Turnierordnung

  • Turnierordnung der OBERLIGA OST, Spielsaison 2024/2025 (Stand 30.06.2024)

    Für die Mannschaftsturniere der Oberliga Ost gilt folgende Turnierordnung:

    1. Turnierausschreibung

    In der Turnierausschreibung werden die Einzelheiten der Turnierdurchführung festgelegt, soweit die Tur

    nierordnung dazu keine abweichenden Regelungen enthält. Insbesondere sind dies:

    • Meldetermin

    • Startgeld

    • Schiedsrichterhonorar

    • Erstellung Turnierbulletin und Aufwandsentschädigung

    • Verrechnungssatz Reisekosten

    • Verrechnungssatz Fahrtkostenausgleich

    • Bedenkzeit

    • Wartezeit

    • Veröffentlichung der Ergebnisse und Entscheidungen

    • Zugelassene Schachuhren

    2. Spielbetrieb

    Der Spielbetrieb gliedert sich in die Oberliga-Ost mit einer Staffel sowie die 2. Oberliga-Ost mit zwei Staf

    feln. In jeder Staffel spielen zehn Mannschaften (siehe auch GbR-Vertrag, Ziffer A.2).

    3. Startgeld

    Zur Deckung der Kosten wird von den Vereinen für ihre an der Oberliga Ost bzw. 2. Oberliga Ost teilneh

    menden Mannschaften ein Startgeld in Höhe von bis zu 100 EUR erhoben, das nach Rechnungsstellung zu

    entrichten ist.

    4. Reisekosten

    1. Die Fahrtkosten der Mannschaften zu den Wettkämpfen werden von den Vereinen zu gleichen Teilen

    getragen. Der Turnierleiter führt je Mannschaftswettbewerb einen Fahrtkostenausgleich vor dem ers

    ten Spieltag durch.

    2. Je Kilometer einfache Entfernung zwischen Ortsmitte des Heimatortes und Ortsmitte des Gastortes

    wird ein Betrag verrechnet, der jeweils für Einzel- und Doppelrunden durch den Spielausschuss festge

    legt wird. Die Einzahlungen durch die Vereine sind fristgerecht zu tätigen.

    3. Der Turnierleiter veranlasst nach Eingang sämtlicher Beträge die Erstattung an die übrigen Vereine.

    Kommen Vereine ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nach, gilt dies als Rückzug vom Wettbewerb mit den

    Folgen gemäß Punkt 16.

    4. Anfallende Übernachtungskosten werden nicht erstattet.

    5. Spielpläne

    Turnierordnung der Oberliga Ost, Spielsaison 2024/2025 (Stand: 30.06.2024)

    1. Das Spieljahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des darauffolgenden Jahres.

    2. Der Spielausschuss legt unmittelbar nach Veröffentlichung der Spieltermine der 2. Bundesliga die Wo

    chenenden fest, an denen die Wettkämpfe der Oberliga-Ost und 2. Oberliga Ost in der kommenden

    Spielsaison stattfinden. Es wird angestrebt, dass an den gleichen Wochenenden, an denen die Wett

    kämpfe der 2. Schachbundesliga stattfinden, gespielt wird.

    3. Vor Beginn der neuen Spielsaison legt der Turnierleiter folgende Termine fest:

    a. Termin der verbindlichen Mitteilung der Vereine an den Turnierleiter, dass der Startplatz wahrge

    nommen wird.

    b. Spätester Termin der Wechselfrist, d. h. Spielerinnen und Spieler müssen zu diesem Stichtag für

    den neuen Verein aktiv gemeldet sein, damit sie in der künftigen Spielsaison für den Verein spielbe

    rechtigt sind.

    c. Termin der Abgabe der Mannschaftsmeldungen

    4. Der Spielausschuss bestimmt unverzüglich nach Zulassung der Mannschaften die Zusammensetzung

    der Oberliga Ost bzw. beider Staffeln der 2. Oberliga Ost.

    5. Der Spielausschuss bestimmt die Reisepartnerpaare für die Oberliga Ost und für beide Staffeln der

    2. Oberliga Ost unter Beachtung geografischer Gesichtspunkte.

    6. Die Wettkämpfe werden in Form von Einzelrunden und Doppelrunden ausgetragen. Die Doppelrunden

    tragen 2 Reisepartnerpaare gemeinsam und gleichzeitig an einem Austragungsort aus. Zwei Einzelrun

    den können zusammengefasst an einem Wochenende (Samstag/Sonntag) stattfinden.

