Turnierordnung des Deutschen Schachbundes e.V. - in der zuletzt am 09. Dezember 2023 geänderten Fassung
© 2024Deutscher Schachbund e.V.
Zusammengestellt von: Michael Rütten, Zum Schwarzwaldblick 6, 77694 Kehl
Redaktion & Druck: Jürgen Kohlstädt, Thiemannhof 2, 21147 Hamburg
Dieses Heft kann zum Preis von € 4,00 über die
Geschäftsstelle des DSB, Hanns-Braun-Str.,
Friesenhaus 1, 14053 Berlin, 030-300 7812
bezogen werden.
A Allgemein gültige Bestimmungen ........................................................................................... 4
A - 1 Spielbetrieb ................................................................................................................................ 4
A - 2 Spieljahr..................................................................................................................................... 5
A - 3 Spielregeln, Spielweise .............................................................................................................. 5
A - 4 Spielgenehmigung ..................................................................................................................... 5
A - 5 Spielberechtigung, Teilnahmeberechtigung ............................................................................... 6
A - 6 Turnierleitung .......................................................................................................................... 11
A - 7 Schiedsrichter .......................................................................................................................... 11
A - 8 Ausrichtung, Durchführung ..................................................................................................... 12
A - 9 Punktwertung ........................................................................................................................... 13
A -10 Turnierausschreibungen ........................................................................................................... 14
A - 11 Startgelder ............................................................................................................................... 14
A - 12 Reisekosten bei Mannschaftsmeisterschaften .......................................................................... 15
A - 13 Ordnungsmaßnahmen .............................................................................................................. 15
A - 14 Proteste, Berufungen ............................................................................................................... 16
A - 15 Datenverarbeitung.................................................................................................................... 18
B Deutsche Behindertenschach-Meisterschaften .................................................................... 19
B.1 Offene Deutsche Einzelmeisterschaft der Schachspieler (d/m/w) mit
Behinderung (ODBEM) .......................................................................................................... 19
H Deutsche Meisterschaften ..................................................................................................... 20
H - 1 Deutsche Schachmeisterschaft (DEM) .................................................................................... 20
H - 2 Deutsche Schach-Mannschaftsmeisterschaft (DMM) – 2. Schach-Bundesliga ....................... 21
H - 3 Deutsche Schach-Pokalmeisterschaft – Dähne-Pokal (DPEM) ............................................... 28
H - 4 Deutsche Schach-Pokalmeisterschaft für Mannschaften (DPMM) ......................................... 29
H - 5 Deutsche Meisterschaft im Blitzschach (DBlitzEM) ............................................................... 31
H - 6 Deutsche Mannschaftsmeisterschafft im Blitzschach (DBlitzMM) ........................................ 32
H - 7 Deutsche Meisterschaft im Schnellschach (DSEM) ................................................................ 33
H – 8 Deutsche Meisterschaft im Schach 960...............................................................................................34
F Deutsche Frauen-Meisterschaften ..................................................................................................35
F - 1 Deutsche Frauen-Einzelmeisterschaft (DFEM) ....................................................................... 35
F - 2 Internationale Offene Deutsche Frauen-Einzelmeisterschaft (IODFEM)................................ 36
F - 3 Deutsche Frauen-Mannschaftsmeisterschaft (DFMM) ............................................................ 37
F-3.1 Allgemeines ............................................................................................................................. 37
F-3.2 Schach-Frauenbundesliga ........................................................................................................ 39
F-3.3 2. Schach-Frauenbundesliga .................................................................................................... 41
F - 4 Deutsche Frauen-Mannschaftsmeisterschaft der Landesverbände
(DFMM-LV) ............................................................................................................................ 43
F - 5 Deutsche Blitz-Einzelmeisterschaft der Frauen (DBlitzEM-F) ............................................... 45
F - 6 Deutsche Schnellschach-Einzelmeisterschaft der Frauen (DSEM-F) ..................................... 46
S Deutsche Senioren-Meisterschaften ..................................................................................... 47
S - 1 Offene Deutsche Senioren-Einzelmeisterschaft (ODSenEM) ................................................. 47
S - 2 Deutsche Senioren-Mannschaftsmeisterschaft der Landesverbände (DSenMM-
LV) ......................................................................................................................................................... 49
S - 3 Deutsche Schnellschach-Einzelmeisterschaft der Senioren (DSEM-Sen) ............................... 51
S - 4 Deutsche Blitz-Einzelmeisterschaft der Senioren (DBlitzEM-Sen) ........................................ 52
S - 5 Deutsches Seniorenderby (DSenDerby) .................................................................................. 53
Rahmenrichtlinien ................................................................................................................................ 54
Auslegungshinweise der SR-Kommission ........................................................................................... 59
TO 1. Schachbundesliga ....................................................................................................................... 63
A
A.1
A-1.1
Allgemein gültige Bestimmungen
Spielbetrieb
Der Deutsche Schachbund e.V. (DSB) veranstaltet regelmäßig folgende
Turniere:
A-1.1.1 Deutsche Schachmeisterschaft (alljährlich),
A-1.1.2 2. Schach-Bundesliga (alljährlich),
A-1.1.3 Deutsche Schach-Pokalmeisterschaft (Dähne-Pokal) (alljährlich),
A-1.1.4 Deutsche Schach-Pokalmeisterschaft für Mannschaften (alljährlich),
A-1.1.5 Deutsche Meisterschaft im Blitzschach (alljährlich),
A-1.1.6 Deutsche Mannschaftsmeisterschaft im Blitzschach (alljährlich),
A-1.1.7 Deutsche Meisterschaft im Schnellschach (alljährlich).
A-1.2
Im DSB werden folgende Frauenturniere regelmäßig ausgetragen:
A-1.2.1 Deutsche Schachmeisterschaft der Frauen (alljährlich),
A-1.2.2 Internationale Offene Deutsche Schachmeisterschaft der Frauen (alljährlich),
A-1.2.3 Deutsche Schachmeisterschaft für Frauenmannschaften (alljährlich),
A-1.2.4 Deutsche Schachmeisterschaft für Frauenauswahlmannschaften der
Landesverbände (alljährlich),
A-1.2.5 Deutsche Meisterschaft der Frauen im Blitzschach (alljährlich),
A-1.2.6 Deutsche Meisterschaft der Frauen im Schnellschach (alljährlich).
A-1.3
Die Deutsche Schachjugend (DSJ) regelt ihren Spielbetrieb in eigener
Verantwortung.
A-1.4
A-1.5
Findet ein Juniorenturnier (Alter bis 25 Jahre) statt, wird dieses in Verbindung mit
der DSJ veranstaltet.
Im DSB werden folgende Seniorenturniere regelmäßig ausgetragen:
A-1.5.1 Offene Deutsche Senioren-Einzelmeisterschaft (alljährlich),
A-1.5.2 Deutsche Senioren-Mannschaftsmeisterschaft der Landesverbände (alljährlich),
A-1.5.3 Deutsche Blitz-Einzelmeisterschaft der Senioren (alljährlich),
A-1.5.4 Deutsche Schnellschach-Einzelmeisterschaft der Senioren (alljährlich).
A-1.5.5 Auf Beschluss der Kommission für Seniorenschach können unter Beachtung der
Allgemein gültigen Bestimmungen“ des Abschnitts A weitere Deutsche Senioren
Meisterschaften ausgetragen werden, sofern entsprechende Meisterschaften in den
Bereichen der Teilziffern A-1.1 bzw. A-1.2 vorgesehen sind. Die jeweils zutreffenden
Turnierbestimmungen sind sinngemäß anzuwenden und mit der Ausschreibung bekannt
zu geben.
A-1.6
Soweit nichts Besonderes bestimmt ist, können an Turnieren Männer, Frauen und
Personen, die keinem Geschlecht zuzuordnen sind, teilnehmen. Im Folgenden wird
im Allgemeinen für die Bezeichnung von Spielern und Spielerinnen die männliche
Form verwendet.
Seite 4
A.2
Spieljahr
Das Spieljahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des darauffolgenden
Jahres.
Die Festlegung einzelner Runden und von Meldeterminen vor dem Spieljahresbeginn
wird dadurch nicht berührt.
A.3
Spielregeln, Spielweise
Die Regeln des Weltschachbundes („FIDE Laws of Chess“) bilden einen Be- standteil dieser
Turnierordnung und sind dann anzuwenden, wenn diese Turnier- ordnung nichts
anderes vorsieht.
A.4
A-4.1
A-4.2
A-4.3
A-4.4
A-4.5
A-4.6
Spielgenehmigung
Um an Schachmeisterschaften des DSB (Tz. A-1) teilnehmen zu können, muss der
Spieler eine DSB-Spielgenehmigung besitzen.
Die DSB-Spielgenehmigung wird erteilt, indem der Spieler in der Mitgliederliste des
DSB als spielaktives Mitglied eines Vereins eingetragen wird. Ein Spieler kann nur
für einen Verein eine DSB-Spielgenehmigung haben.
Ein Spieler kann nur von dem Verein, für den er als spielaktives Mitglied geführt
wird, oder von dem Mitgliedsverband, dem der Verein angehört, für den der Spieler
als spielaktives Mitglied geführt wird oder zu dem die Meldung auslösenden Ereignis
geführt worden ist, zur Teilnahme an Einzelmeisterschaften des DSB oder als
Mitglieder einer Mannschaft eines Mannschaftswettbewerbs des DSB gemeldet
werden. Er kann nur für den Verein, für den er als spielaktives Mitglied geführt wird,
an Einzel- oder Mannschaftswettkämpfen teilnehmen, die unmittelbar zur Teilnahme
an Einzel- oder Mannschaftswettkämpfen des DSB führen.
Die DSB-Spielgenehmigung gilt zugleich für eine zugelassene Tochtergesellschaft im
Sinn der Tz. 5.3.2. Ein Spieler, der in einer Mannschaft der 1. Schachbundesliga
gemeldet ist, gilt als spielaktives Mitglied des Vereins, der diese Mannschaft aufstellt
oder der Mutterverein der die Mannschaft aufstellenden Tochtergesellschaft ist.
Sofern diese Turnierordnung oder die Ausschreibung nichts Abweichendes bestimmt,
muss ein Spieler, der an einer Meisterschaft des DSB teilnehmen will, in der
Mitgliederliste des DSB, die am 15. Juli, der dem Spieljahr, in dem das Turnier
beginnt, vorangeht, veröffentlicht worden ist, als spielaktives Mitglied eingetragen
sein. Der zuständige Turnierleiter kann eine vorläufige bis zum Ende des Spieljahres
befristete Spielgenehmigung ausstellen.
Die Einzelheiten über Erwerb, Verlust und Wechsel der Mitgliedschaft und einer
DSB-Spielgenehmigung regelt eine noch zu erlassende Ordnung.
Seite 5
A-4.7
A.5
A-5.1
Für den Spielbetrieb der Frauen gelten die besonderen Regelungen über die
Erteilung und Gültigkeit von Gastspielgenehmigungen (siehe unten Tz. A-
5.3.3).
Spielberechtigung, Teilnahmeberechtigung
Allgemein
A-5.1.1 Bei Deutschen Meisterschaften mit unterschiedlichen Kontingenten für die
meldenden Mitgliedsorganisationen sind die zu Beginn des Kalenderjahres, in
dem die Meldung der Landesverbände zu erfolgen hat, ermittelten
Mitgliederzahlen maßgeblich. Für Deutsche Frauenmeisterschaften gelten die
Zahlen der weiblichen Mitglieder.
A-5.1.2 Mehrere Landesverbände können eine Vereinbarung über die Entsendung von
Teilnehmern zu Meisterschaften im Rahmen der diesen Landesverbänden
gemeinschaftlich zustehenden Kontingente treffen.
A-5.2 Einzelmeisterschaften
A-5.2.1 Zu allen Einzelmeisterschaften des Deutschen Schachbundes e.V. (DSB) sind
Spieler zugelassen, die ordentliche Mitglieder in einem dem DSB über ihre
Landesverbände angeschlossenen Verein sind und die unter den Bestimmungen für
die jeweilige Meisterschaft aufgeführten sportlichen Qualifikationen erreicht haben.
Unberührt bleiben die Bestimmungen über die Zulassung zur Offenen Deutschen
Senioren-Einzelmeisterschaft.
A-5.2.2 An Deutschen Einzelmeisterschaften, die der Doping-Kontrolle unterliegen, kann nur
teilnehmen, wer spätestens bei Turnierbeginn eine Vereinbarung mit dem DSB
abschließt, wonach er sich den Regelungen der Nationalen Anti-Doping Agentur
(NADA) über die Durchführung von Doping-Kontrollen, dem Verfahren vor dem
Schiedsgericht des DSB, vor der Deutschen Sportschiedsgerichtsbarkeit und den sich
aus dem NADA-Code ergebenden Folgen bei Feststellung verbotener Sub- stanzen im
Körper oder bei Verweigerung der Doping-Kontrollen oder Verletzung der sonst in
Artikel 2 des NADA-Codes geregelten Pflichten unterwirft.
A-5.2.3 Die Ausschreibung einer Deutschen Einzelmeisterschaft kann ferner bestimmen, dass
an einem Turnier nur teilnehmen darf, wer spätestens bei Turnierbeginn eine
Vereinbarung mit dem DSB abschließt, wonach er sich
5.1.
5.2.
5.3.
damit einverstanden erklärt, dass der Schiedsrichter eine Kontrolle des Inhalts der
Kleidung, Taschen oder Gepäckstücke des Spielers oder eine Überprüfung
elektronischer Geräte selbst oder durch beauftragte Personen vornehmen darf.
den Sanktionen, die § 55 der DSB-Satzung androht, unterwirft, wobei diese Sanktionen
auch verhängt werden dürfen, wenn ein Spieler sich weigert, den Inhalt seiner
Kleidung, Taschen oder Gepäckstücke oder eine Über- prüfung elektronischer Geräte
zuzulassen.
mit der Anwendung der Tz. A-15 dieser Turnierordnung
einverstanden erklärt.
Seite 6
A-5.2.4 An Deutschen Einzelmeisterschaften können Spieler ohne deutsche Staatsange-
hörigkeit teilnehmen, wenn sie nach den Bestimmungen der FIDE bei offiziellen
FIDE-Einzelwettbewerben für den DSB spielberechtigt sind. Spieler ohne deut- sche
Staatsangehörigkeit, die nicht in der „Fide-Rating-List“ geführt werden, können an
Deutschen Einzelmeisterschaften teilnehmen, wenn sie seit mindestens drei Jahren vor
Beginn der betreffenden Meisterschaft ununterbrochen in Deutschland gewohnt haben.
Die Berechtigung zur Inanspruchnahme der in den Absätzen 1 und 2 aufgeführten
Regelungen ist mit jeder Meldung unaufgefordert nachzuweisen.
A-5.2.5 Zur Internationalen Offenen Deutschen Schachmeisterschaft der Frauen
können Spielerinnen anderer Föderationen zugelassen werden.
A-5.3 Mannschaftsmeisterschaften
A-5.3.1 Spielberechtigt bei Mannschaftsmeisterschaften des DSB sind Vereine, die Mit- glied
in einer Mitgliedsorganisation des DSB sind und die unter den Bestimmun- gen für
die jeweilige Meisterschaft aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen er- füllen.
Spielgemeinschaften sind nicht zugelassen.
A-5.3.2 Ein nach Tz. A-5.3.1 spielberechtigter Verein (im Folgenden „Mutterverein“) kann
die Spielberechtigung für ein Spieljahr auch für eine Kapitalgesellschaft (im
Folgenden „Tochtergesellschaft“) beantragen. Hierfür gelten die nachfolgenden
besonderen Bestimmungen.
A-5.3.2.1 Die Zulassung einer Tochtergesellschaft wird unter den folgendenweiteren
Voraussetzungen erteilt:
5.a)
5.b)
5.c)
5.d)
Der Muttervereins ist mehrheitlich an der Tochtergesellschaft beteiligt.
Der Mutterverein oder die Tochtergesellschaft ist an keiner Gesellschaft
unmittelbar oder mittelbar beteiligt, die ihrerseits unmittelbar oder mittelbar an
anderen Vereinen oder Tochtergesellschaften beteiligt ist.
Der Name der Tochtergesellschaft lässt die Herkunft vom
Mutterverein erkennen.
Die Tochtergesellschaft gibt eine Erklärung dahingehend ab, dass ihr die
Bestimmungen der Turnierordnung und – im Falle eines Antrags auf Zulassung zur
1. Bundesliga – deren Turnierordnungsbestimmungen bekannt sind und sie sich den
Verpflichtungen, die sich hieraus für an Mannschaftsmeisterschaften
teilnehmenden Vereinen ergeben, unterwirft.
Ist die Tochtergesellschaft eine Kommanditgesellschaft auf Aktien, so ist eine mehrheitliche
Beteiligung des Muttervereins nicht erforderlich, wenn entweder der Mutterverein oder
eine Gesellschaft, an welcher der Mutterverein alleine beteiligt ist, einziger persönlich
haftender und geschäftsführender Gesellschafter der Tochtergesellschaft ist.
A-5.3.2.2 Der Antrag auf Zulassung muss enthalten:
a)
einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister, die
Tochtergesellschaft betreffend,
b)
eine Kopie der Satzung der Tochtergesellschaft in der gültigen Fassung,
Seite 7
c)
eine Auskunft über die aktuellen Beteiligungsverhältnisse an der
Tochtergesellschaft.
Im Fall der Tz. 5.3.2.1 Satz 2 sind auch die entsprechenden Unterlagen der ge-
schäftsführenden Gesellschafterin vorzulegen.
A-5.3.2.3 Über die Zulassung entscheidet der Bundesturnierdirektor nach Anhörung der für die
Klasse bzw. Staffel zuständigen Turnierleiter. Die Entscheidung hat innerhalb von drei
Wochen ab Eingang des vollständigen Antrags zu erfolgen.
A-5.3.2.4 Der Mutterverein und die Tochtergesellschaft sind verpflichtet, dem Bundestur-
nierdirektor unverzüglich solche Änderungen der Gesellschafter, der Beteili-
gungsverhältnisse oder der Satzung mitzuteilen, die zu einer Änderung der unter Tz.
5.3.2.1 aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen führen.
A-5.3.2.5 Mit erteilter Zulassung für ein Turnier treffen die sich aus den Turnierordnungen für
das entsprechende Turnier ergebenden Verpflichtungen die Tochtergesellschaft.
Soweit sich hieraus finanzielle Verpflichtungen der Vereine ergeben, haften
Mutterverein und Tochtergesellschaft als Gesamtschuldner.
A-5.3.2.6 Die Spielberechtigung erlischt
a)
mit Ablauf des Spieljahres, für das die Zulassung erteilt worden ist,
b)
c)
d)
e)
durch Verzicht auf die Teilnahme,
durch Entzug der Spielberechtigung nach Tz. A-5.3.2.8 oder A-5.3.2.9 oder Verlust
der Spielberechtigung des Muttervereins nach Tz. A-5.3.4 oder A.5.3.6,
durch Auflösung der Tochtergesellschaft oder des Muttervereins oder Verlust
von deren Rechtsfähigkeit aus anderen Gründen,
durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Tochter-
gesellschaft oder des Muttervereins, oder durch Ablehnung eines Insolvenzantrags
mangels Masse.
A-5.3.2.7 Hat die Mannschaft einen Auf- oder Abstiegsplatz erreicht oder sonst eine Vor-
berechtigung für das kommende Spieljahr erworben, fällt diese Berechtigung mit
Spieljahresende an den Mutterverein zurück. Dies gilt nicht, wenn die Spielbe-
rechtigung nach Tz. A-5.3.2.6 c) bis e) erloschen ist.
A-5.3.2.8 Der Bundesturnierdirektor entzieht nach Anhörung der Betroffenen, des Bundes-
rechtsberaters und der in Tz. A-5.3.2.3 genannten Personen die Spielberechtigung,
wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nachträglich entfallen oder sich
nachträglich herausstellt, dass sie nicht vorgelegen haben.
A-5.3.2.9 Der Bundesturnierdirektor kann nach Anhörung der Betroffenen, des Bundes-
rechtsberaters und der in Tz. A-5.3.2.3 genannten Personen die Spielberechtigung
entziehen, wenn
a)
b)
die Tochtergesellschaft die sich aus dieser Turnierordnung
ergebenden Pflichten verletzt,
durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten der
ordnungsgemäße Ablauf des Spielbetriebs gefährdet wird.
Seite 8
A-5.3.2.10 Mit dem Entzug der Spielberechtigung der Tochtergesellschaft fällt die
Vorberechtigung an den Mutterverein zurück. Diese gilt als Absteiger des laufenden
Spieljahres
A-5.3.3 Bei Mannschaftsmeisterschaften der Frauen mit Ausnahme der Deutschen
Schachmeisterschaft für Frauenauswahlmannschaften der Landesverbände dürfen
Spielerinnen mit Gastspielgenehmigung eingesetzt werden. Die Anzahl der zulässigen
Meldungen sowie die Einsatzmöglichkeiten sind unter den Bestimmungen der
jeweiligen Meisterschaften aufgeführt.
Die für die Frauenmannschaft eines anderen Vereins erteilten Gastspielgeneh-
migungen gelten für ein Jahr und sind dem zuständigen Turnierleiter zusammen mit
der Mannschaftsmeldung vorzulegen.
A-5.3.4 Die Ausschreibung einer Mannschaftsmeisterschaft kann vorsehen, dass die Spieler
sich in Textform den sie betreffenden Bestimmungen der Ordnungswerke des DSB
und den jeweils drohenden Strafen bei Verstößen durch Vereinbarung mit dem DSB
unterwerfen. Die Vereine oder Tochtergesellschaften haben für die Beibringung
dieser Erklärungen zu sorgen. Die Einzelheiten regelt die Turnierausschreibung.
Das Präsidium des DSB erstellt im Benehmen mit dem für das jeweilige Turnier
zuständigen Turnierleiter eine Mustervereinbarung.
Ein Spieler, der sich nicht der vorgenannten Vereinbarung unterworfen hat, ist nicht
spielberechtigt.
A-5.3.5 Der Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers hat den Verlust des Mann-
schaftswettkampfes unter Aberkennung aller Brettpunkte und Zuerkennung aller
Brettpunkte an die gegnerische Mannschaft zur Folge.
A-5.3.6 Ein Verein verliert die Spielberechtigung
a)
bei Auflösung des Vereins oder Verlust der Rechtsfähigkeit aus anderen
Gründen,
b)
c)
bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder durch
Ablehnung eines Insolvenzantrags mangels Masse,
bei Verlust der Mitgliedschaft im zugehörigen Landesverband,
ausgenommen bei Wechsel der Mitgliedschaft in einen anderen
Landesverband.
A-5.3.7 Der Bundesturnierdirektor kann nach Anhörung der Betroffenen, des Bundes-
rechtsberaters und der in A-5.3.2.3 genannten Personen einem Verein die
Spielberechtigung entziehen, wenn dieser
a)
b)
die sich aus der Turnierordnung ergebenden Pflichten gegenüber DSB
nachhaltig verletzt,
den ordnungsgemäßen Ablauf des Spielbetriebes durch Missbrauch der
Gestaltungsmöglichkeiten gefährdet.
A-5.3.8 Die Befugnisse zum Entzug der Spielberechtigung stehen den Referenten für
Frauenschach und Seniorenschach für ihren Spielbereich mit der Maßgabe zu,
Seite 9
dass vor der Entscheidung der Bundesrechtsberater, der Bundesturnierdirektor und – für den
Bereich des Frauenschachs – der Leiter der Schach-Frauenbundesliga zu hören sind.
A-5.3.9 Eine Spielberechtigung kann durch den Bundesspielleiter von einem Verein
(„abgebender Verein“) auf einen anderen Verein („aufnehmender Verein“)
übertragen werden, wenn beide Vereine ihr Einverständnis mit der Übertragung
erklären und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
(1)
(2)
(3)
(4)
Es müssen mehr als 50% aller Mitglieder des abgebenden Vereins, auf die eine
DSB-Spielgenehmigung für diesen Verein registriert ist, in den aufnehmenden
Verein eingetreten sein und eine DSB-Spielgenehmigung für neuen Verein
beantragt haben,
Es müssen mindestens 75% der gemeldeten Mitglieder der Mannschaft, für welche
die Spielberechtigung übergehen soll, in den aufnehmenden Verein eingetreten sein
und eine DSB-Spielgenehmigung für diesen Verein beantragt haben,
Es müssen mindestens 75% der auf den Meldenummern 1 bis 8 gemeldeten
Mitglieder der Mannschaft, für welche die Spielberechtigung übergehen soll, in den
aufnehmenden Verein eingetreten sein und eine DSB- Spielgenehmigung für
diesen Verein beantragt haben, und
der abgebende Verein muss sich auflösen oder den Spielbetrieb auf DSB- und
Landesebene gänzlich einstellen.
