geräusch abgeben,

    Seite 61

    führt dies in der Regel nicht zum Partieverlust.

    FR Art.

    11.3.3

    Elektronische Geräte

    07.01.2023

    TS, SS, BS

    FR Art. 11.7

    FR Anhang

    A.5.3

    FR RL III.5

    Beiderseitiger

    Blättchenfall

    Entscheidung über die

    Remisreklamation

    FR RL III.5

    Entscheidung über die

    Remisreklamation

    FR RL III.5.2

    Aufgeschobene

    Entscheidung über die

    Remisreklamation

    TO Ziff. A

    13.3

    Spielbericht

    Der SR macht von der ihm eingeräumten Befugnis,

    einen Spieler und dessen Sachen zu durchsuchen,

    nur dann Gebrauch, wenn er den Verdacht hat, dass

    dieser Spieler unerlaubte Kommunikationsmittel

    mit sich führt. Er ist nicht verpflichtet, zu

    begründen, aufgrund welcher Umstände bei ihm

    der Verdacht entstanden ist. Davon unberührt

    bleiben Zufallskontrollen vor, während oder nach

    der Partie.

    Andauernde

    Verletzung der

    Schachregeln

    09.01.2010

    TS, SS, BS

    Falls der SR auf Partieverlust erkennt, weil ein

    Spieler sich andauernd weigert, sich an die

    Schachregeln zu halten, gewinnt dessen Gegner die

    Partie, sofern dieser genügend Material hat, um mit

    einer beliebigen Anzahl von regelmäßigen Zügen

    matt zu setzen. Andernfalls ist das Ergebnis des

    Gegners remis.

    06.02.2023

    SS, BS

    Die Partie ist remis, wenn beide Fallblättchen

    gefallen sind, aber nicht feststellbar ist, welches

    zuerst. (RL III.3.1.2 entsprechend). Der SR nützt

    alle Hinweise, auch die Anzeigen auf der

    Schachuhr.

    04.01.2014

    TS, SS

    Im Zweifel schiebt der SR seine Entscheidung über

    eine wirksam geltend gemachte Remisreklamation

    hinaus. Fällt später das Fallblättchen, entscheidet

    der SR im Zweifel auf Verlust wegen

    Zeitüberschreitung.

    06.01.2007

    TS, SS

    Eine Reklamation ist auch in klar vorteilhafter

    Stellung zulässig. In diesen Fällen wird der Gegner

    in der Regel keine Anstrengungen machen, die

    Partie mit normalen Mitteln zu gewinnen. Kommt

    der SR zu dieser Überzeugung, sollte er der

    Reklamation stattgeben.

    06.01.2007

    TS, SS

    Es wird empfohlen, dass der SR von der ihm

    eingeräumten Befugnis, nach aufgeschobener

    Entscheidung über die Remisreklamation während

    des weiteren Verlaufs der Partie das Spielergebnis

    zu bestimmen, keinen Gebrauch macht. Er soll in

    der Regel abwarten, bis ein Fallblättchen fällt.

    06.01.2007

    TS, SS, BS

    Spricht der SR eine Ermahnung aus, kann darauf

    verzichtet werden, dies im Spielbericht zu

    vermerken, falls der betroffene Spieler die

    Maßnahme akzeptiert hat. Für alle anderen

    Maßnahmen nach TO Ziff. A-11.1.1 bleibt es bei

    der Berichtspflicht.

    Seite 62

    Turnierordnung

    für die

    1. Schach-Bundesliga

    1. Durchführung

    Die 1. Schach-Bundesliga wird von 16 Mannschaften an acht Brettern in einem einrundigen

    Vollrundenturnier durchgeführt.

    1.1

    1.2

    Die erstplatzierte Mannschaft der 1. Schach-Bundesliga erhält den Titel

    „Deutscher Mannschaftsmeister ....".

    und ist für den „Europäischen Vereinspokal" des folgenden Spieljahres spielberechtigt.

    Falls weitere deutsche Vereine zugelassen werden oder bei Meldeverzicht, wird in der

    Reihenfolge der letzten Abschlusstabelle der 1. Schach-Bundesliga nachnominiert.

    Die drei letztplatzierten Mannschaften steigen in die 2. Schach-Bundesliga ab.

    2. Spieljahr

    Das Spieljahr beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni des Folgejahres.

    3. Spielregeln der FIDE

    Die Regeln des Weltschachbundes („FIDE Laws of Chess“) bilden einen Bestandteil dieser

    Turnierordnung und sind dann anzuwenden, wenn diese Turnierordnung nichts anderes vorsieht.

    4. Spielberechtigung

    4.1

    4.2

    Spielberechtigt in der 1. Schach-Bundesliga sind mit einer Mannschaft Vereine oder

    Tochtergesellschaften, welche die Voraussetzungen des § 6 der Satzung für den Erwerb

    der Mitgliedschaft im Schachbundesliga e.V. erfüllen und die Gewähr für die

    Durchführung von Bundesligawettkämpfen nach Ziff. 5 bieten. Soweit in den

    nachfolgenden Bestimmungen von Vereinen die Rede ist, betreffen diese Regelungen

    zugleich auch Tochtergesellschaften.

