Turnierordnung der OBERLIGA OST, Spielsaison 2024/2025 (Stand 30.06.2024)
Für die Mannschaftsturniere der Oberliga Ost gilt folgende Turnierordnung:
1. Turnierausschreibung
In der Turnierausschreibung werden die Einzelheiten der Turnierdurchführung festgelegt, soweit die Tur
nierordnung dazu keine abweichenden Regelungen enthält. Insbesondere sind dies:
• Meldetermin
• Startgeld
• Schiedsrichterhonorar
• Erstellung Turnierbulletin und Aufwandsentschädigung
• Verrechnungssatz Reisekosten
• Verrechnungssatz Fahrtkostenausgleich
• Bedenkzeit
• Wartezeit
• Veröffentlichung der Ergebnisse und Entscheidungen
• Zugelassene Schachuhren
2. Spielbetrieb
Der Spielbetrieb gliedert sich in die Oberliga-Ost mit einer Staffel sowie die 2. Oberliga-Ost mit zwei Staf
feln. In jeder Staffel spielen zehn Mannschaften (siehe auch GbR-Vertrag, Ziffer A.2).
3. Startgeld
Zur Deckung der Kosten wird von den Vereinen für ihre an der Oberliga Ost bzw. 2. Oberliga Ost teilneh
menden Mannschaften ein Startgeld in Höhe von bis zu 100 EUR erhoben, das nach Rechnungsstellung zu
entrichten ist.
4. Reisekosten
1. Die Fahrtkosten der Mannschaften zu den Wettkämpfen werden von den Vereinen zu gleichen Teilen
getragen. Der Turnierleiter führt je Mannschaftswettbewerb einen Fahrtkostenausgleich vor dem ers
ten Spieltag durch.
2. Je Kilometer einfache Entfernung zwischen Ortsmitte des Heimatortes und Ortsmitte des Gastortes
wird ein Betrag verrechnet, der jeweils für Einzel- und Doppelrunden durch den Spielausschuss festge
legt wird. Die Einzahlungen durch die Vereine sind fristgerecht zu tätigen.
3. Der Turnierleiter veranlasst nach Eingang sämtlicher Beträge die Erstattung an die übrigen Vereine.
Kommen Vereine ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nach, gilt dies als Rückzug vom Wettbewerb mit den
Folgen gemäß Punkt 16.
4. Anfallende Übernachtungskosten werden nicht erstattet.
5. Spielpläne
Turnierordnung der Oberliga Ost, Spielsaison 2024/2025 (Stand: 30.06.2024)
1. Das Spieljahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des darauffolgenden Jahres.
2. Der Spielausschuss legt unmittelbar nach Veröffentlichung der Spieltermine der 2. Bundesliga die Wo
chenenden fest, an denen die Wettkämpfe der Oberliga-Ost und 2. Oberliga Ost in der kommenden
Spielsaison stattfinden. Es wird angestrebt, dass an den gleichen Wochenenden, an denen die Wett
kämpfe der 2. Schachbundesliga stattfinden, gespielt wird.
3. Vor Beginn der neuen Spielsaison legt der Turnierleiter folgende Termine fest:
a. Termin der verbindlichen Mitteilung der Vereine an den Turnierleiter, dass der Startplatz wahrge
nommen wird.
b. Spätester Termin der Wechselfrist, d. h. Spielerinnen und Spieler müssen zu diesem Stichtag für
den neuen Verein aktiv gemeldet sein, damit sie in der künftigen Spielsaison für den Verein spielbe
rechtigt sind.
c. Termin der Abgabe der Mannschaftsmeldungen
4. Der Spielausschuss bestimmt unverzüglich nach Zulassung der Mannschaften die Zusammensetzung
der Oberliga Ost bzw. beider Staffeln der 2. Oberliga Ost.
5. Der Spielausschuss bestimmt die Reisepartnerpaare für die Oberliga Ost und für beide Staffeln der
2. Oberliga Ost unter Beachtung geografischer Gesichtspunkte.
6. Die Wettkämpfe werden in Form von Einzelrunden und Doppelrunden ausgetragen. Die Doppelrunden
tragen 2 Reisepartnerpaare gemeinsam und gleichzeitig an einem Austragungsort aus. Zwei Einzelrun
den können zusammengefasst an einem Wochenende (Samstag/Sonntag) stattfinden.