Findet der Übergang zwischen dem letzten Spieltag des vorhergehenden Spieljahres und dem
Termin für die Aufstellung der Mannschaften des folgenden Spieljahres statt, beziehen
sich die unter (2) und (3) beschriebenen Voraussetzungen auf die Mitglieder der
Mannschaft des vorhergehenden Spieljahres.
(5)
Nimmt der Verein auch am Frauenspielbetrieb teil, wird die Genehmigung im
Einvernehmen mit dem Referenten für Frauenschach erteilt. Nimmt der Verein
ausschließlich am Frauenspielbetrieb teil, ist der Referent für Frauenschach für die
Erteilung der Genehmigung zuständig.
A-5.4 Seniorenmeisterschaften
Teilnahmeberechtigt für Deutsche Seniorenmeisterschaften sind Spieler, die
mindestens 50 Jahre alt sind. Die Seniorenturniere werden in zwei Altersgruppen ab 50
(„50+“) und ab 65 („65+“) ausgetragen. Der Ausrichter kann über eine
Zusammenlegung beider Gruppen bei zu geringen Teilnehmerzahlen entscheiden. Für
die Platzierung innerhalb der Seniorenturniere wird zusätzlich der Begriff
„Nestor“ eingeführt. Nestoren sind Spieler und Spielerinnen, die mindestens 75
Jahre alt sind. Maßgeblich für alle Altersgrenzen ist das Alter, das vor dem
1. Januar des der Austragung folgenden Kalenderjahres erreicht wird.
Seite 10
A.6
A-6.1
Turnierleitung
Die Turnierleitung für die Meisterschaften des Deutschen Schachbundes e.V.
obliegt bei - Deutschen Meisterschaften (Teil H) dem Bundesturnierdirektor, - Deutschen Frauenmeisterschaften (Teil F) dem Referenten für
Frauenschach und - Deutschen Seniorenmeisterschaften (Teil S) dem Referenten für
Seniorenschach.
Die Zuständigkeit kann auf andere Personen delegiert werden.
A-6.2
Die Bundesspielkommission bestimmt jeweils für die nächsten zwei Spieljahre als
„zuständigen Turnierleiter“ die Gruppenleiter der 2. Bundesliga und den Turnier- leiter
für die Deutschen Pokalmeisterschaften. Sie kann einen Leiter der Bundes- liga
bestimmen, dem zentrale, alle Gruppen der 2. Schach-Bundesliga gleicher- maßen
betreffende Aufgaben übertragen werden.1
A-6.3
A-6.4
A-6.5
A.7
A-7.1
Die Kommission für Frauenschach bestimmt als „zuständigen Turnierleiter“ den
Leiter der Schach-Frauenbundesliga, die Gruppenleiter der 2. Schach-Frauen-
bundesliga und den Turnierleiter für die Deutsche Schach-Pokalmeisterschaft für
Frauenmannschaften2. Sie kann einen Leiter der Schach-Frauenbundesliga be-
stimmen, dem zentrale, alle Gruppen der Schach-Frauenbundesligen gleichermaßen
betreffende Aufgaben übertragen werden.
Die zuständigen Turnierleiter oder die von ihnen besonders Beauftragten sind
zugleich Hauptschiedsrichter im Sinne der Turnierregelungen der FIDE.
Im Verhinderungsfalle werden vertreten: der Bundesturnierdirektor durch den
zentralen Leiter der Bundesliga, hilfsweise den zuständigen Turnierleiter, der
Referent für Frauenschach durch den Leiter der Schach-Frauenbundesliga, der
Referent für Seniorenschach durch den Bundesturnierdirektor.
Schiedsrichter3
Bei allen Meisterschaften des DSB werden Schiedsrichter mit gültiger Lizenz als
Nationaler Schiedsrichter DSB eingesetzt, die alle notwendigen Entscheidungen
1Die Bundesspielkommission hat seit 2007 von der Möglichkeit, einen solchen zentralen Leiter zu bestimmen,
Gebrauch gemacht.
2Die Pokalmeisterschaften der Frauen sind durch den Bundeskongress vom 11.05.2013 gestrichen worden.
3Der Bundeskongress vom 09.12.2023 hat die Vergütung der Schiedsrichter unter A-7.4 geregelt
Seite 11
während der Wettkämpfe treffen.
A-7.2
A-7.3
A-7.4
A-7.5
A.8
Die zuständigen Turnierleiter regeln den Schiedsrichtereinsatz.
Ist kein Schiedsrichter anwesend, übernehmen die Mannschaftsführer die
Wettkampfleitung.
Die Schiedsrichter haben Anspruch auf ein Honorar. Dieses setzt sich zusammen
aus den Fahrt und Übernachtungskosten nach den Bestimmungen der
Auslagenordnung des DSB und einer Vergütung die nachfolgend festgesetzt wird.
Die Vergütung beträgt 80,- € für einen Tageseinsatz im Standardschach, bei Blitz-und
Schnellschachmeisterschaften, die gemäß der Turnierordnung des DSB ausgerichtet
werden.
Sollten im Standardschach mehr als eine Runde pro Tag gespielt werden, so erhöht
sich die Vergütung für diesen Tag auf 120,- Euro.
Das an die Schiedsrichter der Bundesligen und der Pokalturniere für Mannschaften
zu zahlende Honorar wird von den an den Wettkämpfen am jeweiligen Aus-
tragungsort beteiligten Vereinen gleichmäßig getragen. Für die Endrunde der
Deutschen Schach-Pokalmeisterschaft für Mannschaften ist Tz. H- 4.5.4 zu beachten.
Die Beträge sind bei Wettkampfende zur Zahlung fällig und an Ort und Stelle
auszuzahlen. Am Wettkampf beteiligt sind auch solche Vereine, die trotz
Teilnahmezusage ohne rechtzeitige und genügende Entschuldigung nicht zum
Wettkampf erschienen sind.
Ausrichtung, Durchführung
A-8.1 Bei allen Meisterschaften des Deutschen Schachbundes e.V. (DSB) sind die nach-
stehenden Spielbedingungen durch den Ausrichter bzw. gastgebenden Verein zu
gewährleisten.
A-8.1.1 Das Spiellokal muss eine ausreichende Größe haben sowie gut belüftet und ggf.
ausreichend beheizt sein. Der Spielbereich muss gegenüber dem Zuschauerbe- reich
abgegrenzt sein und genügend Bewegungsfreiheit für Spieler und Turnier- leitung
bzw. Schiedsrichter bieten. Die Spieltische müssen ausreichend beleuchtet sein; die
Lichtquellen dürfen nicht blenden. Auf die Vermeidung einer Blendung der Spieler
durch die Sonne ist zu achten.
Im Spielsaal muss Ruhe herrschen. Es dürfen keine Geräusche aus Nebenräumen
eindringen.
A-8.1.2 Es müssen ausreichendes Spiel- und Schreibmaterial sowie Schachuhren gestellt
werden. Das Spielmaterial soll an allen Brettern gleich sein.
Spiele und Figuren müssen eine blendfreie (matte) Oberfläche haben. Sofern
elektronische Uhren eingesetzt werden, dürfen nur von der FIDE zugelassene Uhren
Verwendung finden. Die Uhren sind vor dem Kampf auf Funktionsfähig- keit zu prüfen.
Auf der Vorderseite der Partiezettel muss mindestens ausreichender Raum für die Züge
bis zur ersten Zeitkontrolle sein. Schwierigkeiten wegen
1
Nach dem Beschluss der Bundesspielkommission erhält der Schiedsrichter Fahrtkosten in Höhe der
Bahnkosten (2. Klasse) oder von 0,30 € je gefahrenem Kilometer. Notwendige Übernachtungskosten
werden gegen Beleg erstattet. Die Auslagenordnung enthält keine besonderen Regelungen für
Schiedsrichter.
Seite 12
unzureichenden Spielmaterials führen bei Mannschaftswettkämpfen zu einem
Bedenkzeitverlust der verantwortlichen Mannschaft bis zur Herstellung eines
ordnungsgemäßen Zustandes.
A-8.1.3 Während des Turniers sollen für Spieler und Turnierleitung bzw. Schiedsrichter
Kaffee und nichtalkoholische Getränke im Spielsaal oder in einem Vorraum
angeboten werden. Im Spielbereich dürfen keine alkoholischen Getränke angeboten
oder verzehrt werden. Im Turnierraum darf nicht geraucht werden.
Das Rauchverbot kann nicht durch Übereinkunft aller Beteiligten umgangen oder
ausgesetzt werden.
Im Turnierraum dürfen Handys oder andere störende Geräte weder benutzt wer- den
noch eingeschaltet sein.
A-8.1.4 Sofern die räumlichen Verhältnisse es zulassen, sollen getrennte Toiletten und
Raucherbereiche für Spieler und Zuschauer eingerichtet werden.
A-8.1.5 Der Hauptschiedsrichter kann anordnen, dass während des Laufs des
Turniers verdachtsunabhängige Kontrollen durch Geräte zur Erkennung
metallener Gegenstände durchgeführt werden.
A-8.2
A-8.3
A.9
A-9.1
A-9.2
Nach der Partie haben die Spieler die Originale der Partieaufzeichnungen abzu-
liefern.
Ein Turnierorganisator kann im Benehmen mit dem Turnierleiter anordnen, dass
beim Betreten des Turnierareals oder des Spielbereichs verdachtsunabhängige
Eingangskontrollen durchgeführt werden, bei denen der Inhalt der Kleidung,
Taschen oder Gepäckstücke eintretender Personen oder eine Überprüfung elek-
tronischer Geräte durchgeführt werden darf. Es kann verlangt werden, dass
elektronische Geräte während des Aufenthalts im Turnierareal oder im Spiel-
bereich in einem verschließbaren und nicht jedermann zugänglichen Behältnis
aufzubewahren sind. Entsprechendes gilt für Waffen und ähnlich gefährliche
Gegenstände.
Punktwertung
Entsprechend Artikel 10 der FIDE-Regeln wird eine gewonnene Partie mit einem
(1) Punkt für den Gewinner und null (0) Punkten für den Verlierer gewertet. Für ein
Unentschieden erhält jeder Spieler einen halben (1/2) Punkt.
Über den Gewinn eines Mannschaftskampfes entscheiden die Summen der von den
Spielern jeder Mannschaft errungenen Punkte. Sind für den Mannschafts- kampf 8
Bretter vorgesehen, erhält die Mannschaft, die mindestens 4½ Brettpunkte erzielt hat,
2 Mannschaftspunkte, die Mannschaft, die genau 4 Brettpunkte erzielt hat, 1
Mannschaftspunkt und die Mannschaft, die weniger als 4 Brettpunkte erzielt hat, 0
Mannschaftspunkte. Sieht das Turnierreglement eine andere Anzahl von Brettern vor,
gilt diese Wertung entsprechend.
Seite 13
A.10
Turnierausschreibungen
A-10.1 Die Turnierleiter legen in der Ausschreibung die Einzelheiten der
Turnierdurchführung fest, soweit die Turnierordnung keine Regelung
enthält.
A-10.2 In der Ausschreibung werden die Termine festgelegt, bis zu welchen
sich die Teilnehmer (Vereine oder Spieler) anzumelden haben,–––
Referenten oder Verbände mit Meldekontingenten die
vorberechtigten Teilnehmer melden,
das in der Ausschreibung festgelegte Startgeld zu entrichten ist und in welcher
Form dies zu geschehen hat,
Ergebnisse von Wettkämpfen zu melden sind,
in welcher Form und in welchem Umfang Turnierergebnisseveröffentlicht,
ausgewertet und anderen Schachverbänden mitgeteilt werden.
A-10.3 Zugleich legt die Ausschreibung Form und Umfang der Meldungen fest.
A-10.4 Mit der Erklärung der Bereitschaft zur Teilnahme an einem Turnier erkennt der
Teilnehmer die Regelungen dieser Turnierordnung und der Turnierausschreibung
als verbindlich an.
A.11
Startgelder
A-11.1 Einzelmeisterschaften
A-11.1.1 Bei Einzelmeisterschaften erhält der Turnierausrichter ein Startgeld. Die Höhe und
die Einzelheiten der Zahlung werden durch die für die jeweilige Turnierart
zuständige Kommission geregelt und durch den Bundeskongress genehmigt.1
A-11.1.2 Als gemeldete Spieler gelten auch angenommene Freiplatzanträge der entsendenden
Organisation. Der Titelverteidiger, der Pokalsieger und durchdas Referat für
Leistungssport benannte Teilnehmer gelten als vom DSB entsandt.
A-11.1.3 Die Verpflichtung zur Zahlung des Startgeldes bleibt bestehen, auch wenn ein
eingeladener Spieler, der seine Teilnahme zugesagt hat, nicht am Turnier
teilnimmt.
A-11.2 Mannschaftsmeisterschaften
A-11.2.1 Vereine, die an Mannschaftswettkämpfen des DSB teilnehmen, zahlen ein durch die
für die jeweilige Turnierart zuständige Kommission festzulegendes und durch
1Gem. Beschluss des Bundeskongresses vom 21.05.2023 beträgt das Startgeld € 135 je Übernachtung.
Das Startgeld für die Einzelmeisterschaften (DEM, DFEM, DPEM) wurde durch den Bundeskongress vom
21.05.2023 auf € 120,00 je Übernachtung festgesetzt.
Ergänzend hierzu hat der Bundeskongress vom 21.05.2023 beschlossen, beginnend von 2023 an
von den Teilnehmern der Deutschen Schachmeisterschaft ein Startgeld von 200,00 € zu erheben,
von den Teilnehmerinnen der Deutschen Schachmeisterschaft der Frauen ein Startgeld von
200,00 €, das jeweils vollumfänglich in den Preisfonds zu fließen hat.den Bundeskongress zu
genehmigendes Startgeld. Das Startgeld wird vom DSB an den Ausrichter weitergereicht.1
Seite 14
A-11.2.2 Die Einzelheiten der Zahlung werden in der Ausschreibung festgelegt.
A-11.2.3 Abschnitt A-11.1.3 gilt entsprechend bei Nichtteilnahme.
A.12
Reisekosten bei Mannschaftsmeisterschaften
A-12.1 Die Fahrtkosten der Mannschaften zu den Wettkämpfen der Bundesligen und der
Pokalmeisterschaften werden von den Vereinen getragen.
Je Kilometer einfache Entfernung wird ein Betrag verrechnet, der durch die für die
jeweilige Turnierart zuständige Kommission festgelegt wird und durch den
Bundeskongress zu genehmigen ist. Als Kilometerweg gilt die Entfernung in
Straßenkilometern von der Ortsmitte des Heimatortes bis zur Ortsmitte des Gast-
ortes. Anfallende Übernachtungskosten werden nicht erstattet.2
A-12.2 Die von den Teilnehmern der 2. Schach-Bundesliga zu zahlenden Beträge sind bis
14 Tage vor dem festgesetzten Termin der ersten Runde auf das in der
Ausschreibung angegebene Konto des DSB zu überweisen. Die Gruppenleiter
veranlassen nach Eingang sämtlicher Beträge die Erstattungen an die übrigen
Vereine vor.
Kommen Vereine dieser Zahlungsfrist nicht nach, so gilt dies als Rückzug vom Turnier
nach Tz. H-2.7 und F-3.1.7.2.
A-12.3 Bei der Deutschen Schach-Pokalmeisterschaft für Mannschaften (Tz. A-1.1.4) wird
die Summe der je Spielort entstandenen Kosten wird von den beteiligten Vereinen
zu gleichen Teilen getragen und sind an Ort und Stelle auszugleichen.3 Für die
Endrunde ist Tz. H- 4.5.4 zu beachten.
A.13
Ordnungsmaßnahmen
A-13.1 1Bei Verstößen gegen die Turnierordnung können gegen Spieler, Vereine oder
Tochtergesellschaften iS der Tz. A-5.3.2 die nachfolgenden Strafen verhängt
werden. 2Mehrere Strafen können nebeneinander verhängt werden. 3Nichtantritt bei
Einzelmeisterschaften gilt als Verstoß gegen die Turnierordnung.
1Gem. Beschluss des Hauptausschusses vom 29.10.2016 wird für die Teilnahme an der Deutschen Mann-
schaftsmeisterschaft im Blitzschach ein Startgeld von € 50,00 erhoben.
2Beschluss der Bundesspielkommission 05.01.2002: „Der Verrechnungsbetrag je Kilometer wird
für die Bundesliga auf € 1,00 und für die 2. Bundesliga auf € 0,75 festgesetzt.“
Beschluss der Kommission für Frauenschach vom 12.01.2002: „Der Verrechnungsbetrag je Kilometer
wird für die Schach-Frauenbundesliga und die 2. Schach-Frauenbundesliga auf € 0,80 festgesetzt.“
3Ergänzung zu Tz. A-12.3 gem. Beschluss der Bundesspielkommission 05.01.2002: „Der
Verrechnungsbetrag je Kilometer wird für mehrtägige Veranstaltungen auf € 0,90 und für eintägige
Veranstaltungen auf € 0,60 festgesetzt.“
Seite 15
A-13.1.1 Maßnahmen des Schiedsrichters:
13.a)
Ermahnung,
13.b)
13.c)
13.d)
13.e)
13.f)
13.g)
13.h)
13.i)
13.j)
Verwarnung,
Verweis,
Zeitstrafen,
Annullierung von Spielergebnissen undAnordnung von Wiederholungs- spielen.
Erkennung auf Verlust von Partien,
Ausschluss von der laufenden Runde,
Ausschluss von der laufenden Veranstaltung,
Anordnung, den Spielraum zu verlassen,
Anordnung, den Zuschauerraum zu verlassen.
Punktabzug,
A-13.1.2 Maßnahmen des zuständigen Turnierleiters über Tz. A-13.1.1 hinaus:
a)
b)
Geldbußen bis zu € 200,00 und Geldbußen wegen Nichtantritts.
A-13.1.3 Maßnahmen des Bundesturnierdirektors oder der Referenten für Frauen- bzw.
Seniorenschach über Tz. A-13.1.1 und A-13.1.2 hinaus:
a)
Geldbußen bis zu € 1 000,00,
b)
c)
Spielsperren für die Dauer von bis zu drei Jahren,
Zwangsabstieg.
A-13.2 Maßnahmen nach A-13.1 können auch verhängt werden, wenn ein Spieler sich
entgegen der Anordnung des Schiedsrichters weigert, den Inhalt seiner Kleidung,
Taschen oder Gepäckstücke oder eine Überprüfung elektronischer Geräte
zuzulassen.
A-13.3 Im Wiederholungsfall kann der zuständige Amtsträger das Doppelte der
vorgesehenen Höhe der Geldbuße verhängen. Hierbei können auch Verstöße in den
zurückliegenden zwei Spieljahren berücksichtigt werden. Geldbußen wegen
Nichtantritts einzelner Spieler eines Mannschaftswettkampfes sind hiervon
ausgenommen.
A-13.4 Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist anzuwenden. Die Entscheidungen sind
hinsichtlich des festgestellten Sachverhalts, der Notwendigkeit der Maßnahme und
der Abwägungen zur Art der Maßnahme schriftlich zu begründen. Auf die
schriftliche Begründung kann bei Maßnahmen nach Tz. A-
13.1.1
verzichtet werden, wenn der Betroffene die Maßnahme akzeptiert. In diesem
Falle ist ein kurzer Bericht zu den Turnierunterlagen zu nehmen.
A.14
Proteste, Berufungen
A-14.1 1Gegen die Entscheidungen eines Schiedsrichters oder des zuständigen Turnier-
leiters kann der betroffene Spieler, bei Mannschaftskämpfen der betroffene Verein
Seite 16
oder die betroffene Tochtergesellschaft iS des Abschn. A-5.3.2 innerhalb von sieben
Tagen in Textform Protest beim Bundesturnierdirektor, Referenten für Frauenschach
oder Referenten für Seniorenschach mit Durchschrift an den zustän- digen Turnierleiter
einlegen. 2Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder ein anderes
dokumentiertes Absendedatum. 3Gleichzeitig müssen Begrün- dung und eine
Protestgebühr von € 50,00 abgesandt werden. 4Sind Protest, Be- gründung oder Gebühr
zu spät abgeschickt, gilt der Protest als nicht eingelegt.
5Bezüglich Ereignissen, die sich am Spieltag abspielen und auf die Tabelle unmit- telbar
Einfluss nehmen, verkürzt sich die Protestfrist auf drei Tage.
A-14.2 Gegen die Protestentscheidung des Bundesturnierdirektors, Referenten für
Frauenschach oder Referenten für Seniorenschach kann innerhalb von sieben Tagen
(Poststempel) Berufung beim Bundesturniergericht mit Durchschrift an den
Verfasser der Protestentscheidung eingelegt werden. Gleichzeitig muss eine
Berufungsgebühr von € 350,00 abgesandt werden. Binnen weiterer sieben Tage
(Poststempel) ist die Berufung zu begründen. Sind Berufung, Gebühr oder Be-
gründung zu spät abgeschickt, gilt die Berufung als nicht eingelegt.
A-14.3 1Gegen Erstentscheidungen des Bundesturnierdirektors, Referenten für Frauen- schach
oder Referenten für Seniorenschach kann der betroffene Spieler, bei
Mannschaftskämpfen der betroffene Verein oder die betroffene Tochtergesell- schaft iS
des Abschn. A-5.3.2 innerhalb von sieben Tagen (Datum des Poststem- pels) Protest
beim Bundesturniergericht einlegen. 2Dies gilt auch für Entschei- dungen über
Zulassung von Mannschaften, Tochtergesellschaften und den Entzug der
Spielberechtigung nach Punkt A-5.3. 3Gleichzeitig müssen eine Begründung und eine
Gebühr von € 150,00) abgesandt werden. 4Binnen weiterer sieben Tage (Datum des
Poststempels) ist der Protest zu begründen. 5Sind Protest, Begründung oder Gebühr zu
spät abgeschickt, gilt der Protest als nicht eingelegt. 6Bezüglich Ereignissen, die sich
am Spieltag abspielen und auf die Tabelle unmittelbar Ein- fluss nehmen, verkürzt sich
die Protestfrist gegen Erstentscheidungen auf drei Tage.
A-14.4 1Gegen eine organisatorische Entscheidung einer Kommission (z.B. §§ 43 Abs. 2, 44
Abs. 2 Nr. 3 und 4 der Satzung i.V. mit H-2.8 und F-3.2.3 der Turnierordnung) kann
innerhalb von sieben Tagen (Datum des Poststempels) Protest beim Bun-
desturniergericht eingelegt werden. 2Binnen weiterer sieben Tage (Poststempel) ist der
Protest zu begründen und eine Gebühr von € 350,00 abzusenden. 3Sind Protest,
Begründung oder Gebühr zu spät abgeschickt, gilt der Protest als nicht eingelegt.
3.2.3
4Bei seiner Entscheidung prüft das Bundesturniergericht, ob die Kommission bei ihrer
Entscheidung die Belange der Teilnehmer in einer dem Zweck der Turnier- ordnung
entsprechenden Weise, insbesondere unter Beachtung von H-2.8 und F-
berücksichtigt hat. 5Ist dies nicht der Fall, hebt das Bundesturniergericht die Entscheidung
auf und verweist die Sache an die Kommission zur erneuten Entscheidung zurück.
A-14.5 1Die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln gem. A-14.2 bis 4 beginnen am
Tag des Zugangs der Entscheidung des Bundesturnierdirektors, Referenten für
Seite 17
Frauenschach oder Referenten für Seniorenschach zu laufen. 2Als Tag des Zu- gangs gilt
der Dritte dem Datum des Poststempels folgende Tag, es sei denn, dass der Betroffene
glaubhaft macht, dass ihm die Entscheidung später oder überhaupt nicht zugegangen ist.
3Bei mündlich mitgeteilten Entscheidungen eines Schieds- richters beginnt die Protestfrist
mit dieser Bekanntgabe.
A-14.6 Die Fristen gegen Entscheidungen gemäß Tz. A-14.2 bis 4 beginnen nicht zu laufen,
wenn der Betroffene nicht über das ihm zustehende Rechtsmittel belehrt worden ist.
Bei schuldloser Versäumung der Fristen finden die allgemeinen prozessrecht- lichen
Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entsprechende Anwendung.
Unabhängig von dem Zugang der Entscheidung und dem Hinweis auf die Be- rufung zum
Bundesturniergericht ist die Berufung ausgeschlossen, wenn seit der Aufgabe der
Entscheidung des Bundesturnierdirektors, Referenten für Frauen- schach oder Referenten
für Seniorenschach zur Post (Datum des Poststempels) mehr als zwei Monate verstrichen
sind.
A-14.7 Wird ein Protest oder eine Berufung verworfen, verfallen die Gebühren zu Guns-
ten der Bundeskasse. Wird einem Protest oder einer Berufung entsprochen,
werden die Gebühren zurückgezahlt.
Wird ein Protest verworfen, einer Berufung jedoch entsprochen, werden beide Gebühren
zurückgezahlt.