    Der Erwerb der Spielberechtigung setzt voraus, dass der Verein, für den die

    Teilnahmeberechtigung beantragt wird, bis zum 1. Mai vor Beginn des Spieljahres den

    Antrag auf Erwerb der Spielberechtigung beim Vorstand des Schachbundesliga e.V.

    gestellt hat (Meldeschluss). Der Vorstand des Schachbundesliga e.V. kann die Frist

    verlängern, wenn der zeitliche Abstand zwischen dem letzten Spieltag und dem 1. Mai

    weniger als zwei Wochen beträgt, oder wenn wegen des Teilnahmeverzichts eines

    Seite 63

    vorberechtigten Vereins die Frist zwischen dem Meldetermin und der Einladung weniger

    als zwei Wochen beträgt. Dem Antrag ist eine Erklärung beizufügen, dass der Verein

    4.2.1 die Schiedsvereinbarung über die endgültige Entscheidung von Streitigkeiten zwischen

    dem Schachbundesliga e.V. und dessen Mitgliedern anerkennt,

    4.2.2 sicherstellt, dass die Spieler sich den sie betreffenden Bestimmungen der Ordnungswerke

    des Schachbundesliga e.V. einschließlich des Nationalen

    Anti-Doping Codes und den jeweils drohenden Strafen bei Verstößen durch

    Vereinbarung mit dem Schachbundesliga e.V. unterwerfen und

    4.2.3 die in Ziff. 5 aufgestellten Voraussetzungen für die Durchführung von

    Bundesligawettkämpfen erfüllt.

    Der Vorstand wird ermächtigt und verpflichtet, eine Mustervereinbarung gemäß

    Ziff. 4.2.2 zu entwerfen, von der nicht abgewichen werden darf.

    4.3

    4.4

    Zugleich mit der Antragstellung hat der Verein eine Kaution von 3.000,00 € als

    Bankbürgschaft, Verpfändungserklärung eines Bankguthabens oder in bar beim

    Schachbundesliga e.V. hinterlegt.

    Jeder Verein hat an den Schachbundesliga e.V. einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von

    1.000,00 € zu zahlen. Der Mitgliedsbeitrag wird zum 01.September des Spieljahres fällig.

    5. Ausrichtung

    Jeder Ausrichter von Wettkämpfen der 1. Schach-Bundesliga hat folgende Standards zu erfüllen:

    5.1.

    5.1.1

    Spiellokal

    Das Spiellokal muss eine ausreichende Größe haben; die Deckenhöhe muss mindestens

    2,60 m betragen. Der Spielbereich muss gegenüber dem Zuschauerbereich abgegrenzt

    sein; zwischen Spielertisch und Zuschauern muss ein Mindestabstand von 1 m vorhanden

    sein. Die Spielfläche soll bei Einzelkämpfen 80 qm, bei Doppelkämpfen 150 qm

    betragen. Sie darf nicht geteilt sein. Zwischen den Brettern ist genügend

    Bewegungsfreiheit für Spieler und Schiedsrichter vorzusehen

    5.1.2 Der Spielsaal muss gut belüftet und ggf. ausreichend beheizt sein. Die Temperatur muss

    zwischen 20° und 23° C liegen. Für eine ausreichende Lüftung ohne Zug ist Sorge zu

    tragen.

    5.1.3 Die Spieltische müssen ausreichend beleuchtet sein; die Lichtquellen dürfen nicht

    blenden.

    5.1.4 Im Spielsaal muss Ruhe herrschen. Es dürfen keine störenden Geräusche von außen und

    aus Nebenräumen eindringen. Der Ausrichter hat für Ruhe im Zuschauerbereich zu

    sorgen.

    5.1.5 Für jedes Brett ist ein separater Tisch von mindestens 1,20 m x 0,80 m vorzusehen. Er

    soll nicht tiefer als 90 cm sein. Für jeden Spieler ist ein stand- und kippsicherer Stuhl in

    passender Größe vorzusehen.

    Seite 64

    5.1.6 Für jeden Schiedsrichter und jeden Mannschaftsführer ist ein Tisch von mindestens

    1,20 m x 0,80 m vorhanden. Am Tisch jedes Schiedsrichters ist ein Stromanschluss für

    ein evtl. Notebook vorzuhalten. Zu den Tischen sind stand- und kippsichere Stühle in

    passender Größe vorzusehen.

    5.1.7 Für die Spieler und Schiedsrichter sind ausreichend saubere Toilettenräume vorzusehen.

    Für das Gepäck der Gastmannschaften ist eine sichere Aufbewahrung vorzusehen. Ein

    Analyseraum mit mindestens sechs Brettern muss vorhanden sein.

    5.1.8 Während der Wettkämpfe dürfen im Spielsaal Wettkämpfe der 2. Bundesligen, der

    Oberligen sowie der Landesligen stattfinden, sofern diese zur gleichen Zeit (vgl. 12.3)

    beginnen. Für solche Wettkämpfe müssen die in Ziff. 5.1.1 genannten

    Spielflächenangaben ebenfalls erfüllt sein.

    5.1.9 Der Ausrichter stellt einen abgeschlossenen Bereich zur sicheren Unterbringung

    elektronischer Geräte bereit, sofern das Mitbringen solcher Geräte ins Turnierareal nicht

    ohnehin im Turnierreglement verboten wird.