7. Die beteiligten Mannschaften haben das Recht, Terminwünsche zur Berücksichtigung im künftigen
Spielplan dem Turnierleiter mitzuteilen.
6. Spieltermine
1. Einzelrunden werden sonntags ausgetragen. Die Wettkämpfe beginnen 10:00 Uhr. Die beteiligten
Mannschaften können sich auf einen um eine Stunde abweichenden Spielbeginn einigen.
2. Doppelrunden bzw. zusammengefasste Einzelrunden (TO-OLO, Ziffer 5.5) werden samstags 14:00 Uhr
und sonntags 10:00 Uhr ausgetragen. Die beteiligten Mannschaften können sich auf einen um eine
Stunde abweichenden Spielbeginn einigen.
3. Die Verlegung einer Einzelrunde auf Samstag des Wettkampfwochenendes ist in Übereinstimmung bei
der Wettkampfparteien möglich. Der Antrag ist spätestens 4 Wochen nach Veröffentlichung der Spiel
termine beim Turnierleiter zu stellen. In dem Fall beginnt der Wettkampf 14:00 Uhr.
4. Die Wettkämpfe der letzten Runde werden einheitlich sonntags 10:00 Uhr ausgetragen. Eine Verlegung
ist nicht möglich
5. Nach Saisonbeginn kann ein Wettkampf nur verlegt werden, wenn
a. der neue Termin vor dem ursprünglich angesetzten Termin liegt und
b. der Gegner mit der Verlegung einverstanden ist.
Alle Terminverlegungen müssen spätestens vier Wochen vor dem neu vereinbarten Termin beim Tur
nierleiter zur Genehmigung beantragt werden.
Das Vor- und Nachspielen von Einzelpartien ist nicht gestattet.
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7. Organisation
Turnierordnung der Oberliga Ost, Spielsaison 2024/2025 (Stand: 30.06.2024)
1. In der Oberliga Ost darf ein Verein mit nur einer Mannschaft vertreten sein.
2. In der 2. Oberliga Ost darf ein Verein mit zwei Mannschaften vertreten sein. Sollte es die geografische
Situation zulassen, werden diese Mannschaften verschiedenen Staffeln zugeordnet.
3. Die in der Spielpaarung zuerst genannte Mannschaft führt an den Brettern mit ungerader Zahl die
schwarzen Figuren.
8. Mannschaftsmeldung
1. Die Vereine melden zum festgelegten Termin pro Mannschaft acht Stammspieler und bis zu 12 Er
satzspieler in festgelegter Rangfolge. Die Kader der Mannschaften können durch zwei Jugendliche
(bis einschließlich 20 Jahre bei Meldeschluss) um die Ranglistenplätze 21 und 22 erweitert werden.
Die Jugendlichen müssen die Bestimmungen für die Kaderzugehörigkeit des DSB erfüllen.
2. Jeder nominierte Spieler muss eine FIDE-ID besitzen.
3. Im laufenden Spieljahr kann eine Rangfolge nicht verändert werden. Es kann kein Spieler nachge
meldet werden. Die gemeldete Rangfolge gilt auch für alle Stich- bzw. Aufstiegs- und Abstiegs
kämpfe
4. Mit der Meldung benennen die Mannschaften den Vereinsvorsitzenden und den Mannschaftsführer.
Deren Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sind vollständig anzugeben.
5. Von Mannschaften, bei denen für den Mannschaftsführer keine E-Mail-Kontaktadresse angegeben ist,
wird pauschal zu Beginn der Saison ein Mehraufwand in Höhe von 20 EUR in Rechnung gestellt.
6. Ist ein Verein in der Bundesliga bzw. 2. Bundesliga vertreten, so dürfen die Stammspieler dieser Mann
schaft(en) nicht in der Oberliga Ost oder 2. Oberliga Ost gemeldet werden.
7. Ist ein Verein in der Oberliga Ost vertreten, so dürfen die Stammspieler dieser Mannschaft nicht in der
2. Oberliga Ost gemeldet werden.
9. Spielberechtigung
1. Wird ein in der Oberliga Ost oder 2. Oberliga Ost gemeldeter Spieler in der Bundesliga bzw. 2. Bundes
liga als Ersatzspieler eingesetzt, so ist er am gleichen Wettkampftag nicht in der Oberliga Ost oder 2.