A-14.8 Protest- und Berufungsgebühr werden zurückerstattet, wenn das Rechtsmittel
innerhalb von 14 Tagen nach Einlegung zurückgenommen worden ist.
A.15
Datenverarbeitung
Aus Anlass des Turniers erhobene und verwendete Daten sowie Turnierergebnisse können gemäß
den Bestimmungen der Ordnungen über die Spielwertung (Deutsche Wertungszahl,
FIDE-Rating) ausgewertet bzw. an die auswertenden Stellen weitergegeben werden,
sowie Partien, Fotos, Turnierdaten, Spielberichte und ähnliches veröffentlicht
werden.eben, um damit die Ausrichtung zu finanzieren.
Seite 18
B
Deutsche Behindertenschach-Meisterschaften
B.1
Offene Deutsche Einzelmeisterschaft der Schachspieler (d/m/w) mit
Behinderung (ODBEM)
B-1.1
B-1.2
B-1.2.1
B-1.2.2
B-1.3
B-1.4
Austragung
Die ODBEM wird in einem Turnier in sieben bis neun Runden möglichst nach
Schweizer System ausgetragen.
Teilnehmer
Zu den ODBEM sind Spieler zugelassen, die ordentliche Mitglieder in einem dem
DSB über ihre Landesverbände angeschlossenen Verein sind und einen
Schwerbehindertenausweis mit einem GdB (Grad der Behinderung) von mindestens
50 haben. An den ODBEM können Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit
teilnehmen, wenn sie nach den Bestimmungen der FIDE bei offiziellen FIDE
Einzelwettbewerben für den DSB spielberechtigt sind. Spieler ohne deutsche
Staatsangehörigkeit, die nicht in der „Fide-Rating-List“ geführt werden, können an
den ODBEM teilnehmen, wenn sie seit mindestens drei Jahren vor Beginn der
ODBEM ununterbrochen in Deutschland gewohnt haben. Die Spiel- und
Teilnahmeberechtigung sind vor Beginn der ODBEM mit der Meldung
unaufgefordert nachzuweisen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Referent
für Inklusion eine Teilnahmeberechtigung erteilen.
Die Anzahl der Teilnehmer ist grundsätzlich unbegrenzt. Der jeweilige Ausrichter
kann jedoch im Einvernehmen mit dem Referenten für Inklusion im DSB
Beschränkungen vornehmen. Muss die Teilnehmerzahl beschränkt werden,
entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung.
Bedenkzeit
Die Bedenkzeit wird in der Ausschreibung bekanntgegeben.
Entscheidung bei Punktgleichheit
Bei Punktgleichheit wird über die Reihenfolge nach einer Zusatzwertung entschieden,
die mit der Ausschreibung bekanntgegeben wird.
B-1.5 Titelgewinn
Der bestplatzierte Teilnehmer erhält den Titel „Deutscher Meister JJJJ“ der
Schachspieler mit Behinderung. Die bestplatzierte weibliche Teilnehmerin erhält den
Titel „Deutsche Meisterin JJJJ“ der Schachspielerinnen mit Behinderung.
B-1.6
B-1.6.1
B-1.6.2
B-1.6.3
Finanzen
Für die Teilnahme an der ODBEM darf der Ausrichter ein Startgeld von €
50,00 bis max. € 75,00 erheben, um damit die Ausrichtung zu finanzieren.
Der Ausrichter darf darüber hinaus einen Organisationsbeitrag erheben.
Entsprechend den Bestimmungen des Deutschen Olympischen Sportbundes ist für
die ODBEM rechtzeitig ein lückenloser Finanzierungsplan und innerhalb von vier
Monaten nach Abschluss der Meisterschaft eine Kostenabrechnung mit Belegen
einzureichen.erheben, um damit die Ausrichtung zu finanzieren.
Seite 19
Deutsche Meisterschaften
H-1 Deutsche Einzelmeisterschaft (DEM)
H-1.1 Austragung
Die DEM wird in zwei Klassen ausgetragen:
a) Meisterklasse mit 10 Teilnehmern als Rundenturnier
b) Kandidatenklasse nach Schweizer System mit 9 Runden.
H-1.2 Teilnehmer
H-1.2.1 Teilnahmeberechtigt für die Meisterklasse sind
a) die drei erstplatzierten Spielerinnen und Spieler der DEM des Vorjahres
b) die beiden Erstplatzierten der DEM-K des Vorjahres
c) von der Kommission Leistungssport zu nominierende Spielerinnen und Spieler
H-1.2.2 Teilnahmeberechtigt für die Kandidatenklasse sind
a) der oder die Drittplatzierte der Kandidatenklasse des Vorjahres,
b) je zwei Spieler oder Spielerinnen aus den vier mitgliederstärksten Landesverbänden,
c) je ein Spieler oder eine Spielerin aus den übrigen dreizehn Landesverbänden,
d) ein von der DSJ e.V. benannter Spieler oder Spielerin,
e) ein vom DBSB benannter Spieler oder Spielerin,
f) der Sieger oder die Siegerin aus der letzten DPEM,
g) der Sieger der DBM
h) Freiplätze im Benehmen mit dem Ausrichter, wobei eine gerade Teilnehmerzahl
anzustreben
ist.
H-1.2.3 Verzichten Qualifizierte nach a) oder f) fällt der Platz den Viert- bzw.
Fünfplazierten der
letzten DEM-K zu.
H-1-2.4 Die Kommission Leistungssport kann zusätzlich Kaderspielerinnen und Kaderspieler für
die Teilnahme an der DEM-K nominieren.
H-1.2.5 Tritt ein Spieler oder eine Spielerin nach Zusage der Teilnahme nicht an oder beendet
er
oder sie das Turnier nicht ordnungsgemäß, kann er oder sie gemäß Tz. A-13.1.3 bestraft werden.
H-1.3 Bedenkzeit
Die Bedenkzeit wird vom zuständigen Turnierleiter in Rücksprache mit der Kommission
Leistungssport festgelegt.
H-1.4 Entscheidung bei Punktgleichheit
Das Verfahren bei Punktgleichheit wird vom zuständigen Turnierleiter in Rücksprache mit der
Kommission Leistungssport festgelegt.
H-1.5 Titelgewinn
Der oder die erstplatzierte Spieler/in der Meisterklasse erhält den Titel „Deutscher Meister 20…“
Seite 20
H.2 Deutsche Schach-Mannschaftsmeisterschaft (DMM) 2. Schach
Bundesliga
H-2.1
H-2.1.1
H-2.1.2
H-2.1.3
H-2.1.4
H-2.1.5
H-2.2
Austragung
Die Deutsche Schach-Mannschaftsmeisterschaft wird austragen als 2. Schach-
Bundesliga mit zwei Gruppen, die aus jeweils 12 Mannschaften bestehen.
In jeder Gruppe wird ein Rundenturnier gespielt.
Teilnahmeberechtigt in der 2. Schach-Bundesliga sind ––
Mannschaften, die nach der Turnierordnung des Schachbundesliga e.V. im
vorhergehenden Spieljahr aus der 1. Schachbundesliga abgestiegen sind
oder als Absteiger gelten,
Mannschaften, die im vorhergehenden Spieljahr in der 2. Schach
Bundesliga teilgenommen haben, nicht zur Teilnahme in der 1.
Schachbundesliga berechtigt sind oder das Aufstiegsrecht dorthin nicht
wahrnehmen und nicht nach Tz. H-2.13 abgestiegen sind oder als Absteiger
gelten,
Mannschaften, die nach Tz. H-2.13 in die 2. Schach-Bundesliga
aufgestiegen sind.
In einer Liga darf nur eine Mannschaft je Verein antreten.
Die Gruppen der 2. Schach-Bundesliga werden vom zuständigen
Turnierleiter unter Berücksichtigung einer Minimierung der Entfernungen
zwischen den Spielorten gebildet.
Zulassung
Die Zulassung zur 2. Bundesliga setzt voraus, dass der Verein oder eine Tochtergesellschaft,
für welche die Teilnahmeberechtigung beantragt wird,
1.α)
bis zu dem in der Ausschreibung festgesetzten Termin sich zur Teilnahme anmeldet,
1.β) die Gewähr für die Einhaltung der nach Punkt A-8 und H-2.14 der
Turnierordnung vorausgesetzten Spielbedingungen erfüllt.
H-2.3
Mannschaftsmeldung, Spielberechtigung
1Die Vereine melden zum festgesetzten Termin pro Mannschaft acht Stammspieler und bis zu
acht Ersatzspieler in festgelegter Rangfolge. 2Die Kader der Mannschaften können durch
zwei Jugendliche (bis einschließlich 20 Jahre bei Meldeschluss) um die Ranglisten Ziffern 17
und 18 erweitert werden. 3Die Jugendlichen müssen die Bestimmungen für die Kaderzuge-
hörigkeit des DSB erfüllen. 4Stammspieler einer Mannschaft der 1. Schachbundesliga dürfen
nicht benannt werden. 5Nach diesem Termin kann eine Mannschaftsmeldung nicht geändert
oder ergänzt werden.
H-2.4
H-2.4.1
Mannschaftsstärke, Rangfolge
Jede Mannschaft besteht aus acht Spielern. Es müssen mindestens vier Spieler
zu einem Mannschaftskampf antreten.
Seite 21
H-2.4.2
H-2.4.3
H-2.4.4
H-2.4.5
H-2.5
Die Mannschaftsmeldung erfolgt durch den Mannschaftsführer spätestens
15 Minuten vor dem festgesetzten Kampfbeginn. Eine spätere Meldung führt zu
einem entsprechenden Bedenkzeitabzug bei allen Spielern dieser Mannschaft.
Eine abgegebene Meldung kann nicht mehr geändert werden.
Im laufenden Spieljahr kann eine Rangfolge nicht verändert werden. Es kann
kein Spieler nachgemeldet werden. Die gemeldete Rangfolge gilt auch für alle
Stich- bzw. Auf- und Abstiegskämpfe.
Fehlt ein Spieler, so müssen die Ersatzspieler in der gemeldeten Rangfolge unter
Aufrücken der Mannschaft unten angeschlossen werden. Zulässig ist unter
Namensnennung der nicht anwesenden Spieler ein Offenlassen einzelner
Bretter.
Bei fehlerhafter Rangfolge haben alle zu tief eingesetzten Spieler ihre Partien
verloren. Ein Spieler gilt dann als zu tief eingesetzt, wenn in seiner Mannschaft
vor ihm ein Spieler mit einer höheren Ranglistennummer gesetzt wurde.
Entsprechendes gilt, wenn Spieler an falschen Brettern sitzen.
Bedenkzeit
Die Bedenkzeit wird von der Bundesspielkommission in Anlehnung an die von der FIDE für
den Erwerb von Titelnormen empfohlene Bedenkzeit festgelegt und ist in der
Turnierausschreibung bekannt zu machen.1
H-2.6
H-2.6.1
H-2.6.2
H-2.6.3
H-2.7
H-2.7.1
Entscheidung bei Punktgleichheit
Bei allen Plätzen entscheidet bei Gleichstand die Brettpunktwertung.
1Wenn bei Gleichstand in den Mannschaftspunkten in der Brettpunktwertung
einer der betroffenen Mannschaften Punkte aus einem kampflosen 8:0-Gewinn
enthalten sind, werden in der Tabelle zugunsten der Mannschaft, die den
Wettkampf gewonnen hat, die erspielten Brettpunkte eingesetzt, mindestens
jedoch 4,5 Brettpunkte. 2Bei einem kampflosen Ergebnis nach H-2.4 Absatz 5
Satz 1 (Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers) verbleibt der begünstigten
Mannschaft auch ein Sieg für das Brett, an dem der nicht spielberechtigte Spieler
eingesetzt wurde.
Ergibt sich danach Wertungsgleichheit, entscheiden der Reihe nach:
1. die Berliner Wertung an allen Brettern,
2. das Los.
Nichtantreten, Rücktritt vom Turnier
1Tritt eine Mannschaft nicht an, verliert sie ihren Kampf mit 0:8. 2Bei schuldhaf-
tem Nichtantreten hat der Verein eine Geldbuße von € 500,00 zu zahlen, zudem
werden ihr zwei weitere Mannschaftspunkte in der Tabelle abgezogen. 3Bei
Nichtantritt in einer der letzten drei Runden erhöht sich die Geldbuße auf
€ 1.000,00.
Seite 22
H-2.7.2.
H-2.7.3
Der im Fahrtkostenausgleich für den ausgefallenen Kampf errechnete Betrag
ist zurückzuzahlen. Eine Neuberechnung des Fahrtkostenausgleichs erfolgt
nicht. Darüber hinaus hat der Verein der nicht angetretenen Mannschaft ggf.
die anteiligen Kosten nach Tz. A-7.5 letzter Satz zu tragen.
Tritt ein Spieler nicht an, hat sein Verein eine Geldbuße von € 100,00 zu zahlen.
Bei Nichtantritt in den letzten drei Runden erhöht sich die Geldbuße auf € 200,00.
H-2.7.4 Tritt eine Mannschaft zum zweiten Mal nicht an, wird sie über die Folgen der Tz.
H-2.7.1 hinaus unter Streichung sämtlicher Ergebnisse aus der 2. Schach-
Bundesliga genommen.
H-2.7.5
H-2.8
H-2.8.1
H-2.8.2
H-2.8.3
H-2.9
1Zurückgezogene Mannschaften gelten als Absteiger aus ihrer Gruppe. 2Scheidet
eine Mannschaft nach der Auslosung (1. Juni), jedoch vor der ersten Runde aus,
bleibt ihr Platz unbesetzt; am Ende der Spielzeit vermindert sich die Zahl der
Absteiger aus dieser Gruppe entsprechend. 3Für das Zurückziehen hat der Verein
eine Geldbuße von € 1.000,00 zu zahlen.
Spielpläne
Die Bundesspielkommission legt die Spieltermine der zwei Gruppen der 2. Schach-
Bundesliga jährlich neu fest.
Der Bundesturnierdirektor oder ein von ihm beauftragter Turnierleiter legt
unverzüglich nach Zulassung der Mannschaften (Tz. H-2.2) die Zusammensetzung
der Gruppen der 2. Schach-Bundesliga unter Berücksichtigung der geografischen
Lage des Sitzes der zugelassenen Vereine fest. Die zuständigen Turnierleiter legen
die Spielpaarungen fest.
Die Runden der 2. Schach-Bundesliga werden in sechs Wochenendveranstaltungen
in einer Einzelrunde und fünf Doppelrunden ausgetragen. Die Paare werden vom
Turnierleiter nach geografischen Gesichtspunkten gebildet.
Spielpaarungen
Die in der Spielpaarung zuerst genannte Mannschaft führt an den Brettern mit ungerader Zahl
die schwarzen Figuren.
H-2.10
Spieltermine
H-2.10.1 So weit möglich, spielt die 2. Schach-Bundesliga an den gleichen
Wochenenden wie die 1. Schachbundesliga.
Ein Wettkampf kann nur verlegt werden, wenn
α)
β)
der neue Termin vor dem angesetzten Termin liegt und
der Gegner mit der Verlegung einverstanden ist.
Terminverlegungen müssen spätestens zwei Wochen vor dem neuen Termin beim
Gruppenleiter zur Genehmigung gemeldet werden.
Seite 23
H-2.10.2 Die Kämpfe beginnen sonntags um 11:00 Uhr. Der reisende Verein kann späte-
stens acht Wochen vor dem Kampf verlangen, dass der Spielbeginn bis zu einer
Stunde vorverlegt wird. Alle Kämpfe der letzten Runde beginnen um 11 Uhr.
Eine Verlegung ist nicht möglich.
H-2.10.3 Doppelwettkämpfe beginnen samstags um 14:00 Uhr, sonntags um 10:00 Uhr, der
Einzelwettkampf der Reisepartner, sofern keine abweichende Vereinbarung
gemäß Tz. H-2.8.4 Satz 3 getroffen wird, sonntags um 10:00 Uhr. Die an einem
Doppelwettkampf oder Einzelwettkampf der Reisepartner beteiligten Vereine
können sich auf einen um eine Stunde abweichenden Spielbeginn einigen; dies
gilt nicht für die letzte Runde.
H-2.10.4 Das Vor- und Nachspielen von Einzelpartien ist nicht gestattet. Der
Spielbeginn ist für alle Bretter eines Wettkampfes einheitlich.
H-2.11
Ersatzgestellung
Ist ein Verein oder eine Gesellschaft nach Punkt A-5.3.2 in der 1. und in der 2. Schach-
Bundesliga mit je einer Mannschaft vertreten, so ist ein in der 1. Schachbundesliga
nominierter Ersatzspieler am gleichen Wochenende für die 2. Schach-Bundesliga nicht
spielberechtigt. Nach einer Nominierung an mehr als einem Spielwochenende in der 1.
Schachbundesliga ist ein Spieler für die 2. Schach-Bundesliga nicht mehr spielberechtigt.
Spiele am Freitag werden zum Wochenende hinzugerechnet.
H-2.12
Aufstieg in die 1. Schachbundesliga
H-2.12.1 Drei Mannschaften erwerben das Recht auf Teilnahme an der 1.
Schachbundesliga. Weitere Voraussetzungen für die Teilnahme hieran und den
Erwerb der Mitgliedschaft im Schachbundesliga e.V. regeln Satzung und
Turnierordnung dieses Vereins. Aus jeder Gruppe steigt die bestplatzierte
Mannschaft auf, die zum Aufstieg berechtigt ist, diesen wahrnehmen will und in
der Gruppe mindestens den 5. Platz belegt hat.
Sind die vier Mannschaften auf den ersten beiden Plätzen der beiden Gruppen
zum Aufstieg berechtigt und bereit, wird der dritte Aufsteiger durch einen
Stichkampf der beiden Zweitplatzierten ermittelt. Ansonsten werden verbleibende
Aufstiegsplätze wie folgt vergeben:
H-2.12.2 Die auf den Plätzen 2-5 positionierten, noch nicht aufgestiegenen Mannschaften
der beiden Gruppen werden nach den Resultaten der abgeschlossenen Saison in
eine Tabelle eingesetzt, die wie folgt gereiht wird:
1. Platzierung in der Tabelle,
2. Mannschaftspunkte,
3. Brettpunkte,
4. Berliner Wertung an allen Brettern,
5. Losentscheid.
Nach dieser Tabelle werden die weiteren Aufstiegsplätze vergeben.
Seite 24
H-2.12.3 Werden nach dem obigen Verfahren weniger als 3 Aufsteiger gefunden,
verringert sich der Abstieg aus der 1. Schachbundesliga entsprechend.
H-2.12.4 Sind sodann noch weitere Plätze in der 1. Schachbundesliga zu besetzen, so
werden diese gem. obiger Tabelle vergeben. Sollte diese erschöpft sein, wird
auch auf Mannschaften auf den Plätzen 6-9 zurückgegriffen.
H-2.13
Aufstieg in die und Abstieg aus der 2. Schach-Bundesliga
H-2.13.1 Aus jeder Gruppe der 2. Schach-Bundesliga steigen die drei letztplatzierten
Mannschaften in die Oberligen ab. Falls eine 2. Mannschaft zwangsweise
absteigen muss (siehe Tz. H-2.1.4), weil die 1. Mannschaft des Vereins aus der
1.
Schachbundesliga absteigt, vermindert sich die Zahl der Absteiger
aus der Gruppe, der die betroffene 2. Mannschaft angehört.
H-2.13.2 Scheiden Mannschaften aus dem Spielbetrieb der 1. Schachbundesliga aus und
verzichten auch auf die Teilnahme in der 2. Schach-Bundesliga, vermindert
sich die Zahl der Absteiger in der 2. Schach-Bundesliga nach folgendem
Verfahren: Alle Absteiger werden in eine Tabelle analog H-2.12.2 gereiht und
die bestplatzierte(n) Mannschaft(en) halten die Klasse. Dieses Verfahren wird
auch angewandt, wenn nach Abschluss der Saison Mannschaften freiwillig aus
der 2. Schach-Bundesliga zurückziehen.
H-2.13.3 In die 2. Schach-Bundesliga steigen auf aus der: – Oberliga Nord, gebildet aus den Vereinen der Landesverbände Bremen,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig
Holstein: 1 Mannschaft– Oberliga Nordrhein-Westfalen: 1 Mannschaft,– Oberliga Südwest, gebildet aus den Vereinen der Landesverbände Hessen,
Rheinland-Pfalz und Saarland: 1 Mannschaft,– Oberliga Ost gebildet aus den Vereinen der Landesverbände Berlin,
Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: 1
Mannschaft,– Oberligen Baden und Württemberg: zusammen 1 Mannschaft,– Oberligen Bayern: 1 Mannschaft,
H-2.14
Ausrichtung
H-2.14.1 Jeder Heimverein ist über die Bestimmungen von A-8 der Turnierordnungdes
DSB hinaus verpflichtet, die folgenden Standards einzuhalten:
1.
Spielraum:
1.1 Die Spielfläche soll bei Einzelkämpfen 80 qm, bei Doppelkämpfen 150 qm
betragen. Sie darf nicht geteilt sein. Zwischen den Brettern ist
ausreichend Wegeraum vorzusehen. Zwischen Spielertisch und
Zuschauern muss ein Mindestabstand von 1m vorhanden sein. Die
Deckenhöhe muss mindestens 2,60 m betragen.
1.2 Eine ausreichende und blendfreie Beleuchtung muss vorhanden sein.
Seite 25
1.3 Die Temperatur muss zwischen 20 und 23°C liegen. Kann der Heimverein diese
Grenze aufgrund einer außergewöhnlichen Situation nicht erreichen, hat er
dafür Sorge zu tragen, der vorgeschriebenen Raumtemperatur möglichst
nahe zu kommen.
1.4 Für eine ausreichende Lüftung ohne Zug ist Sorge zu tragen.
1.5 Für die Spieler und Schiedsrichter sind ausreichende, mindestens zwei
saubere Toilettenräume vorzusehen.
1.6 Ein Analyseraum mit mindestens sechs Brettern muss vorhanden sein.
1.7 Das Spiellokal sollte mindestens 30 Minuten vor dem angesetzten
Wettkampf- beginn für die Spieler und den Schiedsrichter geöffnet
sein.
2.
3.
Mobiliar
2.1 Für jedes Brett ist ein separater Tisch von mindestens 1,20 m x 0,80 m
vorzu- sehen. Er soll nicht breiter als 0,9 m sein.
2.2 Für jeden Schiedsrichter ist ein Tisch von mindestens 1,20m x 0,80 m
vorhanden. Am Tisch ist ein Stromanschluss für ein evtl. Notebook
vorzuhalten. Zum Tisch ist ein Stuhl passender Größe vorzusehen.
Spielmaterial
3.1 Das Spielmaterial muss an allen Brettern gleich sein. Die Spielbretter müssen aus
Holz bestehen. Die Figuren müssen Staunton-Form haben. Die Königsgröße
soll 9,5 cm betragen. Die Feldgröße soll 58 mm betragen. An den
Außenrändernmuss das Brett eine Bezeichnung der Spalten und Zeilen
tragen. Die Farbe der Felder muss dunkelbraun oder schwarz bzw. beige oder
weiß sein. Beim Einsatz von elektronischen Brettern sind Abweichungen
zulässig.
3.2 Alle Uhren müssen gleich sein. Beim Einsatz von elektronischen Brettern sind
Abweichungen zulässig. Es dürfen nur Schachuhren verwendet werden, die
von der FIDE zugelassen sind.
3.3 Die Partieformulare müssen die Größe des Formates A5 haben. Auf der
Vorderseite der Formulare muss Raum für 40 oder 60 Züge vorhanden
sein. Für diese Züge muss mindestens ein Raum von 14 cm x 13 cm
vorgesehen sein. Für die Partieformulare müssen einheitliche
Schreibunterlagen vorhanden sein
3.4 Von allen Arten des Spielmaterials muss ausreichend Ersatz vorhanden sein.
4. Zuschauer und Mannschaftsangehörige dürfen, außer mit ausdrücklicher
Genehmigung des Schiedsrichters, im Turnierraum keine elektronischen
Geräte jeder Art, andere störende Geräte oder Computer benutzen oder in
Betrieb halten. Der Ausrichter bietet einen vom Schiedsrichter genehmigten
Bereich an, in dem elektronische Geräte unterzubringen sind und zu dem
Spieler während der Partie keinen Zugang haben dürfen.
5. Ein Spieler darf während des Laufs seiner Partie keinen Zugang zu Räumen
haben, in denen Computer oder Kommunikationsgeräte in Betrieb
sind.
6.
Der Heimverein muss im Spiellokal telefonisch erreichbar sein.
Seite 26
H-2.14.2 Während der Kämpfe dürfen im Spielsaal offizielle Mannschaftskämpfe
anderer Spielklassen stattfinden, wenn der Beginn nicht nach dem der Kämpfe
der
2.
Schach-Bundesliga und das mutmaßliche Ende nicht vor oder
während der ersten Zeitnotphase der Kämpfe der 2. Schach-Bundesliga
liegt.