    5.2

    Spielmaterial

    5.2.1 Es müssen ausreichendes Spiel- und Schreibmaterial sowie Schachuhren gestellt werden.

    5.2.2 Das Spielmaterial muss an allen Brettern gleich sein.

    5.2.3 Die Spielbretter müssen aus Holz bestehen. Die Feldgröße soll 58 mm betragen. An den

    Außenrändern muss das Brett eine Bezeichnung der Reihen und Linien tragen. Die Farbe

    der Felder muss dunkelbraun oder schwarz bzw. beige oder weiß sein.

    Beim Einsatz von elektronischen Brettern sind Abweichungen zulässig.

    Die Figuren müssen Staunton-Form haben. Die Königshöhe soll 9,5 cm betragen.

    5.2.4 Spiele und Figuren müssen eine blendfreie (matte) Oberfläche haben.

    5.2.5 Alle Uhren müssen gleich sein. Es dürfen nur Schachuhren verwendet werden, die von

    der FIDE zugelassen sind. Beim Einsatz von elektronischen Brettern sind Abweichungen

    zulässig. Die Uhren sind vor dem Kampf auf Funktionstüchtigkeit zu prüfen.

    5.2.6 Die Partieformulare müssen die Größe des Formates A5 haben. Auf der Vorderseite der

    Formulare muss Raum für 40 oder 60 Züge vorhanden sein.

    Für diese Züge muss mindestens ein Raum von 14 cm x 13 cm vorgesehen sein. Für die

    Partieformulare müssen einheitliche Schreibunterlagen vorhanden sein.

    5.2.7 Von allen Arten des Spielmaterials muss ausreichend Ersatz vorhanden sein.

    Schwierigkeiten wegen fehlenden bzw. unzureichenden Spielmaterials gehen zulasten des

    Ausrichters.

    5.3

    Organisation, Turnierverlauf

    5.3.1 Die Vereine der Schachbundesliga sind verpflichtet, sämtliche Partien der von ihnen

    ausgerichteten Wettkämpfe einschließlich evtl. Stichkämpfe live im Internet zu

    übertragen. Nähere Einzelheiten (z.B. verzögerte Darstellung der Züge) werden durch

    den Vorstand geregelt. Der Ausrichter kontrolliert nach Partieende, ob die schriftlichen

    Seite 65

    Aufzeichnungen aller Partien mit der elektronischen Aufzeichnung übereinstimmen und

    lässt etwaige Fehler korrigieren. Kommt es zu Störungen während der Live-Übertragung,

    stellt der Ausrichter sicher, dass die Partien unverzüglich per Hand eingegeben und

    veröffentlicht werden.

    5.3.2 Der Ausrichter teilt dem Turnierleiter bis zum 1. August des Spieljahres das Spiellokal

    für die einzelnen Wettkämpfe verbindlich mit. Eine nachträgliche Änderung ist nur aus

    wichtigem Grund zulässig. Sie ist dem Turnierleiter und den jeweils beteiligten

    Mannschaften unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen.

    5.3.3 Während der Wettkämpfe sind für Spieler und Schiedsrichter kostenlos nichtalkoholische

    Getränke und kleine Speisen im Spielsaal oder in einem Vorraum anzubieten. Im

    Spielbereich dürfen keine alkoholischen Getränke angeboten oder verzehrt werden.

    5.3.4 Der Schiedsrichter ist verpflichtet, den Gebrauch von Computern im Turnierareal zum

    Zwecke der Berichterstattung (Live-Übertragung, etc.) zu gestatten. Die Spieler dürfen

    während ihrer laufenden Partie keinen Zugriff auf Mobiltelefone, Computer und sonstige

    elektronische Geräte ohne Zustimmung des Schiedsrichters haben oder sich diesen

    verschaffen; das gleiche gilt für Mannschaftsführer während des Wettkampfs ihrer

    Mannschaft. Die Spieler und Mannschaftsführer sind bei Verdacht auf Benutzung von

    Geräten gemäß Satz 2 auf Verlangen des Schiedsrichters verpflichtet, diese Geräte

    einzuschalten und zur Überprüfung auszuhändigen. Bei Verdacht auf Benutzung von

    Geräten gemäß Satz 2 ist der Spieler auf Verlangen des Schiedsrichters verpflichtet, die

    Überprüfung des Inhalts seiner Kleidung, Taschen oder Gepäckstücke, ferner die

    Überprüfung seiner Person mit Metalldetektoren zuzulassen. Der Schiedsrichter kann

    gegen den Spieler und Mannschaftsführer bei Verstoß gegen Pflichten aus den Sätzen 2

    bis 4 Ordnungsmaßnahmen nach Ziff. 8.1 verhängen. Darüber hinaus gelten die

    Regelungen der Art. 11.3.2 und 11.3.3 der FIDE-Schachregeln.

    5.3.5 Die Mannschaftsaufstellungen und die Ergebnisse müssen für Zuschauer und Spieler

    deutlich sichtbar dargestellt werden; die Ergebnisse müssen zeitnah eingetragen werden.

    5.4

    5.5

    Partieaufzeichnungen

    Nach der Partie haben die Spieler ihre Partieformulare im Original dem Schiedsrichter

    auszuhändigen. Er hat diese dem Ausrichter zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.

    Kommunikation

    Der Ausrichter muss im Spiellokal telefonisch erreichbar sein. Er muss während des

    Kampfes E-Mails empfangen und versenden können. Ebenso muss ein Zugriff auf das

    Internet (z.B. um Zwischenergebnisse der anderen Kämpfe zu erhalten) möglich sein.