Oberliga Ost spielberechtigt.
2. Wird ein Kampf der Oberliga Ost vorverlegt, so sind dort eingesetzte Ersatzspieler nicht am entspre
chenden Spieltermin der 2. Oberliga Ost spielberechtigt.
3. Wird ein Kampf der 2. Oberliga Ost vorverlegt, so sind dort eingesetzte Ersatzspieler nicht am entspre
chenden Spieltermin der Oberliga Ost spielberechtigt.
4. Scheidet ein Spieler innerhalb der Spielsaison als spielaktives Mitglied aus einem Verein aus, erlischt
seine Spielberechtigung.
5. Werden einzelne Wettkämpfe der Bundesliga oder 2. Bundesliga vorverlegt, so sind dort eingesetzte
Ersatzspieler ebenfalls nicht am entsprechenden Spieltermin in der Oberliga Ost oder 2. Oberliga Ost
spielberechtigt (es gilt also in diesem Sinne der ursprünglich angesetzte Termin Bundesliga oder 2. Bun
desliga). Der umgekehrte Fall (Oberliga vor Bundesliga) bleibt für den entsprechenden Spieltermin ohne
Folgen.
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Turnierordnung der Oberliga Ost, Spielsaison 2024/2025 (Stand: 30.06.2024)
6. Spielen zwei Mannschaften eines Vereins in der 2. Oberliga Ost, so dürfen die Stammspieler der einen
Mannschaft nicht in der anderen Mannschaft, auch nicht als Ersatzspieler gemeldet werden. Ist ein
Spieler in beiden Mannschaften als Ersatzspieler gemeldet, so ist er, sobald er in einer der beiden
Mannschaften eingesetzt wurde, nicht mehr für die andere Mannschaft spielberechtigt. Als Einsatz gilt
auch die reine Namensnennung eines Spielers.
7. Nach seiner dritten Nominierung in der 1. oder 2. Bundesliga ist ein Spieler für die Oberliga Ost oder 2.
Oberliga Ost nicht mehr spielberechtigt.
8. Nach seiner dritten Nominierung in der Oberliga Ost ist ein Spieler für die 2. Oberliga nicht mehr spiel
berechtigt.
9. Wird ein nicht spielberechtigter Spieler eingesetzt, wird der Wettkampf als 0:8 verloren gewertet.
10. Mannschaftsstärke, Rangfolge
1. Jede Mannschaft besteht aus 8 Spielern. Es müssen mindestens vier Spieler zu einem Mannschafts
kampf antreten.
2. Die Mannschaftsmeldung erfolgt durch den Mannschaftsführer spätestens 15 Minuten vor dem festge
setzten Kampfbeginn. Eine spätere Meldung führt zu einem entsprechenden Abzug an Bedenkzeit bei
allen Spielern dieser Mannschaft.
3. Eine abgegebene Meldung kann nicht mehr geändert werden.
4. Fehlt ein Spieler, so müssen die Ersatzspieler in der gemeldeten Rangfolge unter Aufrücken der Mann
schaft unten angeschlossen werden. Zulässig ist unter Namensnennung der nicht anwesenden Spieler
ein Offenlassen einzelner Bretter.
5. Bei fehlerhafter Rangfolge haben alle zu tief eingesetzten Spieler ihre Partien im Sinne der Mann
schaftswertung verloren. Ein Spieler gilt dann als zu tief eingesetzt, wenn er vor einem Spieler mit einer
höheren Ranglistennummer eingesetzt worden ist. Entsprechendes gilt, wenn Spieler an falschen Bret
tern sitzen.
11. Bedenkzeit
Die Bedenkzeit wird vom Spielausschuss in Anlehnung an die von der FIDE für den Erwerb von Titelnormen
empfohlene festgelegt. Sie ist in der Turnierausschreibung bekanntzumachen.
12. Wartezeit
Die Wartezeit gemäß FIDE-Regel Ziffer 6.7 wird vom Spielausschuss festgelegt und ist in der Turnieraus
schreibung bekanntzugeben.