    7. Die beteiligten Mannschaften haben das Recht, Terminwünsche zur Berücksichtigung im künftigen

    Spielplan dem Turnierleiter mitzuteilen.

    6. Spieltermine

    1. Einzelrunden werden sonntags ausgetragen. Die Wettkämpfe beginnen 10:00 Uhr. Die beteiligten

    Mannschaften können sich auf einen um eine Stunde abweichenden Spielbeginn einigen.

    2. Doppelrunden bzw. zusammengefasste Einzelrunden (TO-OLO, Ziffer 5.5) werden samstags 14:00 Uhr

    und sonntags 10:00 Uhr ausgetragen. Die beteiligten Mannschaften können sich auf einen um eine

    Stunde abweichenden Spielbeginn einigen.

    3. Die Verlegung einer Einzelrunde auf Samstag des Wettkampfwochenendes ist in Übereinstimmung bei

    der Wettkampfparteien möglich. Der Antrag ist spätestens 4 Wochen nach Veröffentlichung der Spiel

    termine beim Turnierleiter zu stellen. In dem Fall beginnt der Wettkampf 14:00 Uhr.

    4. Die Wettkämpfe der letzten Runde werden einheitlich sonntags 10:00 Uhr ausgetragen. Eine Verlegung

    ist nicht möglich

    5. Nach Saisonbeginn kann ein Wettkampf nur verlegt werden, wenn

    a. der neue Termin vor dem ursprünglich angesetzten Termin liegt und

    b. der Gegner mit der Verlegung einverstanden ist.

    Alle Terminverlegungen müssen spätestens vier Wochen vor dem neu vereinbarten Termin beim Tur

    nierleiter zur Genehmigung beantragt werden.

    Das Vor- und Nachspielen von Einzelpartien ist nicht gestattet.

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    7. Organisation

    Turnierordnung der Oberliga Ost, Spielsaison 2024/2025 (Stand: 30.06.2024)

    1. In der Oberliga Ost darf ein Verein mit nur einer Mannschaft vertreten sein.

    2. In der 2. Oberliga Ost darf ein Verein mit zwei Mannschaften vertreten sein. Sollte es die geografische

    Situation zulassen, werden diese Mannschaften verschiedenen Staffeln zugeordnet.

    3. Die in der Spielpaarung zuerst genannte Mannschaft führt an den Brettern mit ungerader Zahl die

    schwarzen Figuren.

    8. Mannschaftsmeldung

    1. Die Vereine melden zum festgelegten Termin pro Mannschaft acht Stammspieler und bis zu 12 Er

    satzspieler in festgelegter Rangfolge. Die Kader der Mannschaften können durch zwei Jugendliche

    (bis einschließlich 20 Jahre bei Meldeschluss) um die Ranglistenplätze 21 und 22 erweitert werden.

    Die Jugendlichen müssen die Bestimmungen für die Kaderzugehörigkeit des DSB erfüllen.

    2. Jeder nominierte Spieler muss eine FIDE-ID besitzen.

    3. Im laufenden Spieljahr kann eine Rangfolge nicht verändert werden. Es kann kein Spieler nachge

    meldet werden. Die gemeldete Rangfolge gilt auch für alle Stich- bzw. Aufstiegs- und Abstiegs

    kämpfe

    4. Mit der Meldung benennen die Mannschaften den Vereinsvorsitzenden und den Mannschaftsführer.

    Deren Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sind vollständig anzugeben.

    5. Von Mannschaften, bei denen für den Mannschaftsführer keine E-Mail-Kontaktadresse angegeben ist,

    wird pauschal zu Beginn der Saison ein Mehraufwand in Höhe von 20 EUR in Rechnung gestellt.

    6. Ist ein Verein in der Bundesliga bzw. 2. Bundesliga vertreten, so dürfen die Stammspieler dieser Mann

    schaft(en) nicht in der Oberliga Ost oder 2. Oberliga Ost gemeldet werden.

    7. Ist ein Verein in der Oberliga Ost vertreten, so dürfen die Stammspieler dieser Mannschaft nicht in der

    2. Oberliga Ost gemeldet werden.

    9. Spielberechtigung

    1. Wird ein in der Oberliga Ost oder 2. Oberliga Ost gemeldeter Spieler in der Bundesliga bzw. 2. Bundes

    liga als Ersatzspieler eingesetzt, so ist er am gleichen Wettkampftag nicht in der Oberliga Ost oder 2.