    6. Schiedsrichter

    6.1

    6.2

    Die Einzelheiten des Schiedsrichtereinsatzes regelt der Turnierleiter.

    Die Kosten der eingesetzten Schiedsrichter werden von den an den Wettkämpfen am

    jeweiligen Austragungsort beteiligten Vereinen gleichmäßig getragen und sind an Ort

    und Stelle auszuzahlen. Für die Höhe der Kostenerstattung gilt:

    Seite 66

    6.2.1 Den Schiedsrichtern sind die Kosten für Fahrt, Verpflegung und Übernachtung /

    Frühstück zu ersetzen.

    6.2.2 Als Fahrtkosten können in der Regel die Tarife für öffentliche Verkehrsmittel (z.B. Bahn

    2. Klasse, ggf. plus Zuschläge) geltend gemacht werden. Wenn keine zumutbaren

    öffentlichen Verkehrsverbindungen bestehen, kann PKW-Kilometergeld (0,30 € je

    gefahrenem Kilometer) abgerechnet werden.

    6.3

    6.4

    6.5

    Jeder Schiedsrichter erhält pro Einsatz ein Honorar von 80,00 €.

    Die Schiedsrichter sind verpflichtet, Mannschaftsaufstellungen und Ergebnisse nach

    Maßgabe der vom Turnierleiter aufgestellten Richtlinien zu melden sowie einen

    Spielbericht zu erstellen und unter Beifügung der Partieaufzeichnungen abzusenden.

    Ist kein Schiedsrichter anwesend, übernehmen die Mannschaftsführer die

    Wettkampfleitung. Die dem Schiedsrichter obliegenden Meldepflichten treffen hierbei

    den Mannschaftsführer des Ausrichters.

    7. (gestrichen)

    8. (gestrichen)

    9. (gestrichen)

    10. Spielpaarungen

    10.1

    10.2

    10.3

    10.4

    10.5

    Der Vorstand erstellt unter Beachtung der Ziff. 2 den Spielplan. Hierzu können von

    Seiten der Vereine mit Fristsetzung durch den Vorstand geeignete Terminvorschläge für

    die Ausrichtung unterbreitet werden, an die der Vorstand jedoch nicht abschließend

    gebunden ist.

    Die Runden werden in sieben Wochenendveranstaltungen ausgetragen, wobei jeweils

    zwei Paare, also vier Mannschaften, an einem Ort zusammenkommen und an einem

    Wochenende drei und an den anderen zwei Runden spielen.

    Die Paare werden vom Turnierleiter nach geographischen Gesichtspunkten gebildet.

    Der (Einzel-)Kampf zwischen den Reisepartnern wird spätestens bis zur vierten

    Doppelrunde an dem Wochenende angesetzt, an dem die erstgenannte Mannschaft

    Ausrichter ist. Dies gilt nicht, wenn eine zentrale Veranstaltung gemäß Ziff. 11.8

    stattfindet.

    Der in der Spielpaarung zuerst genannte Verein spielt an den Brettern mit ungerader Zahl

    mit den schwarzen Steinen.

    Jeder Verein ist verpflichtet, bis zu 5 Runden auszurichten, die ihm vom Vorstand nach

    Ziff. 11.1 zugewiesen werden.

    Seite 67

    11. Spieltermine

    11.1

    11.2

    11.3

    11.4

    11.5

    11.6

    11.7

    11.8

    Die vom Vorstand festgelegten Termine sind verbindlich.

    Der Vorstand hat das Recht, bei Terminkollisionen mit offiziellen internationalen

    Meisterschaften (Einzelweltmeisterschaft einschließlich der von der FIDE veranstalteten

    Ausscheidungswettkämpfe, Einzelmeisterschaft der ECU,

    Schach-Olympiade, European Club Cup, European Team Championship)

    Terminverlegungen vorzunehmen.

    An dem Wochenende mit drei Runden wird die erste Runde am Freitag grundsätzlich um

    16.00 Uhr gespielt. Die anderen Runden finden jeweils am Samstag um 14.00 Uhr und

    am Sonntag um 10.00 Uhr statt.

    Mit Zustimmung des Vorstandes kann eine Vierergruppe (vgl. Ziff. 11.1), die sich

    hierüber einig ist, eine Doppelrunde (mit Ausnahme der letzten Doppelrunde) vorziehen.

    Den Vereinen wird die Möglichkeit eingeräumt, vor Beginn des Spieljahres die Teilung

    einzelner Doppelrunden in zwei echte Heimspiele für die Gastgeber zu vereinbaren.

    Diese Einigung setzt das Einverständnis aller vier für einen Spielort vorgesehenen

    Vereine voraus.

    Umgekehrt ist auch die Zusammenlegung von für zwei Spielorte vorgesehenen

    Wettkämpfen an einem Spielort zu einer großen Veranstaltung zulässig, wenn alle acht

    beteiligten Vereine zustimmen.

    Die Änderungen nach Ziff. 12.4, 12.5 und 12.6 sind dem Turnierleiter möglichst schon

    zum Termin der Mannschaftsmeldung, spätestens aber acht Wochen vor dem Spieltermin

    mitzuteilen.

    Der Vorstand des Schachbundesliga e.V. kann vor Beginn des Spieljahres die

    Zusammenfassung aller Wettkämpfe von bis zu drei Runden zu einer zentralen

    Veranstaltung beschließen.