H-2.15
Übergangsregelungen
H-2.15.1 Tz. H-2.1, H-2.12 und H-2.13 in der vorstehend beschlossenen Fassung treten am
1. Mai 2024 in Kraft.
H-2.15.2 Für das Spieljahr 2023/2024 gelten folgende Aufstiegsregelungen in die
und Abstiegsregelungen aus der 2. Schach-Bundesliga: - - - -
Die letzten vier Mannschaften jeder Gruppe der 2. Schach-Bundesliga steigen
in die jeweilige Oberliga ab
Aus den zwölf Oberliga-Aufsteigern der Saison 2023/2024 und den vier
sechstplatzierten der Gruppen der 2. Schach-Bundesliga-Saison
2023/2024 wird eine Relegation in vier Gruppen A-D jeweils nach dem
KO-System (Paarungen und Heimrecht wird ausgelost, Sonderfälle in A
und B) ausgetragen. Hierdurch werden vier Teilnehmer für die neue 2.
Schach- Bundesliga ermittelt. Die Gruppen setzen sich wie folgt
zusammen:
A) (1) Sechstplatzierter der 2. Schach-Bundesliga West
(A.1)
Erstplatzierter Oberliga NRW
(A.2)
(A.3)
Zweitplatzierter Oberliga NRW
Erstplatzierter Oberliga Südwest
Das Halbfinale (2) gegen (3) wird nicht ausgetragen und
(Α.2)
zieht ins Finale gegen den Sieger (1) gegen (4) ein.
B) (1) Sechstplatzierter der 2. Schach-Bundesliga Ost
(Β.2)
(Β.3)
(Β.4)
Erstplatzierter Oberliga Bayern
Zweitplatzierter Oberliga Bayern
Erstplatzierter Oberliga Ost A
Das Halbfinale (2) gegen (3) wird nicht ausgetragen und
(2) zieht ins Finale gegen den Sieger (1) gegen (4) ein.
C) (1) Sechstplatzierter der 2. Schach-Bundesliga Süd
(Χ.2)
(Χ.3)
(Χ.4)
Erstplatzierter Oberliga Baden
Erstplatzierter Oberliga Württemberg
Erstplatzierter Oberliga Ost B
D) (1) Sechstplatzierter der 2. Schach-Bundesliga Nord
(∆.2)
(∆.3)
(∆.4)
Erstplatzierter Oberliga Nord Nord
Erstplatzierter Oberliga Nord West
Erstplatzierter Oberliga Nord Ost
Ziehen Mannschaften aus der 2. Schach-Bundesliga vor dem 1. Mai 2024
zurück, werden sie an die hinteren Plätze der Abschlusstabelle der Saison
2023/2024 gesetzt.
Fehlende Mannschaften für die Saison 2024/2025 in der 2. Schach-Bundesliga
werden aus den Finalverlierern der Gruppen A bis D per Los ermittelt.
Seite 27
H-3 Deutsche Schach-Pokalmeisterschaft (Dähne-Pokal) (DPEM)
H-3.1 Austragung
Die DPEM wird nach Möglichkeit zeitgleich mit der Endrunde der Deutschen Schach-
Amateurmeisterschaft (DSAM) in fünf Runden im K.O.-System, verbunden mit einem
Turnier im Schweizer System ausgetragen.
H-3.2 Teilnehmer, Meldung
H-3.2.1 Teilnahmeberechtigt sind - - -
H-3.2.2
je zwei Spieler aus den vierzehn mitgliederstärksten Landesverbänden,
je ein Spieler aus den übrigen drei Landesverbänden und
ein Spieler des Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-Schachbundes.
Die Landesverbände und der Deutsche Blinden- und Sehbehinderten-Schachbund
zahlen für jeden von ihnen gemeldeten Spieler ein Startgeld von € 240,00 an den
DSB. Das Startgeld ist vor Turnierbeginn auf Anweisung der Geschäftsstelle des
DSB zu zahlen.
H-3.2.3
H-3.3
H-3.3.1
H-3.3.2
H-3.3.3
H-3.3.4
H-3.4
H-3.5
Der Pokalspielleiter legt in der Ausschreibung Termin und Form der Meldung
der Teilnehmer und ggf. Ersatzteilnehmer durch die Landesverbände und den
Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-Schachbund fest.
Modus
Zur Ermittlung des Pokalsiegers werden fünf Runden nach dem K.O.-System
gespielt. Die Startrangliste wird vor der ersten Runde frei ausgelost.
Bei unentschiedenem Ausgang werden zwei Blitzpartien gespielt. Besteht auch
danach Gleichstand, so wird der Blitzwettkampf bis zur nächsten Gewinnpartie
fortgesetzt. Vor der ersten Blitzpartie wird die Farbverteilung neu ausgelost und
wechselt in den folgenden Blitzpartien. Soll an einem Stichkampf ein Spieler des
Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-Schachbundes teilnehmen, treten an die
Stelle der Blitzpartien Schnellschachpartien.
Ausscheidende Spieler setzen die DPEM in einem Turnier nach Schweizer
System fort. Die bisher in einem oder mehreren K-o-Runden erzielten Punkte
bleiben ihnen dabei erhalten; nicht jedoch die in einem Blitzentscheid
errungenen Punkte. Die bisher gespielten Partien sind auch hinsichtlich
Farbverteilung und Gegnerzuordnung nach den angewandten Regeln für
Schweizer System-Turniere zu berücksichtigen.
Spielbeginn, Bedenkzeit und Spieldauer richten sich nach der Ausschreibung
der Deutschen Amateurmeisterschaft.
Nichterscheinen
Zieht ein Spieler seine Teilnahmezusage nach dem Meldeschluss ohne
zureichenden Grund zurück oder tritt er nicht an, ist er in den nächstfolgenden
zwei Spieljahren für die Teilnahme an Einzelmeisterschaften des DSB gesperrt.
Titelgewinn, Qualifikation
Der Sieger der Endrunde erhält den Titel
„Deutscher Pokalmeister 20…"
und ist für die folgende Deutsche Einzelmeisterschaft spielberechtigt.
Seite 28
H-4 Deutsche Schach-Pokalmeisterschaft für Mannschaften (DPMM)
H-4.1
Austragung
Die DPMM wird mit Vereinsmannschaften im K.O.-System ausgetragen.
H-4.2
H-4.2.1
H-4.2.2
H-4.2.3
H-4.2.4
H-4.3
Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt für die Vorrunde sind
3.a) je zwei Vereine aus den 14 mitgliederstärksten Landesverbänden,
3.b) je ein Verein aus den übrigen Landesverbänden,
3.c) eine Mannschaft des Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-Schachbundes,
3.d) die Teilnehmer des Viertelfinales des Vorjahres.
Die Zulassung teilnahmeberechtigter Vereine setzt voraus, dass der Verein
a)
b)
sich bis zu dem in der Ausschreibung festgesetzten Zeitpunkt zur
Teilnahme anmeldet,
die Gewähr für die Einhaltung der nach Punkt A-8 dieser
Turnierordnung vorausgesetzten Spielbedingungen erfüllt.
1Bei Meldeverzicht eines nach H-4.2.1 a) bis c) spielberechtigten Vereins wird
ein Nachrücker aus dem gemeldeten Kontingent dieses Landesverbandes
hilfsweise aus einem anderen Landesverband ausgewählt. 2Bei Meldeverzicht
eines Vereins, der nach H-4.2.1 d) vorberechtigt ist, erhält der im Vorjahr in der
1. Schach-Bundesliga bestplatzierte spielbereite Verein, der nicht
qualifiziert ist, ein Freiplatzagebot; bei Fehlen eines solchen Vereins
entscheidet der Spielleiter nach Ermessen. 3Vereine, die nach der Abgabe
der Meldung ihre Teilnahmezusage zurückziehen oder nicht antreten,
werden mit einer Geldbuße von € 200,00 belegt.
Ein Verein und der Deutsche Blinden- und Sehbehinderten-Schachbund
können nur mit einer Mannschaft am Turnier teilnehmen.
Mannschaftsmeldung, Spielberechtigung
Eine Mannschaft besteht aus vier Spielern. Zum festgesetzten Termin können bis zu vierzehn
Spieler gemeldet werden. Eine Rangfolge ist nicht vorgeschrieben; in jedem Wettkampf kann
die Mannschaftsaufstellung aus dem Kontingent der gemeldeten Spieler frei gewählt werden.
Tritt ein Spieler nicht an, hat sein Verein eine Geldbuße von € 100,00 zu zahlen.
H-4.4 Runden
H-4.4.1
H-4.4.2
Das Turnier wird in einer Vor-, einer Zwischenrunde und einer Endrunde
nach dem K.O.-System gespielt.
Der Spielleiter legt in der Ausschreibung fest, in welcher Runde die nach H-
4.2.1 d) vorberechtigten Vereine als Teilnehmer hinzugefügt und wie die Gruppen
eingeteilt werden.
Seite 29
H-4.4.3
1Die Ausrichtung der Runden wird nach Möglichkeit einem Verein, dessen erste
Mannschaft in einer niedrigeren Spielklasse spielt, übertragen.
H-4.4.4
H-4.5
H-4.5.1
H-4.5.2
H-4.5.3
H-4.5.4
H-4.6
1Die Paarungen der ersten Runde werden vor Ort frei ausgelost. 2Finden an einem
Wochenende mehrere Runden statt, spielen die Sieger der ersten Runde am fol-
genden Tag gegeneinander, wobei die Farbverteilung und ggfs. die Gegnerzuord-
nung vor Spielbeginn ausgelost werden.
Endrunde
Zur Endrunde zählen das Halbfinale und das Finale. Die Spielleitung kann
eine oder mehrere vorher gehende Runden in die Endrunde einbeziehen.
Die Endrunde kann einem der verbleibenden Vereine übertragen werden oder
vom DSB zentral ausgerichtet werden.
Die im Halbfinale ausscheidenden Mannschaften spielen um den 3. Platz.
Organisiert der Ausrichter der Endrunde die Live-Übertragung der Partien,
findet der Fahrtkostenausgleich nur unter den angereisten Mannschaften statt.
Diese haben Kosten und Honorar des Schiedsrichters zu tragen.
Farbverteilung
Die in den örtlichen Auslosungen zuerst gezogene Mannschaft, bzw. die bei Einzelrunden
zuerst genannte Mannschaft spielt an den Brettern 2 und 3, die dazugeloste bzw. die
zweitgenannte Mannschaft an den Brettern 1 und 4 mit den weißen Steinen.
H-4.7
Spielbeginn, Bedenkzeit , Spieldauer
Der Spielbeginn der einzelnen Runden und die Bedenkzeit legt der Turnierleiter für die
Pokalspiele im Einvernehmen mit dem Bundesturnierdirektor fest.
H-4.8
Entscheidung bei Punktgleichheit
1Bei unentschiedenem Ausgang eines Wettkampfes entscheidet die „Berliner Wertung":
1. Brett = 4 Punkte, 2. Brett = 3. Punkte, 3. Brett = 2 Punkte, 4. Brett = 1 Punkt.
2Besteht auch danach Gleichstand, werden Blitzwettkämpfe mit unveränderter
Mannschaftsaufstellung gespielt. Für Spieler des Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-
Schachbundes treten an Stelle der Blitzpartien Schnellschachpartien. Die Einzelheiten des
Entscheidungswettkampfes regelt die Turnierausschreibung.
H-4.9
Titelgewinn
Die siegreiche Mannschaft der Endrunde erhält den Titel
„Deutscher Pokal-Mannschaftsmeister 20…",
Seite 30
H-5 Deutsche Meisterschaft im Blitzschach (DBlitzEM)
H-5.1
Austragung
Die DBlitzEM soll mit 30 Teilnehmern als Rundenturnier ausgetragen werden.1
H-5.1
Austragung
Die DBlitzEM soll mit 30 Teilnehmern als Rundenturnier ausgetragen werden.
H-5.2
H-5.2.1
H-5.2.2
H-5.3
Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind
der Titelverteidiger aus der letzten DBlitzEM––––
je drei Spieler aus den zwei mitgliederstärksten Landesverbänden
je zwei Spieler aus den sechs nächstgliederstärksten Landesverbänden,
je ein Spieler aus den übrigen neun Landesverbänden.
ein Spieler des ausrichtenden Vereins oder Verbandes,
Freiplätze bis zur Höchstzahl.
Verzichtet der Titelverteidiger, fällt der Platz dem Nächstplatzierten der letzten
DBlitzEM zu. Verzichtet ein Spieler aus den Landesverbänden, kann Ersatz aus
dem jeweiligen Landesverband gestellt werden.
Entscheidung bei Punktgleichheit
Bei Punktgleichheit wird über die Reihenfolge nach einer Zusatzwertung entschieden, die mit
der Ausschreibung bekanntgegeben wird.
H-5.4
Titelgewinn
Der erstplatzierte Spieler des Turniers erhält den Titel
„Deutscher Blitzmeister 20…".
1Teilnehmerzahl von 36 auf 30 reduziert (wg. FIDE max. Runden pro Tag) durch Kongress
am 01.06.2019 DSB-TO 2023
Seite 31
H.6
H-6.1
H-6.1.1
H-6.1.2
H-6.2
H-6.2.1
H-6.2.2
H-6.3
H-6.3.1
H-6.3.2
Deutsche Mannschaftsmeisterschaft im Blitzschach (DBlitzMM)
Austragung
Die DBlitzMM wird mit Vereinsmannschaften an einem Ort ausgetragen. Es
kann jeweils nur eine Mannschaft eines Vereins teilnehmen.
Die Mannschaften spielen ein Rundenturnier. Der in der Spielpaarung
zuerst genannte Verein hat an den Brettern mit ungerader Zahl Schwarz.
Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind –
die fünf erstplatzierten Mannschaften der vorhergehenden Meisterschaft,–––
je zwei Mannschaften aus den drei mitgliederstärksten Landesverbänden,
je eine Mannschaft aus den übrigen Landesverbänden und
eine Mannschaft des ausrichtenden Vereins, oder – sofern eine
Mannschaft des ausrichtenden Vereins bereits aus anderen Gründen
vorberechtigt ist – des Landesverbandes, dem der Ausrichter angehört.
Zur kurzfristigen Herstellung einer geradzahligen Teilnehmerzahl kann
der Turnierleiter hiervon abweichen.
Bei Meldeverzicht eines vorberechtigten Vereins stellt sein Landesverband Ersatz.
Nutzt ein Landesverband das ihm zustehende Kontingent nicht aus, kann der
ausrichtende Landesverband die freien Plätze besetzen.
Mannschaftsmeldung, Spielberechtigung, Rangfolge
Eine Mannschaft besteht aus vier Spielern und ggf. einem Ersatzspieler, die vor
Turnierbeginn in festgelegter Rangfolge gemeldet werden müssen. Ersatzspieler
können unter Aufrücken der Mannschaft nur an Brett 4 eingesetzt werden.
Die gemeldete Rangfolge ist für das gesamte Turnier verbindlich. Bei fehlerhafter
Rangfolge haben die zu tief eingesetzten Spieler ihre Partien verloren.
H-6.4 Entscheidung bei Punktgleichheit
Bei Punktgleichheit im Endstand entscheidet die Zahl der errungenen Brettpunkte. Besteht
auch hier Gleichstand, entscheidet, sofern die Ausschreibung keine abweichende Regelung
trifft, die Sonneborn-Berger-Wertung, sodann das Los.
H-6.5 Titelgewinn
Die erstplatzierte Mannschaft des Turniers erhält den Titel
„Deutscher Blitz-Mannschaftsmeister 20…".
Seite 32
H-7
H-7.1
H-7.2
H-7.2.1
H-7.2.2
H-7.3
H-7.3.1
H-7.4
H-7.4.1
H-7.4.2
Deutsche Meisterschaft im Schnellschach (DSEM)
Austragung
Die DSEM kann mit bis zu 40 Teilnehmern ausgetragen werden. Die Zahl kann
von der Bundesspielkommission auf Antrag erhöht werden. Es werden neun
Runden nach Schweizer System gespielt.
Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind -
der Titelverteidiger aus der letzten DSEM, - - - - -
je drei Spieler aus den zwei mitgliederstärksten Landesverbänden,
je zwei Spieler aus den sechs nächstmitgliederstärksten Landesverbänden,
je ein Spieler aus den übrigen neun Landesverbänden und
ein Spieler des ausrichtenden Vereins oder Verbandes.
weitere Freiplätze.
Verzichtet der Titelverteidiger, fällt der Platz dem Nächstplatzierten der letzten
DSEM zu. Verzichtet ein Spieler aus den Landesverbänden, kann Ersatz aus
dem jeweiligen Landesverband gestellt werden.
Entscheidung bei Punktgleichheit
Bei Punktgleichheit wird über die Reihenfolge nach einer
Zusatzwertung entschieden, die mit der Ausschreibung bekanntgegeben
wird.
Titelgewinn, Qualifikation
Der erstplatzierte Spieler des Turniers erhält den Titel
„Deutscher Schnellschachmeister 20…".
Der Deutsche Schachbund e.V. nominiert für die von ihm zu besetzenden
Plätze bei der Europa-Schnellschachmeisterschaft die Erstplatzierten der
DSEM.
Seite 33
H-8
Deutsche Meisterschaft im Schach 960
H-8.1 Austragung:
Die Deutsche Meisterschaft im Schach960 wird als offenes Turnier ausgetragen.
H-8.2 Bedenkzeit:
Der zuständige Turnierleiter legt die Bedenkzeit in der Ausschreibung fest.
Grundsätzlich soll die Bedenkzeit die Austragung innerhalb von drei Tagen möglich machen.
H-8.3 Entscheidung bei Punktgleichheit:
Bei Punktgleichheit wird über die Reihenfolge nach einer Zusatzwertung entschieden, die mit der
Ausschreibung bekanntgegeben wird
H-8.4 Titelgewinn:
Der erstplatzierte Spieler erhält den Titel „Deutscher Meister im Schach 960 20..“
Seite 34
F
F.1
F-1.1
Deutsche Frauen-Meisterschaften
Deutsche Schachmeisterschaft der Frauen (DFEM)
Austragung
Die DFEM wird jährlich in neun Runden nach Schweizer System gespielt.
F-1.2
F-1.2.1
F-1.2.2
F-1.2.3
F-1.3
F-1.3.1
F-1.3.2
F-1.4
Teilnehmerinnen
Teilnahmeberechtigt sind
1.a)
1.b)
1.g)
die auf den Plätzen 1 bis 3 platzierten Spielerinnen der letzten DFEM (bei
Nichtteilnahme qualifizierter Spielerinnen andere Spielerinnen nach
Einladung des Frauenreferenten (vorrangig Titelträgerinnen))
die bestplatzierte deutsche Spielerin aus der letzten IODFEM, die nach
Tz. A-5.1.1 spielberechtigt ist.
1.c)
je zwei Spielerinnen aus den beiden mitgliederstärksten Landesverbänden,
1.d) je eine Spielerin aus den übrigen fünfzehn Landesverbänden,
1.e)
eine Spielerin des Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-Schachbundes
1.f)
eine von der DSJ zu benennende Spielerin und
die bestplatzierte Spielerin aus der letzten ODBEM. Verzichtet diese,
dann kann der Referent für Inklusion im Benehmen mit dem Referenten
für Frauenschach eine Nachrückerin benennen.
Die Kommission Leistungssport kann zusätzliche Kaderspielerinnen nominieren.
Der Referent für Frauenschach kann Freiplätze vergeben, wobei eine gerade
Teilnehmerinnenzahl erreicht werden soll.
Meldung, Meldeverzicht
Bei Meldeverzicht von Teilnehmerinnen nach Tz. F-1.2.1 entstehende
Freiplätze können vom Referenten für Frauenschach vergeben werden.
Die Teilnahme an der DFEM ist bis zum 01.01. des jeweiligen Jahres zu melden.
Erfolgt keine Meldung bis zum festgelegten Termin, wird dies einem Verzicht
gleichgesetzt. Der Startplatz wird den Freiplätzen zugeordnet.
Bedenkzeit
Der zuständige Turnierleiter legt die Bedenkzeit in der Ausschreibung in Anlehnung an die
von der FIDE für den Erwerb von Titelnormen empfohlene Bedenkzeit fest.
F-1.5
Entscheidung bei Punktgleichheit
Bei Punktgleichheit wird über die Reihenfolge nach einer Zusatzwertung entschieden, die den
Teilnehmerinnen mit der Ausschreibung bekanntzugeben ist.
F-1.7
Titelgewinn, Qualifikation
Die erstplatzierte Spielerin des Turniers erhält den Titel
„Deutsche Meisterin 20…"
Seite 35
F.2
Internationale Offene Deutsche Schachmeisterschaft der
Frauen (IODFEM)
F-2.1
Austragung
Die Anzahl der Teilnehmerinnen kann vom Ausrichter im Einvernehmen mit der Frauenkommission
begrenzt werden. Das Turnier kann auch nach Spielstärke in Gruppen aufgeteilt werden. Es werden 7
Runden, max. 9 Runden nach Schweizer System gespielt.
F-2.2
Bedenkzeit
Die Bedenkzeit regelt die Ausschreibung.
F-2.3
Entscheidung bei Punktgleichheit
Bei Punktgleichheit wird über die Reihenfolge nach einer Zusatzwertung entschieden, die den
Teilnehmern mit der Ausschreibung bekannt zu geben ist.
F-2.4
Qualifikation
Für die Deutsche Frauen-Einzelmeisterschaft des nächsten Jahres qualifiziert sich die bestplatzierte
deutsche Spielerin, die nach Tz A-5.2.4 spielberechtigt ist.
F-2.5
Titel
Die erstplatzierte Spielerin des Turniers erhält den Titel
„Internationale Deutsche Meisterin 20…"
Seite 36
F-3 Deutsche Schachmeisterschaft für Frauenmannschaften (DFMM)
F-3.1
F-3.1.1
Allgemeines
Klassen
Die DFMM wird in zwei Klassen ausgetragen:
3.a) Schach-Frauenbundesliga
3.b) 2. Schach-Frauenbundesliga
In der Schach-Frauenbundesliga und in der 2. Schach-Frauenbundesliga darf nur jeweils eine
Mannschaft pro Verein antreten.
F-3.1.2
Zulassung zur Schach-Frauenbundesliga
Die Zulassung zur Schach-Frauenbundesliga setzt voraus, dass der Verein oder eine Tochter-
gesellschaft, für welche die Teilnahmeberechtigung beantragt wird,
a)
b)
bis zum 1. Juni eine Kaution von € 500,00 als Bankbürgschaft oder in
bar beim Deutschen Schachbund e.V. (DSB) hinterlegt.
die Gewähr für die Einhaltung der nach Punkt A-8 der
Turnierordnung vorausgesetzten Spielbedingungen erfüllt.
Eine hinterlegte Kaution verfällt, wenn eine Mannschaft nach dem 1. Juni ihre Meldung
zurückzieht oder zu mehr als zwei Kämpfen nicht antritt.
Beträge, die aus verfallenen Kautionen (nach Abzug von Verpflichtungen) übrig bleiben,
werden auf Vorschlag der Kommission für Frauenschach an die geschädigten Vereine gezahlt.
F-3.1.3 Mannschaftsmeldung, Spielberechtigung
Die Vereine melden zum festgesetzten Termin pro Mannschaft sechs Stamm- und bis zu acht
Ersatzspielerinnen. Nach diesem Termin kann die Meldung nicht mehr geändert oder ergänzt
werden.
Die Kader der Mannschaften können durch zwei Jugendliche (bis einschließlich 20 Jahre bei
Meldeschluss) um die Ranglistenziffern 15 und 16 erweitert werden. Die Jugendlichen
müssen die Bestimmungen für die Kaderzugehörigkeit des DSB (außer Spielstärkekriterium)
erfüllen.
Es dürfen pro Runde höchstens vier Spielerinnen mit Gastspielgenehmigung eingesetzt
werden. 4Die Gastspielgenehmigung setzt voraus, dass der Verein, in dem die Gastspielerin
aktives Mitglied ist, weder in noch oberhalb der Klasse, in der die Mannschaft spielt, für die
die Gastspielgenehmigung gelten soll, eine Frauenmannschaft gemeldet hat.
F-3.1.4
Mannschaftsstärke, Rangfolge
Jede Mannschaft besteht aus sechs Spielerinnen. 2Es müssen mindestens drei Spielerinnen zu
einem Mannschaftskampf antreten.
Die Mannschaftsaufstellung erfolgt durch den Mannschaftsführer spätestens 15 Minuten vor
dem festgesetzten Kampfbeginn. 4Eine spätere Meldung führt zu einem entsprechenden
Bedenkzeitabzug bei allen Spielerinnen dieser Mannschaft.
Seite 37
5
Im laufenden Spieljahr kann eine Rangfolge nicht verändert werden. 6Es kann keine
Spielerin nachgemeldet werden. 7Die gemeldete Rangfolge gilt auch für alle Stich- bzw. Auf-
und Abstiegskämpfe.