    Oberliga Ost spielberechtigt.

    2. Wird ein Kampf der Oberliga Ost vorverlegt, so sind dort eingesetzte Ersatzspieler nicht am entspre

    chenden Spieltermin der 2. Oberliga Ost spielberechtigt.

    3. Wird ein Kampf der 2. Oberliga Ost vorverlegt, so sind dort eingesetzte Ersatzspieler nicht am entspre

    chenden Spieltermin der Oberliga Ost spielberechtigt.

    4. Scheidet ein Spieler innerhalb der Spielsaison als spielaktives Mitglied aus einem Verein aus, erlischt

    seine Spielberechtigung.

    5. Werden einzelne Wettkämpfe der Bundesliga oder 2. Bundesliga vorverlegt, so sind dort eingesetzte

    Ersatzspieler ebenfalls nicht am entsprechenden Spieltermin in der Oberliga Ost oder 2. Oberliga Ost

    spielberechtigt (es gilt also in diesem Sinne der ursprünglich angesetzte Termin Bundesliga oder 2. Bun

    desliga). Der umgekehrte Fall (Oberliga vor Bundesliga) bleibt für den entsprechenden Spieltermin ohne

    Folgen.

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    Turnierordnung der Oberliga Ost, Spielsaison 2024/2025 (Stand: 30.06.2024)

    6. Spielen zwei Mannschaften eines Vereins in der 2. Oberliga Ost, so dürfen die Stammspieler der einen

    Mannschaft nicht in der anderen Mannschaft, auch nicht als Ersatzspieler gemeldet werden. Ist ein

    Spieler in beiden Mannschaften als Ersatzspieler gemeldet, so ist er, sobald er in einer der beiden

    Mannschaften eingesetzt wurde, nicht mehr für die andere Mannschaft spielberechtigt. Als Einsatz gilt

    auch die reine Namensnennung eines Spielers.

    7. Nach seiner dritten Nominierung in der 1. oder 2. Bundesliga ist ein Spieler für die Oberliga Ost oder 2.

    Oberliga Ost nicht mehr spielberechtigt.

    8. Nach seiner dritten Nominierung in der Oberliga Ost ist ein Spieler für die 2. Oberliga nicht mehr spiel

    berechtigt.

    9. Wird ein nicht spielberechtigter Spieler eingesetzt, wird der Wettkampf als 0:8 verloren gewertet.

    10. Mannschaftsstärke, Rangfolge

    1. Jede Mannschaft besteht aus 8 Spielern. Es müssen mindestens vier Spieler zu einem Mannschafts

    kampf antreten.

    2. Die Mannschaftsmeldung erfolgt durch den Mannschaftsführer spätestens 15 Minuten vor dem festge

    setzten Kampfbeginn. Eine spätere Meldung führt zu einem entsprechenden Abzug an Bedenkzeit bei

    allen Spielern dieser Mannschaft.

    3. Eine abgegebene Meldung kann nicht mehr geändert werden.

    4. Fehlt ein Spieler, so müssen die Ersatzspieler in der gemeldeten Rangfolge unter Aufrücken der Mann

    schaft unten angeschlossen werden. Zulässig ist unter Namensnennung der nicht anwesenden Spieler

    ein Offenlassen einzelner Bretter.

    5. Bei fehlerhafter Rangfolge haben alle zu tief eingesetzten Spieler ihre Partien im Sinne der Mann

    schaftswertung verloren. Ein Spieler gilt dann als zu tief eingesetzt, wenn er vor einem Spieler mit einer

    höheren Ranglistennummer eingesetzt worden ist. Entsprechendes gilt, wenn Spieler an falschen Bret

    tern sitzen.

    11. Bedenkzeit

    Die Bedenkzeit wird vom Spielausschuss in Anlehnung an die von der FIDE für den Erwerb von Titelnormen

    empfohlene festgelegt. Sie ist in der Turnierausschreibung bekanntzumachen.

    12. Wartezeit

    Die Wartezeit gemäß FIDE-Regel Ziffer 6.7 wird vom Spielausschuss festgelegt und ist in der Turnieraus

    schreibung bekanntzugeben.