13. Punktwertung
1. Über den Gewinn eines Mannschaftskampfes entscheiden die Summen der von den Spielern jeder
Mannschaft errungenen Punkte gemäß FIDE-Regel Art. 10.
2. Die Mannschaften spielen an acht Brettern eine einfache Spielrunde. Der Mannschaftskampf wird wie
folgt gewertet:
• Die Mannschaft, die mindestens 4,5 Punkte erzielt hat, erhält 2 Mannschaftspunkte.
• Die Mannschaft, die genau 4 Brettpunkte erzielt hat, erhält 1 Mannschaftspunkt.
• Die Mannschaft, die weniger als 4 Punkte erzielt hat, erhält keine Mannschaftspunkte.
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Turnierordnung der Oberliga Ost, Spielsaison 2024/2025 (Stand: 30.06.2024)
14. Entscheidung bei Punktgleichheit
1. Bei Punktgleichstand entscheidet die Brettpunktwertung.
2. Wenn bei Gleichstand der Mannschaftspunkte in der Brettpunktwertung einer der betroffenen Mann
schaften Punkte aus einem kampflosen 8:0-Gewinn enthalten sind, werden in der Tabelle zugunsten
der Mannschaft, die den Wettkampf gewonnen hat, nur die erspielten Brettpunkte eingesetzt, mindes
tens jedoch 4,5 Brettpunkte. Bei einem kampflosen Ergebnis verbleiben der begünstigten Mannschaft
auch die Siegpunkte für das Brett, an dem der nicht spielberechtigte Spieler eingesetzt wurde.
3. Ergibt sich danach Wertungsgleichheit, entscheiden der Reihe nach:
• die Berliner Wertung an allen Brettern
• das Los.
15. Auf- und Abstieg
1. Der Sieger der Oberliga Ost erwirbt das Recht zum Aufstieg in die 2. Bundesliga. Ist ein Verein in der
jeweils folgenden Saison bereits in der 2. Bundesliga vertreten, so geht das Aufstiegsrecht an den
Nächstplatzierten über (usw.).
2. Die beiden Sieger der Staffeln A und B in der 2. Oberliga Ost und ein Verein aus der Landesliga Berlin
steigen in die Oberliga Ost auf. Ist ein Verein in der jeweils folgenden Saison bereits mit einer Mann
schaft in der Oberliga Ost vertreten, so geht das Aufstiegsrecht an den Nächstplatzierten über (usw.).
3. Verzichten in einer Staffel der 2. Oberliga danach sowohl der Zweit- wie auch der Drittplatzierte auf ihr
Aufstiegsrecht oder darf eine Mannschaft nicht aufsteigen, verringert sich die Anzahl der Absteiger aus
der Oberliga Ost.
4. Aus der Oberliga Ost steigen mindestens zwei Mannschaften ab. Weitere Absteiger kommen hinzu, da
mit unter Berücksichtigung von Absteigern aus der 2. Bundesliga die festgelegte Anzahl von Mannschaf
ten (TO-OLO, Ziffer 2) erhalten bleibt.
5. Kommen ein oder mehrere Absteiger aus der 2. Bundesliga als zweite Mannschaft eines Vereines hinzu,
so ersetzen diese die Mannschaft mit der höheren Ordnungsnummer. Letztere steigen in die 2. Ober
liga Ost ab. An Stelle dessen reduziert sich die Zahl der Absteiger gemäß Ziffer 4.
6. Zurückgezogene Mannschaften gelten als erster Absteiger aus ihrer Gruppe.
7. Absteiger der Oberliga Ost aus den Landesverbänden Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thü
ringen rücken in die 2. Oberliga Ost. Absteiger der Oberliga Ost des Berliner Schachverbandes rücken in
die Landesliga Berlin.
8. Aus jeder Staffel der 2. Oberliga Ost steigen die zwei letztplatzierten Mannschaften in ihre jeweilige
Liga der Landesverbände ab. Weitere Absteiger kommen hinzu, wenn unter Berücksichtigung von Ab
steigern aus der Oberliga Ost die festgelegte Anzahl von Mannschaften (TO-OLO, Ziffer 2) erhalten blei
ben muss.
9. Kommt ein Absteiger aus der Oberliga Ost als dritte Mannschaft eines Vereines in die 2. Oberliga Ost,
so ersetzt dieser seine Mannschaft mit der höheren Ordnungsnummer. Letztere steigt ab und an Stelle
dessen reduziert sich die Anzahl der Absteiger gemäß Ziffer 7.