8Bei fehlerhafter Rangfolge haben alle zu tief eingesetzten Spielerinnen ihre Partien verloren.
Eine Spielerin gilt dann als zu tief eingesetzt, wenn in ihrer Mannschaft vor ihr eine Spielerin
mit einer höheren Ranglistennummer gesetzt wurde.
F-3.1.5 Bedenkzeit
Die Bedenkzeit wird von der Kommission Frauenschach in Anlehnung an die von der FIDE
für den Erwerb von Titelnormen empfohlene Bedenkzeit festgelegt und ist in der
Turnierausschreibung bekannt zu machen.
F-3.1.6
Entscheidung bei Punktgleichheit1
F-3.1.6.1 Bei allen Plätzen entscheidet bei Gleichstand die Brettpunktwertung.
F-3.1.6.2 Ergibt auch diese Gleichheit, entscheidet die Sonneborn-Berger-Wertung.
F-3.1.6.3 Ergibt auch diese Gleichstand, entscheidet der Kampf gegeneinander inklusive
der Berliner Wertung.
F-3.1.6.4 Ergibt auch diese Gleichstand, setzt der Turnierleiter Stichkämpfe an, falls es
um Aufstieg oder Abstieg geht. Andernfalls werden die Plätze geteilt.
F-3.1.6.5 Stichkampfverfahren
Handelt es sich um zwei punktgleiche Mannschaften, wird ein Stichkampf
gespielt; handelt es sich um drei oder mehr Mannschaften, wird ein Rundenturnier
gespielt. Die Paarungen werden ausgelost.
Endet ein Stichkampf zwischen zwei Mannschaften punktgleich, wird die Berliner
Wertung angewendet. Entsteht auch danach Gleichstand, werden zwei
Blitzwettkämpfe (Bedenkzeit 5 Minuten) mit unveränderten
Mannschaftsaufstellungen gespielt. Bei unentschiedenem Ausgang nach
Mannschafts- und Brettpunkten werden die Blitzwettkämpfe bis zur Entscheidung
fortgesetzt. Die Farbverteilung wird vor dem ersten Blitzwettkampf ausgelost und
wechselt anschließend.
Kommen in einem einrundigen Stichkampfturnier wieder mehrere Mannschaften
punktgleich an die Spitze, wird in der Reihenfolge Brettpunkte aller Stichkämpfe,
Berliner Wertung aller Stichkämpfe, Los entschieden.
F-3.1.7
Nichtantreten, Rücktritt vom Turnier
F-3.1.7.1 1Tritt eine Mannschaft nicht an, verliert sie ihren Kampf mit 0:6.
Zusätzlich werden folgende Geldbußen fällig, die lt. Satzung vom
Referenten für Frauenschach verhängt werden:
Schach-Frauenbundesliga:
1.
Frauenbundesliga:
€ 400,00,
Schach
€ 125,00.
In den letzten beiden Runden verdoppelt sich die Buße.
2Der im Fahrtkostenausgleich für den ausgefallenen Kampf errechnete Betrag ist
1Entscheidung bei Punktgleichheit geändert durch Kongress am 01.06.2019
Seite 38
zurückzuzahlen. Eine Neuberechnung des Fahrtkostenausgleichs erfolgt nicht.
3Darüber hinaus hat die nicht angetretene Mannschaft die anteiligen Kosten nach
Tz. A-7.5 letzter Satz zu tragen.
4Eine Mannschaft, die zu mehr als zwei Mannschaftskämpfen nicht angetreten ist,
scheidet aus der DFMM aus. Sie steigt in die Frauen-Regionalliga ab. Die
erzielten Ergebnisse werden annulliert.
5Treten Spielerinnen nicht an, hat der Verein eine Geldbuße für jedes unbesetzte
Brett zu zahlen.
Schach-Frauenbundesliga
2. Schach-Frauenbundesliga
F-3.1.7.2 Verfahren beim Zurückziehen von
Mannschaften Schach-Frauenbundesliga
€ 100,00,
€ 25,00.
1Wenn eine Mannschaft in dem Zeitraum vom 1. Juni bis 31. Juli zurückgezogen
wird, kann der bestplatzierte Absteiger den freigewordenen Platz einnehmen.
2Verzichtet dieser, kann der jeweils nächste Absteiger den Platz einnehmen. 3In
diesem Fall bekommt die zurückgezogene Mannschaft auf Antrag eine
Spielberechtigung für die 2. Schach-Frauenbundesliga. 4Andernfalls steigt sie in
den zuständigen Regionalbereich ab. 5Wenn eine Mannschaft nach dem 31. Juli
zurückgezogen wird, oder wenn keiner der Absteiger von der Möglichkeit
Gebrauch macht, den Platz der zurückgezogenen Mannschaft einzunehmen, bleibt
der Platz unbesetzt, und die zurückgezogene Mannschaft gilt als Absteiger.
Rückt ein Absteiger nach, ist der Turnierleiter zu einer neuen Festlegung der
Spielpaarungen und des Fahrtkostenausgleichs berechtigt.
2. Schach-Frauenbundesliga
Der erste Absatz soll analog angewendet werden. Die Gruppen der 2. Schach-
Frauenbundesliga sollen aufgefüllt werden. Der Referent für Frauenschach
entscheidet, ob eine neue Auslosung erfolgt.
Mannschaften, die sich nach dem 1. Juli zurückziehen, zahlen eine Geldbuße in
Höhe von € 400,00.
F-3.2 Schach-Frauenbundesliga
F-3.2.1
Austragung
Die Schach-Frauenbundesliga besteht aus 12 Mannschaften, die ein Rundenturnier spielen.
F-3.2.2
Spielplan
Die Kommission für Frauenschach legt die Spieltermine jährlich neu fest. Der zuständige
Turnierleiter legt die Spielpaarungen fest.
F-3.2.3
Spielpaarungen
In einer Runde werden die Mannschaften nach geografischen Gesichtspunkten gepaart. Es
werden einzelne Mannschaftskämpfe an sechs Orten gespielt oder zentral an einem Ort.
Seite 39
Die übrigen zehn Runden werden in fünf Wochenendveranstaltungen ausgetragen, wobei
jeweils vier Mannschaften an einem Ort zusammenkommen und zwei Runden spielen.
Der in der Spielpaarung zuerst genannte Verein hat an den Brettern mit ungerader Zahl
Schwarz.
Zentrale Veranstaltung
Der Turnierleiter kann mit Zustimmung des Referenten für Frauenschach abweichende
Regelungen festsetzen, insbesondere bezüglich der terminlichen und zeitlichen Lage und der
Meldefristen.
F-3.2.4
Spieltermine
Die von der Kommission für Frauenschach festgelegten Termine sind verbindlich. Das Vor-
und Nachspielen von Einzelpartien ist nicht gestattet.
Andernfalls gilt folgendes:
Jeder Mannschaftskampf der Einzelrunde (siehe Tz. F-3.2.3 Abs. 1) kann einvernehmlich
verlegt werden, muss jedoch vor der 6. Runde gespielt sein (gilt nicht bei gemeinsamen
Runden).1 Weiterhin kann der reisende Verein beantragen, dass der Spielbeginn am
Regelspieltermin bis zu einer Stunde hinausgeschoben wird. Jede Vereinbarung einer
Verlegung bzw. jeder Antrag auf Hinausschieben des Spielbeginns ist dem Turnierleiter der
Schach-Frauenbundesliga mindestens vier Wochen vor dem alten und2 neuen Termin,
mitzuteilen.
Beginn der Doppelrunden:
Samstag um 14:00 Uhr, Sonntag um 9:00
Uhr, Beginn der Einzelrunde: Sonntag um 10:00 Uhr.
Beginn der Einzelrunde im Rahmen der zentralen Auftakt- oder Endrunde nach Festlegung
des Leiters der Frauenbundesligen.
Ist eine Mannschaft oder Einzelspieler auf Grund nicht vorhersehbarer Umstände gehindert,
rechtzeitig zum vereinbarten Spieltermin zu erschienen, dann entscheidet der Schiedsrichter
nach pflichtgemäßem Ermessen, wann der Wettkampf bzw. die einzelne Partie beginnt und
wie die Uhren einzustellen sind.
F-3.2.5
F-3.2.6
Titelgewinn
Die erstplatzierte Mannschaft der Schach-Frauenbundesliga erhält den Titel
„Deutscher Frauen-Mannschaftsmeister 20…".
Abstieg
Die drei letztplatzierten Mannschaften steigen in die 2. Schach-Frauenbundesliga ab.
1Geändert (Einzelrunde muss nicht vorverlegt werden, keine Verlegung bei Zentralrunde) durch Kongress am
01.06.2019
2Präzisierung der Mitteilungspflicht durch Kongress am 01.06.2019
Seite 40
F-3.3 2. Schach-Frauenbundesliga
F-3.3.1 Austragung
Die 2. Schach-Frauenbundesliga spielt in drei Gruppen. Jede Gruppe besteht aus acht
Mannschaften, die ein Rundenturnier spielen.
F-3.3.2 Spielpläne
Die Kommission für Frauenschach legt die Spieltermine der drei Gruppen der 2. Schach-
Frauenbundesliga jährlich neu fest. Die zuständigen Turnierleiter legen die Spielpaarungen
fest.
F-3.3.3 Spielpaarungen
In einer Runde werden die Mannschaften nach geografischen Gesichtspunkten gepaart. Es
werden einzelne Mannschaftskämpfe an vier Orten je Gruppe gespielt.
Die übrigen sechs Runden werden in drei Wochenendveranstaltungen ausgetragen, wobei
jeweils vier Mannschaften je Gruppe an einem Ort zusammenkommen und zwei Runden
spielen.
Der in der Spielpaarung zuerst genannte Verein hat an den Brettern mit ungerader Zahl
schwarz.
F-3.3.4 Spieltermine
So weit möglich, spielt die 2. Schach-Frauenbundesliga an den gleichen Wochenenden wie
die Schach-Frauenbundesliga.
Jeder Mannschaftskampf der Einzelrunde (siehe Tz. F-3.3.3 Abs. 1) kann einvernehmlich
vorverlegt werden, muss jedoch vor der 6. Runde gespielt sein. Weiterhin kann der reisende
Verein beantragen, dass der Spielbeginn am Regelspieltermin bis zu einer Stunde hinaus-
geschoben wird. Jede Vereinbarung einer Verlegung bzw. jeder Antrag auf Hinausschieben
des Spielbeginns ist dem Turnierleiter der Schach-Frauenbundesliga bis zur dem neuen
Termin vorhergehenden Runde, jedoch mindestens vier Wochen vor dem neuen Termin,
mitzuteilen.
Beginn der Doppelrunden: Samstag um 14:00 Uhr, Sonntag um 9:00
Uhr, Beginn der Einzelrunde: Sonntag um 10:00 Uhr.
Ist eine Mannschaft oder Einzelspieler auf Grund nicht vorhersehbarer Umstände gehindert,
rechtzeitig zum vereinbarten Spieltermin zu erschienen, dann entscheidet der Schiedsrichter
nach pflichtgemäßem Ermessen, wann der Wettkampf bzw. die einzelne Partie beginnt und
wie die Uhren einzustellen sind.
F-3.3.5 Ersatzgestellung
Ist ein Verein in der Schach-Frauenbundesliga und in der 2. Schach-Frauenbundesliga
vertreten, so sind die in der Schach-Frauenbundesliga eingesetzten Ersatzspielerinnen am
gleichen Tag1 in der 2. Schach-Frauenbundesliga nicht spielberechtigt.
Maßgebend ist dabei der angesetzte Spieltermin.2
1 Geändert (kein Einsatz am gleichen Tag, bisher gleiches Wochenende) durch Kongress am 01.06.2019
2 Eingefügt durch Kongress am 01.06.2019
Seite 41
F-3.3.6
Auf- und Abstieg
F-3.3.6.1 Aufstieg in die Schach-Frauenbundesliga
Die drei Gruppensieger steigen in die Schach-Frauenbundesliga auf. Falls eine Mannschaft
verzichtet oder nicht aufsteigen kann, weil der Verein bereits in der Schach-Frauenbundesliga
vertreten ist (siehe Tz. F-3.1.1), steigt die nächstplatzierte Mannschaft dieser Gruppe auf.
Verzichten in einer Staffel der 2. Schach-Frauenbundesliga sowohl der Zweitplatzierte als
auch der Drittplatzierte, auf die nach den vorstehenden Regeln das Aufstiegsrecht
übergegangen ist, oder darf eine solche Mannschaft nicht aufsteigen, verringert sich der
Abstieg aus der FBL entsprechend.
Sind sodann noch weitere Plätze in der Schach-Frauenbundesliga zu besetzen, qualifizieren
sich die nach Abzug der nach Abs. 1 und 2 als Aufsteiger feststehenden Vereine die weiteren
Aufsteiger aus der 2. Schach-Frauenbundesliga nach folgendem Verfahren: Es wird unter den
Mannschaften eine Rangfolge gebildet nach den Resultaten der abgeschlossenen Saison:
1. Platzierung in der Tabelle,
2. Erzielte Mannschaftspunkte,
3. Erzielte Brettpunkte,
4. Berliner Wertung an allen Brettern,
5. Durch Los.
F-3.3.6.2 Abstieg aus der 2. Schach-Frauenbundesliga
Aus jeder Gruppe steigen die zwei letztplatzierten Mannschaften in die Regionalliga ab. Falls
eine 2. Mannschaft zwangsweise absteigen muss (siehe Tz. F-3.1.1), weil die 1. Mannschaft
des Vereins aus der Schach-Frauenbundesliga absteigt, vermindert sich die Zahl der
Absteiger aus der Gruppe, der die betroffene 2. Mannschaft angehört.
F-3.3.6.3 Aufstieg in die 2. Schach-Frauenbundesliga
Die sechs Aufsteiger zur 2. Schach-Frauenbundesliga werden in sechs Regionalligen ermittelt,
die nach geografischen und zweckmäßigen Gesichtspunkten (vorhandene Frauenteams)
eingeteilt werden.
F-3.3.6.4 Freie Plätze in der 2.FBL
Ergeben sich freie Plätze in der 2. FBL werden Sie in der folgenden Reihenfolge vergeben.
Aus den Plätzen 7 und 8 der 3 Gruppen wird eine Tabelle gebildet. Danach entscheiden
folgende Kriterien in der genannten Reihenfolge:
1.
2.
3.
4.
5.
Platzierung in der Tabelle,
Erzielte Mannschaftspunkte,
Erzielte Brettpunkte,
Berliner Wertung an allen Brettern,
Durch Los.
Seite 42
F.4
F-4.1
F-4.1.1
F-4.1.2
F-4.2
F-4.2.1
F-4.2.2
F-4.2.3
F-4.3
Deutsche Schachmeisterschaft für Frauenauswahlmannschaften
der Landesverbände (DFMM-LV)
Austragung, Teilnehmerinnen
Die DFMM-LV wird in einem geschlossenen Turnier in fünf Runden
nach Schweizer System durchgeführt.
Jeder Landesverband kann eine Mannschaft stellen. Auf Antrag können zwei
Landesverbände eine gemeinsame Mannschaft melden; über die Zulassung
entscheidet der Turnierleiter. Der Titelverteidiger kann eine zweite Mannschaft
melden. Bei ungerader Mannschaftszahl können die anderen Landesverbände
in der Reihenfolge ihrer Vorjahrsplatzierung eine weitere Mannschaft stellen.
Zusätzlich kann der Turnierleiter bis zur Höchstteilnehmerzahl von 18 weitere
Teams teilnehmen lassen.1
Mannschaftsmeldung, Spielberechtigung
Die Meldung zur Teilnahme einer Mannschaft muss zum festgelegtenTermin
erfolgen. Weitere Einzelheiten regelt die Ausschreibung.
Die Spielerinnen müssen für einen Verein des jeweiligen
Landesverbandes spielberechtigt sein. Gastspielgenehmigungen gelten
nicht.
Nehmen zwei Mannschaften eines Landesverbandes an der Meisterschaft teil, so
sind zwei vollkommen getrennte Meldungen abzugeben. Gegenseitige
Ersatzgestellung ist nicht möglich.
Mannschaftsstärke, Rangfolge
Jede Mannschaft besteht aus acht Spielerinnen. Es müssen mindestens vier Spielerinnen zu
einem Mannschaftskampf antreten.
Die gemeldete Rangfolge ist für alle Kämpfe verbindlich. Bei fehlerhafter Rangfolge haben
die zu tief eingesetzten Spielerinnen ihre Partien verloren.
Zulässig ist unter Namensnennung der nicht anwesenden Spielerinnen ein Offenlassen
einzelner Bretter.
F-4.4
Spielpaarungen
Die Paarungen erfolgen nach den Vorschriften der FIDE für Turniere nach Schweizer System.
F-4.5
Bedenkzeit
Die Bedenkzeit wird durch die Ausschreibung geregelt.
F-4.6
Entscheidung bei Punktgleichheit
Sind Mannschaften punktgleich, entscheidet die durch den Turnierleiter festgelegten
Feinwertungen. Sollte auch dann Gleichstand bestehen, wird um Platz 1 doppelrundig
geblitzt.
1Letzter Satz hinzugefügt durch Hauptausschuss vom 28.10.2017.
Seite 43
F-4.7
F-4.7.1
F-4.7.2
F-4.8
Nichtantreten
Tritt eine gemeldete Mannschaft nicht an oder tritt sie nach Turnierbeginn
zurück, so hat der Landesverband eine Buße von € 200,00 zu zahlen.
Kosten, die durch Nichtinanspruchnahme gebuchter Unterkünfte entstehen,
gehen zulasten des verursachenden Landesverbandes.
Titelgewinn
Die erstplatzierte Mannschaft des Turniers erhält den Titel
„Deutscher Frauen-Mannschaftsmeister der Landesverbände 20…".
Seite 44
F.5
F-5.1
Deutsche Meisterschaft der Frauen im Blitzschach (DBlitzEM-F)
Austragung
Die DBlitzEM-F wird in der Regel mit 30 Teilnehmerinnen möglichst als Rundenturnier
ausgetragen.
F-5.2
Teilnehmerinnen
Teilnahmeberechtigt sind – die Titelverteidigerin aus der letzten DBlitzEM-F,– zwei Spielerinnen aus dem Leistungskader des DSB,– je zwei Spielerinnen aus den beiden mitgliederstärksten
Landesverbänden, je eine Spielerin aus den übrigen
Landesverbänden,– sieben Freiplätze auf Antrag,– Freiplatz für Ausrichter.
F-5.3 Meldung, Antragstellung, Meldeverzicht
F-5.3.1 Die Teilnahme an der DBlitzEM-F ist bis zum 01.01. des jeweiligen Jahres zu
melden. Erfolgt keine Meldung bis zum festgelegten Termin, wird dies einem
Verzicht gleichgesetzt. Der Startplatz wird den Freiplätzen zugeordnet.
F-5.3.2 Anträge auf einen Freiplatz sind durch die Landesverbände ebenfalls bis zum
01.01. des jeweiligen Jahres einzureichen. Die Vergabe der Freiplätze erfolgt nach
sportlichen Aspekten.
F-5.3.3 Verzichtet die Titelverteidigerin, fällt der Platz der Nächstplatzierten der letzten
DBlitzEM-F zu.
F-5.3.4
F-5.4
Verzichtet eine Spielerin in den letzten zwei Wochen vor dem Turnier, kann der
Referent für Frauenschach von sich aus eine Spielerin nominieren, wobei der
betroffene Landesverband bzw. nicht berücksichtigte Freiplatzanträge
bevorzugt zu behandeln sind.
Entscheidung bei Punktgleichheit
Bei Punktgleichheit wird über die Reihenfolge nach einer oder mehreren Zusatzwertungen
entschieden, die den Teilnehmerinnen mit der Ausschreibung bekanntzugeben ist. Das letzte
Kriterium ist das Los.
F-5.5
Titelgewinn
Die erstplatzierte Spielerin des Turniers erhält den Titel
„Deutsche Blitzmeisterin 20…".
Seite 45
F.6
F-6.1
Deutsche Meisterschaft der Frauen im Schnellschach (DSEM-F)
Austragung
Die DSEM-F wird in der Regel mit 30 Teilnehmerinnen ausgetragen. Es werden möglichst
neun Runden nach Schweizer System gespielt.
F-6.2
Teilnehmerinnen
Teilnahmeberechtigt sind – die Titelverteidigerin aus der letzten DSEM-F,– zwei Spielerinnen aus dem Leistungskader des DSB,– je zwei Spielerinnen aus den beiden mitgliederstärksten
Landesverbänden, je eine Spielerin aus den übrigen 15
Landesverbänden,– sieben Freiplätze auf Antrag,– Freiplatz für Ausrichter.
F-6.3
F-6.3.1
F-6.3.2
F-6.3.3
F-6.3.3
F-6.4
Meldung, Antragstellung, Meldeverzicht
Die Teilnahme an der DSEM-F ist bis zum 01.07. des jeweiligen Jahres zu
mel- den. Erfolgt keine Meldung bis zum festgelegten Termin, wird dies einem
Ver- zicht gleichgesetzt. Der Startplatz wird den Freiplätzen zugeordnet.
Anträge auf einen Freiplatz sind durch die Landesverbände ebenfalls bis zum
01.06. des jeweiligen Jahres einzureichen. Die Vergabe der Freiplätze erfolgt nach
sportlichen Aspekten.
Verzichtet die Titelverteidigerin, fällt der Platz der Nächstplatzierten der
letzten DSEM-F zu.
Verzichtet eine Spielerin in den letzten zwei Wochen vor dem Turnier, kann der
Referent für Frauenschach von sich aus eine Spielerin nominieren, wobei der
betroffene Landesverband bzw. nicht berücksichtigte Freiplatzanträge
bevorzugt zu behandeln sind.
Entscheidung bei Punktgleichheit
Bei Punktgleichheit wird über die Reihenfolge nach einer oder mehreren Zusatzwertungen
entschieden, die den Teilnehmerinnen mit der Ausschreibung bekanntzugeben ist. Das letzte
Kriterium ist das Los.
F-6.5
Titelgewinn
Die erstplatzierte Spielerin des Turniers erhält den Titel
„Deutsche Schnellschachmeisterin 20…".
Seite 46
S
S.1
S-1.1
Deutsche Senioren-Meisterschaften
Offene Deutsche Senioren-Einzelmeisterschaft (ODSenEM)
Austragung
Die ODSenEM wird in einem Turnier, getrennt in die Gruppen 50+ und 65+, in neun Runden
nach Schweizer System ausgetragen.
S-1.2
S-1.2.1
S-1.2.2
S-1.3
Teilnehmer
1Zu den ODSenEM sind Spieler zugelassen, die ordentliche Mitglieder in einem
dem DSB über ihre Landesverbände angeschlossenen Verein sind. 2An den
ODSenEM können Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit teilnehmen, wenn
sie nach den Bestimmungen der FIDE bei offiziellen FIDE-Einzelwettbewerben
für den DSB spielberechtigt sind. 3Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die
nicht in der „Fide-Rating-List“ geführt werden, können an den ODSenEM teil-
nehmen, wenn sie seit mindestens drei Jahren vor Beginn der ODSenEM unun-
terbrochen in Deutschland gewohnt haben. 4Die Spiel- und Teilnahmeberechti-
gung sind vor Beginn der ODSenEM mit der Meldung unaufgefordert nachzu-
weisen.
5In begründeten Ausnahmefällen kann der Referent für Seniorenschach eine
Teilnahmeberechtigung erteilen.
Die Anzahl der Teilnehmer ist grundsätzlich unbegrenzt. Der jeweilige
Ausrichter kann jedoch im Einvernehmen mit dem Referenten für
Seniorenschach im DSB Beschränkungen vornehmen. Muss die Teilnehmerzahl
beschränkt werden, entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung.
Bedenkzeit
Die Bedenkzeit beträgt 90 Minuten für die ersten 40 Züge. Nach der Zeitkontrolle erhält jeder
Spieler für die verbleibenden Züge 30 weitere Minuten zu seiner vorhandenen Restbedenk-
zeit. Nach jedem ausgeführten Zug wird jedem Spieler 30 Sekunden zu seiner verbleibenden
Restbedenkzeit hinzugefügt.
S-1.4
Entscheidung bei Punktgleichheit
Bei Punktgleichheit wird über die Reihenfolge nach einer Zusatzwertung entschieden, die mit
der Ausschreibung bekanntgegeben wird.
S-1.5
Titelgewinn
Der bestplatzierte Teilnehmer in der Gruppe 50+ erhält den Titel
„Deutscher Seniorenmeister 50+ 20…“.
Die bestplatzierte Frau in der Gruppe 50+ erhält den Titel
„Deutsche Seniorenmeisterin 50+ 20…“.
Der bestplatzierte Teilnehmer in der Gruppe 65+ erhält den Titel
„Deutscher Seniorenmeister 65+ 20…“.
Die bestplatzierte Frau in der Gruppe 65+ erhält den Titel
„Deutsche Seniorenmeisterin 65+ 20…“.