    12. Mannschaftsmeldung

    12.1

    12.2

    12.3

    Die Vereine melden bis zum 1. August des Spieljahres pro Mannschaft acht Stamm- und

    bis zu acht Ersatzspieler in festgelegter Rangfolge. Nach diesem Termin kann eine

    Mannschaftsmeldung nicht geändert oder ergänzt werden.

    Die Kader der Mannschaften können durch zwei Jugendliche (bis einschließlich 20 Jahre

    am 1. August) um die Ranglistennummern 17 und 18 erweitert werden, sofern diese am

    1. August bereits seit 6 Monaten ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben. Das

    Mitglied hat dies auf Verlangen des Turnierleiters unverzüglich nachzuweisen.

    Änderungen während des Spieljahres beeinträchtigen die Spielberechtigung nicht.

    Es sind nur Spieler spielberechtigt, die

    1. für den Verein oder den Mutterverein einer Tochtergesellschaft als aktives Mitglied

    spätestens am 30. Juni (Tag vor Beginn des Spieljahres) gegenüber dem jeweiligen

    Landesverband angemeldet wurden,

    Seite 68

    2. eine von ihnen unterschriebene Vereinbarung gemäß Ziff. 4.2.2 bis spätestens zum

    1. September abgegeben haben und

    3. nicht (vorläufig) gesperrt sind.

    Die Frist gemäß 12.3.1 ist eingehalten, wenn die Anmeldung spätestens am 30. Juni beim

    Landesverband eingegangen ist. Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anmeldungen

    bei den Landesverbänden gehen nicht zu Lasten des Vereins oder des Muttervereins einer

    Tochtergesellschaft. Der Turnierleiter kontrolliert nach Abgabe der

    Mannschaftsaufstellungen die Einhaltung der vorgenannten Regeln. Der Einsatz eines

    nicht spielberechtigten Spielers hat den Verlust der betreffenden Partie mit Gewinn für

    den Gegner zur Folge.

    13. Bedenkzeit, Spieldauer

    Die Bedenkzeit beträgt 90 Minuten für die ersten 40 Züge. Nach der ersten Zeitkontrolle erhält

    jeder Spieler für den Rest der Partie 30 Minuten zu seiner vorhandenen Restbedenkzeit

    hinzugefügt. Ab dem ersten Zug erhält jeder Spieler pro ausgeführtem Zug eine Gutschrift von

    30 Sekunden.

    14. Mannschaftsstärke, Rangfolge

    14.1

    14.2

    14.3

    Es müssen mindestens vier Spieler zu einem Mannschaftskampf antreten.

    Die Mannschaftsmeldung erfolgt durch den Mannschaftsführer spätestens 3 Stunden vor

    Wettkampfbeginn online. Näheres, auch zur Veröffentlichung der Aufstellung, regelt der

    Vorstand durch Ausschreibung. Kommt es wegen einer verspäteten Meldung zu einer

    Verzögerung des Wettkampfbeginns, führt dies gem. Ziff. 8.1 d) zu einem

    entsprechenden Bedenkzeitabzug bei allen Spielern dieser Mannschaft.

    Fehlt ein Spieler, so müssen die Ersatzspieler in der gemeldeten Rangfolge unter

    Aufrücken der Mannschaft unten angeschlossen werden. Zulässig ist unter

    Namensnennung der nicht anwesenden Spieler ein Offenlassen einzelner Bretter.

    15. Nichtantreten, Rücktritt vom Turnier

    15.1

    15.2

    15.3

    Tritt eine Mannschaft nicht an, verliert sie ihren Kampf mit 0:8.

    Die nicht angetretene Mannschaft hat die anteiligen Kosten für die

    Schiedsrichtergestellung nach Ziff. 6.3 zu tragen.

    Eine Mannschaft, die zu zwei Mannschaftskämpfen nicht angetreten ist, gilt als

    Letztplatzierte und steigt in die 2. Schach-Bundesliga ab. Die erzielten Ergebnisse

    werden annulliert.

    Zurückgezogene Mannschaften gelten als Letztplatzierte. Scheidet eine Mannschaft nach

    der Auslosung (1. Juni), jedoch vor der 1. Runde aus, bleibt ihr Platz unbesetzt; am Ende

    der Spielzeit vermindert sich die Zahl der Absteiger entsprechend. Dies gilt auch, wenn

    ein Verein seine Spielberechtigung verliert.

    Seite 69

    16. Punktwertung

    16.1

    16.2

    Eine gewonnene Partie wird mit einem (1) Punkt für den Gewinner und null (0) Punkten

    für den Verlierer gewertet. Für ein Unentschieden erhält jeder Spieler einen halben (½)

    Punkt.

    Über den Gewinn eines Mannschaftskampfes entscheiden die Summen der von den

    Spielern jeder Mannschaft errungenen Punkte. Dabei erhält die Mannschaft, die

    mindestens 4½ Brettpunkte erzielt hat, 2 Mannschaftspunkte, die Mannschaft, die genau

    4 Brettpunkte erzielt hat, 1 Mannschaftspunkt und die Mannschaft, die weniger als 4

    Brettpunkte erzielt hat, 0 Mannschaftspunkte.

    17. Entscheidung bei Punktgleichheit

    17.1

    17.2

    17.3

    Über die Platzierungen entscheidet die Mannschaftspunktwertung. Bei Gleichstand

    entscheidet die Brettpunktwertung. Ergibt auch diese Gleichheit, werden die Plätze

    geteilt.