10. Die Landesverbände Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen benennen am Ende einer
Spielsaison jeweils einen Aufsteiger in die 2. Oberliga Ost.
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Turnierordnung der Oberliga Ost, Spielsaison 2024/2025 (Stand: 30.06.2024)
11. Bei einer ungeraden Anzahl von Absteigern aus der Oberliga Ost ermittelt sich ein weiterer Absteiger
aus der 2. Oberliga Ost wie folgt:
Die Ranglisten der Staffel A und B werden in eine gemeinsame Rangliste unter Beachtung der Erst-,
Zweit- und Drittwertung zusammengeführt. Jede Mannschaft erhält in dieser Rangliste eine Ranglisten
nummer beginnend mit der Zahl Eins. Die Aufsteiger und die bereits feststehenden Absteiger werden
aus der Rangliste entfernt. Danach ist der Verein mit der höchsten Ranglistennummer als Absteiger er
mittelt. Falls dies wegen Gleichheit in allen 3 Wertungen nicht möglich ist, wird ein Stichkampf nach
DSB-TO H2.6 ausgetragen. Die dort getroffenen Festlegungen über die Wertung von kampflosen 8:0
Siegen gelten in vollem Umfang.
12. Sollten sich die betreffenden Mannschaften bis zwei Wochen nach Ende des letzten Spieltages für ein
Losverfahren entscheiden, so erfolgen keine Stichkämpfe. Bei Brett- und Mannschaftspunktgleichheit
auf den Plätzen, die für den Auf- oder Abstieg innerhalb einer Staffel von Bedeutung sind, wird ein
Stichkampf nach DSB-TO H2.6 ausgetragen. Die dort getroffenen Festlegungen über die Wertung von
kampflosen 8:0 Siegen gelten in vollem Umfang. In die 2. Oberliga Ost steigt aus jedem Verband je eine
Mannschaft auf. Die Ermittlung dieser Mannschaften erfolgt nach den Regelungen, die die jeweiligen
Landesverbände selbst festlegen.
16. Nichtantreten und Rücktritt vom Turnier
1. Tritt eine Mannschaft nicht an, verliert sie ihren Wettkampf mit 0:8 Punkten.
2. Bei schuldhaftem Nichtantreten hat der Verein eine Geldbuße von 400 EUR zu zahlen. Zudem werden
ihm zwei weitere Mannschaftspunkte in der Tabelle abgezogen. Bei Nichtantritt in der letzten Runde
erhöht sich die Geldbuße auf 800 EUR.
3. Der im Fahrtkostenausgleich für den ausgefallenen Wettkampf errechnete Betrag ist zurückzuzahlen.
Eine Neuberechnung des Fahrtkostenausgleichs erfolgt nicht. Darüber hinaus hat der Verein der nicht
angetretenen Mannschaft die Schiedsrichterkosten nach Punkt 2 Ziffer 7 vollständig zu tragen.
4. Tritt ein Spieler in der Oberliga Ost nicht an, hat sein Verein eine Geldbuße von 100 EUR zu zahlen.
5. Tritt ein Spieler in der 2. Oberliga Ost nicht an, hat sein Verein eine Geldbuße von 50 EUR zu zahlen.
6. Tritt eine Mannschaft zum zweiten Mal nicht an, wird sie neben den Folgen nach den Ziffern 1 bis 5 un
ter Streichung sämtlicher Ergebnisse aus der Oberliga Ost bzw. 2. Oberliga Ost genommen.
7. Scheidet eine Mannschaft nach verbindlicher Mitteilung der Teilnahme an den Mannschaftskämpfen
(siehe Punkt 10 Ziffer 1) aus, bleibt ihr Platz unbesetzt.
8. Das Zurückziehen einer Mannschaft nach dem Termin der verbindlichen Teilnahmemeldung wird mit
einer Geldbuße von 400 EUR belegt. Das Zurückziehen einer Mannschaft unmittelbar vor der letzten
Runde wird mit einer Geldbuße von 800 EUR bestraft.