Der/die bestplatzierte Nestor/in in der Gruppe 65+ erhält den Titel
Seite 47
„Deutsche/r Nestorenmeister/in 20…“.
S-1.6 Finanzen
S-1.6.1.
S-1.6.2
S-1.6.3
Für die Teilnahme an der ODSenEM darf der Ausrichter ein Startgeld von €
50,00 bis max. € 75,00 erheben, um damit die Ausrichtung zu finanzieren.
Der Ausrichter darf darüber hinaus einen Organisationsbeitrag erheben.
Entsprechend den Bestimmungen des Deutschen Olympischen Sportbundes ist für
die ODSenEM rechtzeitig ein lückenloser Finanzierungsplan und innerhalb von
vier Monaten nach Abschluss der Meisterschaft eine Kostenabrechnung mit
Belegen einzureichen.
Seite 48
S.2
Deutsche Senioren-Mannschaftsmeisterschaft der Landesverbände
(DSenMM-LV)
S-2.1
S-2.1.1
S-2.1.2
S-2.2
S-2.2.1
S-2.2.2
S-2.2.3
S-2.3
Austragung, Teilnehmer
Die DSenMM-LV wird in einem geschlossenen Turnier, getrennt in die Gruppen
50+ und 65+, in sieben Runden nach Schweizer System ausgetragen. In den
ersten drei Runden sollen länderinterne Ansetzungen vermieden werden.
Jeder Landesverband kann in jeder Gruppe zwei Mannschaften stellen. Bei
ungerader Teilnehmerzahl in einer Gruppe ist der ausrichtende Landesverband
berechtigt, eine dritte Mannschaft zu stellen. Ist der gastgebende Verband dazu
nicht in der Lage, hat er das Recht, die Spielberechtigung für eine dritte
Mannschaft an anderen Verband abzugeben. Interessierte Verbände wenden
sich an den Ausrichter.
Mannschaftsmeldung, Spielberechtigung
Die Meldung zur Teilnahme muss zu dem in derAusschreibung genannten Termin
erfolgen. Gleichzeitig mit der Meldung ist das Startgeld zu entrichten.
Jede Mannschaft besteht aus vier Stammspielern. Unabhängig von der Anzahl
der gemeldeten Mannschaften in einer Gruppe können insgesamt zwei
Ersatzspieler pro Gruppe benannt werden, die in den Mannschaften eingesetzt
werden können. Die Rangfolge innerhalb der Mannschaft ist für das gesamte
Turnier einzuhalten. Bei fehlerhafter Rangfolge haben die zu tief eingesetzten
Spieler ihre Partien verloren. Wenn ein Stammspieler der ersten Mannschaft
ausfällt, kann ein beliebiger Spieler der zweiten Mannschaft oder ein
Ersatzspieler in die erste Mannschaft aufrücken.
Jeder Spieler muss für einen Verein des jeweiligen
Landesverbandes spielberechtigt sein.
Bedenkzeit
Die Bedenkzeit beträgt 90 Minuten für die ersten 40 Züge. Nach der Zeitkontrolle erhält
jede(r) Spieler/In für die verbleibenden Züge 30 weitere Minuten zu seiner/ihrer vorhandenen
Restbedenkzeit. Nach jedem ausgeführten Zug wird jeder(m) Spieler/In 30 Sekunden zu
seiner/ihrer verbleibenden Restbedenkzeit hinzugefügt.
S-2.4
Entscheidung bei Punktgleichheit
Sind Mannschaften punktgleich, entscheidet die Zahl der Brettpunkte. Ergibt sich auch dann
Gleichstand, entscheidet die Buchholzwertung; bei weiterem Gleichstand die Siegwertung
und als letzte Wertung der Blitzentscheid nach 2 Runden mit jeweils vertauschten Farben.
S-2.5
Titelgewinn
Die erstplatzierte Mannschaft in der Gruppe 50+ erhält den Titel
„Deutscher Senioren-Mannschaftsmeister der Landesverbände 50+ 20…".
Die erstplatzierte Mannschaft in der Gruppe 65+ erhält den Titel
„Deutscher Senioren-Mannschaftsmeister der Landesverbände 65+ 20…“.
Seite 49
S-2.6
Finanzen
S-2.6.1
S-2.6.2.
Für die Teilnahme an der DSenMM-LV darf der Ausrichter ein Startgeld von max.
€ 200.00 pro Mannschaft erheben, um damit die Ausrichtung zu finanzieren.
Entsprechend den Bestimmungen des Deutschen Olympischen Sportbundes ist für
die DSenMM-LV rechtzeitig ein lückenloser Finanzierungsplan und innerhalb
von vier Monaten nach Abschluss der Meisterschaft eine Kostenabrechnung mit
Belegen einzureichen.
Seite 50
S.3
S-3.2
Deutsche Schnellschach-Einzelmeisterschaft der Senioren (DSEM-Sen)
Teilnehmer
Die Teilnahmeberechtigung regelt sich nach S-1.2.1. Die Anzahl der Teilnehmer ist grund-
sätzlich unbegrenzt. Der jeweilige Ausrichter kann jedoch in Einvernehmen mit dem
Referenten für Seniorenschach im DSB Beschränkungen vornehmen.
S-3.3
Bedenkzeit
Die Bedenkzeit wird in der Ausschreibung geregelt.
S-3.4
Entscheidung bei Punktgleichheit
Bei Punktgleichheit wird über die Reihenfolge der Platzierung nach einer Zusatzwertung
entschieden, die mit der Ausschreibung bekanntgegeben wird.
S-3.5
Titelgewinn
Der bestplazierte Teilnehmer in der Gruppe 50+ erhält den Titel
„Deutscher Senioren-Schnellschachmeister 50+ 20.…“.
Die bestplazierte Frau in der Gruppe 50+ erhält den Titel
„Deutsche Senioren-Schnellschachmeisterin 50+ 20…“.
Der bestplazierte Teilnehmer in der Gruppe 65+ erhält den Titel
„Deutscher Senioren-Schnellschachmeister 65+ 20…“.
Die bestplazierte Frau in der Gruppe 65+ erhält den Titel
„Deutsche Senioren-Schnellschachmeisterin 65+ 20…“.
Der/Die bestplatzierte Nestor/in in der Gruppe 65+ erhält den Titel
„Deutsche/r Schnellschach-Nestorenmeister/in 20 ... “.
S-3.6
S-3.6.1
S-3.6.2.
Finanzen
Für die Teilnahme an der DSEM-Sen darf der Ausrichter ein Startgeld von max.
€ 25,00 erheben, um damit die Ausrichtung zu finanzieren.
Entsprechend den Bestimmungen des Deutschen Olympischen Sportbundes ist für
die DSEM-Sen rechtzeitig ein lückenloser Finanzierungsplan und innerhalb von
vier Monaten nach Abschluss der Meisterschaft eine Kostenabrechnung mit
Belegen einzureichen.
Seite 51
S.4
S-4.1
Deutsche Blitz-Einzelmeisterschaft der Senioren (DBlitzEM-Sen)
Austragung
Die DBlitzEM-Sen wird verbunden mit der ODSenEM und wird in zwei Altersgruppen 50+
und 65+ mit max. 15 Runden ausgetragen.
S-4.2
Teilnehmer
Die Teilnahmeberechtigung regelt sich nach S-1.2.1. Die Zahl der Teilnehmer ist grundsätz-
lich unbegrenzt. Der jeweilige Ausrichter kann jedoch im Einvernehmen mit dem Referenten
für Seniorenschach im DSB Beschränkungen vornehmen.
S-4.3
Bedenkzeit
Die Bedenkzeit wird in der Ausschreibung geregelt.
S-4.4
Entscheidung bei Punktgleichheit
Bei Punktgleichheit auf dem ersten Platz wird für die Platzierung Tz H-5.3 der Turnierord-
nung angewandt.
S-4.5
Titelgewinn
Der bestplazierte Teilnehmer in der Gruppe 50+ erhält den Titel
„Deutscher Senioren-Blitzschachmeister 50+ 20.…“.
Die bestplazierte Frau in der Gruppe 50+ erhält den Titel
„Deutsche Senioren-Blitzschachmeisterin 50+ 20…“.
Der bestplazierte Teilnehmer in der Gruppe 65+ erhält den Titel
„Deutscher Senioren-Blitzschachmeister 65+ 20…“.
Die bestplazierte Frau in der Gruppe 65+ erhält den Titel
„Deutsche Senioren-Blitzschachmeisterin 65+ 20…“.
Der/Die bestplatzierte Nestor/in i der Gruppe 65+ erhält den Titel
„Deutsche/r Nestoren-Blitzschachmeister/in 20. .. “.
S-4.6
S-4.6.1
S-4.6.2.
Finanzen
Für die Teilnahme an der DBlitzEM-Sen darf der Ausrichter ein Startgeld
von max. € 15,00 erheben, um damit die Ausrichtung zu finanzieren.
Entsprechend den Bestimmungen des Deutschen Olympischen Sportbundes ist für
die DBlitzEM-Sen rechtzeitig ein lückenloser Finanzierungsplan und innerhalb
von vier Monaten nach Abschluss der Meisterschaft eine Kostenabrechnung mit
Belegen einzureichen.
Seite 52
S.5 Deutsches Seniorenderby (DSenDerby)
S-5.1
Ausrichter / Austragung
Die Seniorenkommission des DSB vergibt bis auf weiteres die Ausrichtung an den „Förder-
kreis der Senioren im DSB e.V.
Das Deutsche Seniorenderby wird in 7 oder 9 Runden nach Schweizer System ausgetragen.
Doppelrunden sind zugelassen.
S-5.2
Teilnehmer
Die Zahl der Teilnehmer kann im Einvernehmen mit dem Referenten für Seniorenschach be-
grenzt werden. Teilnahmeberechtigt sind alle Spieler/innen, die Mitglied in einem dem DSB
über ihre Landesverbände angeschlossenen Verein sind und die im Austragungsjahr das
60.Lebensjahr vollenden. Bei Frauen gilt die Vollendung des 55.Lebensjahres. (Jahrgangstur-
nier)
S-5.3
Bedenkzeit
Die Bedenkzeit wird in der Ausschreibung geregelt.
S-5.4
Entscheidung bei Punktgleichheit
Bei Punktgleichheit wird über die Reihenfolge nach einer Zusatzwertung entschieden, die mit
der Ausschreibung bekanntgegeben wird.
S-5.5
Titelgewinn
Der bestplatzierte Teilnehmer erhält den Titel
„Deutscher Senioren-Derby-Sieger 20…“ Die
bestplatzierte Teilnehmerin erhält den Titel
„Deutsche Senioren-Derby-Siegerin 20…“
S-5.6
Finanzen
Für die Teilnahme an dem DSenDerby darf der Ausrichter ein Startgeld von € 50,00 – 75,00
erheben, um damit die Ausrichtung zu finanzieren.
Seite 53
Rahmenrichtlinien für die Schiedsrichterausbildung im
Deutschen Schachbund e. V.
I. Schiedsrichterordnung
Schiedsrichter sind Mitglieder der im Deutschen Schachbund und seinen Mitgliedsverbänden
organisierten Schachvereine und durch ihre Ausbildung in der Lage, Turniere und Wettkämpfe
durchzuführen und als Schiedsrichter zu leiten.
Sie werden wie folgt unterteilt:
1. Regionale Schiedsrichter (RSR)
Einsatz: Einzel- und Mannschaftsmeisterschaften von der Vereins- bis zur
Landesverbandsebene.
2. Nationale Schiedsrichter (NSR)
Einsatz: Einzel- und Mannschaftsmeisterschaften bis zur DSB-Ebene, soweit die
FIDE-Regeln dies erlauben.
3. FIDE-Schiedsrichter (FSR)
Einsatz: Bundesligen, Titelturniere
4. Internationale Schiedsrichter (ISR)
Einsatz: Bundesligen, Titelturniere
Es ist anzustreben, dass in allen Turnieren und in allen Klassen der Mannschaftskämpfe
lizensierte Schiedsrichter zur Verfügung stehen und dass jeder Verein über so viele
Schiedsrichter verfügt, wie er Mannschaften zu Meisterschaften meldet. Bei allen DSB
Turnieren werden nur Schiedsrichter eingesetzt, die über eine gültige NSR-Lizenz verfügen.
Verstößt ein Schiedsrichter grob gegen die Turnierbestimmungen der FIDE oder des DSB,
beteiligt er sich insbesondere an Partieabsprachen oder Ergebnismanipulationen, kann ihm
durch Beschluss der Schiedsrichterkommission mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Titel
aberkannt werden. Der Schiedsrichterobmann kann vorläufige Maßnahmen ergreifen.
II. Ausbildungsordnung
Die Ausbildung der Schiedsrichter erfolgt in regelmäßig ausgeschriebenen Lehrgängen. Diese
werden von der für die Ausbildung zuständigen Organisationen in Zusammenarbeit mit der
Schiedsrichterkommission durchgeführt.
Zuständig für die Ausbildung - der Regionalen Schiedsrichter sind die Landesverbände und die Deutsche Schachjugend, - der Nationalen Schiedsrichter ist der Deutsche Schachbund e. V.
Seite 54
Die Ausbildung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Schiedsrichterkommission. Für die
Lehrgänge können nur Referenten mit NSR-Lizenz eingesetzt werden.
Jede Ausbildungsmaßnahme ist rechtzeitig vor Beginn der Schiedsrichterkommission
(Schiedsrichterobmann) mit Angabe von Termin, Referenten und Lehrinhalten anzumelden.
Spätestens einen Monat nach Abschluss des Lehrgangs ist die Teilnehmerliste zu übermitteln
und mitzuteilen, ob sich Änderungen gegenüber der Voranmeldung ergeben haben. Steht dies
zum Zeitpunkt des Ablaufs der Meldefrist noch nicht fest, müssen die Prüfungsergebnisse
unverzüglich nachgereicht werden. Die Erteilung der Lizenz setzt eine ordnungsgemäße
Erfüllung der Meldepflichten voraus. Hierzu muss von jedem Teilnehmer eine Adresse, eine
Telefonnummer, eine FIDE-ID und eine Emailadresse gemeldet werden.
1. Regionale Schiedsrichter
Die Lizenz zum Regionalen Schiedsrichter kann frühestens mit Vollendung des
16. Lebensjahres erworben werden.
Die Ausbildung enthält die nachstehenden Themen und Lehreinheiten (LE) und dauert
mindestens 20 LE:
Regelkunde, FIDE-Regeln ........................................... 6 – 10
Turnierordnung, Protest- und Verfahrensfragen .......... 3 – 4
Handhabung elektronischer Schachuhren .................... 1 – 2
Turnierorganisation, Meldung Elo und DWZ .............. 1 – 2
Verhinderung, Aufklärung und Sanktionierung
von Ergebnismanipulation ........................................... 1 – 2
Fälle aus der Praxis ...................................................... 2 – 4
Prüfung ......................................................................... 2
LE
LE
LE
LE
LE
LE
LE
Im Laufe von fünf Jahren hat jeder Schiedsrichter zur Lizenzbestätigung an einem
Weiterbildungslehrgang teilzunehmen, der folgende Themen mit mindestens 14 LE umfassen
soll:
Regel- und Turnierordnungsänderungen ....................... 2 – 5
Erfahrungsaustausch, Berichte über
Schiedsrichtertätigkeit .................................................. 4 – 6
Handhabung elektronischer Schachuhren .................... 1 – 2
Turnierorganisation, Meldung Elo und DWZ ................ 1 – 2
Verhinderung, Aufklärung und Sanktionierung
von Ergebnismanipulation ............................................. 1 – 2
Prüfung (verbindlich alle zehn Jahre) ............................ 1
LE
LE
LE
LE
LE
LE
Seite 55
Spätestens nach Ablauf von jeweils zehn Jahren muss der Regionale Schiedsrichter durch
Ablegung einer Prüfung zur Lizenzbestätigung nachweisen, dass seine Fähigkeiten und
Kenntnisse noch auf dem aktuellen Stand sind.
Weiterbildungen und das Bestehen von Prüfungen zur Lizenzbestätigung werden der DSB
Schiedsrichterkommission unverzüglich mit Namen und Mitgliedsnummern gemeldet. Der
DSB meldet neue Schiedsrichter als National Arbiters bei der FIDE an und stellt die Ausweise
aus. Die Kosten werden den Landesverbänden in Rechnung gestellt.
2. Nationale Schiedsrichter
Regionale Schiedsrichter, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erhalten die Lizenz für
Nationale Schiedsrichter, wenn Sie alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:
1) Teilnahme an der NSR-Ausbildung,
2) Bestehen der NSR-Prüfung,
3) Hospitation in drei Mannschaftskämpfen, die von FSR oder ISR geleitet werden,
4)
Neutraler Schiedsrichter in drei Mannschaftskämpfen oder Schiedsrichter in einem
FIDE gewerteten Turnier.
Die Anforderung unter 3) kann vor oder bis zu zwei Jahren nach dem NSR-Lehrgang, aber
nicht vor Erlangung der Lizenz eines Regionalen Schiedsrichters erbracht werden. Der Punkt 4
muss bei der Anmeldung zum Lehrgang bereits erfüllt sein. Die Lizenz wird ausgestellt, wenn
alle Anforderungen erfüllt sind.
Die Ausbildung umfasst mindestens 24 LE und enthält die nachstehenden Themen und
Lehreinheiten (LE):
Regelkunde, FIDE-Regeln ............................................ 8 – 10 LE
Turnierordnung, Protest- und Verfahrensfragen ........... 2 – 4
LE
Handhabung elektronischer Schachuhren ..................... 1 – 2
Turnierorganisation, Meldung Elo und DWZ ............... 1 – 2
Fälle aus der Praxis ....................................................... 3 – 6
Verhinderung, Aufklärung und Sanktionierung
von Ergebnismanipulation ............................................ 2 – 3
Prüfung .......................................................................... 3 – 4
LE
LE
LE
LE
LE
Spätestens nach Ablauf von fünf Jahren hat jeder Schiedsrichter zur Lizenzbestätigung an
einem Weiterbildungslehrgang mit mindestens 14 LE teilzunehmen, der folgende Themen
umfassen soll:
Regel- und Turnierordnungsänderungen ....................... 2 – 4 LE
Erfahrungsaustausch und Berichte ................................ 3 – 6
LE
Elektronische Schachuhren ........................................... 1 – 2
LE
Schweizer System, Elo- und Titelbestimmungen ......... 2 – 4 LE
Turnierorganisation ....................................................... 1 – 2
LE
Verhinderung, Aufklärung und Sanktionierung
von Ergebnismanipulation ............................................ 2 – 3
Prüfung (verbindlich alle zehn Jahre) ........................... 1
LE
LE
Seite 56
Mit Zustimmung des DSB-Referenten für Ausbildung und des Schiedsrichterobmanns kann die
Teilnahme an einem Weiterbildungslehrgang ersetzt werden durch einen eigenständigen
Beitrag zur Schiedsrichterausbildung auf Bundesebene. Der Beitrag muss nach Art, Inhalt und
Umfang erkennen lassen, dass der Nationale Schiedsrichter über die erforderlichen Fähigkeiten
und Kenntnisse aktuell verfügt.
Spätestens nach Ablauf von jeweils zehn Jahren muss der Nationale Schiedsrichter durch
Ablegung einer Prüfung zur Lizenzbestätigung nachweisen, dass seine Fähigkeiten und
Kenntnisse noch auf dem aktuellen Stand sind.
Referenten, denen zugleich die Abnahme dieser Prüfung übertragen ist, sind hiervon befreit.
3. FIDE-Schiedsrichter und Internationale Schiedsrichter
Nationale Schiedsrichter, welche die Voraussetzungen der FIDE erfüllen und ihre Fähigkeiten
in der Praxis bewiesen haben, können von der DSB-Schiedsrichterkommission der FIDE als
Kandidaten für den Titel eines FIDE-Schiedsrichters oder eines Internationalen Schiedsrichters
vorgeschlagen werden. Die DSB-Schiedsrichterkommission schlägt nur Kandidaten vor, die
eine NSR-Lizenz besitzen und die sie für uneingeschränkt geeignet hält. Über die Einreichung
von Nominierungsvorschlägen entscheidet die DSB-Schiedsrichterkommission mit
Zweidrittelmehrheit ihrer
stimmberechtigten
Mitglieder.
Abstimmungen
der
Schiedsrichterkommission können auch im Umlaufverfahren schriftlich oder per E-Mail
erfolgen.
Die DSB-Schiedsrichterkommission erkennt nur Normen an, die nach Bestehen der NSR
Prüfung erzielt wurden. Mindestens zwei der vier Normen sollen aus dem Inland stammen.
Über begründete Ausnahmen entscheidet die DSB-Schiedsrichterkommission.
Der DSB beantragt den Titel und die zugehörige Lizenz nur, wenn die Zahlung aller Gebühren
durch den Schiedsrichter oder eine andere Organisation sichergestellt ist.
4. FIDE-Lizenzen und Klassifikation von Schiedsrichtern
Der Deutsche Schachbund beantragt die FIDE-Lizenz „National Arbiter“ nur für lizensierte
Regionale oder Nationale Schiedsrichter. Der Antrag kann auch für minderjährige RSR gestellt
werden. Dementsprechend muss ein FIDE- oder Internationaler Schiedsrichter eine NSR
Lizenz besitzen, wenn er eine inaktive Lizenz wieder aktivieren möchte. Der DSB beantragt
die Lizenz nur, wenn die Zahlung der Lizenzgebühr durch den Schiedsrichter oder eine andere
Organisation sichergestellt ist.
Wenn die Kriterien der FIDE über die Einteilung Internationaler Schiedsrichter in Kategorien
erfüllt sind, kann die DSB-Schiedsrichterkommission mit einfacher Mehrheit FIDE- oder
Internationale Schiedsrichter für eine höhere Kategorie vorschlagen. Hierbei muss der
Schiedsrichter eine NSR-Lizenz besitzen. Weiterhin muss die Zahlung der Lizenzgebühr durch
den Schiedsrichter oder eine andere Organisation sichergestellt sein.
Seite 57
III. Prüfungsordnung
1. Prüfung zur Lizenzerlangung
Die Prüfung nach absolviertem Lehrgang soll den Nachweis erbringen, dass der
Lehrgangsteilnehmer die nötigen Kenntnisse besitzt, um seine Aufgaben erfüllen zu können.
Die Prüfungsinhalte und Anforderungen werden vom DSB-Referenten für Ausbildung in
Zusammenarbeit mit der DSB-Schiedsrichterkommission festgelegt.
Grundsätzlich soll die Prüfung aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil bestehen.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt mindestens 60 Minuten.
Der mündliche Teil der Prüfung besteht aus einer Befragung des Lehrgangsteilnehmers zu
verschiedenen Problembereichen aus dem gesamten Ausbildungsstoff (s. Ausbildungs
ordnung). Die Mindestdauer der mündlichen Prüfung beträgt 15 Minuten pro Teilnehmer.
In der Prüfung soll außer dem Nachweis der erforderlichen Kenntnisse auch die Fähigkeit
bewiesen werden, dass der Teilnehmer über das nötige Fingerspitzengefühl in der jeweiligen
Situation und über das Durchsetzungsvermögen verfügt, seine Entscheidung zu begründen und
durchzusetzen. Auf jeden Fall sollen nur solche Kandidaten zur Prüfung vorgeschlagen werden,
die in dieser Hinsicht geeignet sind.
2. Prüfung zur Lizenzbestätigung
Die Prüfung zur Lizenzbestätigung kann sich auf verschiedene Problembereiche aus dem
gesamten Ausbildungsstoff (s. Ausbildungsordnung) erstrecken. Sie erfolgt schriftlich und
dauert mindestens 60 Minuten.
3. Ruhen und Erlöschen der Lizenz
Hat ein Schiedsrichter in den letzten 5 Jahren an keinem Weiter- oder Ausbildungslehrgang auf
seiner Stufe teilgenommen, so ruht seine Lizenz ab Beginn des Jahres, welches auf das Jahr
folgt, in dem die Weiterbildung hätte erfolgen sollen. Nimmt der Schiedsrichter innerhalb der
folgenden zwei Jahre an einem Weiterbildungslehrgang teil, so lebt die Lizenz wieder auf,
andernfalls erlischt sie. Sie kann dann nur durch eine Teilnahme und einer erfolgreichen
Prüfung in einem Neuausbildungslehrgang erneuert werden.
Dieselben Folgen gelten sinngemäß für einen Schiedsrichter, der nicht innerhalb des
vorgeschriebenen Zeitraums eine Prüfung zur Lizenzbestätigung erfolgreich ablegt.
IV. Inkrafttreten
Die Rahmenrichtlinien treten am 1.1.2022 in Kraft.