    13. Punktwertung

    1. Über den Gewinn eines Mannschaftskampfes entscheiden die Summen der von den Spielern jeder

    Mannschaft errungenen Punkte gemäß FIDE-Regel Art. 10.

    2. Die Mannschaften spielen an acht Brettern eine einfache Spielrunde. Der Mannschaftskampf wird wie

    folgt gewertet:

    • Die Mannschaft, die mindestens 4,5 Punkte erzielt hat, erhält 2 Mannschaftspunkte.

    • Die Mannschaft, die genau 4 Brettpunkte erzielt hat, erhält 1 Mannschaftspunkt.

    • Die Mannschaft, die weniger als 4 Punkte erzielt hat, erhält keine Mannschaftspunkte.

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    Turnierordnung der Oberliga Ost, Spielsaison 2024/2025 (Stand: 30.06.2024)

    14. Entscheidung bei Punktgleichheit

    1. Bei Punktgleichstand entscheidet die Brettpunktwertung.

    2. Wenn bei Gleichstand der Mannschaftspunkte in der Brettpunktwertung einer der betroffenen Mann

    schaften Punkte aus einem kampflosen 8:0-Gewinn enthalten sind, werden in der Tabelle zugunsten

    der Mannschaft, die den Wettkampf gewonnen hat, nur die erspielten Brettpunkte eingesetzt, mindes

    tens jedoch 4,5 Brettpunkte. Bei einem kampflosen Ergebnis verbleiben der begünstigten Mannschaft

    auch die Siegpunkte für das Brett, an dem der nicht spielberechtigte Spieler eingesetzt wurde.

    3. Ergibt sich danach Wertungsgleichheit, entscheiden der Reihe nach:

    • die Berliner Wertung an allen Brettern

    • das Los.

    15. Auf- und Abstieg

    1. Der Sieger der Oberliga Ost erwirbt das Recht zum Aufstieg in die 2. Bundesliga. Ist ein Verein in der

    jeweils folgenden Saison bereits in der 2. Bundesliga vertreten, so geht das Aufstiegsrecht an den

    Nächstplatzierten über (usw.).

    2. Die beiden Sieger der Staffeln A und B in der 2. Oberliga Ost und ein Verein aus der Landesliga Berlin

    steigen in die Oberliga Ost auf. Ist ein Verein in der jeweils folgenden Saison bereits mit einer Mann

    schaft in der Oberliga Ost vertreten, so geht das Aufstiegsrecht an den Nächstplatzierten über (usw.).

    3. Verzichten in einer Staffel der 2. Oberliga danach sowohl der Zweit- wie auch der Drittplatzierte auf ihr

    Aufstiegsrecht oder darf eine Mannschaft nicht aufsteigen, verringert sich die Anzahl der Absteiger aus

    der Oberliga Ost.

    4. Aus der Oberliga Ost steigen mindestens zwei Mannschaften ab. Weitere Absteiger kommen hinzu, da

    mit unter Berücksichtigung von Absteigern aus der 2. Bundesliga die festgelegte Anzahl von Mannschaf

    ten (TO-OLO, Ziffer 2) erhalten bleibt.

    5. Kommen ein oder mehrere Absteiger aus der 2. Bundesliga als zweite Mannschaft eines Vereines hinzu,

    so ersetzen diese die Mannschaft mit der höheren Ordnungsnummer. Letztere steigen in die 2. Ober

    liga Ost ab. An Stelle dessen reduziert sich die Zahl der Absteiger gemäß Ziffer 4.

    6. Zurückgezogene Mannschaften gelten als erster Absteiger aus ihrer Gruppe.

    7. Absteiger der Oberliga Ost aus den Landesverbänden Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thü

    ringen rücken in die 2. Oberliga Ost. Absteiger der Oberliga Ost des Berliner Schachverbandes rücken in

    die Landesliga Berlin.

    8. Aus jeder Staffel der 2. Oberliga Ost steigen die zwei letztplatzierten Mannschaften in ihre jeweilige

    Liga der Landesverbände ab. Weitere Absteiger kommen hinzu, wenn unter Berücksichtigung von Ab

    steigern aus der Oberliga Ost die festgelegte Anzahl von Mannschaften (TO-OLO, Ziffer 2) erhalten blei

    ben muss.