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Turnierordnung der Oberliga Ost, Spielsaison 2024/2025 (Stand: 30.06.2024)
17. Ausrichtung, Durchführung
Jeder Gastgeberverein ist verpflichtet, die nachfolgenden Mindestausrichtungsstandards einzuhalten:
1. Das Spielmaterial hat dem FIDE-Standard zu entsprechen. Es sind ausreichendes Spiel- und Schreibma
terial sowie Schachuhren vorzuhalten. Das Spielmaterial soll an allen Brettern gleich sein. Die zugelasse
nen Schachuhren sind in der Turnierausschreibung bekanntzugeben.
2. Jeder Spieler soll an seinem Brett eine ausreichende Bewegungsfreiheit haben. Der Schiedsrichter muss
komplikationslos jedes einzelne Brett ohne Störung anderer Paarungen einsehen und erreichen kön
nen.
Zwischen den Tischen ist ausreichend Platz vorzusehen. 1
3. Der Spielbereich muss eine ausreichende Deckenhöhe (Richtwert: mindestens 2,60 m) haben und aus
reichend belüftet werden können. An den Brettern darf es keine Beeinträchtigung durch Luftzug geben.
Es herrscht Rauchverbot.
4. Eine ausreichende blendfreie Beleuchtung muss vorhanden sein.
5. Die Raumtemperatur sollte bei Wettkampfbeginn und während des Wettkampfes zwischen 20 und
23°C liegen. Sollte der Gastgeberverein auf Grund von Restriktionen des Raumvermieters dies nicht ge
währleisten können, sind die Gastvereine und Schiedsrichter rechtzeitig zu informieren.
6. Für die Spieler und Schiedsrichter sind ausreichende, mindestens zwei saubere Toilettenräume vorzuse
hen.
7. Außerhalb des Spielbereiches muss eine Analysemöglichkeit vorhanden sein.
8. Eine geeignete sichere Stelle zur Aufbewahrung von elektronischen Geräten muss vorhanden sein.
9. Das Spiellokal sollte mindestens 30 Minuten vor dem angesetzten Wettkampfbeginn für die Spieler und
den Schiedsrichter geöffnet sein.
10. Während der Wettkämpfe muss an geeigneter Stelle ein Getränkeangebot (Kaffee, nichtalkoholische
Getränke) für Spieler und Schiedsrichter vorhanden sein. Das Angebot sollte auch einen kleinen Imbiss
enthalten. Im Spielbereich dürfen keine alkoholischen Getränke verzehrt werden.
11. Im Spielbereich muss Ruhe herrschen.
12. Das Rauchen ist nur in den festgelegten Raucherzonen außerhalb des Spielbereiches erlaubt.
13. Soweit erforderlich und rechtzeitig vor dem Wettkampf angezeigt, soll das Spiellokal barrierefrei sein.
1Als Richtwerte für Spiellokale gelten:
• Einzelbegegnung mit 8 Brettern: ca. 70 qm
• Doppelbegegnung mit 16 Brettern: ca. 140 qm
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Turnierordnung der Oberliga Ost, Spielsaison 2024/2025 (Stand: 30.06.2024)
18. Wertung von abgesprochenen Mannschaftsergebnissen
Es ist grundsätzlich verboten, Mannschaftsergebnisse vor dem Wettkampf bzw. während des Wett
kampfes abzusprechen. Bei Nachweis einer Absprache hat der Turnierleiter folgende Maßnahmen zu
ergreifen:
• Der Wettkampf wird mit 0:0 Mannschafts- und 0:0 Brettpunkten gewertet
• Beide Mannschaften müssen eine Strafe in Höhe von EUR 400,- bezahlen
• Beide Mannschaftsführer werden saisonübergreifend für 3 Spieltage gesperrt
19. Partienotationen und Turnierbulletin
1. Nach der Partie haben die Spieler die Originale der Partieaufzeichnungen an den Schiedsrichter zur
übergeben.
2. Die Partienotationen sind von den Schiedsrichtern unmittelbar nach den Wettkämpfen an den zustän
digen Bearbeiter des Bulletins für die Erstellung eines Turnierbulletins zu versenden.
Der Spielausschuss bestimmt den/die Bearbeiter des Bulletins und legt je Spieljahr die Höhe der Auf
wandsentschädigung fest.