Seite 58
LEITLINIEN ZUR REGELAUSLEGUNG
AUSLEGUNGSHINWEISE DER
SCHIEDSRICHTERKOMMISSION DES DSB
Vorbemerkung: Die nachfolgenden Hinweise sollen häufig auftretende Zweifelsfragen bei der
Auslegung der FIDE-Regeln (FR) und der Turnierordnung (TO) des DSB klären. Sie beruhen auf
Beschlüssen der Schiedsrichterkommission des DSB und wurden zuletzt am 06.02.2023
aktualisiert; sie berücksichtigen die am 01.01.2023 in Kraft getretenen Regeländerungen. Sie
bezwecken, eine einheitliche Regelauslegung für den Bereich des DSB zu gewährleisten.
Die Auslegungshinweise richten sich an die Schiedsrichter des DSB. Bei offiziellen
Turnierveranstaltungen und Meisterschaften des DSB sind sie, soweit nicht als Empfehlung
ausdrücklich gekennzeichnet, für diese verbindlich. Für andere schachliche Veranstaltungen stellen
sie eine Richtlinie dar, deren Beachtung durch die Schiedsrichterkommission angeraten wird.
In der nachstehenden Tabelle werden die fragliche Regelbestimmung, der Regelungsgegenstand
und der zugehörige Auslegungshinweis aufgelistet. In der zweiten Spalte von rechts ist der
Geltungsbereich vermerkt (TS = Turnierschach, SS = Schnellschach, BS = Blitzschach).
Regelungs-
bestimmung
Regelungs-
gegenstand
Auslegungshinweis
Datum
Geltungs-
bereich
FR Art. 1.3
FR Art. 3.7.5
„am Zug"
Ein Spieler ist am Zug, wenn der Gegner unter
Beachtung der Regeln des Art. 4.7 seinen Zug
ausgeführt hat. Daraus folgt, dass der Spieler, der
gezogen hat, in jedem Fall auch die Uhr drücken
darf, selbst dann, wenn der Gegner seinerseits
seinen Zug schon ausgeführt haben sollte.
„Umgedrehter Turm"
Setzt ein Spieler einen Turm in der Weise ein, dass
dieser nach oben weist, dann gilt dies nach
Loslassen der Figur als wirksame Umwandlung in
einen Turm (vgl. FR Art. 4.4.4, 4.7.3). Etwaige
Ansagen des Spielers (z.B. „Dame“) ändern daran
nichts.
06.02.2023
TS, SS, BS
06.02.2023
TS, SS, BS
FR Art. 4
„Berührt-geführt“
Beobachtet der SR eine Verletzung der
Verpflichtung eines Spielers, eine berührte Figur
zu ziehen bzw. zu schlagen, muss er von sich aus
eingreifen. Er darf sein Tätigwerden nicht von
einer Reklamation des gegnerischen Spielers
abhängig machen.
04.01.2014
TS, SS, BS
FR Art. 5.2.3
Remisvereinbarungen
Remisvereinbarungen sind nur „während der
Partie“ gestattet. Vor Beginn sowie nach
Beendigung der Partie getroffene Vereinbarungen
04.01.2014
TS, SS, BS
Seite 59
sind unwirksam. Derartige Vereinbarungen werden
vom SR nicht akzeptiert.
FR Art. 6.5 Standort der Uhr Der SR platziert die Uhren einheitlich auf einer
Seite des Spielertisches und zwar so, dass er sie
jederzeit gut einsehen kann.
06.01.2007
TS, SS, BS
FR Art. 6.7.1 Verspätetes Eintreffen Der SR entscheidet nach Ablauf der Wartezeit in
der Regel auf Partieverlust für den nicht oder nicht
rechtzeitig erschienen Spieler. Von dem ihm
eingeräumten Ermessen macht er nur in Fällen
unvorhersehbarer Umstände Gebrauch. In keinem
Fall dürfen bei einem Mannschaftskampf einzelne
Bretter nach Rundenbeginn gestartet werden.
04.01.2014
TS, SS, BS
FR Art. 6.7.1 Verspätetes Eintreffen Ein Spieler ist „am Schachbrett“ erschienen, wenn
er innerhalb der vorgeschriebenen Wartezeit im
Spielbereich eintrifft.
04.01.2014
TS, SS, BS
FR Art. 6.7.1 Verspätetes Eintreffen Die Wartezeit läuft ab dem tatsächlichen
Spielbeginn.
04.01.2014
TS, SS, BS
FR Art. 6.7.2 Fehlen beider Spieler Der SR macht von dem ihm eingeräumten
Ermessen, die bis zum Eintreffen des Spielers mit
den weißen Figuren verbrauchte Bedenkzeit
anderweitig zu verteilen, keinen Gebrauch.
06.01.2007
TS, SS, BS
FR Art. 7.1 Zeitkorrektur bei
Regelverstößen
Falls die tatsächliche Zeitverteilung vor dem
Regelverstoß nicht festgestellt werden kann, sollte
nach dem Dreisatz (Verhältnis Zahl der tatsächlich
gespielten Züge und verbrauchter Bedenkzeit zu
Zahl der Züge unmittelbar vor dem Regelverstoß)
verfahren werden.
Der SR sollte bei seiner Entscheidung, die Uhr zu
korrigieren oder von einer Korrektur abzusehen,
darauf achten, Störungen des Turnier-Zeitplans zu
vermeiden. Geringfügige Korrekturen sollten in der
Regel unterbleiben.
04.01.2014
TS
FR Art. 7.5.1 Schlagen des Königs Das Schlagen des Königs ist ein regelwidriger Zug
und wird dementsprechend bestraft.
06.01.2018
TS, SS, BS
FR Art. 7.5.5 Mehrere gleichzeitige
Regelverstöße
Falls ein Spieler einen regelwidrigen Zug in
regelwidriger Weise ausführt (z.B. regelwidrige
Rochade mit zwei Händen ausgeführt, regelwidrige
Umwandlung mit zwei Händen ausgeführt,
regelwidriges Schlagen mit zwei Händen), dann
zählen Sie als ein (1) regelwidriger Zug und der
Spieler verliert nicht beim ersten Verstoß.
06.02.2023
TS, SS, BS
FR Art. 7.5.5 Ziehen mit zwei
Händen
Falls ein Spieler mit der einen Hand zieht und mit
der anderen Hand die Uhr drückt, dann ist dies kein
regelwidriger Zug und wird gemäß Artikel 12.9
bestraft.
06.01.2016
TS, SS, BS
FR Art. 8.1.6 Verhinderung der
Partienotation
Ist es einem nicht behinderten Spieler nicht
möglich, die Partie aufzuzeichnen, zieht der SR vor
Partiebeginn zehn Minuten an der
06.02.2023
TS
Seite 60
FR Art. 8.5.1
Gesamtbedenkzeit des betreffenden Spielers ab.
Vervollständigung der
Partieaufzeichnung
06.01.2007
TS
Die Verpflichtung zur Vervollständigung der
Partieaufzeichnung besteht auch nach Beendigung
der Partie. Weigert sich der betreffende Spieler,
eine vollständige und lesbare Notation abzugeben,
wendet sich der SR bei Mannschaftswettbewerben
an den zuständigen Mannschaftsführer. Bleibt auch
dies ohne Erfolg, vermerkt der SR den Vorfall im
Spielbericht.
FR Art. 8.7
Unterschrift unter
falsches Ergebnis
06.01.2007
TS
Bei Mannschaftswettbewerben macht der SR von
dem ihm eingeräumten Ermessen Gebrauch und
vermerkt im Spielbericht das tatsächlich erzielte
Partieergebnis. Bei Einzelwettbewerben,
insbesondere sofern nach dem Schweizer System
gepaart wird, wird empfohlen, unter
Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles
eine angemessene Entscheidung zu treffen. Jedoch
sollte in keinem Fall eine bereits veröffentliche
Paarungsliste deshalb verändert werden.
FR Art. 9.1.1
Remisvereinbarung
vor Vollendung der
vorgeschriebenen
Mindestzügezahl
04.01.2014
TS
Ist durch Turnierreglement bestimmt, dass erst
nach Ausführung einer festgelegten Anzahl von
Zügen remis vereinbart werden darf, erteilt der SR
keine Zustimmung zu einer vorherigen
Remisvereinbarung.
FR Art. 9.1.1
Verhältnis zu Art. 9.2
und 9.3
04.01.2014
TS
Auch wenn das Turnierreglement bestimmt, dass
für eine bestimmte Anzahl von Zügen remis nicht
vereinbart werden darf, ist eine Remisreklamation
nach Art. 9.2 und 9.3 statthaft. Missbrauchsfälle
können wegen Verletzung von Art. 11.1 bestraft
werden.
FR Art. 9.1.2
Remisvereinbarung
Ein Turnierreglement lässt immer dann
Remisvereinbarungen zu, wenn es keine
abweichenden Regelungen im Sinne von Art. 9.1.1
enthält.
09.01.2010
TS
FR Art. 9.5.2
Unzulässige
Remisreklamation
06.02.2023
TS, SS, BS
Ist die Remisreklamation unzulässig, so dass der
SR nicht in die Sachprüfung eintreten darf (etwa,
weil der reklamierende Spieler nicht am Zug ist),
erfolgt keine Zeitkorrektur nach FR Art. 9.5.2. Der
SR kann jedoch nach den allgemeinen Vorschriften
eine Strafe (auch Zeitstrafe) verhängen.
FR Art. 11.3
Elektronische Geräte
In den Bundesligen soll der SR nicht erlauben, dass
elektronische Geräte gemäß Artikel 11.3.2 in
Jackentaschen bzw. mitgebrachten Taschen
untergebracht werden.
07.01.2023
TS, SS, BS
Der Ausrichter bietet einen vom SR genehmigten
Platz zur Ablage dieser Geräte, außerhalb des
Zugriffs der Spieler an. Der SR soll vor
Rundenstart auf diesen Ablageplatz hinweisen.
Sollte ein elektronisches Gerät an diesem
genehmigten Ablageplatz ein Geräusch abgeben,
Seite 61
führt dies in der Regel nicht zum Partieverlust.
FR Art.
11.3.3
Elektronische Geräte
07.01.2023
TS, SS, BS
FR Art. 11.7
FR Anhang
A.5.3
FR RL III.5
Beiderseitiger
Blättchenfall
Entscheidung über die
Remisreklamation
FR RL III.5
Entscheidung über die
Remisreklamation
FR RL III.5.2
Aufgeschobene
Entscheidung über die
Remisreklamation
TO Ziff. A
13.3
Spielbericht
Der SR macht von der ihm eingeräumten Befugnis,
einen Spieler und dessen Sachen zu durchsuchen,
nur dann Gebrauch, wenn er den Verdacht hat, dass
dieser Spieler unerlaubte Kommunikationsmittel
mit sich führt. Er ist nicht verpflichtet, zu
begründen, aufgrund welcher Umstände bei ihm
der Verdacht entstanden ist. Davon unberührt
bleiben Zufallskontrollen vor, während oder nach
der Partie.
Andauernde
Verletzung der
Schachregeln
09.01.2010
TS, SS, BS
Falls der SR auf Partieverlust erkennt, weil ein
Spieler sich andauernd weigert, sich an die
Schachregeln zu halten, gewinnt dessen Gegner die
Partie, sofern dieser genügend Material hat, um mit
einer beliebigen Anzahl von regelmäßigen Zügen
matt zu setzen. Andernfalls ist das Ergebnis des
Gegners remis.
06.02.2023
SS, BS
Die Partie ist remis, wenn beide Fallblättchen
gefallen sind, aber nicht feststellbar ist, welches
zuerst. (RL III.3.1.2 entsprechend). Der SR nützt
alle Hinweise, auch die Anzeigen auf der
Schachuhr.
04.01.2014
TS, SS
Im Zweifel schiebt der SR seine Entscheidung über
eine wirksam geltend gemachte Remisreklamation
hinaus. Fällt später das Fallblättchen, entscheidet
der SR im Zweifel auf Verlust wegen
Zeitüberschreitung.
06.01.2007
TS, SS
Eine Reklamation ist auch in klar vorteilhafter
Stellung zulässig. In diesen Fällen wird der Gegner
in der Regel keine Anstrengungen machen, die
Partie mit normalen Mitteln zu gewinnen. Kommt
der SR zu dieser Überzeugung, sollte er der
Reklamation stattgeben.
06.01.2007
TS, SS
Es wird empfohlen, dass der SR von der ihm
eingeräumten Befugnis, nach aufgeschobener
Entscheidung über die Remisreklamation während
des weiteren Verlaufs der Partie das Spielergebnis
zu bestimmen, keinen Gebrauch macht. Er soll in
der Regel abwarten, bis ein Fallblättchen fällt.
06.01.2007
TS, SS, BS
Spricht der SR eine Ermahnung aus, kann darauf
verzichtet werden, dies im Spielbericht zu
vermerken, falls der betroffene Spieler die
Maßnahme akzeptiert hat. Für alle anderen
Maßnahmen nach TO Ziff. A-11.1.1 bleibt es bei
der Berichtspflicht.
Seite 62
Turnierordnung
für die
1. Schach-Bundesliga
1. Durchführung
Die 1. Schach-Bundesliga wird von 16 Mannschaften an acht Brettern in einem einrundigen
Vollrundenturnier durchgeführt.
1.1
1.2
Die erstplatzierte Mannschaft der 1. Schach-Bundesliga erhält den Titel
„Deutscher Mannschaftsmeister ....".
und ist für den „Europäischen Vereinspokal" des folgenden Spieljahres spielberechtigt.
Falls weitere deutsche Vereine zugelassen werden oder bei Meldeverzicht, wird in der
Reihenfolge der letzten Abschlusstabelle der 1. Schach-Bundesliga nachnominiert.
Die drei letztplatzierten Mannschaften steigen in die 2. Schach-Bundesliga ab.
2. Spieljahr
Das Spieljahr beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni des Folgejahres.
3. Spielregeln der FIDE
Die Regeln des Weltschachbundes („FIDE Laws of Chess“) bilden einen Bestandteil dieser
Turnierordnung und sind dann anzuwenden, wenn diese Turnierordnung nichts anderes vorsieht.
4. Spielberechtigung
4.1
4.2
Spielberechtigt in der 1. Schach-Bundesliga sind mit einer Mannschaft Vereine oder
Tochtergesellschaften, welche die Voraussetzungen des § 6 der Satzung für den Erwerb
der Mitgliedschaft im Schachbundesliga e.V. erfüllen und die Gewähr für die
Durchführung von Bundesligawettkämpfen nach Ziff. 5 bieten. Soweit in den
nachfolgenden Bestimmungen von Vereinen die Rede ist, betreffen diese Regelungen
zugleich auch Tochtergesellschaften.
Der Erwerb der Spielberechtigung setzt voraus, dass der Verein, für den die
Teilnahmeberechtigung beantragt wird, bis zum 1. Mai vor Beginn des Spieljahres den
Antrag auf Erwerb der Spielberechtigung beim Vorstand des Schachbundesliga e.V.
gestellt hat (Meldeschluss). Der Vorstand des Schachbundesliga e.V. kann die Frist
verlängern, wenn der zeitliche Abstand zwischen dem letzten Spieltag und dem 1. Mai
weniger als zwei Wochen beträgt, oder wenn wegen des Teilnahmeverzichts eines
Seite 63
vorberechtigten Vereins die Frist zwischen dem Meldetermin und der Einladung weniger
als zwei Wochen beträgt. Dem Antrag ist eine Erklärung beizufügen, dass der Verein
4.2.1 die Schiedsvereinbarung über die endgültige Entscheidung von Streitigkeiten zwischen
dem Schachbundesliga e.V. und dessen Mitgliedern anerkennt,
4.2.2 sicherstellt, dass die Spieler sich den sie betreffenden Bestimmungen der Ordnungswerke
des Schachbundesliga e.V. einschließlich des Nationalen
Anti-Doping Codes und den jeweils drohenden Strafen bei Verstößen durch
Vereinbarung mit dem Schachbundesliga e.V. unterwerfen und
4.2.3 die in Ziff. 5 aufgestellten Voraussetzungen für die Durchführung von
Bundesligawettkämpfen erfüllt.
Der Vorstand wird ermächtigt und verpflichtet, eine Mustervereinbarung gemäß
Ziff. 4.2.2 zu entwerfen, von der nicht abgewichen werden darf.
4.3
4.4
Zugleich mit der Antragstellung hat der Verein eine Kaution von 3.000,00 € als
Bankbürgschaft, Verpfändungserklärung eines Bankguthabens oder in bar beim
Schachbundesliga e.V. hinterlegt.
Jeder Verein hat an den Schachbundesliga e.V. einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von
1.000,00 € zu zahlen. Der Mitgliedsbeitrag wird zum 01.September des Spieljahres fällig.
5. Ausrichtung
Jeder Ausrichter von Wettkämpfen der 1. Schach-Bundesliga hat folgende Standards zu erfüllen:
5.1.
5.1.1
Spiellokal
Das Spiellokal muss eine ausreichende Größe haben; die Deckenhöhe muss mindestens
2,60 m betragen. Der Spielbereich muss gegenüber dem Zuschauerbereich abgegrenzt
sein; zwischen Spielertisch und Zuschauern muss ein Mindestabstand von 1 m vorhanden
sein. Die Spielfläche soll bei Einzelkämpfen 80 qm, bei Doppelkämpfen 150 qm
betragen. Sie darf nicht geteilt sein. Zwischen den Brettern ist genügend
Bewegungsfreiheit für Spieler und Schiedsrichter vorzusehen
5.1.2 Der Spielsaal muss gut belüftet und ggf. ausreichend beheizt sein. Die Temperatur muss
zwischen 20° und 23° C liegen. Für eine ausreichende Lüftung ohne Zug ist Sorge zu
tragen.
5.1.3 Die Spieltische müssen ausreichend beleuchtet sein; die Lichtquellen dürfen nicht
blenden.
5.1.4 Im Spielsaal muss Ruhe herrschen. Es dürfen keine störenden Geräusche von außen und
aus Nebenräumen eindringen. Der Ausrichter hat für Ruhe im Zuschauerbereich zu
sorgen.
5.1.5 Für jedes Brett ist ein separater Tisch von mindestens 1,20 m x 0,80 m vorzusehen. Er
soll nicht tiefer als 90 cm sein. Für jeden Spieler ist ein stand- und kippsicherer Stuhl in
passender Größe vorzusehen.
Seite 64
5.1.6 Für jeden Schiedsrichter und jeden Mannschaftsführer ist ein Tisch von mindestens
1,20 m x 0,80 m vorhanden. Am Tisch jedes Schiedsrichters ist ein Stromanschluss für
ein evtl. Notebook vorzuhalten. Zu den Tischen sind stand- und kippsichere Stühle in
passender Größe vorzusehen.
5.1.7 Für die Spieler und Schiedsrichter sind ausreichend saubere Toilettenräume vorzusehen.
Für das Gepäck der Gastmannschaften ist eine sichere Aufbewahrung vorzusehen. Ein
Analyseraum mit mindestens sechs Brettern muss vorhanden sein.
5.1.8 Während der Wettkämpfe dürfen im Spielsaal Wettkämpfe der 2. Bundesligen, der
Oberligen sowie der Landesligen stattfinden, sofern diese zur gleichen Zeit (vgl. 12.3)
beginnen. Für solche Wettkämpfe müssen die in Ziff. 5.1.1 genannten
Spielflächenangaben ebenfalls erfüllt sein.
5.1.9 Der Ausrichter stellt einen abgeschlossenen Bereich zur sicheren Unterbringung
elektronischer Geräte bereit, sofern das Mitbringen solcher Geräte ins Turnierareal nicht
ohnehin im Turnierreglement verboten wird.
5.2
Spielmaterial
5.2.1 Es müssen ausreichendes Spiel- und Schreibmaterial sowie Schachuhren gestellt werden.
5.2.2 Das Spielmaterial muss an allen Brettern gleich sein.
5.2.3 Die Spielbretter müssen aus Holz bestehen. Die Feldgröße soll 58 mm betragen. An den
Außenrändern muss das Brett eine Bezeichnung der Reihen und Linien tragen. Die Farbe
der Felder muss dunkelbraun oder schwarz bzw. beige oder weiß sein.
Beim Einsatz von elektronischen Brettern sind Abweichungen zulässig.
Die Figuren müssen Staunton-Form haben. Die Königshöhe soll 9,5 cm betragen.
5.2.4 Spiele und Figuren müssen eine blendfreie (matte) Oberfläche haben.
5.2.5 Alle Uhren müssen gleich sein. Es dürfen nur Schachuhren verwendet werden, die von
der FIDE zugelassen sind. Beim Einsatz von elektronischen Brettern sind Abweichungen
zulässig. Die Uhren sind vor dem Kampf auf Funktionstüchtigkeit zu prüfen.
5.2.6 Die Partieformulare müssen die Größe des Formates A5 haben. Auf der Vorderseite der
Formulare muss Raum für 40 oder 60 Züge vorhanden sein.
Für diese Züge muss mindestens ein Raum von 14 cm x 13 cm vorgesehen sein. Für die
Partieformulare müssen einheitliche Schreibunterlagen vorhanden sein.
5.2.7 Von allen Arten des Spielmaterials muss ausreichend Ersatz vorhanden sein.
Schwierigkeiten wegen fehlenden bzw. unzureichenden Spielmaterials gehen zulasten des
Ausrichters.
5.3
Organisation, Turnierverlauf
5.3.1 Die Vereine der Schachbundesliga sind verpflichtet, sämtliche Partien der von ihnen
ausgerichteten Wettkämpfe einschließlich evtl. Stichkämpfe live im Internet zu
übertragen. Nähere Einzelheiten (z.B. verzögerte Darstellung der Züge) werden durch
den Vorstand geregelt. Der Ausrichter kontrolliert nach Partieende, ob die schriftlichen
Seite 65
Aufzeichnungen aller Partien mit der elektronischen Aufzeichnung übereinstimmen und
lässt etwaige Fehler korrigieren. Kommt es zu Störungen während der Live-Übertragung,
stellt der Ausrichter sicher, dass die Partien unverzüglich per Hand eingegeben und
veröffentlicht werden.
5.3.2 Der Ausrichter teilt dem Turnierleiter bis zum 1. August des Spieljahres das Spiellokal
für die einzelnen Wettkämpfe verbindlich mit. Eine nachträgliche Änderung ist nur aus
wichtigem Grund zulässig. Sie ist dem Turnierleiter und den jeweils beteiligten
Mannschaften unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen.
5.3.3 Während der Wettkämpfe sind für Spieler und Schiedsrichter kostenlos nichtalkoholische
Getränke und kleine Speisen im Spielsaal oder in einem Vorraum anzubieten. Im
Spielbereich dürfen keine alkoholischen Getränke angeboten oder verzehrt werden.
5.3.4 Der Schiedsrichter ist verpflichtet, den Gebrauch von Computern im Turnierareal zum
Zwecke der Berichterstattung (Live-Übertragung, etc.) zu gestatten. Die Spieler dürfen
während ihrer laufenden Partie keinen Zugriff auf Mobiltelefone, Computer und sonstige
elektronische Geräte ohne Zustimmung des Schiedsrichters haben oder sich diesen
verschaffen; das gleiche gilt für Mannschaftsführer während des Wettkampfs ihrer
Mannschaft. Die Spieler und Mannschaftsführer sind bei Verdacht auf Benutzung von
Geräten gemäß Satz 2 auf Verlangen des Schiedsrichters verpflichtet, diese Geräte
einzuschalten und zur Überprüfung auszuhändigen. Bei Verdacht auf Benutzung von
Geräten gemäß Satz 2 ist der Spieler auf Verlangen des Schiedsrichters verpflichtet, die
Überprüfung des Inhalts seiner Kleidung, Taschen oder Gepäckstücke, ferner die
Überprüfung seiner Person mit Metalldetektoren zuzulassen. Der Schiedsrichter kann
gegen den Spieler und Mannschaftsführer bei Verstoß gegen Pflichten aus den Sätzen 2
bis 4 Ordnungsmaßnahmen nach Ziff. 8.1 verhängen. Darüber hinaus gelten die
Regelungen der Art. 11.3.2 und 11.3.3 der FIDE-Schachregeln.
5.3.5 Die Mannschaftsaufstellungen und die Ergebnisse müssen für Zuschauer und Spieler
deutlich sichtbar dargestellt werden; die Ergebnisse müssen zeitnah eingetragen werden.
5.4
5.5
Partieaufzeichnungen
Nach der Partie haben die Spieler ihre Partieformulare im Original dem Schiedsrichter
auszuhändigen. Er hat diese dem Ausrichter zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.
Kommunikation
Der Ausrichter muss im Spiellokal telefonisch erreichbar sein. Er muss während des
Kampfes E-Mails empfangen und versenden können. Ebenso muss ein Zugriff auf das
Internet (z.B. um Zwischenergebnisse der anderen Kämpfe zu erhalten) möglich sein.
6. Schiedsrichter
6.1
6.2
Die Einzelheiten des Schiedsrichtereinsatzes regelt der Turnierleiter.