    9. Kommt ein Absteiger aus der Oberliga Ost als dritte Mannschaft eines Vereines in die 2. Oberliga Ost,

    so ersetzt dieser seine Mannschaft mit der höheren Ordnungsnummer. Letztere steigt ab und an Stelle

    dessen reduziert sich die Anzahl der Absteiger gemäß Ziffer 7.

    10. Die Landesverbände Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen benennen am Ende einer

    Spielsaison jeweils einen Aufsteiger in die 2. Oberliga Ost.

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    Turnierordnung der Oberliga Ost, Spielsaison 2024/2025 (Stand: 30.06.2024)

    11. Bei einer ungeraden Anzahl von Absteigern aus der Oberliga Ost ermittelt sich ein weiterer Absteiger

    aus der 2. Oberliga Ost wie folgt:

    Die Ranglisten der Staffel A und B werden in eine gemeinsame Rangliste unter Beachtung der Erst-,

    Zweit- und Drittwertung zusammengeführt. Jede Mannschaft erhält in dieser Rangliste eine Ranglisten

    nummer beginnend mit der Zahl Eins. Die Aufsteiger und die bereits feststehenden Absteiger werden

    aus der Rangliste entfernt. Danach ist der Verein mit der höchsten Ranglistennummer als Absteiger er

    mittelt. Falls dies wegen Gleichheit in allen 3 Wertungen nicht möglich ist, wird ein Stichkampf nach

    DSB-TO H2.6 ausgetragen. Die dort getroffenen Festlegungen über die Wertung von kampflosen 8:0

    Siegen gelten in vollem Umfang.

    12. Sollten sich die betreffenden Mannschaften bis zwei Wochen nach Ende des letzten Spieltages für ein

    Losverfahren entscheiden, so erfolgen keine Stichkämpfe. Bei Brett- und Mannschaftspunktgleichheit

    auf den Plätzen, die für den Auf- oder Abstieg innerhalb einer Staffel von Bedeutung sind, wird ein

    Stichkampf nach DSB-TO H2.6 ausgetragen. Die dort getroffenen Festlegungen über die Wertung von

    kampflosen 8:0 Siegen gelten in vollem Umfang. In die 2. Oberliga Ost steigt aus jedem Verband je eine

    Mannschaft auf. Die Ermittlung dieser Mannschaften erfolgt nach den Regelungen, die die jeweiligen

    Landesverbände selbst festlegen.

    16. Nichtantreten und Rücktritt vom Turnier

    1. Tritt eine Mannschaft nicht an, verliert sie ihren Wettkampf mit 0:8 Punkten.

    2. Bei schuldhaftem Nichtantreten hat der Verein eine Geldbuße von 400 EUR zu zahlen. Zudem werden

    ihm zwei weitere Mannschaftspunkte in der Tabelle abgezogen. Bei Nichtantritt in der letzten Runde

    erhöht sich die Geldbuße auf 800 EUR.

    3. Der im Fahrtkostenausgleich für den ausgefallenen Wettkampf errechnete Betrag ist zurückzuzahlen.

    Eine Neuberechnung des Fahrtkostenausgleichs erfolgt nicht. Darüber hinaus hat der Verein der nicht

    angetretenen Mannschaft die Schiedsrichterkosten nach Punkt 2 Ziffer 7 vollständig zu tragen.

    4. Tritt ein Spieler in der Oberliga Ost nicht an, hat sein Verein eine Geldbuße von 100 EUR zu zahlen.

    5. Tritt ein Spieler in der 2. Oberliga Ost nicht an, hat sein Verein eine Geldbuße von 50 EUR zu zahlen.

    6. Tritt eine Mannschaft zum zweiten Mal nicht an, wird sie neben den Folgen nach den Ziffern 1 bis 5 un

    ter Streichung sämtlicher Ergebnisse aus der Oberliga Ost bzw. 2. Oberliga Ost genommen.

    7. Scheidet eine Mannschaft nach verbindlicher Mitteilung der Teilnahme an den Mannschaftskämpfen

    (siehe Punkt 10 Ziffer 1) aus, bleibt ihr Platz unbesetzt.

    8. Das Zurückziehen einer Mannschaft nach dem Termin der verbindlichen Teilnahmemeldung wird mit

    einer Geldbuße von 400 EUR belegt. Das Zurückziehen einer Mannschaft unmittelbar vor der letzten

    Runde wird mit einer Geldbuße von 800 EUR bestraft.