20. Proteste, Berufungen
1. Gegen die Entscheidung eines Schiedsrichters kann der betroffene Spieler oder der betroffene Verein
Protest beim Turnierleiter einlegen. Dieser ist innerhalb von fünf Tagen nach der angegriffenen Ent
scheidung schriftlich postalisch oder per E-Mail zu begründen und an den Turnierleiter zu richten.
Gleichzeitig muss eine Protestgebühr in Höhe von 100 EUR auf das Konto der OBERLIGA OST überwie
sen werden. Eine Kopie des Protestes erhält der beteiligte Schiedsrichter. Gehen Protest, Begründung
oder Gebühr verspätet ein, gilt der Protest als nicht eingelegt. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der
Poststempel oder ein anderes dokumentiertes Absende- bzw. Überweisungsdatum.
2. Gegen eine Entscheidung des Turnierleiters kann beim Turniergericht Berufung eingelegt werden. Die
Berufung ist schriftlich einschließlich einer Begründung entweder postalisch oder per E-Mail innerhalb
von 10 Tagen nach Zugang der Entscheidung des Turnierleiters an den Vorsitzenden des Turniergerich
tes zu richten. Gleichzeitig muss eine Protestgebühr in Höhe von 150 EUR auf das Konto der OBERLIGA
OST überwiesen werden. Gehen Berufung, Begründung oder Gebühr verspätet ein, gilt die Berufung als
nicht eingelegt. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder ein anderes dokumentiertes
Absende- bzw. Überweisungsdatum.
3. Gegen eine organisatorische Entscheidung des Spielausschusses im Zusammenhang mit dieser Turnier
ordnung kann Protest beim Turniergericht eingelegt werden. Der Protest ist per Post oder per E-Mail
innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntgabe der angegriffenen Entscheidung des Spielausschusses an
den Vorsitzenden des Turniergerichtes zu begründen. Gleichzeitig muss eine Protestgebühr in Höhe von
150 EUR auf das Konto der OBERLIGA OST überwiesen werden. Gehen Protest, Begründung oder Ge
bühr verspätet ein, gilt der Protest als nicht eingelegt. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Post
stempel oder ein anderes dokumentiertes Absende- bzw. Überweisungsdatum.
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Turnierordnung der Oberliga Ost, Spielsaison 2024/2025 (Stand: 30.06.2024)
4. Bei seiner Entscheidung prüft das Turniergericht, ob der Spielausschuss die Belange aller teilnehmen
den Mannschaften in einer dem Zweck dieser Turnierordnung entsprechenden Weise berücksichtigt
hat. Ist dies nicht der Fall, hebt das Turniergericht die Entscheidung auf und verweist die Sache an den
Spielausschuss zur Neubefassung und Entscheidung zurück. Bis zur Neufassung gilt die Regelung der
Vorsaison.
5. Werden Protest oder Berufung wirksam verworfen, verfallen die jeweiligen Gebühren zugunsten der
Oberliga Ost. Wird ein Protest in erster Instanz verworfen, einer Berufung jedoch entsprochen, werden
beide Gebühren den erstattet.
21. Bußen und Maßregeln
Schiedsrichter und Turnierleiter können gegenüber Einzelspielern, Funktionären und Mannschaften wegen
Verstoßes gegen die Turnierordnung und wegen unsportlichen Verhaltens die nach den FIDE-Schachregeln
vorgesehenen Maßnahmen ergreifen.
22. Änderungen dieser Turnierordnung
Anträge zur Änderung der Turnierordnung sind mindestens 4 Wochen vor den Sitzungen des Spielausschus
ses einzureichen und werden unmittelbar nach Einreichung in geeigneter Weise öffentlich (verbandseigene
Homepages) vom Turnierleiter bekanntgegeben. Nicht fristgerechte Anträge bzw. Ergänzungsanträge wer
den während einer Sitzung des Spielausschusses nur dann zugelassen, wenn alle anwesenden Mitglieder
des Spielausschusses der Behandlung der Anträge in dieser Sitzung zustimmen. Änderungen dieser Turnier
ordnung beschließen die Mitglieder des Spielausschusses mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Stimmenthaltungen zählen dabei als nicht abgegebene Stimmen. Der Spielausschuss ist beschlussfähig,
wenn mindestens 4 der 5 Mitgliedsverbände vertreten sind.
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