Die Kosten der eingesetzten Schiedsrichter werden von den an den Wettkämpfen am
jeweiligen Austragungsort beteiligten Vereinen gleichmäßig getragen und sind an Ort
und Stelle auszuzahlen. Für die Höhe der Kostenerstattung gilt:
Seite 66
6.2.1 Den Schiedsrichtern sind die Kosten für Fahrt, Verpflegung und Übernachtung /
Frühstück zu ersetzen.
6.2.2 Als Fahrtkosten können in der Regel die Tarife für öffentliche Verkehrsmittel (z.B. Bahn
2. Klasse, ggf. plus Zuschläge) geltend gemacht werden. Wenn keine zumutbaren
öffentlichen Verkehrsverbindungen bestehen, kann PKW-Kilometergeld (0,30 € je
gefahrenem Kilometer) abgerechnet werden.
6.3
6.4
6.5
Jeder Schiedsrichter erhält pro Einsatz ein Honorar von 80,00 €.
Die Schiedsrichter sind verpflichtet, Mannschaftsaufstellungen und Ergebnisse nach
Maßgabe der vom Turnierleiter aufgestellten Richtlinien zu melden sowie einen
Spielbericht zu erstellen und unter Beifügung der Partieaufzeichnungen abzusenden.
Ist kein Schiedsrichter anwesend, übernehmen die Mannschaftsführer die
Wettkampfleitung. Die dem Schiedsrichter obliegenden Meldepflichten treffen hierbei
den Mannschaftsführer des Ausrichters.
7. (gestrichen)
8. (gestrichen)
9. (gestrichen)
10. Spielpaarungen
10.1
10.2
10.3
10.4
10.5
Der Vorstand erstellt unter Beachtung der Ziff. 2 den Spielplan. Hierzu können von
Seiten der Vereine mit Fristsetzung durch den Vorstand geeignete Terminvorschläge für
die Ausrichtung unterbreitet werden, an die der Vorstand jedoch nicht abschließend
gebunden ist.
Die Runden werden in sieben Wochenendveranstaltungen ausgetragen, wobei jeweils
zwei Paare, also vier Mannschaften, an einem Ort zusammenkommen und an einem
Wochenende drei und an den anderen zwei Runden spielen.
Die Paare werden vom Turnierleiter nach geographischen Gesichtspunkten gebildet.
Der (Einzel-)Kampf zwischen den Reisepartnern wird spätestens bis zur vierten
Doppelrunde an dem Wochenende angesetzt, an dem die erstgenannte Mannschaft
Ausrichter ist. Dies gilt nicht, wenn eine zentrale Veranstaltung gemäß Ziff. 11.8
stattfindet.
Der in der Spielpaarung zuerst genannte Verein spielt an den Brettern mit ungerader Zahl
mit den schwarzen Steinen.
Jeder Verein ist verpflichtet, bis zu 5 Runden auszurichten, die ihm vom Vorstand nach
Ziff. 11.1 zugewiesen werden.
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11. Spieltermine
11.1
11.2
11.3
11.4
11.5
11.6
11.7
11.8
Die vom Vorstand festgelegten Termine sind verbindlich.
Der Vorstand hat das Recht, bei Terminkollisionen mit offiziellen internationalen
Meisterschaften (Einzelweltmeisterschaft einschließlich der von der FIDE veranstalteten
Ausscheidungswettkämpfe, Einzelmeisterschaft der ECU,
Schach-Olympiade, European Club Cup, European Team Championship)
Terminverlegungen vorzunehmen.
An dem Wochenende mit drei Runden wird die erste Runde am Freitag grundsätzlich um
16.00 Uhr gespielt. Die anderen Runden finden jeweils am Samstag um 14.00 Uhr und
am Sonntag um 10.00 Uhr statt.
Mit Zustimmung des Vorstandes kann eine Vierergruppe (vgl. Ziff. 11.1), die sich
hierüber einig ist, eine Doppelrunde (mit Ausnahme der letzten Doppelrunde) vorziehen.
Den Vereinen wird die Möglichkeit eingeräumt, vor Beginn des Spieljahres die Teilung
einzelner Doppelrunden in zwei echte Heimspiele für die Gastgeber zu vereinbaren.
Diese Einigung setzt das Einverständnis aller vier für einen Spielort vorgesehenen
Vereine voraus.
Umgekehrt ist auch die Zusammenlegung von für zwei Spielorte vorgesehenen
Wettkämpfen an einem Spielort zu einer großen Veranstaltung zulässig, wenn alle acht
beteiligten Vereine zustimmen.
Die Änderungen nach Ziff. 12.4, 12.5 und 12.6 sind dem Turnierleiter möglichst schon
zum Termin der Mannschaftsmeldung, spätestens aber acht Wochen vor dem Spieltermin
mitzuteilen.
Der Vorstand des Schachbundesliga e.V. kann vor Beginn des Spieljahres die
Zusammenfassung aller Wettkämpfe von bis zu drei Runden zu einer zentralen
Veranstaltung beschließen.
12. Mannschaftsmeldung
12.1
12.2
12.3
Die Vereine melden bis zum 1. August des Spieljahres pro Mannschaft acht Stamm- und
bis zu acht Ersatzspieler in festgelegter Rangfolge. Nach diesem Termin kann eine
Mannschaftsmeldung nicht geändert oder ergänzt werden.
Die Kader der Mannschaften können durch zwei Jugendliche (bis einschließlich 20 Jahre
am 1. August) um die Ranglistennummern 17 und 18 erweitert werden, sofern diese am
1. August bereits seit 6 Monaten ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben. Das
Mitglied hat dies auf Verlangen des Turnierleiters unverzüglich nachzuweisen.
Änderungen während des Spieljahres beeinträchtigen die Spielberechtigung nicht.
Es sind nur Spieler spielberechtigt, die
1. für den Verein oder den Mutterverein einer Tochtergesellschaft als aktives Mitglied
spätestens am 30. Juni (Tag vor Beginn des Spieljahres) gegenüber dem jeweiligen
Landesverband angemeldet wurden,
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2. eine von ihnen unterschriebene Vereinbarung gemäß Ziff. 4.2.2 bis spätestens zum
1. September abgegeben haben und
3. nicht (vorläufig) gesperrt sind.
Die Frist gemäß 12.3.1 ist eingehalten, wenn die Anmeldung spätestens am 30. Juni beim
Landesverband eingegangen ist. Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anmeldungen
bei den Landesverbänden gehen nicht zu Lasten des Vereins oder des Muttervereins einer
Tochtergesellschaft. Der Turnierleiter kontrolliert nach Abgabe der
Mannschaftsaufstellungen die Einhaltung der vorgenannten Regeln. Der Einsatz eines
nicht spielberechtigten Spielers hat den Verlust der betreffenden Partie mit Gewinn für
den Gegner zur Folge.
13. Bedenkzeit, Spieldauer
Die Bedenkzeit beträgt 90 Minuten für die ersten 40 Züge. Nach der ersten Zeitkontrolle erhält
jeder Spieler für den Rest der Partie 30 Minuten zu seiner vorhandenen Restbedenkzeit
hinzugefügt. Ab dem ersten Zug erhält jeder Spieler pro ausgeführtem Zug eine Gutschrift von
30 Sekunden.
14. Mannschaftsstärke, Rangfolge
14.1
14.2
14.3
Es müssen mindestens vier Spieler zu einem Mannschaftskampf antreten.
Die Mannschaftsmeldung erfolgt durch den Mannschaftsführer spätestens 3 Stunden vor
Wettkampfbeginn online. Näheres, auch zur Veröffentlichung der Aufstellung, regelt der
Vorstand durch Ausschreibung. Kommt es wegen einer verspäteten Meldung zu einer
Verzögerung des Wettkampfbeginns, führt dies gem. Ziff. 8.1 d) zu einem
entsprechenden Bedenkzeitabzug bei allen Spielern dieser Mannschaft.
Fehlt ein Spieler, so müssen die Ersatzspieler in der gemeldeten Rangfolge unter
Aufrücken der Mannschaft unten angeschlossen werden. Zulässig ist unter
Namensnennung der nicht anwesenden Spieler ein Offenlassen einzelner Bretter.
15. Nichtantreten, Rücktritt vom Turnier
15.1
15.2
15.3
Tritt eine Mannschaft nicht an, verliert sie ihren Kampf mit 0:8.
Die nicht angetretene Mannschaft hat die anteiligen Kosten für die
Schiedsrichtergestellung nach Ziff. 6.3 zu tragen.
Eine Mannschaft, die zu zwei Mannschaftskämpfen nicht angetreten ist, gilt als
Letztplatzierte und steigt in die 2. Schach-Bundesliga ab. Die erzielten Ergebnisse
werden annulliert.
Zurückgezogene Mannschaften gelten als Letztplatzierte. Scheidet eine Mannschaft nach
der Auslosung (1. Juni), jedoch vor der 1. Runde aus, bleibt ihr Platz unbesetzt; am Ende
der Spielzeit vermindert sich die Zahl der Absteiger entsprechend. Dies gilt auch, wenn
ein Verein seine Spielberechtigung verliert.
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16. Punktwertung
16.1
16.2
Eine gewonnene Partie wird mit einem (1) Punkt für den Gewinner und null (0) Punkten
für den Verlierer gewertet. Für ein Unentschieden erhält jeder Spieler einen halben (½)
Punkt.
Über den Gewinn eines Mannschaftskampfes entscheiden die Summen der von den
Spielern jeder Mannschaft errungenen Punkte. Dabei erhält die Mannschaft, die
mindestens 4½ Brettpunkte erzielt hat, 2 Mannschaftspunkte, die Mannschaft, die genau
4 Brettpunkte erzielt hat, 1 Mannschaftspunkt und die Mannschaft, die weniger als 4
Brettpunkte erzielt hat, 0 Mannschaftspunkte.
17. Entscheidung bei Punktgleichheit
17.1
17.2
17.3
Über die Platzierungen entscheidet die Mannschaftspunktwertung. Bei Gleichstand
entscheidet die Brettpunktwertung. Ergibt auch diese Gleichheit, werden die Plätze
geteilt.
Ergibt sich nach Abschluss einer Spielzeit auf dem ersten Platz der 1. Schach-Bundesliga
oder auf Platzierungen, die für den Abstieg ausschlaggebend sind, Gleichstand nach
Mannschafts- und Brettpunkten, entscheidet abweichend von Ziff. 18.1 Satz 2 der direkte
Vergleich der beteiligten Mannschaften untereinander in der Reihenfolge
1. Mannschaftspunktwertung 2. Brettpunktwertung über die Platzierung.
Ergibt sich auch dann ein Gleichstand, wird ein Stichkampf mit der in Ziff. 14
festgelegten Bedenkzeit durchgeführt. Über die Modalitäten entscheidet der Vorstand
nach Anhörung der Vereine. Werden die Schlussrunden zentral ausgetragen oder trafen
die Vereine am letzten Wochenende des Spieljahres aufeinander, so wird der Wettkampf
am Tag der letzten Runde als doppelrundiger Blitzwettkampf an acht Brettern mit
wechselnden Farben bei einer Bedenkzeit von 3 Minuten plus 2 Sekunden Zeitzuschlag
ab dem 1. Zug pro Partie und Spieler ausgeführt. Über die Platzierungen entscheidet die
Mannschaftspunktwertung. Bei Gleichstand entscheidet die Brettpunktwertung. Ergibt
sich ein Gleichstand, wird der Stichkampf einrundig (ggf. mehrmals) wiederholt.
18. Verspätetes Erscheinen zu Partiebeginn, Remisverbot
18.1
18.2
Jeder Spieler, der später als 30 Minuten nach Spielbeginn (Ziff. 12.3) im Spielsaal
erscheint, verliert seine Partie. Der Schiedsrichter kann in Fällen höherer Gewalt eine
abweichende Regelung treffen.
Es ist den Spielern verboten, vor Vollendung des 20. Zuges ohne Zustimmung des
Schiedsrichters Remis zu vereinbaren. Im Fall des Verstoßes kann der Schiedsrichter
anordnen, dass die Partie fortzusetzen ist. Weitergehende Sanktionen sind
ausgeschlossen.
19. Spielkleidung
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Während eines Mannschaftskampfes müssen die daran teilnehmenden Spieler/innen einer
Mannschaft in (auch farblich) einheitlicher Oberbekleidung (kurz- oder langärmeliges Hemd,
Polohemd, Shirt, Trikot, Trainingsjacke, Pullover oder Vergleichbares) gekleidet sein. Die
Entscheidung über die Zulässigkeit der Spielkleidung trifft der Schiedsrichter. Ein Verstoß führt
zu einer Strafe für die Mannschaft des/der betreffenden Spielers/in in Höhe von 25,00 € je nicht
entsprechend den Kleidungsvorgaben gekleidetem/r Spieler/in.
20. Schlussbestimmung, Zuständigkeit des Turnierleiters
Diese Turnierordnung tritt am 1. April 2008 in Kraft. Soweit nichts anderes geregelt ist, ist der
Turnierleiter des Schachbundesliga e.V. für die Durchführung der Turnierordnung und des
Spielbetriebs der 1. Schach-Bundesliga zuständig.
Seite 71
Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 26.01.2008 beschlossen.
Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 14.06.2008 im Titel sowie in 1.1 Satz 1,
2., 4.3 Satz 1, 4.4 Satz 1, 4.4 Satz 2 und 3, 4.5, 5.1.5 Satz 2, 5.2.3 letzter Satz, 5.4.2 Satz 2, 7.3 Satz 3,8.1,
8.2, 8.3 und 8.4 (beide entfallen), 12.1, 13.1 Satz 1, 15.2 Satz 1 und 2 sowie 16.2 Satz 1 geändert.
Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 11.01.2009 in 5.3.5, 14 und 19 (neu
eingefügt; die bisherige Ziff. 19 wurde zur Ziff. 20) geändert.
Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 09.01.2010 in 6.1 (Satz 1 geändert, Satz 2
neu, bisheriger Satz 2 wird Satz 3), in 6.3.3. und in 19.2 (zwei Sätze angefügt) geändert.
Die Turnierordnung wurde auf der Generalversammlung am 20.06.2010 in 4.2 (ein Satz eingefügt,
bisheriger Satz 2 wird Satz 3), 12.8, 15.2 Satz 1, 15.4, 15.5 (entfällt), 18.6 (entfällt) geändert.
Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 08.01.2011 in 5.3.1 (zwei Sätze angefügt),
5.3.4, 5.3.5 (gestrichen), 5.4, 7.1 (ein Satz angefügt), 20 (neu eingefügt; die bisherige Ziff. 20 wurde zur
Ziff. 21) geändert.
Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 18.06.2011 in 5.3.5 (neu angefügt) und in
7.1 (Satz 4 gestrichen) geändert.
Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 14.01.2012 in 5.3.4 (letzter Halbsatz
gestrichen; vier neue Sätze angefügt), in 4.3.2 (Halbsatz eingefügt) und in 18 (18.1 bis 4 neu gefasst, 18.6
neu eingefügt) geändert.
Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 16.06.2012 in 13.2 (Satz 1 ergänzt; Satz 2
gestrichen; zwei neue Sätze angefügt) und in 20 (ergänzt) geändert.
Die Turnierordnung wurde auf der Generalversammlung am 15.06.2013 in 2., 3. (unter Streichung des
bisherigen Textes vollständig neu gefasst), 4.2 (4.2.2. geändert sowie am Ende ein neuer Satz angefügt),
5.2.4 (Satz 2 entfällt), 5.3.1., 5.3.4, 5.6 (entfällt), 6.2, 8., 9. (gestrichen), 10. (gestrichen), 11.3 (neuer Satz
angefügt), 13.3, 21 (neuer Satz angefügt) geändert. Zudem wurden für mehrere Ziffern redaktionelle
Änderungen beschlossen ohne den Inhalt zu verändern.
Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 11.01.2014 in 12.5, 12.8 und 13.2 (jeweils
redaktionelle Änderungen) sowie 14 (Satz 2 geändert, Satz 3 gestrichen) geändert.
Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 10.01.2015 in 5.3.2 (unter Streichung des
bisherigen Textes vollständig neu gefasst) sowie 13.3 (am Ende ein neuer Satz angefügt) geändert.
Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 13.06.2015 in 5.1.8 (unter Streichung des
bisherigen Textes vollständig neu gefasst) geändert.
Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 16.01.2016 in 5.3.4 (letzter Satz
angefügt), 11.1 (Sätze 1 und 2 neu angefügt), 11.5 (neu eingefügt) sowie 18.5 (Sätze 2 und 3 neu gefasst)
geändert.
Die Turnierordnung wurde auf der Generalversammlung am 18.06.2016 in 4.2 (Satz 2 neu gefasst) und
4.3 (Satz 2 geändert) geändert.
Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 21.01.2017 in 15.2 (Satz 1 geändert, Satz
2 neu) und 20 (Satz 1 geändert, Satz 2 neu) geändert.
Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 23.06.2018 in 6.4 (Höhe des Honorars)
geändert.
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Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 02.03.2019 in 18 (vollständig neu gefasst)
geändert.
Die Turnierordnung wurde auf der Generalversammlung am 29.06.2019 in 20 (vollständig neu gefasst)
geändert.
Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 11.01.2020 in 3.2 (gestrichen), 4.2 (Wort
eingefügt), 4.3 (Satz 2 gestrichen), 4.5 (gestrichen), 8 (gestrichen), 13.2 (Satz 1 geändert), 13.3 (neu
gefasst), 16.2 (neu gefasst), 16.3 (Satz 2 neu gefasst) geändert.
Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 16.01.2021 in 5.1.9 (neu eingefügt) sowie
5.3.4 (Änderungen in Sätzen 3, 4 und 6) geändert.
Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 11.12.2021 in 4.1 (ergänzt), 4.2.2 und
4.2.3 (redaktionell geändert), 4.2.4 (neu eingefügt) und 8 (neu eingefügt) geändert.
Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 23.06.2022 in 8.1 (Wort ergänzt), 8.3
(Wort ausgetauscht) und 8.6 (Wort ausgetauscht) geändert.
Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 23.01.2023 in 1.2 (2 Worte geändert),
5.1.6 (Sätze 1-3 geändert), 6.1 (Satz 1und 2 gestrichen, Satz 3 geändert), 6.2 (gestrichen), 6.4 (Höhe des
Honorars), 10.1 (Satz 2 geändert) und 14.4 (gestrichen) geändert.
Das Schiedsgericht hat mit Schiedsspruch vom 05.07.2023 die Änderungen der Turnierordnung durch die
Mitgliederversammlung vom 11.12.2021 für nichtig erklärt.
Die Turnierordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 24.02.2024 in 4.4 (Satz 2 geändert), 7
(gestrichen), 12.3 (Nummer 2 geändert), 13 (Satz 1 geändert) und 15.1 (Sätze 2 und 3 gestrichen, Satz 4
geändert) geändert.
Seite 73
Anhang:
Auszug aus der Satzung des Schachbundesliga e.V.
§ 25 Übernahme von Spielsperren gegen Spieler, Entzug der Spielberechtigung, Strafen,
Rechtsmittel
1. Spieler, denen von der FIDE verboten wurde, an internationalen Turnieren teilzunehmen, oder
von der ECU verboten wurde, an europäischen Turnieren teilzunehmen oder vom DSB verboten
wurde, an nationalen Turnieren teilzunehmen, sind in der 1. Schach-Bundesliga für die Dauer
der jeweiligen Sperre nicht spielberechtigt.
2. Der Vorstand ist in den Fällen a) - c) verpflichtet sowie im Fall d) berechtigt, gegenüber den
Mitgliedern folgende Strafen für jeden Verstoß festzulegen:
a) Für den Fall des Nichtantritts zu einem Wettkampf:
Geldstrafe von 1.000,00 € bis 1.500,00 €
b) Für den Fall, dass ein Mitglied in einem Spieljahr zu einem zweiten Wettkampf nicht antritt
oder nach dem Meldeschluss seine Meldung zurückzieht: - Verfall der Kaution zuzüglich eines Betrages bis zu 15.000,00 €als Geldstrafe und Ausschluss
aus dem Verein mit sofortiger Wirkung. - Wurde der freiwerdende Platz durch ein neues Mitglied besetzt: Verfall der Kaution zuzüglich
eines Betrages von bis zu 1.000,00 € als Geldstrafe und Ausschluss aus dem Verein mit
sofortiger Wirkung.
c) Für das Freilassen eines Brettes in einem Wettkampf oder den Einsatz eines nicht
spielberechtigten Spielers:
Geldstrafe von 100,00 € bis 500,00 €
d) Sonstige Verstöße gegen Pflichten aus der Turnierordnung:
Geldstrafe bis 500,00 €
3. Der Vorstand ist verpflichtet, einem Mitglied, das für das laufende Spieljahr ausgeschlossen
wurde oder das nach dem Meldeschluss zurückgezogen hat, eine Spielsperre für die 1. Schach
Bundesliga von mindestens einem und maximal drei Spieljahren zu erteilen, beginnend mit der
nachfolgenden Saison.
4. Einem Mitglied, das mit der Zahlung von Beitrag, Fahrtkostenausgleich oder Geldstrafen in
Verzug ist, kann die Spielberechtigung durch den Vorstand entzogen werden.
5. Die Turnierleiter und Schiedsrichter dürfen gegenüber den Mitgliedern, Spielern,
Mannschaftsführern und Zuschauern während der Wettkämpfe bei Verstößen gegen die „FIDE
Laws of Chess“ oder die Turnierordnung Strafen (Ermahnung, Verwarnung, Verweis,
Zeitstrafen, Annullierung von Spielergebnissen und Anordnungen von Wiederholungsspielen,
Erkennung auf Verlust von Partien, Ausschluss von der laufenden Runde, Anordnung, den
Spielbereich oder das Turnierareal zu verlassen) verhängen.
Seite 74
6. Ist der Verstoß eines Spielers gegen die Schachregeln oder die Turnierordnung so
schwerwiegend, dass Sanktionen gem. § 25 Ziff. 5 als nicht ausreichend erscheinen, kann der
Vorstand den Spieler für bis zu fünf Jahre oder lebenslang von der Teilnahme an den vom
Schachbundesliga e.V. durchgeführten Turnieren ausschließen. Als schwerwiegend ist ein
Verstoß in der Regel anzusehen, wenn sich ein Spieler während einer Schachpartie in einer
Veranstaltung des Schachbundesliga e.V. unzulässiger Hilfsmittel bedient oder in sonstiger
Weise unzulässig Einfluss auf Verlauf oder Ergebnis einer Schachpartie in einer Veranstaltung
des Schachbundesliga e.V. zu nehmen versucht hat oder hieran mitgewirkt hat. Die Sperren
können neben den Strafen nach Ziff. 5 verhängt werden. Der Vorstand kann vorläufig Spieler
vom Spielbetrieb ausschließen. Zur Feststellung von Verstößen kann die Turnierordnung den
Spielern Pflichten zur Mitwirkung an der Aufklärung auferlegen. Die Verletzung dieser Pflichten
steht der positiven Feststellung eines Verstoßes gleich.
7. Vor einer Entscheidung ist dem Betroffenen rechtliches Gehör zu gewähren. Es ist der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Bei der Festlegung der Höhe sind insbesondere
die Schwere des Verstoßes und die Schuldform (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Fahrlässigkeit) zu
berücksichtigen. Bei der Festlegung der Höhe der Strafe nach Ziff. 2 c) sind die Gründe zu
berücksichtigen, wieso der Spieler nicht angetreten ist.
8. a) Gegen Entscheidungen gem. Ziff. 2, 5 und 6 ist der Protest zum Turniergericht zulässig.
b) Der Protest ist innerhalb von sieben Tagen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail beim
Vorsitzenden des Turniergerichts einzureichen. Bei Entscheidungen, die auf die Tabelle Einfluss
haben, verkürzt sich die Protestfrist auf drei Tage, bei Entscheidungen nach Ziff. 6 verlängert sie
sich auf 14 Tage. Innerhalb der Protestfrist ist eine Protestgebühr von 400,00 € abzusenden und
die Absendung nachzuweisen. Der Protest soll innerhalb dieser Fristen begründet werden. Ist
innerhalb der Protestfrist der Protest nicht eingelegt oder die Gebühr nicht abgesandt oder die
Zahlung nicht nachgewiesen, ist der Protest unzulässig.
c) Wird ein Protest verworfen, so verfällt die Gebühr. Wird einem Protest entsprochen, werden
die Gebühren zurückgezahlt.
d) Die Protestgebühr wird ganz oder teilweise zurückerstattet, wenn der Protest vor einer
mündlichen Verhandlung oder, wenn eine solche nicht angeordnet worden ist, vor Erlass der
Entscheidung vom Protestführer zurückgenommen wird.
e) Gegen Entscheidungen gem. Ziff. 3 und 4 ist der Rechtsweg zum Schiedsgericht eröffnet.
9. Spieler können wegen Verstoßes gegen den Nationalen Anti-Doping Code anlässlich von
Veranstaltungen des Schachbundesliga e.V. durch den DSB gesperrt werden.
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Schach Niggemann
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