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    Turnierordnung der Oberliga Ost, Spielsaison 2024/2025 (Stand: 30.06.2024)

    17. Ausrichtung, Durchführung

    Jeder Gastgeberverein ist verpflichtet, die nachfolgenden Mindestausrichtungsstandards einzuhalten:

    1. Das Spielmaterial hat dem FIDE-Standard zu entsprechen. Es sind ausreichendes Spiel- und Schreibma

    terial sowie Schachuhren vorzuhalten. Das Spielmaterial soll an allen Brettern gleich sein. Die zugelasse

    nen Schachuhren sind in der Turnierausschreibung bekanntzugeben.

    2. Jeder Spieler soll an seinem Brett eine ausreichende Bewegungsfreiheit haben. Der Schiedsrichter muss

    komplikationslos jedes einzelne Brett ohne Störung anderer Paarungen einsehen und erreichen kön

    nen.

    Zwischen den Tischen ist ausreichend Platz vorzusehen. 1

    3. Der Spielbereich muss eine ausreichende Deckenhöhe (Richtwert: mindestens 2,60 m) haben und aus

    reichend belüftet werden können. An den Brettern darf es keine Beeinträchtigung durch Luftzug geben.

    Es herrscht Rauchverbot.

    4. Eine ausreichende blendfreie Beleuchtung muss vorhanden sein.

    5. Die Raumtemperatur sollte bei Wettkampfbeginn und während des Wettkampfes zwischen 20 und

    23°C liegen. Sollte der Gastgeberverein auf Grund von Restriktionen des Raumvermieters dies nicht ge

    währleisten können, sind die Gastvereine und Schiedsrichter rechtzeitig zu informieren.

    6. Für die Spieler und Schiedsrichter sind ausreichende, mindestens zwei saubere Toilettenräume vorzuse

    hen.

    7. Außerhalb des Spielbereiches muss eine Analysemöglichkeit vorhanden sein.

    8. Eine geeignete sichere Stelle zur Aufbewahrung von elektronischen Geräten muss vorhanden sein.

    9. Das Spiellokal sollte mindestens 30 Minuten vor dem angesetzten Wettkampfbeginn für die Spieler und

    den Schiedsrichter geöffnet sein.

    10. Während der Wettkämpfe muss an geeigneter Stelle ein Getränkeangebot (Kaffee, nichtalkoholische

    Getränke) für Spieler und Schiedsrichter vorhanden sein. Das Angebot sollte auch einen kleinen Imbiss

    enthalten. Im Spielbereich dürfen keine alkoholischen Getränke verzehrt werden.

    11. Im Spielbereich muss Ruhe herrschen.

    12. Das Rauchen ist nur in den festgelegten Raucherzonen außerhalb des Spielbereiches erlaubt.

    13. Soweit erforderlich und rechtzeitig vor dem Wettkampf angezeigt, soll das Spiellokal barrierefrei sein.

    1Als Richtwerte für Spiellokale gelten:

    • Einzelbegegnung mit 8 Brettern: ca. 70 qm

    • Doppelbegegnung mit 16 Brettern: ca. 140 qm

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    18. Wertung von abgesprochenen Mannschaftsergebnissen

    Es ist grundsätzlich verboten, Mannschaftsergebnisse vor dem Wettkampf bzw. während des Wett

    kampfes abzusprechen. Bei Nachweis einer Absprache hat der Turnierleiter folgende Maßnahmen zu

    ergreifen:

    • Der Wettkampf wird mit 0:0 Mannschafts- und 0:0 Brettpunkten gewertet

    • Beide Mannschaften müssen eine Strafe in Höhe von EUR 400,- bezahlen

    • Beide Mannschaftsführer werden saisonübergreifend für 3 Spieltage gesperrt

    19. Partienotationen und Turnierbulletin

    1. Nach der Partie haben die Spieler die Originale der Partieaufzeichnungen an den Schiedsrichter zur

    übergeben.

    2. Die Partienotationen sind von den Schiedsrichtern unmittelbar nach den Wettkämpfen an den zustän

    digen Bearbeiter des Bulletins für die Erstellung eines Turnierbulletins zu versenden.

    Der Spielausschuss bestimmt den/die Bearbeiter des Bulletins und legt je Spieljahr die Höhe der Auf

    wandsentschädigung fest.