    Ergibt sich nach Abschluss einer Spielzeit auf dem ersten Platz der 1. Schach-Bundesliga

    oder auf Platzierungen, die für den Abstieg ausschlaggebend sind, Gleichstand nach

    Mannschafts- und Brettpunkten, entscheidet abweichend von Ziff. 18.1 Satz 2 der direkte

    Vergleich der beteiligten Mannschaften untereinander in der Reihenfolge

    1. Mannschaftspunktwertung 2. Brettpunktwertung über die Platzierung.

    Ergibt sich auch dann ein Gleichstand, wird ein Stichkampf mit der in Ziff. 14

    festgelegten Bedenkzeit durchgeführt. Über die Modalitäten entscheidet der Vorstand

    nach Anhörung der Vereine. Werden die Schlussrunden zentral ausgetragen oder trafen

    die Vereine am letzten Wochenende des Spieljahres aufeinander, so wird der Wettkampf

    am Tag der letzten Runde als doppelrundiger Blitzwettkampf an acht Brettern mit

    wechselnden Farben bei einer Bedenkzeit von 3 Minuten plus 2 Sekunden Zeitzuschlag

    ab dem 1. Zug pro Partie und Spieler ausgeführt. Über die Platzierungen entscheidet die

    Mannschaftspunktwertung. Bei Gleichstand entscheidet die Brettpunktwertung. Ergibt

    sich ein Gleichstand, wird der Stichkampf einrundig (ggf. mehrmals) wiederholt.

    18. Verspätetes Erscheinen zu Partiebeginn, Remisverbot

    18.1

    18.2

    Jeder Spieler, der später als 30 Minuten nach Spielbeginn (Ziff. 12.3) im Spielsaal

    erscheint, verliert seine Partie. Der Schiedsrichter kann in Fällen höherer Gewalt eine

    abweichende Regelung treffen.

    Es ist den Spielern verboten, vor Vollendung des 20. Zuges ohne Zustimmung des

    Schiedsrichters Remis zu vereinbaren. Im Fall des Verstoßes kann der Schiedsrichter

    anordnen, dass die Partie fortzusetzen ist. Weitergehende Sanktionen sind

    ausgeschlossen.

    19. Spielkleidung

    Seite 70

    Während eines Mannschaftskampfes müssen die daran teilnehmenden Spieler/innen einer

    Mannschaft in (auch farblich) einheitlicher Oberbekleidung (kurz- oder langärmeliges Hemd,

    Polohemd, Shirt, Trikot, Trainingsjacke, Pullover oder Vergleichbares) gekleidet sein. Die

    Entscheidung über die Zulässigkeit der Spielkleidung trifft der Schiedsrichter. Ein Verstoß führt

    zu einer Strafe für die Mannschaft des/der betreffenden Spielers/in in Höhe von 25,00 € je nicht

    entsprechend den Kleidungsvorgaben gekleidetem/r Spieler/in.

    20. Schlussbestimmung, Zuständigkeit des Turnierleiters

    Diese Turnierordnung tritt am 1. April 2008 in Kraft. Soweit nichts anderes geregelt ist, ist der

    Turnierleiter des Schachbundesliga e.V. für die Durchführung der Turnierordnung und des

    Spielbetriebs der 1. Schach-Bundesliga zuständig.

    Seite 71

    Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 26.01.2008 beschlossen.

    Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 14.06.2008 im Titel sowie in 1.1 Satz 1,

    2., 4.3 Satz 1, 4.4 Satz 1, 4.4 Satz 2 und 3, 4.5, 5.1.5 Satz 2, 5.2.3 letzter Satz, 5.4.2 Satz 2, 7.3 Satz 3,8.1,

    8.2, 8.3 und 8.4 (beide entfallen), 12.1, 13.1 Satz 1, 15.2 Satz 1 und 2 sowie 16.2 Satz 1 geändert.

    Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 11.01.2009 in 5.3.5, 14 und 19 (neu

    eingefügt; die bisherige Ziff. 19 wurde zur Ziff. 20) geändert.

    Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 09.01.2010 in 6.1 (Satz 1 geändert, Satz 2

    neu, bisheriger Satz 2 wird Satz 3), in 6.3.3. und in 19.2 (zwei Sätze angefügt) geändert.

    Die Turnierordnung wurde auf der Generalversammlung am 20.06.2010 in 4.2 (ein Satz eingefügt,

    bisheriger Satz 2 wird Satz 3), 12.8, 15.2 Satz 1, 15.4, 15.5 (entfällt), 18.6 (entfällt) geändert.

    Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 08.01.2011 in 5.3.1 (zwei Sätze angefügt),

    5.3.4, 5.3.5 (gestrichen), 5.4, 7.1 (ein Satz angefügt), 20 (neu eingefügt; die bisherige Ziff. 20 wurde zur

    Ziff. 21) geändert.

    Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 18.06.2011 in 5.3.5 (neu angefügt) und in

    7.1 (Satz 4 gestrichen) geändert.

    Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 14.01.2012 in 5.3.4 (letzter Halbsatz

    gestrichen; vier neue Sätze angefügt), in 4.3.2 (Halbsatz eingefügt) und in 18 (18.1 bis 4 neu gefasst, 18.6

    neu eingefügt) geändert.

    Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 16.06.2012 in 13.2 (Satz 1 ergänzt; Satz 2

    gestrichen; zwei neue Sätze angefügt) und in 20 (ergänzt) geändert.

    Die Turnierordnung wurde auf der Generalversammlung am 15.06.2013 in 2., 3. (unter Streichung des

    bisherigen Textes vollständig neu gefasst), 4.2 (4.2.2. geändert sowie am Ende ein neuer Satz angefügt),

    5.2.4 (Satz 2 entfällt), 5.3.1., 5.3.4, 5.6 (entfällt), 6.2, 8., 9. (gestrichen), 10. (gestrichen), 11.3 (neuer Satz

    angefügt), 13.3, 21 (neuer Satz angefügt) geändert. Zudem wurden für mehrere Ziffern redaktionelle

    Änderungen beschlossen ohne den Inhalt zu verändern.

    Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 11.01.2014 in 12.5, 12.8 und 13.2 (jeweils

    redaktionelle Änderungen) sowie 14 (Satz 2 geändert, Satz 3 gestrichen) geändert.

    Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 10.01.2015 in 5.3.2 (unter Streichung des

    bisherigen Textes vollständig neu gefasst) sowie 13.3 (am Ende ein neuer Satz angefügt) geändert.

    Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 13.06.2015 in 5.1.8 (unter Streichung des

    bisherigen Textes vollständig neu gefasst) geändert.

    Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 16.01.2016 in 5.3.4 (letzter Satz

    angefügt), 11.1 (Sätze 1 und 2 neu angefügt), 11.5 (neu eingefügt) sowie 18.5 (Sätze 2 und 3 neu gefasst)

    geändert.

    Die Turnierordnung wurde auf der Generalversammlung am 18.06.2016 in 4.2 (Satz 2 neu gefasst) und

    4.3 (Satz 2 geändert) geändert.

    Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 21.01.2017 in 15.2 (Satz 1 geändert, Satz

    2 neu) und 20 (Satz 1 geändert, Satz 2 neu) geändert.

    Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 23.06.2018 in 6.4 (Höhe des Honorars)

    geändert.

    Seite 72

    Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 02.03.2019 in 18 (vollständig neu gefasst)

    geändert.

    Die Turnierordnung wurde auf der Generalversammlung am 29.06.2019 in 20 (vollständig neu gefasst)

    geändert.

    Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 11.01.2020 in 3.2 (gestrichen), 4.2 (Wort

    eingefügt), 4.3 (Satz 2 gestrichen), 4.5 (gestrichen), 8 (gestrichen), 13.2 (Satz 1 geändert), 13.3 (neu

    gefasst), 16.2 (neu gefasst), 16.3 (Satz 2 neu gefasst) geändert.

    Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 16.01.2021 in 5.1.9 (neu eingefügt) sowie

    5.3.4 (Änderungen in Sätzen 3, 4 und 6) geändert.

    Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 11.12.2021 in 4.1 (ergänzt), 4.2.2 und

    4.2.3 (redaktionell geändert), 4.2.4 (neu eingefügt) und 8 (neu eingefügt) geändert.

    Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 23.06.2022 in 8.1 (Wort ergänzt), 8.3

    (Wort ausgetauscht) und 8.6 (Wort ausgetauscht) geändert.

    Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 23.01.2023 in 1.2 (2 Worte geändert),

    5.1.6 (Sätze 1-3 geändert), 6.1 (Satz 1und 2 gestrichen, Satz 3 geändert), 6.2 (gestrichen), 6.4 (Höhe des

    Honorars), 10.1 (Satz 2 geändert) und 14.4 (gestrichen) geändert.

    Das Schiedsgericht hat mit Schiedsspruch vom 05.07.2023 die Änderungen der Turnierordnung durch die

    Mitgliederversammlung vom 11.12.2021 für nichtig erklärt.

    Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 24.02.2024 in 4.4 (Satz 2 geändert), 7

    (gestrichen), 12.3 (Nummer 2 geändert), 13 (Satz 1 geändert) und 15.1 (Sätze 2 und 3 gestrichen, Satz 4

    geändert) geändert.

    Seite 73

    Anhang:

    Auszug aus der Satzung des Schachbundesliga e.V.

    § 25 Übernahme von Spielsperren gegen Spieler, Entzug der Spielberechtigung, Strafen,

    Rechtsmittel

    1. Spieler, denen von der FIDE verboten wurde, an internationalen Turnieren teilzunehmen, oder

    von der ECU verboten wurde, an europäischen Turnieren teilzunehmen oder vom DSB verboten

    wurde, an nationalen Turnieren teilzunehmen, sind in der 1. Schach-Bundesliga für die Dauer

    der jeweiligen Sperre nicht spielberechtigt.