    20. Proteste, Berufungen

    1. Gegen die Entscheidung eines Schiedsrichters kann der betroffene Spieler oder der betroffene Verein

    Protest beim Turnierleiter einlegen. Dieser ist innerhalb von fünf Tagen nach der angegriffenen Ent

    scheidung schriftlich postalisch oder per E-Mail zu begründen und an den Turnierleiter zu richten.

    Gleichzeitig muss eine Protestgebühr in Höhe von 100 EUR auf das Konto der OBERLIGA OST überwie

    sen werden. Eine Kopie des Protestes erhält der beteiligte Schiedsrichter. Gehen Protest, Begründung

    oder Gebühr verspätet ein, gilt der Protest als nicht eingelegt. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der

    Poststempel oder ein anderes dokumentiertes Absende- bzw. Überweisungsdatum.

    2. Gegen eine Entscheidung des Turnierleiters kann beim Turniergericht Berufung eingelegt werden. Die

    Berufung ist schriftlich einschließlich einer Begründung entweder postalisch oder per E-Mail innerhalb

    von 10 Tagen nach Zugang der Entscheidung des Turnierleiters an den Vorsitzenden des Turniergerich

    tes zu richten. Gleichzeitig muss eine Protestgebühr in Höhe von 150 EUR auf das Konto der OBERLIGA

    OST überwiesen werden. Gehen Berufung, Begründung oder Gebühr verspätet ein, gilt die Berufung als

    nicht eingelegt. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder ein anderes dokumentiertes

    Absende- bzw. Überweisungsdatum.

    3. Gegen eine organisatorische Entscheidung des Spielausschusses im Zusammenhang mit dieser Turnier

    ordnung kann Protest beim Turniergericht eingelegt werden. Der Protest ist per Post oder per E-Mail

    innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntgabe der angegriffenen Entscheidung des Spielausschusses an

    den Vorsitzenden des Turniergerichtes zu begründen. Gleichzeitig muss eine Protestgebühr in Höhe von

    150 EUR auf das Konto der OBERLIGA OST überwiesen werden. Gehen Protest, Begründung oder Ge

    bühr verspätet ein, gilt der Protest als nicht eingelegt. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Post

    stempel oder ein anderes dokumentiertes Absende- bzw. Überweisungsdatum.

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    4. Bei seiner Entscheidung prüft das Turniergericht, ob der Spielausschuss die Belange aller teilnehmen

    den Mannschaften in einer dem Zweck dieser Turnierordnung entsprechenden Weise berücksichtigt

    hat. Ist dies nicht der Fall, hebt das Turniergericht die Entscheidung auf und verweist die Sache an den

    Spielausschuss zur Neubefassung und Entscheidung zurück. Bis zur Neufassung gilt die Regelung der

    Vorsaison.

    5. Werden Protest oder Berufung wirksam verworfen, verfallen die jeweiligen Gebühren zugunsten der

    Oberliga Ost. Wird ein Protest in erster Instanz verworfen, einer Berufung jedoch entsprochen, werden

    beide Gebühren den erstattet.

    21. Bußen und Maßregeln

    Schiedsrichter und Turnierleiter können gegenüber Einzelspielern, Funktionären und Mannschaften wegen

    Verstoßes gegen die Turnierordnung und wegen unsportlichen Verhaltens die nach den FIDE-Schachregeln

    vorgesehenen Maßnahmen ergreifen.

    22. Änderungen dieser Turnierordnung

    Anträge zur Änderung der Turnierordnung sind mindestens 4 Wochen vor den Sitzungen des Spielausschus

    ses einzureichen und werden unmittelbar nach Einreichung in geeigneter Weise öffentlich (verbandseigene

    Homepages) vom Turnierleiter bekanntgegeben. Nicht fristgerechte Anträge bzw. Ergänzungsanträge wer

    den während einer Sitzung des Spielausschusses nur dann zugelassen, wenn alle anwesenden Mitglieder

    des Spielausschusses der Behandlung der Anträge in dieser Sitzung zustimmen. Änderungen dieser Turnier

    ordnung beschließen die Mitglieder des Spielausschusses mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

    Stimmenthaltungen zählen dabei als nicht abgegebene Stimmen. Der Spielausschuss ist beschlussfähig,

    wenn mindestens 4 der 5 Mitgliedsverbände vertreten sind.

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