    2. Der Vorstand ist in den Fällen a) - c) verpflichtet sowie im Fall d) berechtigt, gegenüber den

    Mitgliedern folgende Strafen für jeden Verstoß festzulegen:

    a) Für den Fall des Nichtantritts zu einem Wettkampf:

    Geldstrafe von 1.000,00 € bis 1.500,00 €

    b) Für den Fall, dass ein Mitglied in einem Spieljahr zu einem zweiten Wettkampf nicht antritt

    oder nach dem Meldeschluss seine Meldung zurückzieht: - Verfall der Kaution zuzüglich eines Betrages bis zu 15.000,00 €als Geldstrafe und Ausschluss

    aus dem Verein mit sofortiger Wirkung. - Wurde der freiwerdende Platz durch ein neues Mitglied besetzt: Verfall der Kaution zuzüglich

    eines Betrages von bis zu 1.000,00 € als Geldstrafe und Ausschluss aus dem Verein mit

    sofortiger Wirkung.

    c) Für das Freilassen eines Brettes in einem Wettkampf oder den Einsatz eines nicht

    spielberechtigten Spielers:

    Geldstrafe von 100,00 € bis 500,00 €

    d) Sonstige Verstöße gegen Pflichten aus der Turnierordnung:

    Geldstrafe bis 500,00 €

    3. Der Vorstand ist verpflichtet, einem Mitglied, das für das laufende Spieljahr ausgeschlossen

    wurde oder das nach dem Meldeschluss zurückgezogen hat, eine Spielsperre für die 1. Schach

    Bundesliga von mindestens einem und maximal drei Spieljahren zu erteilen, beginnend mit der

    nachfolgenden Saison.

    4. Einem Mitglied, das mit der Zahlung von Beitrag, Fahrtkostenausgleich oder Geldstrafen in

    Verzug ist, kann die Spielberechtigung durch den Vorstand entzogen werden.

    5. Die Turnierleiter und Schiedsrichter dürfen gegenüber den Mitgliedern, Spielern,

    Mannschaftsführern und Zuschauern während der Wettkämpfe bei Verstößen gegen die „FIDE

    Laws of Chess“ oder die Turnierordnung Strafen (Ermahnung, Verwarnung, Verweis,

    Zeitstrafen, Annullierung von Spielergebnissen und Anordnungen von Wiederholungsspielen,

    Erkennung auf Verlust von Partien, Ausschluss von der laufenden Runde, Anordnung, den

    Spielbereich oder das Turnierareal zu verlassen) verhängen.

    Seite 74

    6. Ist der Verstoß eines Spielers gegen die Schachregeln oder die Turnierordnung so

    schwerwiegend, dass Sanktionen gem. § 25 Ziff. 5 als nicht ausreichend erscheinen, kann der

    Vorstand den Spieler für bis zu fünf Jahre oder lebenslang von der Teilnahme an den vom

    Schachbundesliga e.V. durchgeführten Turnieren ausschließen. Als schwerwiegend ist ein

    Verstoß in der Regel anzusehen, wenn sich ein Spieler während einer Schachpartie in einer

    Veranstaltung des Schachbundesliga e.V. unzulässiger Hilfsmittel bedient oder in sonstiger

    Weise unzulässig Einfluss auf Verlauf oder Ergebnis einer Schachpartie in einer Veranstaltung

    des Schachbundesliga e.V. zu nehmen versucht hat oder hieran mitgewirkt hat. Die Sperren

    können neben den Strafen nach Ziff. 5 verhängt werden. Der Vorstand kann vorläufig Spieler

    vom Spielbetrieb ausschließen. Zur Feststellung von Verstößen kann die Turnierordnung den

    Spielern Pflichten zur Mitwirkung an der Aufklärung auferlegen. Die Verletzung dieser Pflichten

    steht der positiven Feststellung eines Verstoßes gleich.

    7. Vor einer Entscheidung ist dem Betroffenen rechtliches Gehör zu gewähren. Es ist der

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Bei der Festlegung der Höhe sind insbesondere

    die Schwere des Verstoßes und die Schuldform (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Fahrlässigkeit) zu

    berücksichtigen. Bei der Festlegung der Höhe der Strafe nach Ziff. 2 c) sind die Gründe zu

    berücksichtigen, wieso der Spieler nicht angetreten ist.

    8. a) Gegen Entscheidungen gem. Ziff. 2, 5 und 6 ist der Protest zum Turniergericht zulässig.

    b) Der Protest ist innerhalb von sieben Tagen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail beim

    Vorsitzenden des Turniergerichts einzureichen. Bei Entscheidungen, die auf die Tabelle Einfluss

    haben, verkürzt sich die Protestfrist auf drei Tage, bei Entscheidungen nach Ziff. 6 verlängert sie

    sich auf 14 Tage. Innerhalb der Protestfrist ist eine Protestgebühr von 400,00 € abzusenden und

    die Absendung nachzuweisen. Der Protest soll innerhalb dieser Fristen begründet werden. Ist

    innerhalb der Protestfrist der Protest nicht eingelegt oder die Gebühr nicht abgesandt oder die

    Zahlung nicht nachgewiesen, ist der Protest unzulässig.

    c) Wird ein Protest verworfen, so verfällt die Gebühr. Wird einem Protest entsprochen, werden

    die Gebühren zurückgezahlt.

    d) Die Protestgebühr wird ganz oder teilweise zurückerstattet, wenn der Protest vor einer

    mündlichen Verhandlung oder, wenn eine solche nicht angeordnet worden ist, vor Erlass der

    Entscheidung vom Protestführer zurückgenommen wird.

    e) Gegen Entscheidungen gem. Ziff. 3 und 4 ist der Rechtsweg zum Schiedsgericht eröffnet.

    9. Spieler können wegen Verstoßes gegen den Nationalen Anti-Doping Code anlässlich von

    Veranstaltungen des Schachbundesliga e.V. durch den DSB gesperrt werden.

    Seite 75

    Schach Niggemann

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    montags - freitags: 10:00 - 13:00 und 15:00 - 18:30

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